Einseitige Änderung des Leasingvertrags
Ich weiß es ist eine juristische Frage, aber vielleicht hatte das jemand schon prüfen lassen und kann berichten, ob es grundsätzlich möglich ist, für die BWW Bank den Leasing-Vertrag ohne weiteres zu änderten, ohne den LN vorher zu unterrichten?
16 Antworten
Die AGB der Automobilhersteller passen nicht zu unserer jetzigen Zeit und da muss m. E. eine für beide Seiten faire Veränderung her.
Unter den aktuellen Bedingungen schaut der Kunde in die Röhre.
Der von mir bestellte i4 wurde bereits 2x teurer und einmal ausstattungsreduziert (ohne Gutschrift). Dazu wurde bei jeder Änderung die Lieferfrist verschoben, so dass die Förderung jetzt voraussichtlich auf knapp über die Hälfte reduziert sein wird. Übrigens hatte ich im Oktober eine VERBILDLICHE Zusage von BMW, dass mein Auto noch dieses Jahr kommt. Jetzt im November interessiert das auch keinen mehr. Großzügig wurde mir eingeräumt, dass ich ihn ja nicht abnehmen muss, es wird sich schon jemand finden, der den kauft.
So gut die Autos auch sind, auf die Firma habe ich keine Lust mehr.