EingeschlagenerRückscheinwerfer
Hallo zusammen,
ich habe Heute an meinem Fahrzeug, ein Schaden vorgefunden, der von einer Fremden Person verursacht worden ist. Dabei handelt es sich um eine zerbrochene Rückleuchte. Ich vermute es könnte ein Kind mit einem Trettroller dagegen gefahren sein. Es wurde weder eine Nachricht oder sonstiges hinterlassen. Kann mir jemand erfahrungsmässig sagen, ob der Komplette scheinwerfer getauscht werden muss, oder ob nur das "Glass" ausgetauscht werden kann? Ein kleiner Lackschaden ist unter dem Scheinwerfer zusätzlich entstanden. Eine Vollkasko ist vorhanden, jedoch mit 1000€ selbtbeteiligung. Kann jemand laut den Bildern sagen, wie Hoch die Reparaturkosten sein könnte?
Vielen danke für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Flodder schrieb am 26. April 2020 um 20:29:15 Uhr:
Beim 212 musste bei einem Schaden des Kunststoffs an der Heckbeleuchtung des komplette Teil getauscht werden; wird beim 213 gleich sein. Der Gesamtschaden wird ein paar Tausend € sein. Viel Glück mit Deiner Versicherung!
habe ich ja oben schon geschrieben, da LED-Modul nur Kompletttausch. Deine Schadensschätzung ist aber etwas hoch. Die Leuchtenkombi hinten außen links steht mit 297 EUR in der Liste (ist gottlob nicht so teuer wie die vorderen LED-Module). Hinzu kommt noch der Einbau, der aber nicht so aufwendig ist.
Beim Lackschaden sollte's mit Smart-Repair gehen, da an der Ecke keine Sensorik ist, die ein Nachlackieren verbieten würde. Wenn Du's zu Daimler bringst, gibt's aber einen Volltausch der Heckschürze, da Nachlackierungen an den Kunststoffteilen ausgeschlossen sind, weil man die Dicke nicht messen kann, aber die Sensoren zickig auf zu dickem Lack reagieren.
Viele Grüße
Peter
11 Antworten
Prüfe bitte mal, ob wirklich die Vollkasko-Versicherung zuständig ist - Glasschäden (dazu zählen auch Scheinwerfer) zahlt die Teilkasko !
Edit: Die Rückleute bei meinem 207-Cabrio hat übrigens ca. € 300,-- gekostet (nur Material).
Und: wenn du die Teilkaskoversicherung in Anspruch nimmst, erfolgt übrigens keine Rückstufung.
Hallo ins Forum,
ist ein LED-Modul. Da geht nur der Kompletttausch. Da's eine Leuchte ist, müsste für die Leuchte - wenn vorhanden - die Teilkasko einspringen.
Dass sich niemand für den Schaden verantwortlich fühlt, ist in der heutigen Zeit leider normal. Da wird sich umgeschaut, ob's Zeugen gibt und wenn man sich sicher fühlt, wird abgehauen. Dies ist insbesondere bei den höherpreisigen Fahrzeugen zu bemerken (nach dem Motto, der hat's ja, warum soll ich jetzt für den Schaden einstehen).
Viele Grüße
Peter
Bleibt nur noch der Lackschaden, der nicht von der TK übernommen werden dürfte.
Zitat:
@Gerdchen schrieb am 25. April 2020 um 22:03:00 Uhr:
Glasschäden (dazu zählen auch Scheinwerfer) zahlt die Teilkasko !
,
.... grundsätzlich ja. Es kommt aber - wie immer - darauf an, wie der Schaden entstanden ist.
Na, da bin ich mal gespannt, was die Versicherung dazu sagt. Es handelt sich hier nicht um einen Steinschlag, es handelt sich hier auch nicht um einen Diebstahl oder um eine Beschädigung im Zusammenhang mit einem Diebstahl. So wie ich das sehe, handelt es sich hier um einen Vandalismusschaden und der ist nicht über die TK abgedeckt.
Zitat:
Zitat:
@Gerdchen schrieb am 25. April 2020 um 22:03:00 Uhr:
Glasschäden (dazu zählen auch Scheinwerfer) zahlt die Teilkasko !
,
.... grundsätzlich ja. Es kommt aber - wie immer - darauf an, wie der Schaden entstanden ist.
Na, da bin ich mal gespannt, was die Versicherung dazu sagt. Es handelt sich hier nicht um einen Steinschlag, es handelt sich hier auch nicht um einen Diebstahl oder um eine Beschädigung im Zusammenhang mit einem Diebstahl. So wie ich das sehe, handelt es sich hier um einen Vandalismusschaden und der ist nicht über die TK abgedeckt.
naja, es handelt sich um Glasbruch, wie der entstanden ist spielt keine Rolle
So steht es in meinen Bedingungen drin:
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und
Abdeckungen von Leuchten.Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess, Assistenz, Kamera und Informations- systemen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.
naja, es handelt sich um Glasbruch, wie der entstanden ist spielt keine Rolle
.
Aha, wenn man also einen Neuen Scheinwerfer will, dann schlägt man einfach mit dem Hammer 1 x drauf; z.B. weil die Streuscheibe trüb geworden ist. Am besten dann beide zerdeppern, damit es am Auto gleich aussieht. Kostet ja nichts.
Beim 212 musste bei einem Schaden des Kunststoffs an der Heckbeleuchtung des komplette Teil getauscht werden; wird beim 213 gleich sein. Der Gesamtschaden wird ein paar Tausend € sein. Viel Glück mit Deiner Versicherung!
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Flodder schrieb am 26. April 2020 um 20:29:15 Uhr:
Beim 212 musste bei einem Schaden des Kunststoffs an der Heckbeleuchtung des komplette Teil getauscht werden; wird beim 213 gleich sein. Der Gesamtschaden wird ein paar Tausend € sein. Viel Glück mit Deiner Versicherung!
habe ich ja oben schon geschrieben, da LED-Modul nur Kompletttausch. Deine Schadensschätzung ist aber etwas hoch. Die Leuchtenkombi hinten außen links steht mit 297 EUR in der Liste (ist gottlob nicht so teuer wie die vorderen LED-Module). Hinzu kommt noch der Einbau, der aber nicht so aufwendig ist.
Beim Lackschaden sollte's mit Smart-Repair gehen, da an der Ecke keine Sensorik ist, die ein Nachlackieren verbieten würde. Wenn Du's zu Daimler bringst, gibt's aber einen Volltausch der Heckschürze, da Nachlackierungen an den Kunststoffteilen ausgeschlossen sind, weil man die Dicke nicht messen kann, aber die Sensoren zickig auf zu dickem Lack reagieren.
Viele Grüße
Peter
War soeben in der Werkstatt und der mitarbeiter hat die Schäden aufgenommen. Er klärt den rest mit der Versicherung. Ich soll auf seinen Rückruf warten. Werde berichten, was bei rausgekommen ist 🙂
Mit etwas Glück bekommt man beim Mercedes-Altteile-Center (www.mbgtc.de) ein passendes Rücklicht für überschaubares Geld. Und leicht zu tauschen ist es in der Regel auch.