Einsatzfahrt von Notarzt - angebliche Nötigung im Straßenverkehr

Zitat:

Wegen Blaulicht-Einsatz

Notarzt vor Gericht

Ein Kind droht zu ersticken - ein Notarzt rast mit Blaulicht und Martinshorn nach Karlshuld bei Neuburg. Kurz darauf bekommt er einen Strafbefehl über 4.500 Euro. Autofahrer haben ihn angezeigt - wegen Nötigung im Straßenverkehr!

http://www.br.de/.../notarzt-noetigung-anklage-100.html

Grotesk ...

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@Diablomonk
Da schliesse ich mich getrost an.
Ich habe in 35 Jahren bei der Beobachtung von Rettungseinsätzen noch keinen gesehen, den ich als Blaulicht-Rambo einstufen würde, aber wohl viele bräsige Idioten, die einfach unfähig sind, da irgendwie halbwegs geordnet den Weg frei zu machen, obwohl wahrlich genug Optionen vorhanden sind.

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Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 9. Februar 2015 um 16:21:30 Uhr:


Vermutlich handelt es sich bei den Anzeigenden um irgendwelche alten Säcke ohne Kinder.
Denkt doch an die Kinder!

cheerio

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 9. Februar 2015 um 16:21:30 Uhr:


Unglaublich, dass man in diesem Land ernsthaft einen NOTARZT wegen einer Einsatzfahrt zu einem akkut in Lebensgefahr befindlichen Kind erfolgreich anzeigen kann.
Vermutlich handelt es sich bei den Anzeigenden um irgendwelche alten Säcke ohne Kinder.

Dass der Staatsanwalt wohl einer dieser karriereorientierten scharfen Hunde war, wie wir sie in Bayern zu Genüge kennen, darf als gegeben vorausgesetzt werden.

M. D.

Vermutungen, Unterstellungen, und eine Menge Fischen im Trüben.

Dass mal wieder ein Gericht vor der BILD eingeknickt ist, scheint ganz OK zu sein, oder?

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 9. Februar 2015 um 16:13:59 Uhr:


Das was bislang geschrieben wurde, sagt doch anderes aus.
Nämlich, dass der Staatsanwalt ein halbes Jahr ermittelt hätte und da hat er sicher auch eine Anhörung des Beschuldigten durchgeführt. Aber es hieß immer, dass der Arzt sich an nichts, auch keine kritische Situation erinnern könnte.

Sehr eigenartig das alles.

Wieso eigenartig?

Das ist doch das einzig Richtige, was er tun kann.

Sobald er zu den Vorwürfen stellung bezieht wird er angreifbar.

Es gibt halt leider sehr viel Bekloppte, denen man im Leben besser nicht begegnet ...

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 9. Februar 2015 um 16:21:30 Uhr:


Nur diese Entscheidung ist akzeptabel.

In

diesem

Fall mag das so sein.

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 9. Februar 2015 um 16:21:30 Uhr:


Nun sollte der Staatsanwalt sich um die Anzeigeerstatter kümmern...

Warum? Da fühlte sich jemand bedrängt und jemand anderes hat ihm dann gesagt, daß er sich geirrt hat. Für den dann losgetretenen Shitstorm kann der vermeintlich Bedrängte ja nix.

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 9. Februar 2015 um 16:21:30 Uhr:


Unglaublich, dass man in diesem Land ernsthaft einen NOTARZT wegen einer Einsatzfahrt zu einem akkut in Lebensgefahr befindlichen Kind erfolgreich anzeigen kann.
Vermutlich handelt es sich bei den Anzeigenden um irgendwelche alten Säcke ohne Kinder.

Ich habe 3 Kinder und würde keinen Notfall anders behandeln als einen anderen, egal ob es sich um ein Kind, einen Rentner, einen Asylbewerber, oder einen verurteilten Straftäter handelt, der sich in Not befindet.

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 9. Februar 2015 um 16:21:30 Uhr:


Dass der Staatsanwalt wohl einer dieser karriereorientierten scharfen Hunde war, wie wir sie in Bayern zu Genüge kennen, darf als gegeben vorausgesetzt werden.

Ich setze als gegeben voraus, daß du nicht in Kenntnis der aktuellen Rechtslage bist.

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Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 9. Februar 2015 um 16:46:11 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 9. Februar 2015 um 16:13:59 Uhr:


Das was bislang geschrieben wurde, sagt doch anderes aus.
Nämlich, dass der Staatsanwalt ein halbes Jahr ermittelt hätte und da hat er sicher auch eine Anhörung des Beschuldigten durchgeführt. Aber es hieß immer, dass der Arzt sich an nichts, auch keine kritische Situation erinnern könnte.

Sehr eigenartig das alles.

Wieso eigenartig?
Das ist doch das einzig Richtige, was er tun kann.
Sobald er zu den Vorwürfen stellung bezieht wird er angreifbar.

Es gibt halt leider sehr viel Bekloppte, denen man im Leben besser nicht begegnet ...

Eigenartig, dass es zu einem Strafbefehl kommt, der Arzt sich bis dahin nicht erinnern konnte und jetzt angeblich doch, dass die Staatsanwaltschaft jetzt auf einmal alles zurück nimmt usw..

Ich finde das jedenfalls keinen normalen Ablauf.

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 9. Februar 2015 um 16:21:30 Uhr:


Moin!

Nur diese Entscheidung ist akzeptabel.

Nun sollte der Staatsanwalt sich um die Anzeigeerstatter kümmern...

Unglaublich, dass man in diesem Land ernsthaft einen NOTARZT wegen einer Einsatzfahrt zu einem akkut in Lebensgefahr befindlichen Kind erfolgreich anzeigen kann.
Vermutlich handelt es sich bei den Anzeigenden um irgendwelche alten Säcke ohne Kinder.

Dass der Staatsanwalt wohl einer dieser karriereorientierten scharfen Hunde war, wie wir sie in Bayern zu Genüge kennen, darf als gegeben vorausgesetzt werden.

M. D.

So ein hirnverbrannter Quatsch, von Anfang bis Ende.

Um eines mal festzuhalten: Die Rücknahme des Strafbefehls bedeutet NICHT, dass der Anzeigender Unrecht hatte und der Arzt alles richtig gemacht hat. Sie bedeutet NUR, dass die Beweise für eine zweifellose Überführung des Arztes nicht ausreichen. Es bedeutet NICHT EINMAL, dass die Indizien für eine Unschuld die für eine Schuld überwiegen!

Es mag also durchaus so sein, dass der Anzeigeerstatter mit seiner Einschätzung der Lage völlig Recht hatte. Wir wissen es nicht. Aber im Strafprozess gilt ja zum Glück "in dubio pro reo".

Das würde dann aber auch gelten, wenn man dem Anzeiger eine "falschen Verdächtigung" o.ä. unterstellen würde.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 9. Februar 2015 um 16:48:48 Uhr:



Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 9. Februar 2015 um 16:46:11 Uhr:


Wieso eigenartig?
Das ist doch das einzig Richtige, was er tun kann.
Sobald er zu den Vorwürfen stellung bezieht wird er angreifbar.

Es gibt halt leider sehr viel Bekloppte, denen man im Leben besser nicht begegnet ...

Eigenartig, dass es zu einem Strafbefehl kommt, der Arzt sich bis dahin nicht erinnern konnte und jetzt angeblich doch, dass die Staatsanwaltschaft jetzt auf einmal alles zurück nimmt usw..

Ich finde das jedenfalls keinen normalen Ablauf.

Doch, das ist normal. Der Verdächtigte hat ja schließlich das Recht, die Aussage zu verweigern, und ebenso das Recht, jederzeit sein Schweigen zu beenden, wenn er es für vorteilhaft hält. Vermutlich hat er da genau das gemacht, was sein Anwalt ihm geraten hat.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 9. Februar 2015 um 16:28:58 Uhr:



Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 9. Februar 2015 um 16:21:30 Uhr:



Unglaublich, dass man in diesem Land ernsthaft einen NOTARZT wegen einer Einsatzfahrt ........ erfolgreich anzeigen kann.
Ich vermute mal sowas kommt schon gelegentlich vor.
Hat jemand Zahlen dazu wie oft es solche Vorfälle einer Anzeige nach Einsatzfahrt wohl gibt?
Moorteufelchen

Ob es Statistiken über Anzeigen wg Verkehrsvergehen gibt, weiß ich nicht.

Jedoch vermute ich stark, dass bei den allermeisten Anzeigen wegen Straßenverkehrsverstößen die Ermittlungen zeitnah eingestellt werden, einfach weil nicht zu erwarten ist, dass genügend Beweise für die Überführung des Verdächtigen zusammenkommen (mehr als 2-3 Zeugenaussagen hat man ja auch äußerst selten). Bei Anzeigen speziell gegen Blaulichtfahrer dürfte es nicht anders sein.

Nun hat sich ja alles zum GUTEN gewendet.
Ich habe es nur kurz am Rande mitbekommen das ein Gericht alles zurückgenommen haben soll und der Fall damit erledigt sei.
Finde ICH Super

Der Notarzt wurde zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen, diese Einladung hat er entweder nicht wahrgenommen oder er hat auf Anraten seines RA nur Angaben zu Person gemacht und sich zur Sache an sich nicht geäußert. Ob er sich erinnern konnte oder nicht ist rechtlich nicht relevant. Als Beschuldigter steht ihm das Recht zu sich nicht zu einem Tatvorwurf zu äußern.

Es gab dann sicher noch eine Hauptverhandlung, bei der sich der Notarzt ebenfalls nicht selbst belasten wollte.
Die Erinnerung setzte dann schlagartig ein, als ihm die Boulevard-Medien interviewten, warum er diese entlastenden Tatsachen erst posthum wieder zur Erinnerung brachte, dies mag sich jeder selbst zusammenreimen.

Ein "Gschmäckle" hat die Rücknahme des Strafbefehls auf jeden Fall.

Es macht den Anschein, als habe der Internet-Mob und die Blöd-Zeitung diese Entscheidung herbeigeführt und nicht die Justiz.

Das ist nicht mehr nur ein "Gschmäckle", das darf man ruhig als "zum K...." bezeichnen.

PS: Eine "Hauptverhandlung" gab es nicht, das war ja schließlich ein Strafbefehl, der wird ja gerade erlassen, DAMIT man sich ggf die Hauptverhandlung ersparen kann.

Der Fall hat zwei "Gschmäckle"
1. der Strafbefehl (leichtfertig ohne gründliche Prüfung erlassen?)
2. dessen Rücknahme (unter dem Druck der Presse?)

Eine Klärung bei der Hauptverhandlung wäre die beste Lösung gewesen.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 9. Februar 2015 um 14:54:27 Uhr:


Wenn die StA anständige Beweise hätte dürfte sie nicht so einknicken. Da scheint jemand seine Hausaufgaben nicht anständig gemacht zu haben. So was darf in meinen Augen nicht passieren - entweder ich hab was in der Hand und setze es durch oder ich muss es von vorne herein lassen.

Nimms nicht so schwer.

Am besten lässt du dir das von den Threadteilnehmern hier erklären, die vorher im Brustton der Überzeugung verbreitet haben, dass sowas nicht geschehen kann, weil:

  • das alles seien Richtigkeit habe
  • der Staatsanwalt das ja ein halbes Jahr gewissenhaft geprüft hat
  • ein Richter sich die Entscheidung ja sicher nicht einfach gemacht hat
  • der Angeklagte ja gehört wurde
  • da was dran sein muss, weil es sonst nicht zum Strafbescheid gekommen wäre
  • man Zeugenaussagen vertrauen kann und muss (weil die ja nicht lügen dürfen)
  • sicher mehr Beweise vorliegen, die wir nur nicht kennen
  • der GSta sich nicht äußern wird
  • der GSta den Staatsanwalt nicht ins Handwerk pfuschen wird, schon gar nicht öffentlich
  • etc etc

Also so zusammengefasst, dass man dem System schon getrost vertrauen darf. 😉
(Ich frage mich wirklich, auf was für einem Planeten hier manch einer lebt. Da kann ich demjenigen zum Wohle nur hoffen, dass solche Einstellungen mangelnder jugendbedingter Lebenserfahrung geschuldet ist.)

Jetzt bin ich beruhigt.

Und zwar, weil ich mal die Infos angeschaut habe.
Bin kein Rechtsanwalt, alles Folgende ist reine Spekulation:

1. JEDER hat das Recht, jemand anderen anzuzeigen. Wenn die Anzeige glaubhaft ist, wird ein Verfahren eröffnet und beide Seiten werden gehört.
Meldet sich nun die beschuldigte Seite nicht, steht Aussage gegen Doppelaussage... und die Aussage kommt nicht.
Da geht man vielleicht noch nichtmal von einer (vorläufigen) Schuld aus, sondern erhöht einfach den Druck und lässt automatisch nach einer definierten Frist einen Antrag auf Strafbefehl raus.
Es ist ja nur der Antrag, NICHT ein Strafbefehl (!). Oder habe ich das falsch verstanden?
In jedem Fall und zu jeder Zeit hat da vermutlich der Beschuldigte ein Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung.

2. Eine Äußerung der beschuldigten Seite fand vor Ablauf der Frist offenbar NICHT statt.
Folge: Frist versäumt. Mehr nicht.
Erst als der automatische Antrag auf Strafbefehl rausging, reagierte der Arzt, weil er das bisher für einen schlechten Scherz hielt (wie sein Anwalt auch).
Der Automatismus hat also nur den Druck erhöht, nicht aber sofortige verbindliche Wirkung.

3. Damit handelt es sich ja nun ganz offensichtlich NICHT um eine Verfehlung der Staatsanwaltschaft, sondern um ein Fristen-Versäumnis seites des beschuldigten Notarztes, das allerdings verständlich ist, weil der das schlicht für einen Witz hielt, weil es ihm so absurd erschiehn.

4. Als der Notarzt reagiert hat, war der automatische Antrag schon fertig und auf dem Weg.
Das ist alles.

5. Ich bin recht sicher, dass auch der leitende Oberstaatsanwalt in Ingolstadt nach Sichtung der Unterlagen zu demselben Ergebnis gekommen wäre wie die General-Staatsanwaltschaft München.
Doch weil der vermutlich noch mehr zu tun hat (mit Sicherheit auch ECHTE Schwerverbrechen!), hätte das vielleicht ein paar Tage länger gedauert.
Aber als der Chef anrief, hatte das halt Priorität. 😁
Sonst wäre das vielleicht mit niedriger Priorität bis zum Gerichtstermin liegen geblieben... aus seiner Sicht vielleicht ein normaler üblicher Vorgang.

6 Fazit:
Also eigentlich alles total untragisch. Möglicherweise wäre das ganze Verfahren schon zu Anfang eingestellt worden, wenn früher eine schriftliche Äußerung des Notarztes vorgelegen hätte...
Da ist auch niemand "eingeknickt". Das war vielleicht einfach nur ganz schlicht das Versäumen einer (ungefährlichen) Frist in einem absurden Fall...
Nachdem der Chef ihnen Prio für den Fall gab, konnten die den prüfen und haben schon vor der Gerichtsverhandlung gemerkt, dass eine Verhandlung nur teuer und sinnlos ist. Also nimmt man den Strafbefehl zurück, weils eh nichts bringt.

7. Ergebnis:
Außer Spesen nichts gewesen. Sturm im Wasserglas. Hätte alles schneller gehen können.
Aber hinterher ist man ja immer schlauer.

8. Ende gut, alles gut.

k-hm

Wenn im Zukunft das Volk über Recht und Unrecht entscheidet, wandere ich aus. :-)

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