Einschätzung Unfallschaden
Hallo zusammen,
wir hatten gestern einen Unfall mit unserem C300T . Jetzt fängt der Streit mit der Versicheung an.
Wie würdet Ihr die Schadenshöhe einschätzen?
Ist das Auto jetzt beim einem Verkauf ein Unfallwagen?
Wie ist die Wertminderung ?
vielen DANK für Eure Einschätzung
Gruß Werner
Beste Antwort im Thema
bei fremdverschulden nicht warten und gleich über Anwalt laufen. Das steht dir Rechtlich zu als geschädigter und spart am ende viele Kopfschmerzen.
18 Antworten
Hallo,
Ich denke, als Unfallwagen gilt das schon. Es müssen Teile getauscht (Tür) und Karosserieteile indstandgesetzt (Seitenteil/Radlauf) werden.
Ich vermute das der Schaden zwischen 3000-4000€ liegen wird. Hat es denn die Felge auch erwischt? Der Reifen wurde ja vermutlich schon berührt.
Zitat:
@A4-Pilot schrieb am 12. Juni 2020 um 12:24:49 Uhr:
Hallo,Ich denke, als Unfallwagen gilt das schon. Es müssen Teile getauscht (Tür) und Karosserieteile indstandgesetzt (Seitenteil/Radlauf) werden.
Ich vermute das der Schaden zwischen 3000-4000€ liegen wird. Hat es denn die Felge auch erwischt? Der Reifen wurde ja vermutlich schon berührt.
Der Reifen wurde berührt, und die Felge hat einen sehr kleinen Kratzer.
Gruß Werner
Wer war Schuld ? Und warum schaltet man keinen Anwalt dazu und fragt erst hier im Forum. Egal was wir hier dir Erzählen es wird nicht besser.
Hallo 123biker,
Man muss hier zwei Sachen unterscheiden:
Das Fahrzeug ist NICHT unfallfrei.
Es ist kein Unfallwagen.
Wertminderung wahrscheinlich ca. 10% des Schaden
Ähnliche Themen
Gestern Unfall und heute schon Streit mit der Versicherung?
Wie geht das? Die erste Frage ist doch: Eigen- oder fremdverschulden?
Bei letzteres eine Gutachter bestellen und das GA abwarten, dann ggf. Zum Anwalt.
Zitat:
@Zanza schrieb am 12. Juni 2020 um 12:53:29 Uhr:
Wer war Schuld ? Und warum schaltet man keinen Anwalt dazu und fragt erst hier im Forum. Egal was wir hier dir Erzählen es wird nicht besser.
Warum ist das erste ein Anwalt?
bei fremdverschulden nicht warten und gleich über Anwalt laufen. Das steht dir Rechtlich zu als geschädigter und spart am ende viele Kopfschmerzen.
Zitat:
@123biker schrieb am 12. Juni 2020 um 12:16:26 Uhr:
Hallo zusammen,wir hatten gestern einen Unfall mit unserem C300T . Jetzt fängt der Streit mit der Versicheung an.
Wie würdet Ihr die Schadenshöhe einschätzen?
Ist das Auto jetzt beim einem Verkauf ein Unfallwagen?
Wie ist die Wertminderung ?
vielen DANK für Eure Einschätzung
Gruß Werner
Warum hat man am nächsten Tag Streß mit der Versicherung? War die Polizei da? Wer hat Schuld? Ab zum Gutachter und damit zur Versicherung.
Falls am Radlauf geschweißt wird hast du ein Unfallwagen.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 12. Juni 2020 um 14:26:32 Uhr:
Zitat:
@Zanza schrieb am 12. Juni 2020 um 12:53:29 Uhr:
Wer war Schuld ? Und warum schaltet man keinen Anwalt dazu und fragt erst hier im Forum. Egal was wir hier dir Erzählen es wird nicht besser.Warum ist das erste ein Anwalt?
Mag ja sein, daß Du mit einem Anwalt schlechte Erfahrungen gemacht hast. Die Wahrscheinlichkeit, mit der gegerischen Versicherung schlechte Erfahrungen zu machen, ist aber ungleich höher. Deshalb bei Haftpflichtschäden immer zuerst zum Anwalt.
Klar ist das ein Faktor, der u. a. die V-Beiträge eher steigen läßt. Aber diese höheren Beiträge bezahlen wir alle, also auch der jetzt konkret Geschädigte, ja schon sein Jahren mit, wenn auch an seine eigene Versicherung.
Ich hab in der Vergangenheit auch versucht, ohne Anwalt hinzukommen, aber Sch...
Ich habe gute Erfahrungen gemacht mit einer Abtrittserklärung an die Werkstatt des Vertrauen, wenn der Wagen repariert werden soll. In dem Fall, Mercedeswerkstatt. Auto hin stellen, Leihwagen dann Anruf von Werkstatt, ihr Wagen is fertig. Kein Stress :-) Wichtig alles schön dokumentieren da Unfallwagen - Tür- Seitenteil muss eingeschweißt werden- mind. 1 Reifen- eventuell Radkastenteile oder Schweller wenn Teile abgebrochen sind- lackieren- Leihwagen usw. schätze um die 5000 Euro Viel Erfolg 😎
Ich schätze den Schaden auf ca. 5500euro ein und es wird danach ein Unfall Fahrzeug sein! Ab damit zur Werkstatt und die bestellen einen Gutachter wenn es fremdverschulden ist und danach machst die abtrittserklärung und dann ist es stressfrei für dich.
Ob es ein Unfallwagen ist oder nicht, bestimmt nicht der Preis der Reparatur.
Dieser ist defintiv einer.
Ich hatte auch noch nie Ärger mit einer gegnerischen Versicherung, deswegen kenn ich das mit Anwalt etc. auch nicht.
Bevor ich da hinrenne warte ich erstmal die Reaktionen ab. Stellen die sich quer kann man immer noch einen Anwalt einschalten. Aber die Versicherungen sind deutlich realistischer (von ausnahmen abgesehen) als die meisten glauben.
In D glaubt aber inzwischeen jeder er wird über den Tisch gezogen ohne Rechtsbeistand, oder seine überzogenen Vorstellung werden versucht damit einzutreiben. Zahlen letzendlich wir alle über die Beiträge.