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Eintrag Recaro Selbsteinbau

Hi,

wenn ich in einen Skoda Octavia einen Recaro Ergomed selbst einbaue, muss ich diesen dann beim TÜV (oder vergleichbarer Organisation) in den KFZ-Schein eintragen lassen?

Oder reicht das mitführen einer ABE?

Und wenn ja, wie wahrscheinlich ist es, das die Eintragung gemacht wird, wenn der Einbau nicht in der Fachwerkstatt erfolgt ist? Bzw. was kann ich dafür tun, das die Eintragung erfolgreich verläuft?

Und zu guter letzt: Was kostet die Eintragung?

Dank euch!

Beste Antwort im Thema

Dann sind Privatpersonen eh raus, nur ausgebildetes Fachpersonal darf an Airbags arbeiten. Du könntest mit einer Werkstatt sprechen ob Du alles einbauen darfst und die danach fachgerecht die Stecker einstecken und dem Steuergerät alles erklären.

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Dem TÜV ist herzlich egal, wer den Sitz eingebaut und die Stecker gesteckt hat. So lange es fachgerecht gemacht wurde.

Zitat:

@gardiner schrieb am 12. März 2020 um 15:51:18 Uhr:

 

Ansonsten kannst das natürlich auch so einbauen und hoffen, dass der TÜV nicht so darauf achtet, dass da nen anderer Sitz drin ist.

Und was bringt dir das dann?

Eine Eintragung macht man doch nicht des TÜVs Willen, sondern um legal mit einem Fahrzeug unterwegs sein will.

Die Tatsache, daß es der TÜV nicht gesehen hat legalisiert einen illegalen Umbau doch nicht.

 

Zitat:

@gardiner schrieb am 12. März 2020 um 15:51:18 Uhr:

Ich habe in mein Fahrzeug auch nen Ergomed ES verbaut und musste sogar die Konsole bisschen adaptieren, da es für meinen GLK keine passende Konsole gab. Hat aber noch nie jemanden gestört.

Das stört spätestens jemanden bei einem Unfall mit Personenschaden.

Dann reichts schon, wenn die falsche Nummer auf der Konsole steht.

Ob 215er anstatt 205er Reifen auf einem Auto sind?

Geschenkt!

Aber bei einem Sitz mit Gurtbefestigungen und Airbags?

Mutig!

Themenstarteram 13. März 2020 um 8:05

Ja, genau. Nur, wie "bescheinige" ich das als Privateinbauer?

Oder wird das einfach der TÜV-Mensch erkennen und dann bestätigen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. März 2020 um 22:14:53 Uhr:

Dem TÜV ist herzlich egal, wer den Sitz eingebaut und die Stecker gesteckt hat. So lange es fachgerecht gemacht wurde.

Der TÜV soll doch dir bescheinigen, dass der Einbau fachgerecht ist und nicht umgekehrt. Dazu schaut sich der Prüfer den Einbau genau an. Diese Bescheinigung brauchst du dann für die Eintragung. Das ist letztlich der entscheidende Schritt. Die TÜV-Abnahme ist nur die Voraussetzung dafür.

 

Grüße vom Ostelch

 

Ok, dann lass ich mich mal überraschen, ob der TÜV meinen Einbau fachgerecht findet...

am 14. März 2020 um 9:47

Ich würde trotzdem, nur um es deutlicher zu machen, erwähnen dass so ein airbag sehr gefährlich sein kann.

 

Es wurde alles nötige gesagt, auch wird dir dieser Einbau bzw wer es eingebaut hat, dir nicht direkt an den Kopf geworfen.

Aber wenn du da nochmal zwei drei mal rangehst, weil der TÜV es vielleicht nicht so will wie du - würde ich trotzdem zu einer fachfirma raten.

 

Wenn es wirklich passiert und der Sitz hochgeht, kommen sehr viele Probleme auf einen zu. Da kann aus einen 5min Job eventuell der letzte Job draus werden.

 

Sollte nur nochmal erwähnt werden, nicht dass man das thema airbag auf die leichte Schulter nimmt.

 

Aber so wie du es vor hast bzw es hier erklärt wurde - fährst du erstmal eine gute schiene zum neuen Sitz.

 

Lg

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