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Einstufung verkehrsunsicher in Werkstatt behoben und dann?

Guten Tag,

ich habe einen etwas speziellen Fall. Bei der letzten HU wurde mir die Prüfplakette entfernt und das Fahrzeug verkehrsunsicher eingestuft, da es ein Problem mit der Bremse gab. In der Werkstatt wurden nun alle Mängel behoben. Ich möchte das Fahrzeug jetzt zur Prüfstelle bewegen, wo ich einen Termin habe. Die Frist zur Nachprüfung ist verstrichen. Es wird also eine neue HU stattfinden.

Welche Bußgelder/Konsequenzen drohen wenn ich auf dem Weg dorthin ohne Prüfplakette angehalten werde? Ist die Rechnung der Werkstatt und der Termin von der Prüfstelle Nachweis genug um meine Fahrt fortsetzen zu können?

(Ja ich weiss, dass viele Werkstätten HU anbieten, ich möchte jedoch zu meiner gewohnten Prüfstelle)

Herzliche Grüße

Alex Schmidt

27 Antworten

Wir sind hier zwar kein Jura-Forum, aber ob ein Lolli wirklich schon reicht, um von einer Bestechung zu sprechen?

Der Wert der Zuwendung muss hoch genug sein, um einen Interessenskonflikt beim Begünstigten auszulösen. Außerdem müssten der Wert des Geschenks und die offenbar erwartete Gegenleistung wenigstens in einem gewissen Mindestverhältnis zu einander stehen.

Beim Lolli dürfte es wohl so gut wie unmöglich sein nachzuweisen, dass er mit einer unlauteren Absicht eingesetzt wurde (außer bei einem Kleinkind vielleicht!) 🙂

Beim Essengehen wird es schnell kompliziert: Wer geht mit wem aus welchem Anlass essen? Geht man auf höherer Ebene essen, um eine allgemeine Geschäftsbeziehung zwischen zwei Unternehmen zu pflegen? Oder gehen zwei unmittelbar an einem einzelnen Prüffall beteiligte Personen essen?

Bei letzterem könnte man über den persönlichen Kontakt argumentieren, dass es den Eingeladenen unter Druck setzt, eine Gegenleistung zu erbringen. Ein gemeinsames Essen hat ja einen sehr persönlichen Charakter und zwischen einer Privatperson (also dem Kfz-Besitzer) und einem HU-Prüfingenieur wäre es schon eine äußerst ungewöhnliche, fast "intime" Art eines Dankeschöns.

Nicht umsonst gibt es eine Vielzahl von Complianceregelungen, die versuchen, so etwas in geordnete Bahnen zu lenken. Aber Theorie & Praxis sind natürlich zwei verschiedene Welten... war auch nur als locketes Gedankenspiel gedacht, nicht als bierernst gemeinter juristischer Fachaufsatz! 😉

@alexsmith
Gab es denn nun eine neue HU, ohne Konsequenz auf dem Weg?

Wegen "Bestechung", mal die Kirche im Dorf lassen. Ich war Ingenieur in der Industrie und dort wurde eine Einladung zu einem "Gutbürgerlichen Essen" nicht als Bestechung gewertet. Ein Sternerestaurant wäre vielleicht anders gesehen worden.
Kein Richter wird annehmen, daß einer, der vielleicht 4-5000 Euro verdient, mit einem normalen Essen für 30 Euro zu bestechen ist.

Bei uns gab's gerade eine aktualisierte Dienstanweisung zur Verhinderung von Korruption.
In der Summe ist der feuchte Händedruck schon fast zu viel.
Ein 30 Euro Essen, kann man gleich die Sachen packen.

Jo, die sind da sehr empfindlich geworden. Früher hat das wohl jeder nach eigenem Gutdünken ausgelegt, aber heute darfst du nicht mal mehr ein trockenes Brötchen annehmen.
Ob Christian Wulff was damit zu tun hat, weiß ich aber nicht.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 8. Juni 2022 um 20:12:14 Uhr:


Wo gehst du denn heutzutage für 30€ Essen? Adresse bitte. 😁

Kein Problem, sehr zu empfehlen:

https://www.la-trattoria-solln.de/upfile/Mittagsmenue.pdf

so sieht es im öffentlichen Dienst aus. Bis 10 Euro werden toleriert

https://www.finanzen.net/.../...ind-fuer-lehrer-co-erlaubt-8298724?...

So ist es grundsätzlich erlaubt, Geschenke im Wert von bis zu zehn Euro anzunehmen. Allgemein fallen diese "geringwertigen Aufmerksamkeiten" in eine Art Graubereich und unterliegen keiner expliziten gesetzlichen Regelung. Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen aber bei geringfügigen Geschenken eine sogenannte "stillschweigende Genehmigung" vor, die eine Annahme zulässig macht.

Meine Schwester arbeitet im "Arbeitsamt" (Agentur usw.).
Die sind dort sehr empfindlich. Sie lehnt dort alles ab, zumal sie in der Hartz4 Vermittlung tätig ist.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 9. Juni 2022 um 12:04:59 Uhr:


so sieht es im öffentlichen Dienst aus. Bis 10 Euro werden toleriert

https://www.finanzen.net/.../...ind-fuer-lehrer-co-erlaubt-8298724?...

So ist es grundsätzlich erlaubt, Geschenke im Wert von bis zu zehn Euro anzunehmen. Allgemein fallen diese "geringwertigen Aufmerksamkeiten" in eine Art Graubereich und unterliegen keiner expliziten gesetzlichen Regelung. Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen aber bei geringfügigen Geschenken eine sogenannte "stillschweigende Genehmigung" vor, die eine Annahme zulässig macht.

So 10 Euronen regelmäßig in kurzen Abständen schafft auch ganz schön ...

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 9. Juni 2022 um 12:04:59 Uhr:


so sieht es im öffentlichen Dienst aus. Bis 10 Euro werden toleriert

Aber nicht grundsätzlich.
Bei 10 Euro, hast hier die Abmahnung sicher.
Dienstanweisung - Null Toleranz.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. Juni 2022 um 16:49:29 Uhr:


@alexsmith
Gab es denn nun eine neue HU, ohne Konsequenz auf dem Weg?

@alexsmith
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