Eingetragene Reifengrößen bei Bestellung mit Marseille
Mich würde mal interessieren, welche Reifengrößen standardmäßig eingetragen sind, wenn man ein Neufahrzeug mit Marseille-Felgen bestellt? Hat jemand von Euch bereits vom Werk aus Marseille geordert und kann vielleicht mal die eingetragenen Reifengrößen posten?
Besten Dank!
28 Antworten
einfach so - nein.
muss man beim tüv eintragen lassen. ob das geht entscheidet der....
Zitat:
@freakfreund schrieb am 9. August 2016 um 18:28:41 Uhr:
Habe auch eine Frage? darf ich die Felgengrösse 7,5x17 ET 47 fahren habe die jetzt auf meinen 3 Jahre alten Touran drauf danke wer helfen kann
Kommt auf das ABE-Gutachten an, aber sehr wahrscheinlich nicht.
7,5x18 ET 45 geht auch mit ABE, warum sollte dann 7,5x17 ET 47 nicht gehen. Man müsste die Marke wissen und einfach mal nachschauen.
Zitat:
@ChrisEhrlicher schrieb am 9. August 2016 um 21:26:19 Uhr:
7,5x18 ET 45 geht auch mit ABE, warum sollte dann 7,5x17 ET 47 nicht gehen. Man müsste die Marke wissen und einfach mal nachschauen.
Kommt aufs Gutachten drauf an und ob der TÜVler nen guten Tag hat...
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Zitat:
@joltcoke schrieb am 9. August 2016 um 12:39:44 Uhr:
Bei Marseille ab Werk bekommst du Reifenpaket 61, also 16 und 18 Zoll eingetragen.
Darf ich den hier bitte noch einmal aus der Versenkung hervorziehen?!
Ich habe mir mal spaßeshalber den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) angeschaut. Da steht nur die kleinste Größe, sonst (im unteren Teil) nur Zeugs zu einer AHK, die ich nicht habe. Nichts zu Rad-/Reifengrößen. Ist das jetzt nur noch in der ECE vermerkt? Bzw. überhaupt dort?
Die vorhandenen Räder sind Stockholm und Marseille.
@F-AT1172 Ja, steht nur noch in der CoC.
Danke. Da muss ich mal bei den Papieren suchen, das war ja "bloß" so ein Zettel, richtig?
@F-AT1172 Ja, ein Zettelchen.
Nach etwas Lektüre scheint dieses, von mir bisher wenig beachtete Zettelchen ja doch eine recht hohe Bedeutung zu haben. Völlig widersinnig, dass ein solches Papier nicht irgendwie dezidierter fälschungssicher ausgeführt ist. Die an sich ja eher unwichtige Zulassungsbescheinigung Teil 2 sieht dagegen ja eher richtig wertig aus.
Da man das Ding ja ob seiner Bedeutung sicher nicht im Wagen aufbewahren sollte, frage ich mich, wie ich kontrollierenden Verkehrspolizisten nahebringen soll, dass ich größere Räder fahren darf, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgeführt.
Gut, das sind jetzt nicht mehr wie früher die fetten Teile aus dem Zubehör, aber ich kann mich noch sehr gut an viel pingeliges Herumkontrollieren und Lesen auch jeder noch so unbedeutenden ABE erinnern. Aber so etwas habe ich ja nun gar nicht.
Werden Kopien der EG-Übereinstimmungsbescheinigung da akzeptiert? Wie löst Ihr das?
Frage ich mich auch, im Schein und Brief stehen 16er, ab Werk hab ich 18er drauf, diese stehen nur in der CoC.
Die ersten Touran(s/e) hier müssen ja erst Ende 2018 zum TÜV...
Da man Dein Auto mit dem Wisch in ganz Europa jederzeit zulassen kann, würde ich davon stark abraten.