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Einparkrempler & Fahrerflucht - Täter "beseitigt" Schaden

Hallo zusammen.
Gestern hat ein Unbekannter hinter das Auto meines Vaters im Halteverbot geparkt, dass zwischen den Autos nur eine Daumenbreite Abstand war. Mein Vater hat Fotos vom Auto und der Situation für den Fall der Fälle gemacht. Es war unmöglich für meinen Vater dort auszuparken. Gestern Abend war dann der Falschparker weg und am Auto meines Vaters (VW Polo in schwarz) hatte hinten links einen Lackschaden. Das wurde natürlich genaustens dokumentiert, mit dem entstandenen offensichtlichen Schaden des Verursachers (VW Golf in Silber). Silberner Lack war deutlich zu erkennen.

Heute wurde bei der Polizei Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet und der Unfall der Versicherung des Täters gemeldet.

Vor kurzem waren wir wieder am Auto meines Vaters und da war der Lack plötzlich abgewischt und vor dem Auto ein großer Fleck Wasser. Die Kratzer sind an unserem Auto noch sichtbar und die Fotos lagen der Polizei be, die sich auch ein Bild davon gemacht hat. Aber der Täter kam wohl zurück um den Schaden mit einem Lappen zu tuschieren. Das es tatsächlich der Täter war können wir nicht beweisen, er kommt aber am ehesten in Frage.

Am Mittwoch kommt der Gutachter der gegnerischen Versicherung. Ist diese Info überhaupt nützlich bzw soll/muss ich das der Versicherung oder der Polizei melden?

35 Antworten

Eine Einstellung des Verfahrens hätte auf die Berechtigung der zivilrechtlichen Ansprüche keine Auswirkungen.

Wieder richtig, aber eine Verurteilung oder Einstellung mit akzeptierter Auflage vereinfacht die zivilrechtliche Beweisführung enorm.
Ich hab gerade so einen besch.... Fall, PKW auf der BAB vom Bus abgedrängt, hat gescheppert, Bus ist weiter gefahren und konnte nicht angehalten werden. Anzeige, Einstellung, Owi verjährt und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Ohne RS-Versicherung so eine Klage, wo nur durch ein Gutachten der Kontakt bewiesen werden kann und dann bleibt die Frage offen, wer wen gerammt hat. Im Strafverfahren ist der Geschädigte Zeuge. Jetzt bestreitet der Busfahrer (vermutlich Sekundenschlaf) den Unfall und am Bus sind mehrere Spuren.

Zitat:

@Adler2935 schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:56:46 Uhr:


(...)
5. Er ist zurück gekommen um den Schaden zu mindern.
(...)

Vertuschen.

Das würde ich dann auch mal versuchen ins Feld zu führen. Vorher mit dem Anwalt reden. Sachverhaltsdarstellung: "Die Farbe vom Wagen des Unfallverursachers wurde heimlich abgewaschen."

Allerdings....

Wenn er nicht mit Lösemitteln ran ist, kann ein entsprechendes Gutachten die Lackreste trotzdem nachweisen. Ich würde damit pokern, sobald die Zeit dafür richtig erscheint.

Ich hatte erst neulich einen Parkrempler kassiert. Der Fahrer war weg, hat sich dann aber nachträglich noch bei der Polizei gemeldet. Zum Glück. 10.000 € Schaden, obwohl "nur" ein kleiner Parkrempler. Polizei entschied sich gegen eine Anzeige wegen Fahrerflucht.

Meine nächste Anschaffung wird zu 100% eine Dashcam. Auch wenn diese vielleicht als Beweismittel nicht akzeptiert würde, so könnte ich zumindest das Kennzeichen oder das Fabrikat benennen.

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Du kannst stumpf behaupten, es gesehen zu haben. Würde jedem Lügendetektor-Test standhalten. Du musst nicht verraten, wie Du das gesehen hast :-)

Zitat:

@xis schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:13:12 Uhr:


Du kannst stumpf behaupten, es gesehen zu haben. Würde jedem Lügendetektor-Test standhalten. Du musst nicht verraten, wie Du das gesehen hast :-)

Lügendetektor-Test ???
Wo lebst du denn ?

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 15. Dezember 2020 um 15:32:14 Uhr:


Ich hatte erst neulich einen Parkrempler kassiert. Der Fahrer war weg, hat sich dann aber nachträglich noch bei der Polizei gemeldet. Zum Glück. 10.000 € Schaden, obwohl "nur" ein kleiner Parkrempler. Polizei entschied sich gegen eine Anzeige wegen Fahrerflucht.

Meine nächste Anschaffung wird zu 100% eine Dashcam. Auch wenn diese vielleicht als Beweismittel nicht akzeptiert würde, so könnte ich zumindest das Kennzeichen oder das Fabrikat benennen.

Die Polizei hat sich gegen eine Anzeige wegen Fahrerflucht entschieden? Schwager oder Bruder des Beamten?

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 15. Dezember 2020 um 15:32:14 Uhr:


Polizei entschied sich gegen eine Anzeige wegen Fahrerflucht.

Da würde mich der Hintergrund interessieren. Die Polizei hat hier keinen Handlungsspielraum und muss zwingend ein Verfahren einleiten.

Ich würde hier auch versuchen aus der Nummer mit dem gegn. Gutachter rauszukommen.
Selbst wenn der Gutachter deine Vermutung bestätigt, ist die Gefahr mMn groß, dass der Schaden kleingerechnet wird. Dann im Anschluss die korrekte Schadenssumme zu erhalten, wird ein ziemlicher Eiertanz.

Ist es möglich dem Gutachter hier lediglich die Feststellung des Verursachers zu "erlauben" und die Feststellung der Schadenshöhe zu untersagen?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Dezember 2020 um 09:16:21 Uhr:



Selbst wenn der Gutachter deine Vermutung bestätigt, ist die Gefahr mMn groß, dass der Schaden kleingerechnet wird. Dann im Anschluss die korrekte Schadenssumme zu erhalten, wird ein ziemlicher Eiertanz.

Wieso, das Fahrzeug muss fachmännisch repariert werden. Einfach den Schaden an die Werkstatt abtreten, dann regeln die die Bezahlung mit der Versicherung.

Interessant wird es nur, wenn der Schaden nicht repariert werden soll, sondern eine hohe Summe kassiert werden soll.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 16. Dezember 2020 um 10:13:04 Uhr:


Wieso, das Fahrzeug muss fachmännisch repariert werden. Einfach den Schaden an die Werkstatt abtreten, dann regeln die die Bezahlung mit der Versicherung.

ganz gefährlich. Hinterher erklärt sich die Versicherung für nicht zuständig, weil sie den Schaden durch den eigenen VN bestreiten, und man bleibt auf den Kosten sitzen.

Richtig wäre:
1. Gutachterliche Feststellung des Verursachers (Spuren am eigenen Fahrzeug, Spuren am Gegnerfahrzeug, Abgleich der Höhe und der Kollisionsmerkmale)
2. Eintreten der gegnerischen Versicherung klären (ggf. anwaltlich)
3. Schaden nachweisen (Kostenvoranschlag oder durch eigenes Schadengutachten)
4. Reparatur beauftragen

Die Werkstatt fängt erst an zu reparieren, wenn die Zusage zur Kostenübernahme vorliegt. Habe ich noch nie anders erlebt. Hatte zwar noch keinen Unfall, aber Einbrüche ins Fahrzeug. Macht hier aber keinen Unterschied. Sollte sich die Versicherung quer stellen, ruft die Werkstatt vorher an und fragt wie es nun weiter gehen soll.

Wo ist das Problem?

die Werkstatt hat die Zusage zur Kostenübernahme vom Auftraggeber. Wenn die Abtretung nicht funktioniert, wenden die sich an diesen. Die werden sicher nicht die Schadenabwicklung für den Geschädigten übernehmen. Da ist das Problem.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 16. Dezember 2020 um 10:13:04 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Dezember 2020 um 09:16:21 Uhr:



Selbst wenn der Gutachter deine Vermutung bestätigt, ist die Gefahr mMn groß, dass der Schaden kleingerechnet wird. Dann im Anschluss die korrekte Schadenssumme zu erhalten, wird ein ziemlicher Eiertanz.

Wieso, das Fahrzeug muss fachmännisch repariert werden. Einfach den Schaden an die Werkstatt abtreten, dann regeln die die Bezahlung mit der Versicherung.

Interessant wird es nur, wenn der Schaden nicht repariert werden soll, sondern eine hohe Summe kassiert werden soll.

Das Fahrzeug muss überhaupt nicht repariert werden.

Und von einer hohen Summe redet auch niemend. In vielen Fällen wird es schon "interessant" wenn der Geschädigte einfach nur seinen konkreten Schaden (iSv korrekt ermittelt) ersetzt haben will.

Warum müssen immer solche Kommentare kommen?
Warum wird bei fiktiver Abrechnung den Geschädigten hier von manchen immer wieder aufs Neue der schwarze Peter hingeschoben?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Dezember 2020 um 12:25:41 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 16. Dezember 2020 um 10:13:04 Uhr:


Wi
Warum wird bei fiktiver Abrechnung den Geschädigten hier von manchen immer wieder aufs Neue der schwarze Peter hingeschoben?

Weil die Geschädigten nur Reibach machen wollen. Wegen einem Kratzer, den man auspolieren kann und dann kaum sichtbar ist einige Hundert Euro kassieren wollen. Das wissen mittlerweile auch die Versicherungen.
Das treibt für die Solidargemeinschaft die Versicherungsbeiträge nur unnötig in die Höhe.

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