Eingeschränkte Parkplatznutzung wegen massiver Verschmutzung: Rechtslage ?
Hallo Zusammen,
ich bin Nutzer eines Privatparkplatzes.
Auf dem Nachbargrundstück befindet sich direkt an der Grundstücksgrenze ein weit ausladender Baum, dessen Äste sich direkt u.a. über meinem Stellplatz befinden.
Mit diesem Gewächs gibt es 9 Monate im Jahr nur Ärger:
Von Oktober bis Dezember/Januar "nadelt" der Baum ohne Ende (sind keine echten Nadel, viel feiner und weicher).
Das Zeug setzt sich in jeder Ritze und Pore und selbst bis in die Lüftungsschächte fest.
Beigefügtes Foto zeigt das Ausmaß nach einem Tag Standzeit! 😰
Wenn alle Äste leer sind, wird der Baum von Tauben bevölkert. Das Ergebnis der darunter geparkten Autos kann man sich denken.
Im Frühjahr/Sommer fängt dann der Baum an massiv zu tropfen und verklebt das komplette Auto.
Nun habe ich den Nachbarn bereits mehrfach (5x) darum gebeten, ob er nicht wenigstens die Äste, welche sich direkt über den angrenzenden Parkplätzen befinden, zurückschneiden könnte. Jedesmal sagte er mir zu, sich zu kümmern.
Ich muss jede Woche das Auto waschen gehen, weil es ausschaut wie Sau.
Nun habe ich ihn vor 2 Wochen (als das Foto entstand) schriftlich gebeten, sich endlich darum zu kümmern, andernfalls würde ich ihm ab sofort meine Fahrzeugwäschen in Rechnung stellen. Da nichts geschah, habe ich ihm letzte Woche meinen aktuellen Kassenbon von der Autowäsche übergeben mit der Bitte, sich innerhalb einer Frist bei mir zu melden. Natürlich ebenfalls nichts geschehen.
Wie nun weiter? 🙁
Hab ich hier überhaupt irgendwelche Rechte?
Muss er für die Verschmutzungen seines Baums aufkommen?
Am liebsten möchte ich selber zur Säge greifen und die entsprechenden Äste entfernen.
Aber darf ich das? 😕
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
ich bin Nutzer eines Privatparkplatzes.
Auf dem Nachbargrundstück befindet sich direkt an der Grundstücksgrenze ein weit ausladender Baum, dessen Äste sich direkt u.a. über meinem Stellplatz befinden.
Mit diesem Gewächs gibt es 9 Monate im Jahr nur Ärger:
Von Oktober bis Dezember/Januar "nadelt" der Baum ohne Ende (sind keine echten Nadel, viel feiner und weicher).
Das Zeug setzt sich in jeder Ritze und Pore und selbst bis in die Lüftungsschächte fest.
Beigefügtes Foto zeigt das Ausmaß nach einem Tag Standzeit! 😰
Wenn alle Äste leer sind, wird der Baum von Tauben bevölkert. Das Ergebnis der darunter geparkten Autos kann man sich denken.
Im Frühjahr/Sommer fängt dann der Baum an massiv zu tropfen und verklebt das komplette Auto.
Nun habe ich den Nachbarn bereits mehrfach (5x) darum gebeten, ob er nicht wenigstens die Äste, welche sich direkt über den angrenzenden Parkplätzen befinden, zurückschneiden könnte. Jedesmal sagte er mir zu, sich zu kümmern.
Ich muss jede Woche das Auto waschen gehen, weil es ausschaut wie Sau.
Nun habe ich ihn vor 2 Wochen (als das Foto entstand) schriftlich gebeten, sich endlich darum zu kümmern, andernfalls würde ich ihm ab sofort meine Fahrzeugwäschen in Rechnung stellen. Da nichts geschah, habe ich ihm letzte Woche meinen aktuellen Kassenbon von der Autowäsche übergeben mit der Bitte, sich innerhalb einer Frist bei mir zu melden. Natürlich ebenfalls nichts geschehen.
Wie nun weiter? 🙁
Hab ich hier überhaupt irgendwelche Rechte?
Muss er für die Verschmutzungen seines Baums aufkommen?
Am liebsten möchte ich selber zur Säge greifen und die entsprechenden Äste entfernen.
Aber darf ich das? 😕
Gruß Martin
39 Antworten
Ich hatte bei meinem Büroparkplatz ein ähnliches Problem, wenn auch nicht so massiv. Da haben Haselnusssträucher schlicht den halben Parkplatz eingenommen. Den Nachbarn gebeten, dass er sich darum kümmert. 2 Wochen später nichts passiert. Die Nachbarn sind körperlich auf Grund des Alters nicht mehr so fit. Also nochmal nachgehakt und angeboten die Sträucher selbst zurück zu schneiden. Angebot wurde dankend angenommen und ich solle doch den Grünmüll einfach neben den Zaun in den Garten legen.
Da ich eh noch zum Recyclinghof musste, hab ich das gleich mit entsorgt und als Dankeschön ne Flasche Wein vom Nachbarn erhalten. 😉
Lange Rede, kurzer Sinn: Dem Nachbarn schon angeboten selbst zurück zu schneiden?
Deinen Ärger kann ich verstehen.
Erstmal Danke für die vielen Rückmeldungen.
Carport an der Stelle errichten kommt nicht in Frage. Ich bin nur Mieter und darf und werde auf keinen Fall irgendwas dort selber bauen.
Anderen Parkplatz suchen ist auch nicht möglich, außer mir jeden Abend irgendwo auf der Straße einen suchen zu müssen. Zum Wohnobjekt gehört eine feste Anzahl Parkflächen, die sind alle vergeben, sodass ich auch nicht tauschen kann.
Wenn du den Parkplatz mietest, würde ich mal den Vermieter ansprechen. Du zahlst ja für etwas, dass du nur eingeschränkt nutzen kannst.
Nichtnur die äste wachsen da rüber auch die wurzeln... Verbuddel direkt neben der grundstücksgrenze ein paar päckchen kochsalz. Kostet 20 cent pro packung. Hat aber einen dauerhaften effekt
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Zitat:
@Scoundrel schrieb am 1. Dezember 2014 um 13:12:31 Uhr:
Wenn du den Parkplatz mietest, würde ich mal den Vermieter ansprechen. Du zahlst ja für etwas, dass du nur eingeschränkt nutzen kannst.
Richtig, Ansprechpartner ist der Vermieter, der sich mit dem Nachbarn auseinandersetzen darf, soll oder muss.
Wesentliche wurde ja schon gesagt:
- Eigentlich ist der Vermieter zuständig.
- Es ist eine Lärche. Zwei Grundstücke weiter von meinem Grundstück steht eine Grosse. Die verstopft mir die Dachrinnen auf 25m Luftlinie. Mit den kleinen Nadeln.
- Wenn Du da hingehst, mit einem Teleskopastschneider und die Äste absägst und gleich entfernst, soll was passieren?
Wobei ich mir da wenig Hoffnung machen würde. Lärchen sind in der Hinsicht echt die Pest. Die Lärche ist ein Waldbaum und gehört eigentlich nicht in die Stadt. Aber das hilft auch nicht weiter...
So...ich habe gestern Abend nochmal das persönliche Gespräch mit den Nachbarn gesucht.
Leider sieht man derzeit keinen Handlungsbedarf und man will nun erstmal juristisch prüfen lassen, ob sie überhaupt zu irgendwas verpflichtet sind.
O-Ton war "ich bin selber Schuld, wenn ich einen Parkplatz unter einem Baum habe". 🙁
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 2. Dezember 2014 um 10:41:19 Uhr:
O-Ton war "ich bin selber Schuld, wenn ich einen Parkplatz unter einem Baum habe". 🙁
so gesehen hat dein nachbar recht...
...der baum war zuerst und es gibt icherlich genug anwärter, die deinen parkplatz - trotz baum - dankend übernehmen würden.
Wir hatten im Garten eine große Lärche. Ein echter Mistbaum. Heutzutage steht an seinem Platz eine Doppelgarage. Das hilf Dir zwar nicht, aber wir haben es dem Baum gegeben.. 🙂
Wenn der Eigentümer des Baums nichts machen will bleibt dir nur der Weg über den Vermieter.
Im Idealfall baut der dann nen Carport und du zahlst 10,- mehr im Monat.
Und wenn er das im Idealfall nicht tut, vllt. rechtlich prüfen, ob Mietpreisminderung möglich ist, denn Du bezahlst ja auch für den Stellplatz und kannst ihn nicht vernünftig nutzen.
Und selbst wenn die Fotos zwei Tage alten "Nadelbestand" zeigen, das ist zu viel.
Ich wohne auch unweit einer Kiesgrube bzw. einem Zementwerk und Getreidefeldern. So, da hat man nach einer Woche vllt. mal einen Sand- oder "Korn"-Schleier, aber doch nicht komplette Eindeckung.
Ich persönlich würde woanders parken, wenn der Nachbar schon mit so einem Blödsinn wie "prüfen, zu was sie verpflichtet sind" kommt.
Und da regen sich Manche über schlechte Nachbarschaft auf.
Wir schneiden unsere Tannen schließlich auch zurück, wenn sie über's Grundstück hängen, obwohl die extra aus dem Thüringer Wald mitgebracht wurden und wir an denen hängen.
cheerio
Zitat:
@Permaier schrieb am 1. Dezember 2014 um 10:57:58 Uhr:
Hallo,schau mal nach § 910 (Überhang) im BGB.
"(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen."
Endlich zahlt sich mal mein Studium aus :-D
Jura war es wohl nicht, oder nicht erfolgreich ... denn sonst hättest du nicht so pauschal geantwortet und eine Einschränkung getätigt!
Zitat:
@T-Ron schrieb am 2. Dezember 2014 um 14:31:04 Uhr:
Jura war es wohl nicht, oder nicht erfolgreich ... denn sonst hättest du nicht so pauschal geantwortet und eine Einschränkung getätigt!
Ich frage mich, wofür ich eine Einschränkung machen soll?
Ab die Äste und fertig. Sie stellen in meinen Augen eine Beeinträchtigung da.
Ich denke aber nicht, dass jeden Tag so viele Nadeln auf dem Auto liegen.
Entweder sammelt sich das über die Woche an. Oder es war ein Sturm, plötzlicher Kälteschock etc.
Ich habe nämlich Forstwirtschaft studiert und weiß daher, dass Lärchen nicht unendlich viele Nadeln haben.
Aber in wie weit auch der Blütenstaub etc. den Parkplatz einschränkt kann ich nicht beurteilen. Ich bin kein Jurist.
Ich weiß nur, wie ich hier handeln würde und da würde ich jetzt nicht schreiben, sondern die Motorsäge anwerfen.
Wenn an der Stelle eine Garage (oder festes Carport, baurechtlich kein Unterschied) genehmigungsfähig wäre, würde da vermutlich eine stehen. Stichwort "Grenzbebauung".
Große Klappleiter, Teleskopastsäge und loslegen. Watt weg is is weg...
Ich würde mich an den Vermieter wenden. Nicht dein Eigentum, basta!
Was eine starke Beeinträchtigung ist, ist wohl Ermessenssache. Selbst wenn das aus 1 Woche ist, wäre es mir zu doll. Noch schlimmer ist eh das Harz. Daher Eigentümer --> dringende Bitte der Beseitigung --> Ankündigung Mietminderung.
Ob der Baum einfach so ab- oder angesäbelt werden kann, ist die nächste Frage. Wenn eine Baumschutzsatzung etc. existiert, würde ich vorher nen Blick riskieren.
Grenzbebauung ist auch erstmal nicht zwangsläufig nicht genehmigungsfähig. Ist aber alles Spekulatius, der hier nicht her gehört.