Eintragungsfreie Felgen nicht für Reimporte?

Hallo,
ich war heute mit meinem Zeeitwagen Polo 6N2 (EZ 11/2001) beim TÜV.
Technich alles in Ordnung. ABER: mit den Alufelgen habe ich Probleme bekommen.
Gekauft habe ich die Felgen mit Gutachten und "Eintragungsfrei" vor 12 Jahren. Heute die Nachricht: Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen, da die Felgen nicht für Reimporte (Belgien) freigegeben sind, da Eintragungen im Fahrzeugschein ausgenullt sind.
Hab dann gleich noch 90,95 € für ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis bezahlt und muss damit zur Eintragung zur Zulassungsstelle...
Kann es sein, dass eine ABE nicht für Reimporte gilt?
Zusatz: Technische Veränderungen am Fahrzeug wurden keine vorgenommen!

17 Antworten

EG-Typgenehmigung ist auf dem Typschild und im alten Fahrzeugbrief. E1*98/14*0069
In der Zulassungsbescheinigung steht unter K "-"; und unter 17 ein "E"

Und auf der ABE?
Kann man die Typennummer im Schein nicht wieder lt. Typenschild am Auto korrigieren lassen?

Wenn auf der letzten Seite im Brief die EG-Typgenehmigung dokumentiert ist sollte gemäß der 6. Sitzung der AKE-Arbeitsgruppe "§19-Clearingstelle" vom 06.12.1994 die Anwendung von §19(3) möglich sein.

Sprich: wenn sonst alles passt (!), ist keine Einzelabnahme erforderlich.

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