Einschaltzeitpunkt Interligentes Licht

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

weiß zufällig jemand, wie man den Einschaltzeitpunkt bei Xenon und Interligentem Lichtsystem verstellt!

Fahre lieber früher mit kpl. Beleuchtung.

Gruß Dirk

Beste Antwort im Thema

Wenn´s drum geht, früher voll beleuchtet zu sein, dann hat Daimler einen cleveren Trick auf Lager: Einfach das Licht per Hand anschalten (sprich den Lichtschalter nach rechts drehen). Geht schnell, kostet nichts und funktioniert sehr gut.

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Wenn´s drum geht, früher voll beleuchtet zu sein, dann hat Daimler einen cleveren Trick auf Lager: Einfach das Licht per Hand anschalten (sprich den Lichtschalter nach rechts drehen). Geht schnell, kostet nichts und funktioniert sehr gut.

Ich finde, dass es da keiner Änderungen bedarf. Das Licht geht immer genau dann an, wenn ich denke "Hmm... eigentlich müsste jetzt doch das Licht angehen." Und schupps... AN!

Nur bei Nebel funktioniert die Automatik manchmal nicht richtig, ist aber nachvollziehbar und kein Mangel.

Zitat:

Original geschrieben von John-John


Wenn´s drum geht, früher voll beleuchtet zu sein, dann hat Daimler einen cleveren Trick auf Lager: Einfach das Licht per Hand anschalten (sprich den Lichtschalter nach rechts drehen). Geht schnell, kostet nichts und funktioniert sehr gut.

Klasse Idee. Hätte ich auch drauf kommen können!

Vermisse eben die Funktion vom 211 er mit Dauerfahrlicht!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Dirk.Th



Zitat:

Original geschrieben von John-John


Wenn´s drum geht, früher voll beleuchtet zu sein, dann hat Daimler einen cleveren Trick auf Lager: Einfach das Licht per Hand anschalten (sprich den Lichtschalter nach rechts drehen). Geht schnell, kostet nichts und funktioniert sehr gut.
Klasse Idee. Hätte ich auch drauf kommen können!

Vermisse eben die Funktion vom 211 er mit Dauerfahrlicht!

Gruß

Hast du doch beim 212er auch.

Einfach den Lichtschalter nach rechts gedreht lassen.

Wenn man den Schlüssel abzieht, geht alles aus.

Gruß
Marc

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wobei auch ich mir schon oft eine etwas frühere einschaltschwelle gewünscht hätte

An den TE:

Die Einschaltschwelle kan man nicht verändern.

Evtl. in den Tiefen der SD.

Grüße

kann man eigentlich irgendwo programmieren, dass die Blinker abgedimmt als Fahrlicht mitleuchten ... so wie bei US-autos ?
weiss das jemand ?

Zitat:

Original geschrieben von Lord_Bongo



Zitat:

Original geschrieben von Dirk.Th


Klasse Idee. Hätte ich auch drauf kommen können!

Vermisse eben die Funktion vom 211 er mit Dauerfahrlicht!

Gruß

Hast du doch beim 212er auch.
Einfach den Lichtschalter nach rechts gedreht lassen.
Wenn man den Schlüssel abzieht, geht alles aus.

Gruß
Marc

Danke für den Tip, nur dann geht die Automatik vom Auf- u. Abblenden nicht, oder?
Wenn das dann auch noch geht, dann wäre es genial, finde ich.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Dirk.Th


Danke für den Tip, nur dann geht die Automatik vom Auf- u. Abblenden nicht, oder?
Wenn das dann auch noch geht, dann wäre es genial, finde ich.

Gruß

Fernlichtassistent funktioniert leider nur bei Automatikstellung des Lichtschalters!

Zitat:

Original geschrieben von dirk483


kann man eigentlich irgendwo programmieren, dass die Blinker abgedimmt als Fahrlicht mitleuchten ... so wie bei US-autos ?
weiss das jemand ?

Moin Dirk.

Das würde mit der StVO oder StVZO kollidieren. Demnach dürfen als Dauerlicht in Fahrtrichtung nur weiße Lichter wirken.

Außerdem: Wie sähe das denn aus? Da hat man so schönes Xenon-Licht und dann funzeln gelbe Blinkleuchten mit rum. Geht ja gar nicht. 😉

MfG
Hans

moin hans 😉

doch, es ist zulässig... muss jedoch abgedimmt sein.

... geschmackssache... ich finde, es sieht scharf aus 🙂

Zitat:

Original geschrieben von GJFR



Zitat:

Original geschrieben von Dirk.Th


Danke für den Tip, nur dann geht die Automatik vom Auf- u. Abblenden nicht, oder?
Wenn das dann auch noch geht, dann wäre es genial, finde ich.

Gruß

Fernlichtassistent funktioniert leider nur bei Automatikstellung des Lichtschalters!

Aber, es wäre eben genial, wenn die Automatik trotzdem funktionieren würde.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von dirk483



moin hans 😉

doch, es ist zulässig... muss jedoch abgedimmt sein.

... geschmackssache... ich finde, es sieht scharf aus 🙂

Hallo Dirk.

Über Geschmack kann man freilich streiten. Man muss es aber nicht. 😉

Habe eben mal ein bisschen recherchiert. Ich fürchte, was die gedimmten Blinklampen betrifft bist Du einer Fehlinformation aufgesessen. An vielen Stellen werden die Lampen im 5-Watt-Betrieb zwar als Begrenzungsleuchten umgewidmet. Das ist jedoch immer noch nicht mit der StVZO konform, weil diese so genannten »Begrenzungsleuchten« gelbes bis oranges Licht abgeben. In § 51 Abs. 1 heißt es klar und unmissverständlich: »... Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; ...«.

Siehe: StVZO § 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

Darüber hinaus wäre ein solcher Eingriff eine Änderung, die in der technischen Zulassung vom Hersteller für den europäischen Verkehrsraum nicht vorgesehen ist. D. h. Du müsstest Dir von TÜV oder DEKRA dafür ein eigenes Placet einholen. Und die müssen sich wiederum an die StVZO halten.

MfG
Hans

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