Einspruch bei Geschwindigkeitsverstoß?

Hallo alle zusammen,

ein guter Bekannter von mir, wurde nun mit einem mobilen Blitzer, in einer 30 Zone bei
starkem Regen geblitzt - meint ihr, dass es sich wohl lohnen würde
Einspruch einzulegen?

36 Antworten

Vermutung - eventuell wird auf den starken Regen verwiesen, weil damit argumentiert werden soll "die Sicht war so schlecht, dass man das Schild 30 nicht erkennen konnte". (zudem Probleme mit den Scheibenwischern ...) - oder der Wind hat die langen Äste der Bäume über das Verkehrsschild gebogen ...

Oder das Papier vom Blitzerfoto wurde vom Regen im Kasten durchnässt und es war ein ganz anderes Auto, "ich/meins nicht".:-)

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 8. Mai 2023 um 09:47:48 Uhr:


...der SV hält die Beweismittel für
eine Verurteilung für nicht ausreichend, mein Rechtanwalt hat Einstellung des Verfahrens gefordert

Das Verfahren läuft noch, oder wie ist es ausgegangen? Solche "technischen Begründungen" mögen die werten Amtsrichter gar nicht, das ist für sie mit viel Aufwand verbunden.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 8. Mai 2023 um 11:54:58 Uhr:



Zitat:

@trollfahrer schrieb am 8. Mai 2023 um 09:47:48 Uhr:


...der SV hält die Beweismittel für
eine Verurteilung für nicht ausreichend, mein Rechtanwalt hat Einstellung des Verfahrens gefordert

Das Verfahren läuft noch, oder wie ist es ausgegangen? Solche "technischen Begründungen" mögen die werten Amtsrichter gar nicht, das ist für sie mit viel Aufwand verbunden.

Was Richter mögen oder nicht mögen sollte aber keine Rolle spielen!
Und wenn Akteneinsicht gewährt wird aber unvollständig oder fehlerhaft ist, dann darf auch der Staat damit nicht durchkommen.

Wenn 30 erlaubt, wird ab 38 ein Passphoto gemacht, lächeln und zahlen

Sind,s über 51 wird,s etwas teurer, Pech gehabt auch zahlen, so ist das

Tom

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Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 8. Mai 2023 um 12:33:42 Uhr:


..

Was Richter mögen oder nicht mögen sollte aber keine Rolle spielen!
Und wenn Akteneinsicht gewährt wird aber unvollständig oder fehlerhaft ist, dann darf auch der Staat damit nicht durchkommen.

Völlig richtig. Aber aus meiner* langen Praxiserfahrung kann ich dir sagen, dass gerade bei Geschwindigkeits-Owi-Verfahren die persönliche Sicht und Einstellung des Richters eine ganz maßgebliche Rolle spielen. Zarter veranlagte Naturen könnten da schon mal am Rechtsstaat zweifeln.

________________________

* zum Glück bearbeite ich solche Fälle nicht mehr. Man braucht da schon eine hohe Konfliktbereitschaft - und Frustrationstoleranz.

Und bedauerlicherweise ist gegen viele Entscheidungen des "Bußgeldrichters" kein Rechtsmittel möglich und selbst wenn, hab ich das dumpfe Gefühl, dass die Damen und Herren beim OLG ähnlich ticken.

So ist es.

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