Einspruch gegen Strafbefehl

So, da mir vor kurzem der Schein aufgrund von Alkohol entzogen wurde (JAAAAA, nur her mit den Moralpredigten, aber ich weiß selbst, wie verantwortungslos ich gehandelt habe....) und ich mittlerweile den Strafbefehl erhalten habe, der da lautet

14 Monate Sperre
1000€ Geldstrafe

... habe ich folgende Frage:
Lohnt es sich eurer Meinung (bzw. Erfahrung) nach, gegen ein solches Urteil Einspruch einzulegen, oder lade ich damit eher noch mehr Unannehmlichkeiten auf mich???

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Sinnlose Debatte... bei dieser Einstellung der TE zu ihrem Verstoß wird sie die MPU ohnehin nicht bestehen.

Autofahren mit 2,1 Promille, dazu noch während der Probezeit und beruflich auf's Auto angewiesen - ist natürlich schon echt heftig... das hat ja nicht einmal die Käßmann geschafft, bei der waren es 1,6 glaube ich.

Aha, einer der gleich meine Einstellung zu kennen glaubt, nachdem ich lediglich nach Meinungen gefragt habe und ein paar Eckdaten angegeben habe... Gut.

Gleich nachdem mir am Morgen nach dem Vorfall richtig bewusst wurde, was ich mir da überhaupt geleistet hatte, habe ich begonnen, mich über alles, was mir bevorstehen wird (Strafe, MPU, Sperre etc.) zu informieren.
Zudem habe ich mich unmittelbar um einen Termin bei der MPU-Beratung (obwohl mir klar war, dass bis dahin einige Zeit vergehen wird) gekümmert, habe seitdem auch die Finger vom Alkohol gelassen (Abstinenznachweise belegen das), nicht nur, weil dies erforderlich ist, um den Schein wieder zu bekommen, sondern weil mir sehr wohl bewusst ist, dass etwas Derartiges kein "Ausrutscher aus heiterem Himmel" ist, sondern viel mehr ein Problem, das gründlicher Aufarbeitung und Auseinandersetzung damit bedarf.

Wie kommst du also auf die Idee, mich hier,ohne einen Funken Ahnung von mir zu haben, abzuurteilen und mir gleich mal obendrauf ne kommende negative MPU zu prophezeihen???
Du bist mir echt ein Lustiger

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Ich bin ja einigermaßen erstaunt.

Meine Vermutung von Seite 1 nehem ich mal zurück - Asche aufs ... u.s.w.

Den Rat mit dem Fachanwalt nicht.

Ansonsten @TE: Grösser 2 Promille und damit noch am Lenkrad lassen auf ein länger bestehendes massives Alkoholproblem schließen. Ich wünsch dir, das du das in den Griff bekommst. Alles Gute !

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Ansonsten @TE: Grösser 2 Promille und damit noch am Lenkrad lassen auf ein länger bestehendes massives Alkoholproblem schließen. Ich wünsch dir, das du das in den Griff bekommst. Alles Gute !

Ich finde diese süffisanten Sprüche hier so toll.

"Lassen darauf schließen, dass du ein massives (....), Ich wünsch dir, das

s

du das in den Griff bekommst (....) "

Muss das sein?

Und ich will die Sache keinesfalls gut heißen, im Gegenteil. Ich finde es auch unmöglich, sich mit Alkohol im Blut ans Steuer zu setzen.
Aber man muss nicht solche süffisanten Sprüche ablassen. Keiner kennt die TE und sie jetzt mit so einer möchtgernpsychologischen Sch*** anzumachen muß auch nicht sein.

Bevor mir jetzt noch der nächste Held unterstellt, ich wäre wohl auch einer, der wohl selbst trinkt und sie in Schutz nehmen will, den kann ich beruhigen. Bin absoluter "Schnaps-Hasser" und trinke abends auf der Couch höchstens mal ein Radler oder sonstige Bier-Mix-Getränke.

Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


Ich WERDE mit Abstinenznachweisen belegen, dass ich keinen Alk anrühre.....

Und Du glaubst, dass dies funktioniert - so mit der MPU, oder musst Du aufgrund bestimmter "Umgebungsbedingungen" über Abstinenz die MPU ablegen?

Eine MPU ist immer in die Zukunft gerichtet und somit eine Situation der Glaubwürdigkeit.

Jemand, der gerade mal so um die 20 Jahre alt ist (vermute ich wegen Fahranfänger mit Probezeit), hat natürlich ein nicht geringes Glaubwürdigkeitsproblem, wenn dieser "Jungspund" voller Inbrunst erklärt, dass er/sie die nächsten 60 Jahre völlig abstinent bleiben wird.

Nicht falsch verstehen, es geht nicht darum, dass man Dir nicht glaubt, dass Du dies wirklich machen möchtest, sondern der Glaube, dass Du dies auch tatsächlich durchhalten wirst. Hier muss dann ganz erheblich mehr kommen, als nur der eindeutige Wille und ein wenig Verhaltensänderung.

Dinge wie Umgehungsstrategien, Erkennen von "gefährlichen" Situationen, besonders im Freundes- und Familienkreis, ... das sind dann die Dinge, die eine ganz enorme Priorität in einer MPU mit Abstinenzansage bei jungen Kandidaten abgeklopft werden.

Da sollte man auch mal über eine vielleicht bestehende Möglichkeit für "kontrolliertes Trinken" nachdenken. Da geht das eine Glas Sekt zu Silvester oder zur Pensionierung vom Vater. Bei Abstinenz gibt es das nicht, dafür gibt es Sprüche aus dem Bekanntenkreis - muss man wissen und muss man auch mit klar kommen, bedeutet: für sich selbst erarbeitete, funktionierende Strategien haben.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


... mit so einer möchtgernpsychologischen Sch*** ...

Blödsinn.

Wer mit über 2 noch fahren kann hat eine Alkoholresistenz entwickelt und das schafft man ausser durch regelmässigen Alkoholkonsum nochmal wie ?

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Bin absoluter "Schnaps-Hasser" und trinke abends auf der Couch höchstens mal ein Radler oder sonstige Bier-Mix-Getränke.

Und sonst so ? Wayne ?

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Zitat:

Original geschrieben von Göölf



Zitat:

Original geschrieben von 18.430


... mit so einer möchtgernpsychologischen Sch*** ...
Blödsinn.

Wer mit über 2 noch fahren kann hat eine Alkoholresistenz entwickelt und das schafft man ausser durch regelmässigen Alkoholkonsum nochmal wie ?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf



Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Bin absoluter "Schnaps-Hasser" und trinke abends auf der Couch höchstens mal ein Radler oder sonstige Bier-Mix-Getränke.
Und sonst so ? Wayne ?

*Gääähn*

Mit sowas kenne ich mich nicht aus, will ich auch garnicht.

Ist aber trotzdem nicht deine Aufgabe den Leuten hier irgendetwas zu diagnostizieren.

Und übrigens: Dieses "Wayne" wirkt auf mich immer so unglaublich großkotzig. Passt ja zum selbsternannten Alkohol-Experten.

"Wayne"...das haben immer die langhaarigen Metal-Freaks in der Schule gesagt, wenn sie sich kichernd über die letzte Folge "South-Park" unterhalten haben. Naja..lassen wir es gut sein.

Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx



Aha, einer der gleich meine Einstellung zu kennen glaubt, nachdem ich lediglich nach Meinungen gefragt habe und ein paar Eckdaten angegeben habe... Gut.

...

Wie kommst du also auf die Idee, mich hier,ohne einen Funken Ahnung von mir zu haben, abzuurteilen und mir gleich mal obendrauf ne kommende negative MPU zu prophezeihen???
Du bist mir echt ein Lustiger

Ja, ich kann auch lustig sein - und sogar ganz ohne Alkohol. 😉

Also, deine Einstellung zur Höhe der Strafe hast Du ja bereits selbst mitgeteilt:

Warum ich Einspruch einlegen möchte?

- Nun, 14 Monate Straßenbahn und Bus sind ja wohl schon "etwas" heftig, ganz abgesehen davon, dass ich meine Brötchen, und zwar nicht zu knapp, mit dem Auto verdient hatte

An deiner Stelle würde ich jetzt ganz kleine Brötchen backen. Wenn Du so etwas bei der Anhörung erzählst, dann viel Spaß.

Im Gegensatz zu denen, die künftig darüber entscheiden, ob und wann Du dich wieder hinters Lenkrad setzen darfst, haben die bisherigen Kommentatoren allesamt Samthandschuhe getragen.
Ein ehemaliger (rhetorisch sehr versierter) Kollege von mir, wartet nun seit über 3 Jahren darauf, seinen FS wieder zu bekommen. Bei ihm waren es übrigens "nur" 1,8 Promille.
Über das bisher verprasste Geld für MPU u. Vorbereitungsseminare will ich gar nicht reden...

Wie einer meiner Vorredner schon geschrieben hat: Bei diesem Wert wird Gewohnheitstrinken unterstellt, da die meisten Leute in einem solchen Falle absolut nicht mehr fahrtüchtig sind. So etwas muss man absolut glaubhaft widerlegen.

An deiner Stelle würde ich jetzt wirklich nicht so auf den Putz hauen.

Zu deiner Eingangsfrage: Einen Einspruch sind die Behörden in einem solchen Falle natürlich gewohnt und werden auch damit umzugehen wissen.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Ja, ich kann auch lustig sein - und sogar ganz ohne Alkohol. 😉

-Unnötig, nicht lustig

Original geschrieben von einTraumtaenzer Wie einer meiner Vorredner schon geschrieben hat: Bei diesem Wert wird Gewohnheitstrinken unterstellt, da die meisten Leute in einem solchen Falle absolut nicht mehr fahrtüchtig sind. So etwas muss man absolut glaubhaft widerlegen.

An deiner Stelle würde ich jetzt wirklich nicht so auf den Putz hauen.

- Ich habe nicht mal ansatzweise behauptet, absolute Nichttrinkerin zu sein und nur an diesem Tag zufällig ins Schnapsfass gefallen zu sein. Nur dass ich mich zuvor an den Grundsatz "Wenn ich trinke, fahre ich nicht" gehalten habe

Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


- Nun, 14 Monate Straßenbahn und Bus sind ja wohl schon "etwas" heftig,

Nö, dafür das du den nächsten Totgefahren hättest find ich bist du noch ganz gut weggekommen.

Hast Du mal einen Link zu einem vergleichbaren Fall, wo relevant mehr im Urteil / Strafbefehl rausgekommen ist?

Zitat:

Original geschrieben von xxxcaro89xxx


 

Aha, einer der gleich meine Einstellung zu kennen glaubt, nachdem ich lediglich nach Meinungen gefragt habe und ein paar Eckdaten angegeben habe... Gut.

...... sondern weil mir sehr wohl bewusst ist, dass etwas Derartiges kein "Ausrutscher aus heiterem Himmel" ist, sondern viel mehr ein Problem, das gründlicher Aufarbeitung und Auseinandersetzung damit bedarf.

Das ist der richtige Ansatz! Aus Fehlern lernen und die Strafe als Chance nutzen.

Was du hier aus dem Forum mitnehmen kannst, ist die Erstberatung durch einen Verkehrsrechtsanwalt. Die ist soweit ich weiß auf 190,-€ plus Merkelsteuer begrenzt. Also vergleichsweise überschaubare Kosten für eine fundierte Meinung in deinem Fall. Danach kannst du jedenfalls besser einschätzen, ob sich für dich eine Beauftragung überhaupt lohnt.

Nö - gibt auch Foren, die mit derartigen Fällen routiniert umgehen können. Die TEin hat da schon von mir einen Tipp bekommen. Der Hinweis auf einen Anwalt lässt mich in diesem Fall (und vielen anderen) direkt zu einem Porzellan von einem führendem Herstellern von Kloschüsseln eilen.

Wer auch nur ein wenig Ahnung von der Materie hat, findet da bessere Möglichkeiten. Aber auch wer keine Ahnung hat, haut hier hemmungslos in die Tasten. Das ist hier im Bereich leider immer noch so....

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Aber auch wer keine Ahnung hat, haut hier hemmungslos in die Tasten. Das ist hier im Bereich leider immer noch so....

Oh ja,

wenn man hier Hinweise liest, dass ein dedizierter Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe völlig ohne Gefahr ist, da kann man auch nur mit dem Kopf schütteln.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö - gibt auch Foren, die mit derartigen Fällen routiniert umgehen können. Die TEin hat da schon von mir einen Tipp bekommen. Der Hinweis auf einen Anwalt lässt mich in diesem Fall (und vielen anderen) direkt zu einem Porzellan von einem führendem Herstellern von Kloschüsseln eilen.

Wer auch nur ein wenig Ahnung von der Materie hat, findet da bessere Möglichkeiten. Aber auch wer keine Ahnung hat, haut hier hemmungslos in die Tasten. Das ist hier im Bereich leider immer noch so....

Ja, solche Foren gibt es. Aber auch den Rest hättest du nicht schreiben brauchen....😕

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Oh ja,
wenn man hier Hinweise liest, dass ein dedizierter Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe völlig ohne Gefahr ist, da kann man auch nur mit dem Kopf schütteln.

Das kann und sollte nur der RA vor Ort nach dem "Wunsch" der TE einschätzen.

hm, hab nur 1 echten Fall gefunden.
Und allgemeine Angaben der bayerischen Polizei von 6 Monaten bis 5 Jahren in ner netten Übersicht - die schreiben das aber überall rein. 😁
Gibt noch andere Quellen, die schreiben bei 2 ‰ bis 18 Monate. Könnte aber immer dieselbe Quelle sein, nur jeweils auf anderen Seiten.

Andererseits ist es bei einem Strafbefehl nicht soviel Zeit zwischen Tat und Strafbefehl wie zwischen Tat und Urteil.

Die Frage ist aber echt, was bringt es? 3 Monate vorher kann man beantragen und dann wird die MPU Aufforderung kommen. 12 Monate Nachweise wird man brauchen, also soviel Sinn seh ich da jetzt nicht.

aber muß jeder selber wissen.

Nicht unerwähnt bleiben bei Bayern sollte:
http://www.tuev-sued.de/pluspunkt/verkuerzung_der_sperrfrist2/freyung
Das könnte in Bayern auch mit knapp über 2 ‰ klappen. -

Also wenn man schon mit Anwalt vorgehen möchte könnte man auch gleich noch...

Und könnte! also da nachfragen und Anwalt fragen.

Da wir grad von anderen Quellen sprechen - Mir ist aufgefallen, das besondere Aufbauseminar gibts auch noch für den die TE da Probezeit.

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_36.php

Bin da nicht die absolute Konifere 😉 drin im Thema, mich interessieren mehr MPU aus anderen Gründen (Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder Straftaten mit Kraftfahreignung oder hohem Aggressionspotential oder Fahrrad MPU und das Fahrrad rein als "falsche" Vermeidungsstrategie und Umstieg auf "bessere" Vermeidungsstrategie - bei gleichbleibendem Konsum)

@Pflaumenkuchen:
was ist denn die Gefahr eines Einspruchs gegen die Höhe des Tagessatzes?
(TE hat sich noch nicht geäußert ob 30 TS seinem ihrem Netto entsprechen)

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