Einstiegsleuchten mit Unterbodenbeleuchtung
Servus Leute!
Habe mir überlegt in meinen TT rote Fussraumbeleuchtung und eventl. rote Unterbodenbeleuchtung zu machen. Da ich hier keine Diskussion über Geschmäcker starten möchte, wollte ich nur wissen ob man beides so anschließen kann, dass es nur leuchtet, wenn die Tür aufgeht. D.h. die tür geht auf, unterboden sowie fussraumbeleuchtung geht an. Jetzt meine nächste Frage, ob das so legal ist, wenn es denn nur angeht, wenn die tür aufgeht, sodass es als einstiegsleuchte durchgehen kann.
Ist das möglich?
Greetz
Holzer
Beste Antwort im Thema
Ich würde mir erst einmal einen roten Sternenhimmel (Typ sterbender Stern) in den schwarzen Dachhimmel legen.
Dies natürlich nur, wenn die Fahrertür geschlossen ist 😁
19 Antworten
Ich würde mir erst einmal einen roten Sternenhimmel (Typ sterbender Stern) in den schwarzen Dachhimmel legen.
Dies natürlich nur, wenn die Fahrertür geschlossen ist 😁
Mattin, Polo, Softwerker ..... ?
Warte noch etwas, ich hole schon mal
Chips und Bier
lol ich glaube die kommen net ^^
Zitat:
Original geschrieben von Holzan
Servus Leute!
Habe mir überlegt in meinen TT rote Fussraumbeleuchtung und eventl. rote Unterbodenbeleuchtung zu machen. Da ich hier keine Diskussion über Geschmäcker starten möchte, wollte ich nur wissen ob man beides so anschließen kann, dass es nur leuchtet, wenn die Tür aufgeht. D.h. die tür geht auf, unterboden sowie fussraumbeleuchtung geht an. Jetzt meine nächste Frage, ob das so legal ist, wenn es denn nur angeht, wenn die tür aufgeht, sodass es als einstiegsleuchte durchgehen kann.Ist das möglich?
Greetz
Holzer
Sicherlich kriegst du das eingetragen,aber nur unter Einstiegshilfe bekommst du das eingetragen.
Also nur wenn das auto steht und nicht wärend der fahrt es soll nur der hilfe beim ein und aussteigen helfen,laut STVZO.
Ja und den rest mußt du mit einem Örtlichen Tuner ausmachen.
Totaler Quatsch. Jegliche farbige Unter/aussen/Einstiegsbeleuchtung ist absolut nicht Eintragungsfähig. Gleiches gilt für von aussen sichtbare farbige Innenbeleuchtung. Egal ob sie nur bei offener Tür, Vollmond oder Hochwasser an geht. Allein eine derartige Beleuchtungseinrichtung verbaut zu haben (egal ob an oder nicht an) reicht, um im Zweifelsfall die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen zu lassen.
-> Wenn, dann weiss. Und nur mit Teilen, die entsprechende Zulassungen für genau diesen Zweck haben.
sttef hat recht...
bekommst natürlich nicht eingetragen...
zum einbau (hab ich vor sechs jahren auch mal gehabt...😉 )anbau ist total easy...brauchst nur den türkontakt anzapfen und dann noch das zweite kabel auf masse legen...
es leuchtet wenn:
1. per funk aufgesperrt wird
2. die türe offen ist
3. allgemein wenn du das innenlicht einschaltest
also würd ich dir zusätzlich noch raten dazwischen einen schalter zu bauen der wenn nötig den kontakt zur unterbodenbeleuchtung unterbricht...denn wenn du zb an der ampel stehst und was suchst und daher das innenlicht einschaltest und zufällig die rennleitung kommt gibts ärger --> min 20€ (flasche beleuchtung) + 1punkt + ausbau und vorführung bei der polizei...desweiteren können sie sogar dein auto auf der stelle still legen...also wenn dus überhaupt machst dann unbedingt mit unterbrecher einbauen...da kann der tüv auch nix gegen sagen --> wird dann nur als leichter mangel bei der hauptuntersuchung angegeben...da es nur für veranstaltungen gedacht ist und mit unterbrecher abgesichert ist...
als unterbrecher hab ich damals einen originalen heckscheibenschalter genommen denn ich bei bedarf einfach aktiviert hab und somit ist sie nichtmehr angegangen wenns licht eingeschaltet wurde bzw die obrigen drei punkte eingetroffen sind...
alex
danke alex für den Post, da ich heute ja sowieso zu meinem Händler muss, frag ich einfach mal bei denen nach und ob die mir sowas denn einbauen würden 🙂
glaub kaum dass die dir sowas machen...aber mal ehrlich...das ist ne sache auf zwei stunden und dann ist alles sauber angebracht - kann man durchaus allein schaffen...
würd dir wenn einen tuner raten...pass auch auf dass du nicht die billigen röhren kaufst...hab am anfang damals sehr günstige und auch nicht allzulange gehabt und schwubbs war nach ein paar waschanlagebesuchen die beleuchtung weg...
hab mir dann welche von "hama" (hausmarke vom ichbindochnichtblödmarkt) gekauft 2x130cm und 2x70cm glaub ich war das...super ergebnis...gute leuchtkraft und dann auch gute qualität...
alex
also selber machen wollte ich dsa nicht, weil es bei meinem alten auto schon net so geklappt hat und bei dem neuen soll das auch alles schön sein, kein pfusch, knorz oder sonstirgendwas....
Zum Thema ich würde dir einen Tuner raten... Kennt da jemand wen in mainz und umgebung? Google hat mir da nur sehr bescheidene auskünfte gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von wildstyler111
....denn wenn du zb an der ampel stehst und was suchst und daher das innenlicht einschaltest und zufällig die rennleitung kommt gibts ärger --> min 20€ (flasche beleuchtung) + 1punkt + ausbau und vorführung bei der polizei...desweiteren können sie sogar dein auto auf der stelle still legen...
alex
Hi Alex!
Klugscheißmodus an:
Ein Verwarngeld von 20 Euro kann keine Punkte nach sich ziehen, da die erst bei Bußgeldern (ab mehr als 35 Euro) fällig werden.
Die Betriebserlaubnis wird zumindest bei der Innenbeleuchtung wohl nicht erlöschen, da nach der Novellierung der Vorschriften folgenden Punkte vorliegen müssen:
Es müssen Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Im Fall der Innenbeleuchtung ist je nach Intensität keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten, bei der Unterbodenbeleuchtung kann es natürlich schon anders aussehen. Im Zweifelsfall kommst du also für die Innenbeleuchtung mit einem Verwarngeld hin.
Abgesehen von der rechtlichen Würdigung ist es nebenbei nach meinem Geschmack Baumarkttuning ;-)
MfG
WesTT
Zitat:
Original geschrieben von WesTT
Hi Alex!Zitat:
Original geschrieben von wildstyler111
....denn wenn du zb an der ampel stehst und was suchst und daher das innenlicht einschaltest und zufällig die rennleitung kommt gibts ärger --> min 20€ (flasche beleuchtung) + 1punkt + ausbau und vorführung bei der polizei...desweiteren können sie sogar dein auto auf der stelle still legen...
alex
Klugscheißmodus an:
Ein Verwarngeld von 20 Euro kann keine Punkte nach sich ziehen, da die erst bei Bußgeldern (ab mehr als 35 Euro) fällig werden.
Die Betriebserlaubnis wird zumindest bei der Innenbeleuchtung wohl nicht erlöschen, da nach der Novellierung der Vorschriften folgenden Punkte vorliegen müssen:
Es müssen Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.Im Fall der Innenbeleuchtung ist je nach Intensität keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten, bei der Unterbodenbeleuchtung kann es natürlich schon anders aussehen. Im Zweifelsfall kommst du also für die Innenbeleuchtung mit einem Verwarngeld hin.
Abgesehen von der rechtlichen Würdigung ist es nebenbei nach meinem Geschmack Baumarkttuning ;-)
MfG
WesTT
klugscheißmodus ankämpfen an 😁
das mit dem punkt stimmt wie du schreibst...jedoch hab ich geschrieben mindestens 20€...das hängt von der rennleitung ab...wenn nur 20€ dann bleibts allerdings ist diese strafe relativ human...und nicht zwingend da die 20€ nur für "falsche beleuchtung" gedacht ist...
betriebserleubnis erlöscht nicht wegen der innenraumbeleuchtung SONDERN wenns über den türkontakt angeschlossen ist und kein unterbrecher dazwischengeschaltet ist und das licht innen an ist geht logischerweise auch die unterbodenbeleuchtung an...
wie gesagt...hab erfahrung damit gehabt...🙂
alex