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Einsamer, Alter Mann Hat Nichts Besseres Zu Tun...

... als mich heute morgen anzumachen, weil mein Roller auf dem Gehweg steht. Genau wie 3 andere, das alles vor unserer Schule.
Hier die Story:
Der Gehweg ist ca. 8 Meter breit, die Roller stehen am Straßenrand, wo sie niemanden behindern oder stören. Die nehmen ca. 2 Meter von dem 8 Meter breiten Gehweg ein und warum sollen wir 4 Autoparkplätze besetzen, wenn wir auch einfach auf dem Gehweg parken können.
Dann sagt der alte Mann, ich soll meinen Roller wegfahren, sonst würde er die Polizei rufen. Naja, ich habe gesagt, ob es ihnen irgendwie behindern würde, wenn der Roller dastehen würde. Daraufhin antwortet er mir, nein, aber wenn die Roller umgekippt werden, würde er die Schuld daran bekommen! (? Ich wusste gar nicht, was der will, was ist das denn für eine Begründung)
Ich habe ihn erklärt, wie absurd das ganze klingt, daraufhin wurde er lauter und meinte, er würde die Polizei rufen. Meinetwegen, hat er aber nicht, er ging kurz nach Hause und kam mit einer Kamera runter, fotografierte mein Roller und die anderen Roller, sowie die Nummernschilder.
Das ironische und wirklich witzige an der Sache, neben unseren Roller stand ein Auto ganz auf dem Gehweg und versperrte wirklich den Gehweg, das hat ihn nicht interessiert, denn, es stellte sich heraus, es war sein Auto.
Als ich ihn darauf angesprochen habe, meinte er, er dürfe das im Gegensatz zu uns, weil er dafür bezahle (?! Hab ich leider nicht verstanden ?!)
Dürfte mein Roller abgeschleppt werden?
Darf er einfach ein Foto von meinem Roller machen?

Beste Antwort im Thema

Hier mal ein Foto von dem Bereich.
(Zufällig parkte da heute wieder ein Auto)
Am Rand des Wegs seht ihr die Roller, die niemanden behinderen oder irgendwie stören sollten. Normalerweise sind da noch 2-3 Roller mehr, alle parallel nebeneinander.
Absurd zu sagen, die sollen da weg.
http://i41.tinypic.com/250q99t.jpg

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Zitat:

Original geschrieben von ap11



Zitat:

Original geschrieben von tomS


Wo steht etwas von angeschlossen? Woran?
Und wenn er denn angeschlossen wäre, müsste man nicht nur zum versetzen, sondern auch zum abschleppen das Schloß knacken.

Weil man sein Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen hat. Lässt du z.B, dein Auto einfach offen stehen ,kanst du belangt werden!Und en Roller hat man auch abzuschließen (Lenkradschloss)
Alex.

Es gibt was das manche Abschlepper haben das nennt sich krahn und damit kann man gerade so noch einen Roller der mit lenkerschloss "abgespeert" ist auf seinen abschlepper heben und beim nächsten freien Parkplatz wieder runter heben...

Zitat:

Original geschrieben von -billabong-



Zitat:

Original geschrieben von ap11



Weil man sein Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen hat. Lässt du z.B, dein Auto einfach offen stehen ,kanst du belangt werden!Und en Roller hat man auch abzuschließen (Lenkradschloss)
Alex.

Es gibt was das manche Abschlepper haben das nennt sich krahn und damit kann man gerade so noch einen Roller der mit lenkerschloss "abgespeert" ist auf seinen abschlepper heben und beim nächsten freien Parkplatz wieder runter heben...

Was du Schlauberger da meinst heißt KRAN.

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11



Zitat:

Original geschrieben von tomS


Wo steht etwas von angeschlossen? Woran?
Und wenn er denn angeschlossen wäre, müsste man nicht nur zum versetzen, sondern auch zum abschleppen das Schloß knacken.
Weil man sein Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen hat. Lässt du z.B, dein Auto einfach offen stehen ,kanst du belangt werden!Und en Roller hat man auch abzuschließen (Lenkradschloss)

Also meine Roller haben kein Lenkrad, folglich auch kein Lenkradschloß.

Ein Lenkerschloß schon, aber damit wird der Roller abgeschlossen und nicht angeschlossen.

Und auch einen derart abgeschlossenen kleinen Roller (z.B. meine UE125) hebe ich am Vorderrad noch hoch und rolle ihn weiter. Anders wenn er angeschlossen wäre.

Das hochheben und wegtragen kann ein junger kräftiger Mann vom Abschleppunternehmen auch. Der würde sich aber auch nicht beschweren, wenn er weniger Arbeit hätte und bestimmt keinen Strafzettel anregen.

Sorry für meine Genauigkeit, aber Du legst ja wohl auch Wert auf jedes Detail:

Zitat:

Was du Schlauberger da meinst heißt KRAN.

;)

Laut Strassenverkehrs Verordnung ist es so,das man keine PKW-Parkflächen mit einem Roller blockieren sollte und es von daher geduldet wird auf Bürgersteigen zu parken,sofern keine Einfahrt etc. blockiert wird und für eine Kinderwagenbreite genügend Platz vorhanden ist.Natürlich darf auch kein anderer Zweirad-Parkplatz ausgeschildert sein.Fällt allerdings der Roller mal um und es entsteht ein Fremdschaden dadurch,ist der Halter des Rollers haftbar.
mfg.Klaus

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Original geschrieben von ap11


Weil man sein Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen hat. Lässt du z.B, dein Auto einfach offen stehen ,kanst du belangt werden!Und en Roller hat man auch abzuschließen (Lenkradschloss)
Also meine Roller haben kein Lenkrad, folglich auch kein Lenkradschloß.
Ein Lenkerschloß schon, aber damit wird der Roller abgeschlossen und nicht angeschlossen.
Und auch einen derart abgeschlossenen kleinen Roller (z.B. meine UE125) hebe ich am Vorderrad noch hoch und rolle ihn weiter. Anders wenn er angeschlossen wäre.
Das hochheben und wegtragen kann ein junger kräftiger Mann vom Abschleppunternehmen auch. Der würde sich aber auch nicht beschweren, wenn er weniger Arbeit hätte und bestimmt keinen Strafzettel anregen.
Sorry für meine Genauigkeit, aber Du legst ja wohl auch Wert auf jedes Detail:

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Was du Schlauberger da meinst heißt KRAN.

;)

Das möchte ich sehen ,wie du einen mindest. 100 kg Roller am Vorderrad anhebst und wegträgst oder -rollst! Ansonsten lege ich nicht wert auf jedes Detail-wenn aber jemand den Oberlehrer raushängen lässt,sollte er schon wissen ,wie das von ihm genannte Ding auch wirklich heißt :D
OK-natürlich Lenkerschloss-bitte um Vergebung. Aber von "anschließen" habe ich nicht gesprochen sondern eindeutig von "abschließen"
@ Elyseo Tourer

Zitat:

Laut Strassenverkehrs Verordnung ist es so,das man keine PKW-Parkflächen mit einem Roller blockieren sollte und es von daher geduldet wird auf Bürgersteigen zu parken,


Wo in der STVO steht denn das?

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11


Das möchte ich sehen ,wie du einen mindest. 100 kg Roller am Vorderrad anhebst und wegträgst oder -rollst!

Dann komm doch mal vorbei. Es ist natürlich mühsam, aber für einige Meter (versetzen, nicht abschleppen) schon machbar.

Zitat:

Aber von "anschließen" habe ich nicht gesprochen sondern eindeutig von "abschließen"

Aber wer hat dann am 20.Mai.2009 um 15:13:48 hier im Thread unter Deinem Pseudonym geschrieben?

;)

Zitat:

Original geschrieben von ap11



Zitat:

Laut Strassenverkehrs Verordnung ist es so,das man keine PKW-Parkflächen mit einem Roller blockieren sollte und es von daher geduldet wird auf Bürgersteigen zu parken,


Wo in der STVO steht denn das?

Das interessiert mich auch!

;)

Ups-soweit zurück hab ich garnicht geschaut.Manch einer schließt seinen Roller aber wirklich an ;)
Kann ich echt nicht glauben-einen Roller am Vorderrad fethalten ist schon fast ein Unding-Ich bin allerdings auch alt und schwach :)
Alex.

hi, ich denke wenn die roller eine gefahr darstellen, dann werden sie schon entfernt. ich habe gehört dass das abstellen von motorisierten zweirädern auf dem gehweg verboten ist, aber wenn sie keine gefahr darstellen, wird aber stillschweigend geduldet . wegen parkplatzmangel. das hat mir mal ein kob erzählt. ciao. vince

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