Einschätzung Unfallschaden?
Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe, das richtige Forum erwischt zu haben.
Mir ist letzte Woche an einer roten Ampel von hinten ein Sprinter aufgefahren. Schuldfrage ist zweifelsfrei geklärt (der Auffahrer natürlich 😛).
Seine Versicherung hat sich auch schon bei mir gemeldet, ich hab die Sache aber meinem Anwalt übergeben, weil ich mich mit dem verdächtig-freundlichem Blabla der gegnerischen Versicherung, der Aufforderung zur schriftlichen Zeugenaussage durch die Polizei und überhaupt der ganzen Thematik überfordert gefühlt habe. Habe übrigens auch eine HWS-Distorsion ("Schleudertrauma"😉 und eine Prellung der Brustwirbelsäule davongetragen.
Beim Unfall hat es ganz schön gerumst und mein Wagen wurde auch ein paar Meter vorgeschoben. Aber ich war überrascht, dass man bei so viel Rumms so verhältnismäßig wenig Schaden erkennen konnte. Vielleicht auch wegen der breiten Kunststoffstoßstange am Sprinter?
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: wie könnten die Zahlen (Restwert, Schaden, Reparaturkosten..) in diesem Fall aussehen? Der Gutachter war gestern da und hat festgestellt, dass die Stoßstange eingedrückt ist, das Nummernschild ist leicht verbogen, die Nummernschild-Beleuchtung wurde ein Stück herausgequetscht und tut's nicht mehr. Das hinter der Stoßstange liegende Blech (zur Aufhängung, oder wie man das nennt) sowie das Schaumstoffteil dazwischen sähen noch ok aus, sagte er. Außerdem ist die Heckklappe ein bisschen eingedrückt (das war mir optisch ehrlich gesagt gar nicht aufgefallen, aber auf der Kamera des Gutachters sah man es ganz deutlich, jetzt seh ich es dann auch..😁).
Hat hier irgendjemand Erfahrungswerte, ob ich mich auf einen wirtschaftlichen Totalschaden gefasst machen kann, oder wie könnte die Sache enden? Der Wagen ist fahrbereit und ich habe eigentlich momentan nicht vor, im Bereich Auto zu investieren..
Freue mich über Eure Einschätzungen! (Werde tatsächliche Ergebnisse dann natürlich auch gern mitteilen 😎).
Danke & liebe Grüße
Ibiza_2015
P.S.: Ganz vergessen: Das beschädigte Auto ist ein Opel Meriva A, Turbodiesel 101 PS, Baujahr 2004, 130.000 km, TÜV & gutes Dekragutachten neu im Sommer 2004, allerdings kein Scheckheft.
Beste Antwort im Thema
Du bekommst 1264,55 Euro für deinen Schaden.
37 Antworten
Du hast Anwalt und Gutachter welche sämtliche Fragen beantworten können bzw. das können sollten.
Reicht das nicht oder warum willst du hier zusätzlich mit sinnfreien Schätzungen bespaßt werden?
Zitat:
Falsch.
Es interessiert nur der Wiederbeschaffungswert wenn bis zu 130% repariert werden soll.
Restwert spielt dabei keine Rolle.
Juchhuu, jetzt habt ihr mich komplett verwirrt! 🙁
Zitat:
@Backside schrieb am 3. April 2015 um 10:38:46 Uhr:
Du hast Anwalt und Gutachter welche sämtliche Fragen beantworten können bzw. das können sollten.Reicht das nicht oder warum willst du hier zusätzlich mit sinnfreien Schätzungen bespaßt werden?
Ich möchte wissen, was auf mich zu kommt; glaube allerdings nicht, dass ich dir gegenüber den Anlass meiner Frage rechtfertigen muss.
Musst Du nicht. Trotzdem war das die einzig sinnvolle Antwort hier.
Der Unfallgegner zahlt SV und Anwalt, damit Du genau dort die konkreten Antworten auf alle Fragen bekommst, die Deinen Fahrzeugschaden betreffen und nicht nur irgendwelches Kaffeesatzlesen von uns, da wir weder das Fahrzeug noch den Schaden kennen.
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 3. April 2015 um 10:53:13 Uhr:
Musst Du nicht. Trotzdem war das die einzig sinnvolle Antwort hier.
Der Unfallgegner zahlt SV und Anwalt, damit Du genau dort die konkreten Antworten auf alle Fragen bekommst, die Deinen Fahrzeugschaden betreffen und nicht nur irgendwelches Kaffeesatzlesen von uns, da wir weder das Fahrzeug noch den Schaden kennen.
Keine Sorge, dessen bin ich mir schon voll bewusst, sonst hätte ich die Jungs ja auch nicht beauftragt.
Aber wenn man überhaupt keine Vorstellung hat, in welchem Bereich man sich bewegt, helfen die Einschätzungen schon ein großes Stück weiter, wenn auch nur vorläufig.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich habe indes noch eine weitere Frage, die sicher auch ganz ohne Kaffeesatzlesen beantwortbar ist: Wenn es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinausläuft und ich den Wagen weiterfahre (und evtl. nur teilweise in Eigenregie reparieren lasse) - wie sieht es dann zukünftig aus mit Versicherung und falls ich den Wagen zu einem späteren Zeitpunkt verkaufe?
Ähnliche Themen
Zitat:
@Ibiza_2015 schrieb am 3. April 2015 um 11:01:33 Uhr:
Wenn es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinausläuft und ich den Wagen weiterfahre (und evtl. nur teilweise in Eigenregie reparieren lasse) - wie sieht es dann zukünftig aus mit Versicherung
Gut.
Zitat:
und falls ich den Wagen zu einem späteren Zeitpunkt verkaufe?
Dann gehört er jemandem anderes.
Vollkommen sinnfreie Fragerei.
Zitat:
@Ibiza_2015 schrieb am 3. April 2015 um 10:48:54 Uhr:
Juchhuu, jetzt habt ihr mich komplett verwirrt! 🙁Zitat:
Falsch.
Es interessiert nur der Wiederbeschaffungswert wenn bis zu 130% repariert werden soll.
Restwert spielt dabei keine Rolle.
Verständlich, dass Du verwirrt bist.
Hier die Erklärung:
Um die 130% Regelung in Anspruch nehmen zu können,
mussvollständig nach Vorgaben des Gutachtens repariert werden.
Eine weitere "sehr wahrscheinliche" Abrechnung:
WBW (Wiederbeschaffungswert) 3500€.
Reparaturkosten: 2900€.
Restwert: 900€.
Bei fiktiver Abrechnung überweist die VS dir 2600€,
da sie einen Totalschaden abrechnet.
Das ist gängige Praxis und somit ist die nächste Verwirrung vorprogrammiert.😉
Warte ab, was der GA ermittelt hat und dann schauen wir weiter.
Manche Antworten sind auch sinnfrei.... Ich kann die Fragen verstehen, nicht jeder Anwalt ist ein guter Anwalt, auch das ist eine Aussage welche wir hier öfter lesen.
Eigentlich hätte der Gutachter die Heckschürze abbauen müssen, da er es nicht getan hat vermutet er meiner Meinung nach einen Wirtschaftlichen Totalschaden.
Wenn du die konkreten zahlen hast können wir dir dann auch konkret helfen. Bis dahin ist alles Kaffeesatz lesen.
Grüße
steini111
Zitat:
@Backside schrieb am 3. April 2015 um 12:43:56 Uhr:
Dann gehört er jemandem anderes.Zitat:
und falls ich den Wagen zu einem späteren Zeitpunkt verkaufe?
Vollkommen sinnfreie Fragerei.
Vollkommen die Frage nicht kapiert.
Gibt's hier keinen anderen Spielplatz für kleine Trolls wie dich?
Danke @ steini & Cokefreak 😉
Wobei ich nochmal erwähnen möchte, dass das Integritätsinteresse (welches eben dieses 130%-Regelnung ermöglicht) nur dann zu bejahen ist, wenn man das Auto 6 Monate weiterfährt! Sonst gibt es eine Rückforderung!
Ansonsten beispielhaft:
WBW = 3000 steuerneutral
Reparatur möglich bis 3000€ x 1,3 = 3900€
gruß
Wieso lässt du das nicht alles einen Anwalt regeln wenn du schon von der Materie nicht so viel Ahnung hast, besteht die gefahr das die Versicherung dich auf Glatteis führt.
Zitat:
@wobPower schrieb am 3. April 2015 um 16:38:15 Uhr:
Wieso lässt du das nicht alles einen Anwalt regeln wenn du schon von der Materie nicht so viel Ahnung hast, besteht die gefahr das die Versicherung dich auf Glatteis führt.
Verstehe die Frage nicht. Genau das tue ich doch. Aber nun ist Ostern, das Gutachten noch nicht da, der Anwalt im Urlaub und Mädchen eben ungeduldig! Mann, Mann... 🙄
Wir können das Forum ja auch abschalten wenn jeder der einen Anwalt und einen Gutachter hat hier keine Fragen mehr stellen darf.
Was aber auffällt: Es gibt scheinbar einige in dem Thread die etwas schreiben obwohl sie eigentlich nichts zu sagen haben.
Da bitte ich doch ab und an unsere Beitragsregeln zu beherzigen 🙂
Grüße
Steini
Mir ist noch nicht ganz klar, was die TE jetzt von 2004 auf 2014 korrigiert haben will; ich vermute aber, es handelt sich um die HU-Durchführung und das DEKRA-Gutachten (was auch immer das dann sein sollte).
Zu den Begrifflichkeiten:
Den Begriff "wirtschaftlicher Totalschaden" sollte man in Haftpflicht-Bereich nicht verwenden, weil er gerne zu Verwirrung führt.
Ansonsten gilt:
Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die man für ein Fahrzeug bezahlen muss, dass dem betroffenen Fahrzeug _vor_ dem Unfall gleichwertig ist.
Restwert ist der Wert, für den man das (unreparierte) Fahrzeug _nach_ dem Unfall noch verkaufen kann.
Reparaturkosten ist das Geld, was man für eine vollständig sach- und fachgerechte Reparatur bezahlen muss. (Wenn das Fahrzeug nicht nachweisbar bisher immer in einer markengebundenen Werkstatt gewartet und repariert wurde sind hier für die fiktive Abrechnung die Sätze einer örtlichen freien Fachwerkstatt anzusetzen)
Eine Wertminderung dürfe für den beschriebenen Fall nicht entstanden sein; ansonsten gibt sie aber an, um wieviel der mögliche Verkaufserlös des vollständig reparierten Fahrzeugs durch den Schaden vermindert wurde.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung den Wiederbeschaffungswert überschreiten.
Reparieren kann man (wie hier schon erwähnt), wenn die Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes sind. Das gilt allerdings nur, wenn man das Fahrzeug weiter halten will (die genannten 6 Monate kommen da häufig ins Spiel) und wenn genau nach Gutachten repariert wird. Was darüber liegt wird gerne als "totaler Totalschaden" bezeichnet.
Die Wirtschaftlichkeitsüberlegung der Versicherung geht natürlich dahin, dass sie die Kosten für die Reparatur mit den Kosten für eine Ersatzbeschaffung (und das ist in erster Linie Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) vergleicht und insbesondere bei der fiktiven Abrechnung nur den geringeren der beiden Werte bezahlen will.
Welche Abrechnungs- und Handlungsoptionen man im konkreten Fall hat erklärt dann aber wirklich der Anwalt.
Das Gutachten ist inzwischen da. Der Sachverständige hält die Sache offensichtlich für einen Reparaturschaden. Er hat den Wagen daher auch gar nicht im Gutachten bewertet (bzw. Restwert usw. ). Ich bin gespannt, wie die Versicherung das sieht. Die hatten mir nämlich am Telefon schon sehr fantasievoll niedrige Wiederbeschaffungswerte für mein Auto genannt (ich nehme daher an, dass dort ein wirtschaftlicher Totalschaden erwartet wurde).
Das Gutachten finde ich mit um die 500€ ganz schön teuer. Vor allem, da das Auto nicht auf der Hebebühne untersucht, nicht auseinandergenommen wurde.
Der Anwalt geht fest davon aus, dass sie am Gutachten etwas auszusetzen haben werden - ich bin sehr gespannt.
Parallel läuft noch die Schmerzensgeldforderung, wobei sich das wohl noch etwas länger hinziehen wird.