Einspruch gegen Strafbefehl

So, da mir vor kurzem der Schein aufgrund von Alkohol entzogen wurde (JAAAAA, nur her mit den Moralpredigten, aber ich weiß selbst, wie verantwortungslos ich gehandelt habe....) und ich mittlerweile den Strafbefehl erhalten habe, der da lautet

14 Monate Sperre
1000€ Geldstrafe

... habe ich folgende Frage:
Lohnt es sich eurer Meinung (bzw. Erfahrung) nach, gegen ein solches Urteil Einspruch einzulegen, oder lade ich damit eher noch mehr Unannehmlichkeiten auf mich???

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Sinnlose Debatte... bei dieser Einstellung der TE zu ihrem Verstoß wird sie die MPU ohnehin nicht bestehen.

Autofahren mit 2,1 Promille, dazu noch während der Probezeit und beruflich auf's Auto angewiesen - ist natürlich schon echt heftig... das hat ja nicht einmal die Käßmann geschafft, bei der waren es 1,6 glaube ich.

Aha, einer der gleich meine Einstellung zu kennen glaubt, nachdem ich lediglich nach Meinungen gefragt habe und ein paar Eckdaten angegeben habe... Gut.

Gleich nachdem mir am Morgen nach dem Vorfall richtig bewusst wurde, was ich mir da überhaupt geleistet hatte, habe ich begonnen, mich über alles, was mir bevorstehen wird (Strafe, MPU, Sperre etc.) zu informieren.
Zudem habe ich mich unmittelbar um einen Termin bei der MPU-Beratung (obwohl mir klar war, dass bis dahin einige Zeit vergehen wird) gekümmert, habe seitdem auch die Finger vom Alkohol gelassen (Abstinenznachweise belegen das), nicht nur, weil dies erforderlich ist, um den Schein wieder zu bekommen, sondern weil mir sehr wohl bewusst ist, dass etwas Derartiges kein "Ausrutscher aus heiterem Himmel" ist, sondern viel mehr ein Problem, das gründlicher Aufarbeitung und Auseinandersetzung damit bedarf.

Wie kommst du also auf die Idee, mich hier,ohne einen Funken Ahnung von mir zu haben, abzuurteilen und mir gleich mal obendrauf ne kommende negative MPU zu prophezeihen???
Du bist mir echt ein Lustiger

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


Habe aber schon einen Tipp für eine Verlagerungsmöglichkeit bekommen 😁
Aber dabei bitte immer beachten:

- dort sind auch nur jeweils zwei Leute, die tatsächlich Ahnung von der Detail-Thematik haben, die muss man auch erst mal erkennen,

Nö - dort sind viel mehr Unterwegs

Zitat:

- die Leute, die hier in diesem Forum mit dem Hinweis auf ihre Fachkenntnis dann doch nur Müll verbreiten, machen es dort auch. Die haben überall das selbe "Fachwissen". Was sich jedoch unterscheidet ist der Username, unter dem dieses "Fachwissen" verbreitet wird.

Mein Username dort ist pratkisch der selbe wie hier

Zitat:

- auch dort sind selbst von den zwei tatsächlichen Fachleuten die Hilfestellungen nur mit großer Vorsicht zu genießen. Deren Aussagen beruhen auch ausschließlich auf der Fragestellung und den vom Fragesteller gemachten Angaben.

Da sind deutlich mehr als zwei Fachleute unterwegs^^

Geht es jetzt noch um die Fragestellung des TE oder die Seligsprechung eines anderen Forums 😰.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Geht es jetzt noch um die Fragestellung des TE oder die Seligsprechung eines anderen Forums 😰.

1. Der TE ist doch, nach eigener Aussage, nicht daran interessiert hier weiter Antworten auf seine Fragen zu bekommen.

2. Da hier auch keiner den tatsächlichen Hergang und die Aktenlage kennt, wird er auch keine weiteren nützlichen Ratschläge erwarten können, außer die die er schon bekommen hat.

3. Andere Foren können diese Ratschläge auch nicht aus dem Hut zaubern.

4. Als Folge von 1-3 könnte man hier auch schließen und nächstes Jahr für den Abschlussbericht des TE wieder öffnen.

Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


Also mal der Reihe nach:

Warum ich Einspruch einlegen möchte?
- Nun, 14 Monate Straßenbahn und Bus sind ja wohl schon "etwas" heftig, ganz abgesehen davon, dass ich meine Brötchen, und zwar nicht zu knapp, mit dem Auto verdient hatte
- Ich lebe in Bayern
- Der Wert: 2,01 promille (ja, u. a. durch RUM.... *schäm*)
- Nein, zuvor noch nicht auffällig
- Kein Unfall (was echt reine Glückssache ist, da ich mich an die Fahrt kaum erinnern kann)
- Probezeit!

Tja, sowas sollte man sich vorher überlegen, bevor man sich besoffen hinters Steuer setzt.

Sei froh, dass man hier nicht noch den Straftatbestand des "Vorsatzes" dir anhängt.

Ein Einspruch würde nur zur Folge haben, dass Du keinerlei Einsicht auf dein Vergehen hast und würde dich unter Umständen nur noch mehr in die Schei**e reinreiten.

Ich würde das Aussitzen und gut ist... ausser, Du möchtest zusätzlich noch eine MPU machen. Aber die Durchfallquote hier ist recht hoch und mit zusätzlichen Kosten verbunden.

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Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


Gleich nachdem mir am Morgen nach dem Vorfall richtig bewusst wurde, was ich mir da überhaupt geleistet hatte, habe ich begonnen, mich über alles, was mir bevorstehen wird (Strafe, MPU, Sperre etc.) zu informieren.
Zudem habe ich mich unmittelbar um einen Termin bei der MPU-Beratung (obwohl mir klar war, dass bis dahin einige Zeit vergehen wird) gekümmert, habe seitdem auch die Finger vom Alkohol gelassen (Abstinenznachweise belegen das), nicht nur, weil dies erforderlich ist, um den Schein wieder zu bekommen, sondern weil mir sehr wohl bewusst ist, dass etwas Derartiges kein "Ausrutscher aus heiterem Himmel" ist, sondern viel mehr ein Problem, das gründlicher Aufarbeitung und Auseinandersetzung damit bedarf.

Wie kommst du also auf die Idee, mich hier,ohne einen Funken Ahnung von mir zu haben, abzuurteilen und mir gleich mal obendrauf ne kommende negative MPU zu prophezeihen???
Du bist mir echt ein Lustiger

Naja, ein Abstinenznachweis garantiert noch lange nicht, dass man auch die MPU besteht und die Durchfallquote ist bei der MPU, wie ich schon sagte, sehr sehr hoch.

Wie gesagt, vorher überlegen was man tut und nicht erst alle Hebel in Gang bringen wenn es zu spät ist. Sowieso wenn man beruflich auf den FS angewiesen ist.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


- dort sind auch nur jeweils zwei Leute, die tatsächlich Ahnung von der Detail-Thematik haben, die muss man auch erst mal erkennen,
Nö - dort sind viel mehr Unterwegs

Verkehrsstrafrecht?

Die mehr als zwei sind die Gleichen wir hier:
Wissen aus Wikipedia und anderen Foren und immer einen sich sich gut nach Jurismus anhörenden Ratschlag und dies ohne jede Kenntnis der Aktenlage.

Wer eine Auskunft geben kann, wenn 80% der Fakten unbekannt sind, der ist ein Fachmann für Glaskugel, Jahrmarkt und Scharlatanerie, aber nicht für Mandant, Verkehrsstrafrecht und Vorstrafen.

Ganz konkret:
Bist Du einer dieser Fachleute in dem anderen Forum, oder spielst Du nur einen Fachmann in diesem Forum - hast Du die Berechtigung für die schwarze Robe oder doch nur der mit den Sternzeichen und glitzernden Symbolen bedruckte rote Mantel und der hohe, spitze Hut?

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Geht es jetzt noch um die Fragestellung des TE oder die Seligsprechung eines anderen Forums 😰.

Ich finde es ohnehin schon interessant, wie hier offen zugegeben wird, dass Fragesteller per PN in andere Foren abgeworben werden und weitergehende Lobpreisungen auch nur mit einem eek durch die Moderation kommentiert werden.

Andere Foren sind zuweilen immer so todernst... ich finde es hier eigentlich ganz nett. 🙂

Seien wir doch ehrlich, manches kann (und will) dieses Forum nicht leisten.
Hier im Bodensatz/OT eine MPU Frage zu beantworten - ich möchte das nicht sehen.*

Außerdem sehe ich (auch seitens der Moderation) schon wieder eine "Eier/Balls/echte Männer" Tendenz in den Antworten in einigen Themen. 😁

*eher wäre mit den Teilnehmern hier mal die Frage was denn "normaler" Alkoholkonsum ist interessant.
Das würde ich gern sehen.

Hallo,
Anwalt ist ein Fehler, beschäftige dich mit dem Grundgesetz als erstes mit dem Artikel 146, jetzt sagst warum, was soll das? Deine Fragen beantwortet oder löst zu deiner Zufriedeheit das Grundgesetz!

diverse Polit-Links und mail-adresse entfernt - twindance/MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


OK, aua backe.
Lass dich anwaltlich beraten. Mehr kann man da wirklich nicht raten. Schön wäre es, wenn du unter 12 monate sperre kommst und dann eventuell an der MPU vorbei.

Bei 2 Promille kommt niemand an der MPU vorbei-die ist ab 1,6 zwingend-hat auch null komma null mit der Länge der Sperre zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


eher wäre mit den Teilnehmern hier mal die Frage was denn "normaler" Alkoholkonsum ist interessant.
Das würde ich gern sehen.

Nachdem sich die Definition von "normal" erst klären wird wenn Weihnachten (ist ja bald) & Ostern auf den 30. Februar fällt.

Die gesetzliche Vorgabe ist bekannt.
Für mich ist ist eine ein ‰ - Wert als Autofahrer von meinetwegen Edit =< 0,8
=> 0,8 eine vorsätzlicher verantwortungsloser Eingriff in den Straßenverkehr Punkt

Für mich eine ganz einfache Sache.
Der TE hat zwar selbst geschrieben, dass er verantwortungslos gehandelt hat.
Diesen Zustand aber weiterhin beibehalten möchte - die Konsequenz nicht akzeptieren.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Für mich ist ist eine ein ‰ - Wert als Autofahrer von meinetwegen =< 0,8 eine vorsätzlicher verantwortungsloser Eingriff in den Straßenverkehr Punkt

Ich möchte gleich einkaufen fahren. Muss ich mir jetzt vorher ne Flasche Rum reun ziehen, damit ich deiner Meinung nach verantwortlich handel?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Für mich ist ist eine ein ‰ - Wert als Autofahrer von meinetwegen =< 0,8 eine vorsätzlicher verantwortungsloser Eingriff in den Straßenverkehr Punkt
Ich möchte gleich einkaufen fahren. Muss ich mir jetzt vorher ne Flasche Rum reun ziehen, damit ich deiner Meinung nach verantwortlich handel?

sorry sollte natürlich >= 0,8 ‰ sein

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


sorry sollte natürlich >= 0,8 ‰ sein

Puhhh, Gott sei Dank.

Ich hatte nämlich keinen Rum mehr im Haus. Da hätte ich erst zur Getränkescheune laufen müssen, um dann einkaufen fahren zu können 😁 😁

Außerdem vertrag ich so viel garnicht 😁

Aber recht haste. Alles jenseits eines gewissen Promillewertes ist kein Versehen mehr, sondern Vorsatz und gehört entsprechen bestraft.

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