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Einparkvorgang zwei Autos stoßen am Kotflügel zusammen

Themenstarteram 28. Februar 2018 um 10:20

Hallo,

folgender Fall

Grau will parallel zum rechten Fahrbahnrand parken. Während Grau am rangieren ist, kommt Weis und die Autos der beiden stoßen an der vorderen Fahrzeugecke zusammen.

Grau hat im Moment des Zusammenstoßes nach links gelenkt (das Rad wurde durch den nur nach rechts gedreht) Der hintere rechte Reifen von Grau ist noch auf der Bordsteinkante.

Polizei geht davon aus, dass Grau beim ausparken nicht auf den rückwärtigen Verkehr geachtet hat und gibt Grau die Schuld.

Grau kann aber nachweisen, dass sie nicht aus-, sondern einparken wollte. Sie hat in der Nähe der Unfallstelle einen Termin.

Wie seht ihr die Schuldfrage?

Es handelt sich um eine abschüssige Seitenstraße, Weiß hätte prinzipiell nach links ausweichen können.

Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

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Beste Antwort im Thema

Grau hat beim Rückwärtsfahren nicht sorgfältig genug auf den rückwärtigen Verkehr geachtet, Weiß nicht ausreichend Abstand beim Vorbeifahren gehabt und die Verkehrslage auch eher so lala eingeschätzt. Richter Rider sagt 50/50

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Unabhängig von unseren Schätzungen wäre es schön, wenn der TE (ich denke vom Schreibstil, er steht grau näher) das Ergebnis mitteilen würde.

Trotzdem mein Senf: Der Sachverständige wird feststellen können, ob grau stand. Das verbessert die Karten ungemein.

Ich weiß gar nicht, warum ihr alle so sehr auf dem Vorwärts- oder Rückwärtsfahren herumpocht. Beim Rangieren gilt grundsätzlich hohe Aufmerksamkeitspflicht - egal in welche Richtung. Anhand den Bildern ist durchaus deutlich zu erkennen, dass Grau zum großen Teil bereits (oder noch) in der Parklücke war. Ob ein- oder ausgeparkt wurde, kann durch die einzelnen Rangiermanöver nicht geklärt werden - dazu braucht es einfach Zeugen. Auch der Schaden gibt keine Auskunft über den Unfallhergang, da sowohl beim Ein- als auch Ausparken jede "Fahrtrichtung" und Lenkradeinschlag möglich gewesen wäre.

Aus Erfahrung und meiner laienhaften Beurteilung heraus, würde ich schon sagen, dass Weiß schuld ist. Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei paar Schuhe. Je nach Sachverständigen, Anwälten und Richter läuft es im günstigsten Fall auf 50:50 oder 100% Schuld bei Weiß hinaus, im schlechtesten wiederum 50:50 oder 100% Schuld bei Grau.

Ich hatte eine ähnliche Situation, allerdings befand ich mich - auch beim Rückwärtseinparken längs - noch deutlich auf der Fahrbahn und stand logischerweise diagonal: mit anderen Worten ein deutlich sichtbares Hindernis, dass sich langsam seinem Ziel nähert. Das hielt einen entgegenkommenden Autofahrer aber nicht davon ab, sich - nicht gerade langsam - durch die gerade so entstandene Lücke zwischen meiner Front und der Seite der gegenüberliegend parkenden Autos zu quetschen. Glücklicherweise ist es zu keinem Schaden gekommen und ich hoffe, mein Hupen (Gefahrenhinweis) löste einen Prozess im Hirn aus, sich zu bessern...

Themenstarteram 1. März 2018 um 6:24

Klar, ich melde mich. Danke für eure Tipps und Meinungen.

Heute hat meine Mutter einen Termin beim Anwalt.

Sie hat ihr Auto zum FOH bringen lassen. Dieser hat den Schaden auf 6.500 € geschätzt. Ein Auto (Opel Karl mit 9.000 km, EZ 9.2017), welches laut Verkaufsschild 11.000 € kostet bekommt sie für 9.000 €. Standplatzmiete von 25€ je Tag wird ihr dadurch großzügigerweise gestrichen.

Zitat:

@newt3 schrieb am 28. Feb. 2018 um 14:15:46 Uhr:

denn der corsa D vorfacelift ist mindestens 8 jahre alt.

sprich wenn der 4000€ wiederbeschaffungswert hat (was vermutlich schon hoch gegriffen ist) dann wären 30% davon 1200€. dafür läßt man sich nicht in der haftpflicht hochstufen (denn du legst im erhöhten beitrag die nächsten jahre gewiss mehr hin als dieses geld)

Alles richtig bis hier her, aber man zahlt über die dann höheren Beiträge immer drauf. Es ist eher so, dass es sich nicht lohnt, geringere Schäden regulieren zu lassen (vielleicht hast du aber auch genau das gemeint ;-) ). Das ganze Konzept von Versicherungen besteht nicht wirklich darin, finanziell ohne Gegenleistung für einen einzuspringen, sondern lediglich die hohen Kosten in dem Moment abzufangen. Hinzu kommt dann noch, dass man vielleicht nie Schäden hat (auch wenn das bei Autos äußerst selten ist), dass bei mehreren Schadensregulierungen durch die Versicherung gekündigt werden kann und man als ehrlicher Mensch auch noch den kleinen und großen Betrug anderer mitbezahlt, denn der Versicherung ist es im Endeffekt egal - die sichert sich ihre Gewinne schon.

"vielleicht hast du aber auch genau das gemeint"

->genau das habe ich gemeint. es lohnt sich, bei einer geratenen 70/30 schuldteilung (weiß ja keiner wie es ausgeht) für weiss vermutlich nicht dass ganze per haftpflicht bezahlen zu lassen (bzw man kann sie ja erstmal abwickeln lassen und das dann hinterher begleichen). evtl kämen noch anteilig die kosten für's schadengutachten drauf (sofern überhaupt eines nötig wird)

->wenn grau 70% schuld bekommt wirds schon viel geld in der haftpflichtregulierung werden (ich vermute mal das andere fahrzeug ist deutlich neuer, mehr wert) so dass man das nicht selbst bezahlen wollen wird.

zwecks rückstufung hier was zu lesen

https://www.ratgeber-geld.de/kfz-versicherung-rueckstufungstabelle/

da wurden zb 750€ ausgerechnet. das ist aber nur der betrag den man mehr bezahlt, bis man wieder in der alten klasse gelandet ist. schadfrei wäre man jedoch zu diesem zeitpunkt dann schon in einer deutlich besseren klasse von daher ist dieser satz hier wichtig: "Diese Tabelle könnte man noch weiter fortführen. Bis die Schadenfreiheitsklassen und Beitragssätze wieder angeglichen sind, können mitunter Jahre vergehen und Tausende Euro an Mehrkosten entstehen. "

->sprich man müßte die mehrkostentabelle eigentlich führen bis man sf20 erreicht hat(da fängt der niedrigste beitragssatz mit 30% wohl an).. man müßte ggf auch allgemeine beitragsteigerungen noch berücksichtigen (oder man sieht die als inflationsgegeben an). plan man in zukunft ein auto was in einer höheren beitragsklasse fährt muss man das ggf auch mit berücksichtigen

->interessant ist dass je nach tarif mitunter unterschiedliche rückstufungstabellen angewendet werden. beispiel huk https://www.huk.de/service/schaden/rueckstufungstabellen.html

25€ stellplatzmiete ist sicherlich saftig, zumindest dann, wenn sie für's abschleppen ja auch schonmal geld bezahlt hat. ich würd fast sagen 'ausnutzen einer notlage' und somit sittenwidrig aber vermutlich ist es leider gängige praxis (und die eigentliche notlage ist ja vermutlich bereits mit dem abschleppvorgang behoben.

ob der preis für den neuen gebrauchten gut ist keine ahnung. da halt mal vernünftig im netz vergleichen.

->auch mal schauen was der in der versicherung kostet. gerade wenn sie jetzt ohnehin in der haftpflicht hochgestuft machen das halt noch etwas mehr aus ob du nun in einer haftpflichtbeitragsklasse 15 oder einer 18 fährst

->rangiert halt ne nummer unterhalb des corsa's aber wenn das ein cityauto wird (oder ab und an mal überland), fällt das vermutlich kaum auf.

->fünftüren sind auch recht praktisch - kann man hinten mal schnell was auf den sitz schmeissen etc pp. und die vordertüren sind kürzer (vorteil beim parken/aussteigen) als bei einem fünftürer.

->schau auch mal was bei mitsubishi ein space star kostet. teils haben die 5 jahre 100tkm garantie. in der basis sehr nackt (da hat der nichtmal ZV).

keine ahnung was hier faul ist:

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=257395331

und hier in NEU (aber wenns ein bestellfahrzeug ist und sie von heute auf morgen wieder ein auto braucht dann vermutlich keine option)

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=257822695

ich weiß ja nicht ob sie zwingend bei opel bleiben möchte aber sonst mal ganz herstellerunabhängig schauen ob irgend ein händler in der nähe oder per zug gut erreichtbar einen passendens kleinwagen als eu neufahrzeug direkt zulassungsfähig dastehen hat. falls ja anrufen, idealerweise beim örtlichen vertragshändler oder auch gebrauchtwagenhändler vor ort mal 'ne probefahrt mit einem identischem modell (denn blindkauf wäre dann auch wieder doof auch wenn man sich an jedes auto irgendwie gewöhnen kann)

-------------

jetzt mit der 'standgebühr' unter druck gesetzt ist halt ne doofe situation. besser wäre wenn das ding irgendwo auf privatem grund steht (auf der straße geht nur solange er fahrtüchtig aussieht sonst gibts da je fleiß der behörde schnell einen brief).

falls es also kein neuer opel wird und ihr privat ne abstellmöglichkeit habt dann vielleicht: mal 1 oder 2 stunden 'nen trailer mieten und dort hinbringen. dann erstmal die versicherungen wuseln lassen bis klar ist wer welchen schuldanteil bekommt. landet das 100% bei deiner mutter und der unfallgegner muss ihr nichts ersetzen braucht es auch kein schadengutachten am corsa. (und bei 30% schuld von weiß oder so ist's vielleicht auch unsinn eines zu machen.....vielleicht reicht da auch eine schätzung von wiederbeschaffungswert und restwert und deren differenz. wenn da bei 30% nur eine summe von 800, 1000, 1200€ rauskommen muss man vielleicht keine 400 oder 600€ gutachterkosten generieren)

->das schrottauto loszuwerden dafür gibt es sonst auch noch ebay, ebaykleinanzeigen und co aber ich tippe mal sowas geht sich eher unter 500€ aus als darüber. evtl hat der opelhändler in seinem rabatt auf den karl den verwertbaren corsa schon mit 200, 300€ berücksichtigt.

anwalt ist sicherlich sinnvoll, wenn man rechtsschutz hat.

ohne rechtschutz die erstberatung kann man ja wahrnehmen und halt bezahlen aber dort eben genau hinhören welche chancen da sind und welche kosten da so entstehen.

->wenn man am ende per anwalt anstelle einer 100% schuld (die vielleicht ohne anwalt passieren könnte) eine 70/30 teilung erreicht aber dabei 2000€ an anwaltskosten auf jeder seite gereniert, vielleicht gar über wochen hinweg standgebühren zahlt oder noch ein teures gutachten über den unfallhergang erstellt wird, dann lohnt sich das vermutlich kaum.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 28. Februar 2018 um 14:13:07 Uhr:

Wenn schon über so vieles spekuliert wird, spekuliere ich mal das Fahrer/in von weis seine Finger am Handy hatte und somit das Geschehen vor seiner Nase nicht wahrgenommen hat.

Das denke ich auch.

Wenn ich sehe, ob ein Auto ein- oder ausparken will, dann fahre grundsätzlich langsamer vorbei und stehe mit einem Fuss auf der Bremse. Das hat weiß anscheinend nicht gemacht.

Der Schaden sieht danach aus, als ob die Geschwindigkeit höher war und der Graue wurde evt. überhaupt nicht wahrgenommen.

Aber das ist alles Spekulation. Ich denke, ein Gutachter wird das sicher lösen können.

ich denke nicht dass es sich bei der schadenhöhe großartig lohnt ein unfallgutachten(unfallrekonstruktion wie immer das auch heißt) zu beauftragen.

->machst du das von deiner seite aus zahlst du das auch (und kriegst es erst erstattet wenn das ding vom gericht zugelassen und als notwendig für die klärung erachtet wird und die gegenseite den prozess verliert)

->macht das ein gericht landet es in den prozesskosten.

so jedenfalls mein laienhaftes wissen zu dem thema.

und sowas ist vermutlich richtig teuer (dürfte mehr kosten als der corsa wert war. auch mehr als die hochstufung zusätzlich dann noch kostet).

was soll das auch bringen. 100% schuld bei weiß halte ich für sehr unwahrscheinlich. denn selbst wenn grau stand, also sich im moment des aufpralls nicht bewegt hat (sofern das ein gutachten überhaupt zweifelsfrei nachweisen kann) , kann es ja trotzdem sein, dass grau rausfahren wollte und in letzter sekunde vorm aufprall zum stehen kam (weiß also keine chance hatte).

wenn du bewesßt das graun in der rückwärtsbewegung war, wäre das sicher von vorteil - dennoch hat auch grau eine betriebsgefahr beim parkvorgang die man sicherlich zu 25, 30% oder was mit einbeziehen wird. es würde vielleicht deine quote verbessern und die andere verschlechtern aber vermutlich ist die reperatur am gegenüber so teuer dass du dafür eh die haftpflicht bemühen mußt und ob der gegner am 2000 oder 4000€ corsa nun 70 50 oder 30% des schadens bezahlen muss macht den kohl auch nicht zu fett. die gutachter, prozess und anwaltskosten und auch der faktor zeit und nerven hauen da ganz anders rein.

das wird sich alles nicht lohnen. ich denke: lass die versicherer machen und gut.

wenn eine rechtschutz vorhanden dann einen anwalt dransetzen und den machen lassen.

Themenstarteram 1. März 2018 um 17:29

Grau war beim Anwalt und der hat 50% von Weiß verlangt.

Wenn Grau nun ein neues Auto kauft, ist das Autohaus dann verpflichtet das alte Auto (für den Fall, dass ein Gutachten von der grauen oder weißen Versicherung gewünscht wird) unverändert zu parken?

Wenn ja, wie lange?

Falls nein, wie kann man das regeln?

Da lässt man von einem - möglichst - öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Schadengutachten zum Zwecke der Beweissicherung anfertigen und dann kann der Wagen schon mal repariert / verkauft werden.

Zitat:

das ist aber nur der betrag den man mehr bezahlt, bis man wieder in der alten klasse gelandet ist. schadfrei wäre man jedoch zu diesem zeitpunkt dann schon in einer deutlich besseren klasse von daher ist dieser satz hier wichtig: "Diese Tabelle könnte man noch weiter fortführen. Bis die Schadenfreiheitsklassen und Beitragssätze wieder angeglichen sind, können mitunter Jahre vergehen und Tausende Euro an Mehrkosten entstehen. "

->sprich man müßte die mehrkostentabelle eigentlich führen bis man sf20 erreicht hat(da fängt der niedrigste beitragssatz mit 30% wohl an).. man müßte ggf auch allgemeine beitragsteigerungen noch berücksichtigen (oder man sieht die als inflationsgegeben an). plan man in zukunft ein auto was in einer höheren beitragsklasse fährt muss man das ggf auch mit berücksichtigen

->interessant ist dass je nach tarif mitunter unterschiedliche rückstufungstabellen angewendet werden. beispiel huk https://www.huk.de/service/schaden/rueckstufungstabellen.html

Wir sind ja vollkommen einer Meinung und auch die Praxis mit den Rückstufungen ist mir sehr wohl bekannt. Was ich sagen wollte war lediglich, dass man immer hinterherhechelt, sobald man einmal zurückgestuft wurde, denn ohne Regulierung wäre man ja bereits in einer besseren Schadenfreiheitsklasse. Diesen Abstand bekommst du nie wieder weg. Selbst wenn man das Minimum erreicht, hat man bis dahin bereits deutlich mehr gezahlt als ohne Schaden.

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