Eintragung und Kontrolle durch die Polizei

Moin, mein Kumpel hat sich nen Chevy Pickup geholt.

Scheiben alle verdunkelt, rote Blinker, hinten rote SML, keine Nebelschlußleuchte usw, was kann bei ner Kontrolle passieren?

Gruß

Olli

25 Antworten

also das mit den scheiben wird ein problem für ihn. entweder sofort entfernen oder 3 punkte in flensburg wegen unerlaubter aunbauteile laut stvzo. die sache mit den blinkern muß eingetragen sein und das mit der nebelleuchte fällt den meisten gar nicht auf. was meintest du mit sml?

seiten markierungs leuchten, vorne Orange, hinten Rot.

PU

Scheiben in Schwarz ist bei einigen Chevys die Silverado Ausstattung, bei Folien kann es Probleme geben.
Aber Versuch macht kluch..(g).........

Keine NSL macht keine Probleme, höchstens beim nächsten TÜV.

Rote SML und Rote Blinker ist auch kein Problem, die Blinker sollten eingetragen Sein!!!

Aber wer "Wilde Sau" fährt muss sich nicht wundern wenn er genauer geprüft wird!

Was für ein Pick Up ist es denn?
Mfg

dieser ist es...

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noch eins

sry handycam! aber schon derbst fett 😉

also hier is die plizei, grade bei amis, eigentlich sehr tolerant aber bei dunklen scheiben is für die schluss mit lustig. wegen meinen roten blinkern bin ich auch schon paarmal angehalten wurden (hab sie aber auch eingetragen)

Hab auch Rote Blinker. Bis jetzt nie Probleme gehabt. Sind aber auch eingetragen.

Wenn es bei den scheiben keine Folie ist und zur Serienausstattung gehört. Naja.
Vorne darf man bis 30% abdunkel (aber keine Folie).

Aber so dunkel kommen die scheiben gar nicht rüber auf dem Foto. Eher leich getönt.

Hallo,

ich habe rote Blinker, Dauerblinker als Standlicht vorne, Seitenmarkierungsleuchten vorne gelb hinten rot (nicht Bestandteil der Rückleuchten) und ich wurde noch nie angehalten seit dem ich meinen Lumina fahre(seit 15 Monaten und ca. 25 tkm).
Es ist aber auch alles eingetragen.

Grüße

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von DevS80


Vorne darf man bis 30% abdunkel (aber keine Folie).

Ach ja, und wie darf man das ??? Lackieren, fluten usw.

ist auf jeden Fall nicht erlaubt.

Würd mich mal interessieren......

Der PU ist der Front nach zu urteilen allerhöchstens Bj 1988, tippe da eher auf irgendwas zwischen 1980 und 1984 und da ware die roten Blinker noch Eintragungsfähig.

@Stevie

scheiben dürfen 30% dunkler sein vorn ....

selbst wenn es nachträglich gemacht wurden ist ...

allerdings nur geflutete bzw getauchte und die müssen eingetragen werden ....

bei meinem Camaro sind die Scheiben mit Folie abgedunkelt ...
und die Cops haben noch nie was gesagt bzw mich angehalten ...

es ist auch eine Sache wie man mit sein Liebling durch die Gegend fährt ... und ob der Wagen fett auffällig aufgebaut wurde oder es alles im Ramen bleibt ...

die meisten Cops sehen ehh lieber ein schön Ami der dezent aufgebaut wurde als ein "ich bau alles an mein Golf was es gibt "

in dem Sinne
Marcus

bj 82 ist der 🙂

Die Firma die solche Scheiben tönt nennt sich:
Glastone in Krefeld.
In der Chrom&Flammen Ausgabe 07/05 war ein Leserbrief drin von Einem der die Scheiben Seiner Corvette hat tönen lassen.
Das ganze mit TÜV-Zertifikat.
cu Tom

www.keinefolie.de machen das auch mit der Tönung. Nebelschlußleuchten müssen erst bei Fahrzeugen ab Bj. 1991 vorhanden sein. So hat mir der TÜV das erzählt. Was die Polizei sagt weiss ich net, ich weiss nur das die mir schonmal 10€ außer Tasche gezogen haben, weil ich die Nebescheinwerfer anhatte. Das Ding ist ich ärger mich darüber weil ich das nicht wusste. Ich frag was das überhaupt soll?! Man wird doch besser gesehen und geblendet wird man auch net. Naja, back to the roots...Nebelschlußleuchte muss also nicht. Scheibentönung ist auch ok und so lange die roten Blinker hinten eingetragen sind ist das auch alles kein Problem. Vielleicht klappt es auch ohne Eintragung. Sollte man aber vermeiden.

Marc

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