Einspruch gegen Strafbefehl

So, da mir vor kurzem der Schein aufgrund von Alkohol entzogen wurde (JAAAAA, nur her mit den Moralpredigten, aber ich weiß selbst, wie verantwortungslos ich gehandelt habe....) und ich mittlerweile den Strafbefehl erhalten habe, der da lautet

14 Monate Sperre
1000€ Geldstrafe

... habe ich folgende Frage:
Lohnt es sich eurer Meinung (bzw. Erfahrung) nach, gegen ein solches Urteil Einspruch einzulegen, oder lade ich damit eher noch mehr Unannehmlichkeiten auf mich???

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Sinnlose Debatte... bei dieser Einstellung der TE zu ihrem Verstoß wird sie die MPU ohnehin nicht bestehen.

Autofahren mit 2,1 Promille, dazu noch während der Probezeit und beruflich auf's Auto angewiesen - ist natürlich schon echt heftig... das hat ja nicht einmal die Käßmann geschafft, bei der waren es 1,6 glaube ich.

Aha, einer der gleich meine Einstellung zu kennen glaubt, nachdem ich lediglich nach Meinungen gefragt habe und ein paar Eckdaten angegeben habe... Gut.

Gleich nachdem mir am Morgen nach dem Vorfall richtig bewusst wurde, was ich mir da überhaupt geleistet hatte, habe ich begonnen, mich über alles, was mir bevorstehen wird (Strafe, MPU, Sperre etc.) zu informieren.
Zudem habe ich mich unmittelbar um einen Termin bei der MPU-Beratung (obwohl mir klar war, dass bis dahin einige Zeit vergehen wird) gekümmert, habe seitdem auch die Finger vom Alkohol gelassen (Abstinenznachweise belegen das), nicht nur, weil dies erforderlich ist, um den Schein wieder zu bekommen, sondern weil mir sehr wohl bewusst ist, dass etwas Derartiges kein "Ausrutscher aus heiterem Himmel" ist, sondern viel mehr ein Problem, das gründlicher Aufarbeitung und Auseinandersetzung damit bedarf.

Wie kommst du also auf die Idee, mich hier,ohne einen Funken Ahnung von mir zu haben, abzuurteilen und mir gleich mal obendrauf ne kommende negative MPU zu prophezeihen???
Du bist mir echt ein Lustiger

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Zitat:

Original geschrieben von STan.X



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö - gibt auch Foren, die mit derartigen Fällen routiniert umgehen können. Die TEin hat da schon von mir einen Tipp bekommen. Der Hinweis auf einen Anwalt lässt mich in diesem Fall (und vielen anderen) direkt zu einem Porzellan von einem führendem Herstellern von Kloschüsseln eilen.

Wer auch nur ein wenig Ahnung von der Materie hat, findet da bessere Möglichkeiten. Aber auch wer keine Ahnung hat, haut hier hemmungslos in die Tasten. Das ist hier im Bereich leider immer noch so....

Ja, solche Foren gibt es. Aber auch den Rest hättest du nicht schreiben brauchen....😕

Habe ich aber mit recht solidem Hintergrundwissen schon gemacht. MT kann mit so manchen Themen nicht wirklich umgehen (also die Mehrzahl der User). Woanders geht das besser.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


@Pflaumenkuchen:
was ist denn die Gefahr eines Einspruchs gegen die Höhe des Tagessatzes?
(TE hat sich noch nicht geäußert ob 30 TS seinem Netto entsprechen)

Dass es sich nicht unwesentlich erhöht.

Wie kommt man darauf, dass 30 TS der "einzig korrekte" Wert sind und bei einem Einspruch dann auch 30 TS heraus kommen werden?

Hier gibt es einen erheblichen Widerspruch in der Strafzumessung und es ist absolut fatal, ohne Kenntnis der Zusammenhänge genau gegen den Teil einen Einspruch einzulegen, der extrem nach unten abweicht und dies auch noch als "gefahrlos" zu bezeichnen.

Man legt einen isolierten Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze ein.
Dann wird auch nix anderes entschieden.

Und wo weichen die Tagessätze nach unten ab? Woher hast du deine Weisheit?
TEin hat sich bis jetzt weder geäußert wieviele Tagessätze es sind noch ob 30 TS dem Netto entsprechen.

Wir wissen nur eine Gesamtzahl in €.
Wobei die etwas niedrig ist.
Und die Aussage mit dem "viel Geld mit Auto verdienen" kommt auch immer auf die Perspektive an.

Und wenn 30 TS kleiner sind als das Monats Netto - soweit sollte jeder noch rechnen können was man dann macht.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


... noch ob 30 TS dem Netto entsprechen.
...
Und wenn 30 TS kleiner sind ...

Wie kommst Du auf diese 30 TS, woher nimmst Du diese Zahl und wieso benutzt Du sie als eine Berechnungsbasis?

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bin raus. is mir zu blöd.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Man legt einen isolierten Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze ein.
Dann wird auch nix anderes entschieden.

Und das hier ist kompletter Müll.

Die Höhe der TS ist keine Entscheidung, die ein Richter trifft, dagegen kann man keinen Einspruch einlegen. Ein Richter entscheidet über deren Anzahl und gegen die Anzahl kann ein Einspruch eingelegt werden. Ein Richter entscheidet nicht, wie hoch das Einkommen eines Täters ist.

Wenn die Höhe eines TS nicht stimmt, weil sie falsch berechnet oder falsch geschätzt wurde, dann geht man zur Geschäftsstelle, legt (üblicherweise die drei letzten) Einkommensbescheide vor und lässt die Höhe des TS und daraus die Gesamtsumme neu berechnen - fertig.

Kein Einspruchsverfahren, auch kein isoliertes, kein Richterentscheid, auch kein Anwalt notwendig, sondern einfach die Bitte um Neuberechnung in der Geschäftsstelle - aber innerhalb der 14 Tage Frist, bevor der Strafbescheid mit der dort genannten Gesamthöhe rechtskräftig wird.

Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


14 Monate Sperre
1000€ Geldstrafe

... habe ich folgende Frage:
Lohnt es sich eurer Meinung (bzw. Erfahrung) nach, gegen ein solches Urteil Einspruch einzulegen, oder lade ich damit eher noch mehr Unannehmlichkeiten auf mich???

Hallo

Aus den 1000 Euro werden wohl locker 5000.

Zur Frage: Nein, mit welcher Berechtigung oder aus welchem Grund. Mit 2 Promille strunzbesoffen in der Probezeit gefahren.
Ich glaube du kannst noch gar nicht abschätzen was auf dich zukommt😎

Ich hab von so einem Fall keinen Plan, da ich damit noch keine Erfahrung gesammelt habe und auch nicht vor habe welche zu sammeln.
Aber wenn ich mich mal in die Lage von der/dem TE setze, wuerde ich mir das Geld fuer den Anwalt sparen und eher in die MPU und Strafe investieren. Durch die anstehende MPU ist es eh nicht moeglich so zeitig den Fuehrerschein wieder zu erlangen. Erfolg versprech ich mir von einem Einspruch auch nicht. Bei vorhandener Probezeit verstehen die keinen Spass. Das du den Fuehrerschein fuer die Arbeit brauchst kannst eventuell bei Geschwindigkeitsueberschreitung ein Fahrverbot in Geldstrafe wandeln. Bei Alk eher nicht.

Gruss

Ich glaube kaum, dass man dem TE hier zu etwas raten kann oder gar sollte. In der Regel bleibt die Staatsanwaltschaft mit dem Strafbefehl unterhalb eines möglichen zu erwartenden Urteil. Hinzu sollte man beachten, dass wenn man gegen einen Strafbefehl angeht könnten hohe Kosten dazu kommen (z.B. Anwalt, Gerichtskosten).

TE, versuche Vergleichsurteile von dem für Dich zuständigen Gericht zu bekommen. Vielleicht hilft Dir ja Führerscheinstelle, die sicherlich öfter mit dem Gericht zu tun hat.

Treffe dann Deine eigene Entscheidung. Somit musst Du später niemanden eine Schuld zuweisen, wie man es gern macht, wenn etwas schief geht.......... Hätte ich doch bloß nicht aud Dich gehört.

Schönes Rest-WE

Ach ja. Man(n), Frau aber auch, sollte nicht betrunken fahren. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni



Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


14 Monate Sperre
1000€ Geldstrafe

... habe ich folgende Frage:
Lohnt es sich eurer Meinung (bzw. Erfahrung) nach, gegen ein solches Urteil Einspruch einzulegen, oder lade ich damit eher noch mehr Unannehmlichkeiten auf mich???

Hallo

Aus den 1000 Euro werden wohl locker 5000.

Zur Frage: Nein, mit welcher Berechtigung oder aus welchem Grund. Mit 2 Promille strunzbesoffen in der Probezeit gefahren.
Ich glaube du kannst noch gar nicht abschätzen was auf dich zukommt😎

Keine Ahnung von dem Thema hast Du wohl reichlich. Aber Hauptsache mal was in die Tastatur gehauen. 😕

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni



Zitat:

Hallo

Aus den 1000 Euro werden wohl locker 5000.

Zur Frage: Nein, mit welcher Berechtigung oder aus welchem Grund. Mit 2 Promille strunzbesoffen in der Probezeit gefahren.
Ich glaube du kannst noch gar nicht abschätzen was auf dich zukommt😎

- OH DOCH, nach Recherchen über alles Mögliche habe ich in etwa einen Überblick, wieviel da auf mich zukommt!!!!

Wie auch immer, das Thema ist hier anscheinend echt nicht sonderlich gut aufgehoben.

Habe aber schon einen Tipp für eine Verlagerungsmöglichkeit bekommen 😁

Ich bin dann mal weg

Danke trotzdem für einige hilfreiche Anregungen

Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


Wie auch immer, das Thema ist hier anscheinend echt nicht sonderlich gut aufgehoben.
Habe aber schon einen Tipp für eine Verlagerungsmöglichkeit bekommen 😁

Ich bin dann mal weg

Danke trotzdem für einige hilfreiche Anregungen

Hallo

Dann mal Tschüß und viel Erfolg beim umsetzen deiner "hilfreichen Anregungen"
Kannst dich ja mal melden wenn du den Führerschein wieder hast, was es gekostet hat, wie lange es gedauert hat und ob die "hilfreichen Anregungen" dir letztendlich weitergeholfen haben.
Würde mich auch interessieren ob ich tatsächlich so wenig Ahnung von nix habe, lerne gerne was dazu🙄

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


... noch ob 30 TS dem Netto entsprechen.
...
Und wenn 30 TS kleiner sind ...
Wie kommst Du auf diese 30 TS, woher nimmst Du diese Zahl und wieso benutzt Du sie als eine Berechnungsbasis?

Keine Ahnung was du willst, aber davon hast du viel.

Nochmal langsam:

30 TS = ungefähr 1 Monatsnetto
Das mal grundsätzlich zum Verständnis.

Das ist das einzige wozu man die 30 TS braucht. Und woher die kommen.

Es interessiert nicht wieviel Tagessätze sie bekommen hat - wir wissens nicht, wir wissen nur einen Gesamt € Betrag.

Und bis jetzt hat sie es nicht gesagt.

Muß sie auch nicht. Interessant wärs schon, aber wir brauchens nicht - also dafür ob der Betrag stimmt oder nicht...

Es reicht wenn TEin selbst nachrechnet ob 30 x der Tagessatz den sie bekommen hat ihrem Monatsnetto entspricht.
Egal ob der Gesamtbetrag sich aus 10 oder 180 Tagessätze zusammensetzt.
Den Gesamtbetrag mußt du einfach durch die Gesamtzahl der Tagessätze teilen und dann x 30 nehmen nehmen.

Wenns dir lieber ist kannst du auch der TE schreiben
"also wenn 15 TS höher sind als dein HALBES Nettomonatseinkommen" 😁
Dann sind die 30 nicht mehr da...

@TEin:
Viel Glück. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


Habe aber schon einen Tipp für eine Verlagerungsmöglichkeit bekommen 😁

Aber dabei bitte immer beachten:

- dort sind auch nur jeweils zwei Leute, die tatsächlich Ahnung von der Detail-Thematik haben, die muss man auch erst mal erkennen,

- die Leute, die hier in diesem Forum mit dem Hinweis auf ihre Fachkenntnis dann doch nur Müll verbreiten, machen es dort auch. Die haben überall das selbe "Fachwissen". Was sich jedoch unterscheidet ist der Username, unter dem dieses "Fachwissen" verbreitet wird.

- auch dort sind selbst von den zwei tatsächlichen Fachleuten die Hilfestellungen nur mit großer Vorsicht zu genießen. Deren Aussagen beruhen auch ausschließlich auf der Fragestellung und den vom Fragesteller gemachten Angaben.

Da diese Deine Angaben und Erinnerungen aber - wie Du selbst eingestanden hast - wegen dem Promillewert etwas nebulös und deutlich lückenhaft sind, können die darauf aufbauenden Hilfestellungen zur Frage nach einem eventuellen Einspruch ohne Blick in die Akte der Staatsanwaltschaft auch nur nebulös und lückenhaft sein.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


30 TS = ungefähr 1 Monatsnetto
Das mal grundsätzlich zum Verständnis.

Das ist das einzige wozu man die 30 TS braucht. Und woher die kommen.

3 mal 3 = 9

Die Erde ist keine Scheibe

alles richtig, aber für was ist hier gut und hilft wie der TE weiter?

Zitat:

Es reicht wenn TEin selbst nachrechnet ob 30 x der Tagessatz den sie bekommen hat ihrem Monatsnetto entspricht.

und was macht sie dann damit, wenn es nicht entspricht?

Einen Einspruch gegen die Tagessatzhöhe einlegen, auch wenn 30x TS geringer als ihr Monatsnetto ist, eine richterliche Entscheidung über den Weg eines Einspruchverfahrens zu einer Festlegung, die der Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag und nicht ein Richter in einem Urteil oder Strafbefehl gemacht hat?

Werde Dir doch bitte als erstes bewusst, dass ein Richter nicht die Höhe der Tagessätze entscheidet, sondern ein Arbeitgeber gemeinsam mit dem Gesetzgeber und der Richter (zumindest in einem Verkehrsrechtsverfahren) bei diesem Thema ausschließlich den Part von dem umfallenden Sack Reis spielt.

Wenn Du das verstanden hast, dann kannst Du vielleicht auch folgen, dass hier nichts mit Einspruch und (erneuter) richterlicher Entscheidung ist und Dein Hinweis auf "isoliertem Einspruch gegen die TS-Höhe" nicht weiter als Dummfug und für die Tonne war.

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