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Einparkrempler & Fahrerflucht - Täter "beseitigt" Schaden

Hallo zusammen.
Gestern hat ein Unbekannter hinter das Auto meines Vaters im Halteverbot geparkt, dass zwischen den Autos nur eine Daumenbreite Abstand war. Mein Vater hat Fotos vom Auto und der Situation für den Fall der Fälle gemacht. Es war unmöglich für meinen Vater dort auszuparken. Gestern Abend war dann der Falschparker weg und am Auto meines Vaters (VW Polo in schwarz) hatte hinten links einen Lackschaden. Das wurde natürlich genaustens dokumentiert, mit dem entstandenen offensichtlichen Schaden des Verursachers (VW Golf in Silber). Silberner Lack war deutlich zu erkennen.

Heute wurde bei der Polizei Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet und der Unfall der Versicherung des Täters gemeldet.

Vor kurzem waren wir wieder am Auto meines Vaters und da war der Lack plötzlich abgewischt und vor dem Auto ein großer Fleck Wasser. Die Kratzer sind an unserem Auto noch sichtbar und die Fotos lagen der Polizei be, die sich auch ein Bild davon gemacht hat. Aber der Täter kam wohl zurück um den Schaden mit einem Lappen zu tuschieren. Das es tatsächlich der Täter war können wir nicht beweisen, er kommt aber am ehesten in Frage.

Am Mittwoch kommt der Gutachter der gegnerischen Versicherung. Ist diese Info überhaupt nützlich bzw soll/muss ich das der Versicherung oder der Polizei melden?

35 Antworten

Wenn man die Kratzer so einfach auspolieren könnte, wäre es ja eine fachgerechte Reparatur.
Dann gäbe es keine hunderte von Euros für die notwendige Lackierung.

Man könnte auch anfangen zu argumentieren "Wenn die Autos weiterhin Stosstangen hätten, dann wäre auch so ein kleiner Parkrempler kein Problem...".

Fakt ist: Der entstandene Schaden soll reguliert werden. Glücklicherweise ist man noch nicht gezwungen anschliessend das Schadensbild auch zu beheben.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 16. Dezember 2020 um 13:47:18 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Dezember 2020 um 12:25:41 Uhr:


Weil die Geschädigten nur Reibach machen wollen. Wegen einem Kratzer, den man auspolieren kann und dann kaum sichtbar ist einige Hundert Euro kassieren wollen. Das wissen mittlerweile auch die Versicherungen.
Das treibt für die Solidargemeinschaft die Versicherungsbeiträge nur unnötig in die Höhe.

Spätestens beim Verkauf des Fahrzeugs wird genau wegen solcher Kratzer dann der Kaufpreis gemindert. Mich hat der freundliche Verkaufsberater auf eine Delle hingewiesen, die ich bis dahin nicht einmal kannte und schon sank der Preis.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 16. Dezember 2020 um 13:47:18 Uhr:


Weil die Geschädigten nur Reibach machen wollen. Wegen einem Kratzer, den man auspolieren kann und dann kaum sichtbar ist einige Hundert Euro kassieren wollen. Das wissen mittlerweile auch die Versicherungen.
Das treibt für die Solidargemeinschaft die Versicherungsbeiträge nur unnötig in die Höhe.

Wenn es denn tatsächlich so wäre, könnte man das so auch stehen lassen.
Leider bleibt es aber nicht nur bei einem kleinen Lackschaden.

Der Schaden wird von einem Gutachter, den im übrigen Ich, bzw der Geschädigte auswählt, geschätzt.
Den Schaden, Gutachter und Anwalt bezahlt der Unfallgegner.
Selbst dann wenn es nur ein Kratzer ist, den man auspolieren hätte können.

Der Geschädigte wird so gestellt als wäre das Schadenereignis nicht passiert. Bereichern tun sich Betrüger. Normal Geschädigte erhalten einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Schaden, mehr nicht.

Ich kann nur dazu raten, sofern wirklich ein echter Schaden eingetreten ist dessen Höhe von einem selbst gewählten Gutachter ermitteln zu lassen und einen Anwalt mit der Regulierung zu beauftragen.

wenn du die fahrerflucht angezeigt hast bekokmmt derjenige bestimmt einen anhörungsbogen und soll sich äußern.
der normalfall dürfte sein: er hat angst um seinen fleppen, möchte keine punkte. geht zum anwalt und läßt den das ganze regeln. der anwalt nimmt akteneinsicht, sieht dass es zwar bilder gibt (auf denen irgendwelche lackspuren und lackreste zu sehen sind) aber keine zeugen. wird demjenigen dann sagen, was er im bogen zu antworten hat
(von nie dagewesen. über ich äußere mich nicht. oder oder)
->das ganze wird dann aller wahrscheinlichkeit eingestellt
->es kann natürlich passieren dass sich jemand das auto des unfallgegners anschaut. da braucht es dann aber schon eifrige polizisten und ein nachweis dess eventuell entdeckte oder bereits vertuschte schäden kann am ende eh nur ein gut erbringen (wenn bereits vertuscht wird es aber schwierig denn dann landet man sicher nur bei einem 'könnte so gewesen sein' und 'imzweifel für den angeklagten'😉

was seine haftpflichtversicherung draus macht wirst du sehen. bestreitet er vehement einen schaden verursacht zu haben und es wird auch nichts ermittelt was ihn als schudigen benennt werde die auch nichts zahlen.

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ich denke also auf diesem wege wird es kaum gelingren den schaden ersetzt zu bekommen. jedenfalls nicht wenn sich der verursacher schlau benimmt.

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wenn es einen augenzeugen gibt kann die sache anders aussehen. erfinden sollte man einen solchen nicht das kann wenn es rauskommt böse ins auge gehen. mal angenommen du hast das vor: ihr macht euch dann beide gegenseitig erpressbar. möchtest du das? wegen eines kratzers an deinem auto?

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sprich anzeige ja. meldung bei der versicherung ja. und dann gucken was rauskommt. was dazudichten sollte man nicht. und hey so ein kratzer ist kein beinbruch und den anhörungsbogen auf den tisch sollte demjenigen ja auch eine lehre sein - zumindest kurzfristig (wenn er davonkommt wird langfristig kein umdenken stattfinden - eher nocht der effekt was dazugelernt zu haben)

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