Einfahrverbot in die Umweltzone Ruhrgebiet ab 1.07.2014 - Ausnahmeregelungen

Mercedes E-Klasse W210

Hallo zusammen,

für die Umweltzone Ruhrgebiet wird ab 01.01.2013 ein Einfahrverbot für Fahrzeuge ohne und roter Feinstaubplakette gelten und darüber hinaus ab 01.07.2014 ein Einfahrverbot für Fahrzeuge ohne, roter und gelber Feinstaubplakette Gültigkeit erlangen.

Zu den nicht mit einem DPF umrüstbaren Mercedes-Benz-Fahrzeugen der Baureihe 210 gehören die Modelle Mercedes E 320 CDI Limousine / Kombi HSN 0710 TSN 423 / 425 bis Fahrgestellnummer (A)B229166 / X070636, Schadstoffgruppe 3, gelbe Plakette.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dennoch ab 1.07.2014 eine Einfahrt in die Umweltzone Ruhrgebiet möglich:

Zitat:

Befreiungen von Amts wegen - per Allgemeinverfügung
Ohne Antrag und ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung per Allgemeinverfügung gelten für folgende Kraftfahrzeuge / Sachverhalte zusätzlich die nachfolgenden Befreiungen von den Verkehrsverboten in den Umweltzonen des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet:
...
Gilt ab Umweltzone "grün" (ab 01.07.2014):
Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reisebusse und ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) gemäß Anhang 2 Nr. 3 Abs. a - h der 35. BImSchV, d.h. Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden.

Die Nichtnachrüstbarkeit mit einem handelsüblichen Partikelminderungssystem des Fahrzeugs der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle zu bestätigen. Der Nachweis , den Sie bei der technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ) erhalten, ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Achtung: Von dieser Regelung sind ältere Fahrzeuge mit gelber Plakette (Erstzulassung vor dem Jahr 2000), die bereits durch ein geeignetes Partikelminderungssystem von der Schadstoffgruppen 0-2 (ohne und rote Plakette) auf die gelbe Plakette nachgerüstet wurden, nicht erfasst. (Fahrzeuge nach Anhang 2 Nr. 3 Abs. i - l der 35. BImSchV)

Zu den nicht umrüstbaren Fahrzeugen gehören auch z. B. Modelle aus dem VW-Konzern mit SDI-Motor und Verteilereinspritzpumpe.

LG, Walter

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Hallo zusammen,

für die Umweltzone Ruhrgebiet wird ab 01.01.2013 ein Einfahrverbot für Fahrzeuge ohne und roter Feinstaubplakette gelten und darüber hinaus ab 01.07.2014 ein Einfahrverbot für Fahrzeuge ohne, roter und gelber Feinstaubplakette Gültigkeit erlangen.

Zu den nicht mit einem DPF umrüstbaren Mercedes-Benz-Fahrzeugen der Baureihe 210 gehören die Modelle Mercedes E 320 CDI Limousine / Kombi HSN 0710 TSN 423 / 425 bis Fahrgestellnummer (A)B229166 / X070636, Schadstoffgruppe 3, gelbe Plakette.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dennoch ab 1.07.2014 eine Einfahrt in die Umweltzone Ruhrgebiet möglich:

Zitat:

Befreiungen von Amts wegen - per Allgemeinverfügung
Ohne Antrag und ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung per Allgemeinverfügung gelten für folgende Kraftfahrzeuge / Sachverhalte zusätzlich die nachfolgenden Befreiungen von den Verkehrsverboten in den Umweltzonen des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet:
...
Gilt ab Umweltzone "grün" (ab 01.07.2014):
Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reisebusse und ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) gemäß Anhang 2 Nr. 3 Abs. a - h der 35. BImSchV, d.h. Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden.

Die Nichtnachrüstbarkeit mit einem handelsüblichen Partikelminderungssystem des Fahrzeugs der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle zu bestätigen. Der Nachweis , den Sie bei der technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ) erhalten, ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Achtung: Von dieser Regelung sind ältere Fahrzeuge mit gelber Plakette (Erstzulassung vor dem Jahr 2000), die bereits durch ein geeignetes Partikelminderungssystem von der Schadstoffgruppen 0-2 (ohne und rote Plakette) auf die gelbe Plakette nachgerüstet wurden, nicht erfasst. (Fahrzeuge nach Anhang 2 Nr. 3 Abs. i - l der 35. BImSchV)

Zu den nicht umrüstbaren Fahrzeugen gehören auch z. B. Modelle aus dem VW-Konzern mit SDI-Motor und Verteilereinspritzpumpe.

LG, Walter

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Hallo zusammen,
hallo Ernst,

der "Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit" für Fahrzeuge mit Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden, wird von einer Technischen Prüfstelle ausgestellt und gilt inzwischen zeitlich unbegrenzt, weil die Datenbank der "arge tp 21" nicht mehr verändert wird.

Weil die Dekra, KÜS, GTÜ u. a. hierzulande als Überwachungsorganisationen (ÜO) tätig sind, wird der v. g. Nachweis in den alten Bundesländern nur noch vom TÜV ausgestellt.

http://gis.uba.de/website/umweltzonen/umweltzonen.php

LG, Walter

Gibt es in anderen EU-Ländern auch Umweltzonen ?

Zitat:

Original geschrieben von Borken


Gibt es in anderen EU-Ländern auch Umweltzonen ?

Die Umweltzonen mit dem Plakettenwahn sind ein Kind der deutschen Gründlichkeit... 😁

Es gibt aber auch in anderen Ländern (Schweiz) bestimmte Städte, da darf überhaupt kein Auto fahren.

In Italien wurde für einige Städte ein Eco-Pass eingeführt. Es darf nur der fahren, dessen Fahrzeug einer betimmten Euro-Norm entspricht. Außerdem gibt es Donnerstag-Fahrverbote, Sonntags-Fahrverbote und dergleichen. Ist jedoch von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt.
Wird dort auch sehr streng überwacht. Man braucht auch dort dringend Geld...😁

Der Wahnsinn geht allerdings weiter... Dänemark, England, Niederlande...
Teilweise auch nur für LKWs gültig.

Guckst Du hier: http://www.meine-auto.info/.../umweltzonen-in-europa.html

Hallo,

zum Erlangen der Bescheinigung bin ich zu MB gefahren. Die stellten mir eine Bescheinigung aus, daß es für den W210 290TDT keinen Rußpartikelfilter gibt. Mit dieser Bescheinigung zum TÜV hier in Siegburg (Ohne Umweltzonen) Der TÜV Mann recherschierte, die Firma S.K. Handels AG hat für mein Fahrzeug einen Rußpartikelfilter. Kombination Kat/Ruß. für 1800€ Aber erst muß noch der Einbau geklärt werden.
Hiermit erlange ich Grün. Der TÜV in Köln (Mit Umweltzonen) bestätigte mir telef. "Es gibt keinen Filter.

WWW.sk-partikelfilter.com Tel.: 08544 97279-0

Werde weiter Berichten.

Gruß Horny1

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Scheint ein derbes Problem hier zu sein was? An meinem 290 TD klebt ein grünes Plaketchen, hat mich 3,90 gekostet. Freie Fahrt vorraus.... / Deshalb verkauft man keinen 210er 🙂

War heute beim TÜV Köln. Er recherchierte, es gibt einen Filter, oben besagte. Einbau soll funktionieren. Das heißt mit neuem Katrohr den Partikelfilter dazwischenbauen und immer schön Additive in den Tank kippen, sonst kann Filter und/oder Motor Schaden nehmen.
Ich mach's (noch) nicht.

Gruß Horny1

Ganz ehrlich, ich kenne Baufirmen die haben sich die Teile selbst ausgedruckt nur um in Berlin arbeiten zu fahren, wegen solch ein Schwachsinn sich die Motoren zu versauen! Seit mitte der 90iger hat Reno ein Marktfähiges Elektroauto eingeführt, wo man selbst mit dem Akku mehrere 100km fahren konnte. Wurde alles an die Ölbonzen verkauft, Werk für Herstellung der Akkus Demontiert und Patente einbehalten!

Will damit sagen, das wenn Sie wirklich was für den Umweltschutz tun wollen, dann gäbe es möglichkeiten aber nicht so, eine Sinnlose verdrängung alter Autos, die zum Teil sauberer laufen als manch neues...

in diesem Sinne fahre ich mit meinem 290 auf 6,5l Verbrauch umweltfreundlicher wie mancher CDI der 8-15 Liter verbläßt :-)

Hallo,

wird das bei euch kontroliert, ich brauche bei mir eine richtige Ausnahmegenehmigung von der Stadt, bei der letzten Kontrolle haben mich dann die Polizisten erst mal gefragt was das denn sei, was bei mir da in der Scheibe liegt. Die kannten die Ausnahmegenehmigung garnicht und auch so hab ich das gefühl das das niemanden so richtig interesiert.

@rpeitsche
Und ganz zu schweigen von neuen Benzin Direkteinspritzer die hauen auch extrem viel Feinstaub raus!

Hallo,

habe Heute nochmal bei der Firma Deißler nachgefragt, ob es für den W/S210 290TDT Automatik einen Filter gibt. Man teilte mir mit, daß man die Versuche abgebrochen hat und somit keinen Rußpartikelfilter anbieten kann.
Bleibt also nur die Firma SK.

Gruß Horny1

Hallo,
ich habe eine ähnliche Situation:
Meine Tochter ist mit ihrer Familie nach Köln gezogen.
Wir fahren einen Audi mit Umweltplakette 3, die für unsere Stadt ausreichend
ist, wohnen wir in einer ländlichen Gegend.
Wenn ich nun nach Köln mit dem Audi reinfahren will, was erwartet mich dann
angesichts der Umweltzone in Köln?

"Von Fahrverboten in der Umweltzone sind alle Fahrzeuge betroffen, die keine grüne Umweltplakette führen."
(Zitat Webseite der Stadt Köln, http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/feinstaubplakette, Abruf 17.10.2014, 00:35 Uhr)

Willkommen im Club der sinnfrei Leidgeplagten 😁

Bei uns in Baden-Württemberg wird auch der ruhende Verkehr überwacht, ein Vorschreiber erwähnte es bereits.
Damit der Bürger nicht auf dumme Gedanken komme, kann er sich auch nicht unbegrenzt oft ein Knöllchen holen, denn das kostet recht bald mindestens einen Flensburger Punkt und auch immer mehr Geld, weil aus Sicht des Auges des Gesetzes u.U. als Vorsatz auslegbar...

Also habe ich eigentlich nur die Möglichkeit zu riskieren, dass ich ein "Knöllchen" bekomme!
Ich fahre noch ein sehr gutes Fahrzeug, eben zwar noch mit "gelb", aber wenn ich es
verkaufe, will das ja keiner mehr - eben wegen "gelb" und für ein anderes Auto habe ich
noch nicht genügend zusammengespart!
Dem "kleinen Mann" hat Politik mal wieder was "übergestülpt" und die wirklichen Schmutzmacher/Industrie
etc. kann weiter verschmutzen bzw. sich immens Zeit lassen, solche Zustände zu ändern.
Dabei geben die "gelben" Fahrzeuge doch irgendwann mal sowieso "den Geist auf".

Was erwartet mich, wenn ich "erwischt" werde?
Ich habe auch gelesen, dass es ein Gerichtsurteil gibt, dass ein "Knöllchen" bei ruhendem Verkehr nicht erlaubt ist, der Fahrer muss schon im Auto sitzen, wenn man ihn "überführt"!
Ist das in Köln auch so?

Ja, im Umweltplakettenfilter bleiben womöglich die meisten der standhaften (Fahrzeuge wie Besitzer) hängen, die die Abwrackprämie überlebt haben und auch Angeboten der Ost-Exporteure gegenüber immun waren.

Umsatzsteigerung at its best.

Gelb hin oder her... Augen auf, kreativ sein, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. 😉

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