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eintragungs meinungsverschiedenheiten

Themenstarteram 16. September 2009 um 13:43

hallo zusammen fahre einen golf 4 132kw 1.8t bis aufs fahrwerk alles original.

drauf sind originale bbs 18 zoll jubi hab dazu noch ein 30-30 fahrwerk von h&r drin das schon eingetragen is.

mein prüfer sagt zu mir das ich die felgen nicht noch extra eintragen lassen muss es würde so funktionieren.

ich allerdings traue der sache nich ganz und meine frage ist muss ich eintragen lassen oder nicht? da ja der golf eh schon stabi mäsig probleme hat.

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hlmd

Ab einer bestimmten Rad-/Reifengröße kann es vorkommen, dass es schleift. Also z.B. Schraubfahrwerk + Standardalus kann zum Schleigen am radlauf etc. führen.

DAS wiederum wird ja bei der Abnahme des Fahrwerks geprüft, und wenn das nicht alles passt, dürfte dessen Eintragung nicht erfolgen.....

Meiner bescheidenen Meinung nach sollte hier eine Eintragung, da Serienräder, wirklich nicht nötig sein, obgleich ich selber sie mir auch eintragen lassen würde, um Diskussionen von vornherein zu unterbinden. Und zwar aus dem Grund, dass ja einer meinen könnte, die Felgen seien NICHT original.

Ich selber hatte das Problem auch, mein Gewinde ist in Verbindung mit den Sommerreifen eingetragen. Nun dachte ich mir bei Umrüstung auf Winterreifen, die müssen auch mit in den Schein, aber überall erhielt ich die Antwort, muss nicht. Wobei ich mir bei den Serien-Stahlrädern da keinen Kopf mache wegen einer Kontrolle.

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