Eingeschränkte Parkplatznutzung wegen massiver Verschmutzung: Rechtslage ?

Hallo Zusammen,

ich bin Nutzer eines Privatparkplatzes.
Auf dem Nachbargrundstück befindet sich direkt an der Grundstücksgrenze ein weit ausladender Baum, dessen Äste sich direkt u.a. über meinem Stellplatz befinden.
Mit diesem Gewächs gibt es 9 Monate im Jahr nur Ärger:

Von Oktober bis Dezember/Januar "nadelt" der Baum ohne Ende (sind keine echten Nadel, viel feiner und weicher).
Das Zeug setzt sich in jeder Ritze und Pore und selbst bis in die Lüftungsschächte fest.
Beigefügtes Foto zeigt das Ausmaß nach einem Tag Standzeit! 😰

Wenn alle Äste leer sind, wird der Baum von Tauben bevölkert. Das Ergebnis der darunter geparkten Autos kann man sich denken.

Im Frühjahr/Sommer fängt dann der Baum an massiv zu tropfen und verklebt das komplette Auto.

Nun habe ich den Nachbarn bereits mehrfach (5x) darum gebeten, ob er nicht wenigstens die Äste, welche sich direkt über den angrenzenden Parkplätzen befinden, zurückschneiden könnte. Jedesmal sagte er mir zu, sich zu kümmern.
Ich muss jede Woche das Auto waschen gehen, weil es ausschaut wie Sau.

Nun habe ich ihn vor 2 Wochen (als das Foto entstand) schriftlich gebeten, sich endlich darum zu kümmern, andernfalls würde ich ihm ab sofort meine Fahrzeugwäschen in Rechnung stellen. Da nichts geschah, habe ich ihm letzte Woche meinen aktuellen Kassenbon von der Autowäsche übergeben mit der Bitte, sich innerhalb einer Frist bei mir zu melden. Natürlich ebenfalls nichts geschehen.

Wie nun weiter? 🙁
Hab ich hier überhaupt irgendwelche Rechte?
Muss er für die Verschmutzungen seines Baums aufkommen?

Am liebsten möchte ich selber zur Säge greifen und die entsprechenden Äste entfernen.
Aber darf ich das? 😕

Gruß Martin

Parkplatz
Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

ich bin Nutzer eines Privatparkplatzes.
Auf dem Nachbargrundstück befindet sich direkt an der Grundstücksgrenze ein weit ausladender Baum, dessen Äste sich direkt u.a. über meinem Stellplatz befinden.
Mit diesem Gewächs gibt es 9 Monate im Jahr nur Ärger:

Von Oktober bis Dezember/Januar "nadelt" der Baum ohne Ende (sind keine echten Nadel, viel feiner und weicher).
Das Zeug setzt sich in jeder Ritze und Pore und selbst bis in die Lüftungsschächte fest.
Beigefügtes Foto zeigt das Ausmaß nach einem Tag Standzeit! 😰

Wenn alle Äste leer sind, wird der Baum von Tauben bevölkert. Das Ergebnis der darunter geparkten Autos kann man sich denken.

Im Frühjahr/Sommer fängt dann der Baum an massiv zu tropfen und verklebt das komplette Auto.

Nun habe ich den Nachbarn bereits mehrfach (5x) darum gebeten, ob er nicht wenigstens die Äste, welche sich direkt über den angrenzenden Parkplätzen befinden, zurückschneiden könnte. Jedesmal sagte er mir zu, sich zu kümmern.
Ich muss jede Woche das Auto waschen gehen, weil es ausschaut wie Sau.

Nun habe ich ihn vor 2 Wochen (als das Foto entstand) schriftlich gebeten, sich endlich darum zu kümmern, andernfalls würde ich ihm ab sofort meine Fahrzeugwäschen in Rechnung stellen. Da nichts geschah, habe ich ihm letzte Woche meinen aktuellen Kassenbon von der Autowäsche übergeben mit der Bitte, sich innerhalb einer Frist bei mir zu melden. Natürlich ebenfalls nichts geschehen.

Wie nun weiter? 🙁
Hab ich hier überhaupt irgendwelche Rechte?
Muss er für die Verschmutzungen seines Baums aufkommen?

Am liebsten möchte ich selber zur Säge greifen und die entsprechenden Äste entfernen.
Aber darf ich das? 😕

Gruß Martin

Parkplatz
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Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Bin jetzt erstmal ein paar Tage nicht da, in der Zeit hat der Baumbesitzer Zeit sich zu erkundigen. Danach suche ich nochmal das Gespräch.

Google mal nach "Nachbarschaftsrecht "HierBundeslandeinsetzen"".

Da müsste drinstehen, ob Du überhängende Zweige abschneiden darfst.Das ist nämlich nicht unbedingt einheitlich geregelt.

Der Grenzabstand von Bepflanzungen ist im Nachbarrechtsgesetz der einzelnen Bundesländer geregelt.
Ist z.B. der Baum zu hoch oder der Grenzabstand zu klein, hat man einen Beseitigungsanspruch. Dies aber nur fünf Jahre nach Pflanzung oder nachdem die Maximalhöhe erreicht wurde.
Danach hat man nur noch Anspruch auf Rückschnitt des Überhanges.

Ich empfehle, sich über die Regelungen des örtlich geltenden Nachbarrechtes zu informieren und dann die Vorgehensweise festzulegen.

O

Von den hier vielfach angeratenen "machs einfach selbst" rate ich ganz dringend ab. Selbst wenn es legal ist, würde ich nichts ohne den Baumbesitzer tun. Unter Umständen ist genau der sein Lieblingbaum.

Eine wöchentliche Wagenwäsche steht sicher in keinem sinnvollen Verhältnis zu einem handfesten Nachbarschaftsstreit.

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Vielleicht helfen einige BGH-Urteile ja bei der Lösung?

http://www.dasgruen.de/bgh-urteile-baeume-und-nachbarrecht.html

Insbesondere das "Kiefernnadel-Urteil", BGH-Ur­teil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, dürfte wohl am ehesten zur geschilderten Situation passen?

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 2. Dezember 2014 um 16:54:15 Uhr:


Der Grenzabstand von Bepflanzungen ist im Nachbarrechtsgesetz der einzelnen Bundesländer geregelt.
Ist z.B. der Baum zu hoch oder der Grenzabstand zu klein, hat man einen Beseitigungsanspruch. Dies aber nur fünf Jahre nach Pflanzung oder nachdem die Maximalhöhe erreicht wurde.

Genau da liegt meist das Problem.

Die ganzen Grenzbebaugeschichten gelten für max. 5 Jahre alte Neubepflanzungen.

Bei dieser Lärche hier wird das nicht mehr gelten.

An einem Baum der friedlich 20 Jahre vor sich hin gewachsen ist darfst Du selbst als Eigentümer u.U. nichts machen ("Baumschutzverordnung)".

Selbst wenn du

deinen

Baum auf

deinem

Grundstück fällen willst wird dir das je nach gemeindlichen Festlegungen nicht erlaubt.

Auch gerichtliches Vorgehen als Nachbar läuft in solchen Fällen gerne ins leere, weil die Interessen des Baumes höher bewertet werden als ein verschmutztes Autodach (vielleicht ja sogar zu Recht).

Zitat:

@BMWRider schrieb am 2. Dezember 2014 um 15:56:15 Uhr:


Ich würde mich an den Vermieter wenden. Nicht dein Eigentum, basta!

Was eine starke Beeinträchtigung ist, ist wohl Ermessenssache. Selbst wenn das aus 1 Woche ist, wäre es mir zu doll. Noch schlimmer ist eh das Harz. Daher Eigentümer --> dringende Bitte der Beseitigung --> Ankündigung Mietminderung.

Wäre ganz sicher der richtige Weg.

Problem dabei: Je nach Lage ist es dem Vermieter volkommen egal ob Du auf die Idee kommst, eine Mietminderung anzudrohen, da möglicherweise 5 andere Anwohner mit den Hufen scharren, die deinen gemieteten Stellplatz trotz Nadelbefall haben wollen.

Geh nochmal hin und frage ob es ok ist, wenn du die äste absägst. 😉
Sonst: Abdecken das Auto

Ich würde den Weg mit der Plane gehen. Hakt man einfach in die Radkästen ein und fertig. Ist also schnell angebracht und morgens wieder runtergeholt. Ich würde mir dann einen kleinen Container an den Zaun stellen, wo die Plane reinkommt. Hat außerdem noch den Vorteil, dann im Winter morgens die Scheiben frei sind.

Ich hatte mal einen tollen Stellplatz in einer Einfahrt neben meinem Haus. Wirklich ne super Sache, nur leider hatte der Nachbar diverse Tannen, deren Harz wirklich jeden Lack kleingekriegt haben. Über meinen Vermieter konnte ich nix machen, seine Aussage war dass es noch genug andere Anwärter gäbe. Und der Nachbar sagte nur "meine Tannen waren vor Ihnen da". Letztendlich war die Plane der Richtige weg, auch wenn es manchmal morgens richtig genervt hat, sie in der Kälte erst runternehmen zu müssen, gerade wenn Schnee drauf lag. Aber wenn ich die Scheiben hätte freikratzen müssen, hätte ich wahrscheinlich genau so lange gebraucht. 🙂

Genau so seh ich das.
Es gibt halt Situationen im Leben, da ist Eigeninitiative, Kreativität und der ein oder andere Kompromiss gefragt.
Nicht immer gibts jemanden, der einem alle Probleme löst.
Auch wenns einem nicht gefällt.

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