Einfacher Rotlichtverstoß - Beruht nur auf Meinung des Polizisten (keine Messgeräte)
Guten Tag,
mir wird ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.
Ich bin mir definitiv sicher über gelb gefahren zu sein.
Jetzt weiß ich nicht wie ich mich weiter wehren soll und hoffe jemand kann mir helfen.
Der Polizist "meint" gesehen zu haben, dass ich nicht bei gelb sondern bei rot gefahren bin.
Es gibt weder Aufzeichnung noch Messgeräte die den Verstoß aufgezeichnet hätten.
Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Heute bekam ich Post, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde.
Der Vorwurf ist ja schon recht subjektiv. Der Polizist kann ja alles behaupten. Keine objektiven Beweise.
Und jetzt soll ich für so etwas zahlen.
Was meint ihr? Lohnt sich da ein Weg zum Anwalt mit den Extrakosten oder soll ich die Sache einfach abhaken und 90 Euro zahlen.
Wobei ich sagen muss, dass es mir jetzt nicht so sehr um die 90 Euro geht. Es geht mir eher ums Prinzip.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Winnie 24 schrieb am 2. August 2019 um 07:28:36 Uhr:
Muss hier zu dem Thema abschließend noch einmal meinen ganz persönlichen Senf dazugeben weil es ja so schön passt in diesem Land.
[Edit GaryK: Vollzitat "die Welt ist ungerecht" entfernt]
Dir ist vor diesem allgemeinen OT-Gejammer der Hinweis des Mods wohl nicht aufgefallen? Oder hast Du ihn ignoriert, um mal wieder Deine Opferhaltung ausleben zu können? Lass es bleiben.
Grüße vom Ostelch
126 Antworten
Stimmt, habe ich verwechselt, was es jedoch nicht ändert, dass man trotz grün gucken muss, ob die Kreuzung frei ist. Es kann ja auch mal jemand liegen geblieben sein oder es kommt so ein Discomobil mit Musik und blauem Licht auf dem Dach an.
Ein Pannenfahrzeug erkennt man früh genug und ein Fahrzeug, welches die Paragraphen 35 und 38 in Anspruch nimmt, darf nicht einfach so bei rot durch die Kreuzung heizen.
Es gibt einen netten Hinweis, den mancher Fahrlehrer gibt:
Auf grüne Ampeln wird mit leicht verringertem Tempo und bremsbereit zugefahren und erst dann wieder auf die zHG beschleunigt, wenn man für eine Bremsung nah genug dran ist.
Wie auch immer, rot hat seinen Grund, wieso es das gibt und Gelb ist der Ausgleichszeitraum zur Räumung der Kreuzung. Sprich der passende Ansatz wäre die Überprüfung der Gelbphase.
Was machen Linksabbieger, die auf den von vorne kommenden Verkehr warten müssen, der erst bei Rot hält? Wie sollen die bei gelb die Kreuzung räumen, wenn die zudem die Lichtzeichen gar nicht sehen?
Das die Gelbphase überprüft gehört, haben wir doch schon vorgestern geklärt?
Bei Gelb ist zu Halten, damit die Kreuzung geräumt werden kann.
Das gilt für alle VT und sorgt in der korrekt umgesetzten Theorie dafür, dass Linksabbieger nicht bei rot auf der Kreuzung stehen.
Ähnliche Themen
Ja klar und jeder schafft es bei gelb anzuhalten und nicht mehr in die Kreuzung einzufahren, da es keinen Anhalteweg und schon gar nicht eine Reaktionszeit gibt. Du bist bestimmt auch noch nie über eine gelbe Ampel gefahren. Und selbst wenn keiner bei gelb einfährt muss der Abbiegende sicher sein, dass der von vorne kommende anhält. Das ganze in 2-3 Sekunden ist recht sportlich.
Mir fehlt bei all der Rechtfertigung so langsam ein wenig der Bezug zur ursprünglichen Problemstellung.
Zitat:
@FWebe schrieb am 31. Juli 2019 um 01:01:32 Uhr:
Mir fehlt bei all der Rechtfertigung so langsam ein wenig der Bezug zur ursprünglichen Problemstellung.
Nicht nur dir.
Mir auch aber nicht "nur langsam"
Moorteufelchen
Und mir fehlt bei der ganzen Theorie die Praxis.
Vielleicht ist der Querverkehr ja auch schon bei Rot/Gelb gefahren. Auf grün wartet ja kaum noch jemand.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 31. Juli 2019 um 09:24:39 Uhr:
Und mir fehlt bei der ganzen Theorie die Praxis.Vielleicht ist der Querverkehr ja auch schon bei Rot/Gelb gefahren. Auf grün wartet ja kaum noch jemand.
Eher wird der Wechsel auf Gelb/Rot immer mehr Missachtet !
Das sehe ich Täglich in Osnabrück... und man soll es kaum Glauben- die Busfahrer sind keine Ausnahme !!
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 23. Juli 2019 um 19:09:47 Uhr:
Zitat:
@crissel132 schrieb am 23. Juli 2019 um 19:00:42 Uhr:
Da muss man ja echt sich eine Dashcam für sowas besorgen.
Einen Zeugen hätte ich. Das wäre meine Freundin. Aber ob man ihr glaubt, höchst fraglich.@Steven4880
"Es stand Aussage gegen Aussage.Der Polizist bekam recht."Mich würde interessieren, wie der Richter zu seinem Urteil gekommen ist.
Hat er einfach gesagt, dass er dem Polizisten mehr glaubt?
Und ich dachte in Deutschland herrscht die Unschuldsvermutung bis dem Beschuldigten seine Schuld bewiesen wurde.Das war eine wirklich kuriose Geschichte.
Meine Frau, mein Bruder und ich waren fort. Ich bin gefahren.
Ich habe ein halbes Glas Bier getrunken bevor wir die Lokalität verlassen haben. Das waren ca 0,2 Liter.
Direkt nachdem ich losgefahren bin war Blaulicht hinter mir. Ich musste pusten und es kamen 0,54 Promille heraus.
Dann ging es direkt zur Dienststelle die in Stuttgart gleich ums Eck war.
Dort wurde an einem geeichten Gerät genau der gleiche Wert gemessen.
Dann wurde ich wieder zu meinem Auto gebracht und musste ein Taxi rufen. Das ganze hat max 15 Minuten gedauert.Mein Anwalt erst sagte mir dass zwischen dem letzten Schluck Alkohol und der ersten verwertbaren Messung 30 Minuten vergehen müssen.
Deshalb ging ich vor Gericht. Und ich verlor.
Obwohl ich mich sicher im in Deutschland erlaubten Rahmen befand.Gälte hier 0,0, hätte ich diese drei Schlücke Rest von meinem Bruder nicht getrunken.
Vor dem Richter zückte der junge Polizist seinen Notizblock, und da waren genau 30 Minuten zwischen der Kontrolle und der geeichten Messung notiert.
Meine zwei Zeugen spielten keine Rolle.Ich habe daraus gelernt.
Bist du Asiate und 1,10m groß bei 30kg? Oder hast du "etwas" mit der angegebenen Menge getrunkenem Bier geflunkert? Vielleicht war auch genau das der Grund, warum der Richter dir nicht geglaubt hat?
die Sache mit dem Pusten und einem verwertbaren Ergebnis.. zieht das nicht immer einen Bluttest nach sich ?
Zitat:
Dann ging es direkt zur Dienststelle die in Stuttgart gleich ums Eck war.
Dort wurde an einem geeichten Gerät genau der gleiche Wert gemessen.
Dann wurde ich wieder zu meinem Auto gebracht und musste ein Taxi rufen. Das ganze hat max 15 Minuten gedauert.
Verdächtig schnell.... Selbst das aufnehmen der Personalien dauert bei denen länger als 15 min.
Ich glaube da war der Wunsch Vater des Gedanken... ABER ich war ja nicht dabei... wird schon stimmen 😉
was hat diese Alki-Story überhaupt jetzt mit diesem Thread zu tun???
Nichts.
Prinzip gibt es keines.
Und recht haben und recht kriegen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Zitat:
@crissel132 schrieb am 23. Juli 2019 um 19:00:42 Uhr:
Da muss man ja echt sich eine Dashcam für sowas besorgen.
Einen Zeugen hätte ich. Das wäre meine Freundin. Aber ob man ihr glaubt, höchst fraglich.@Steven4880
"Es stand Aussage gegen Aussage.Der Polizist bekam recht."Mich würde interessieren, wie der Richter zu seinem Urteil gekommen ist.
Hat er einfach gesagt, dass er dem Polizisten mehr glaubt?
Und ich dachte in Deutschland herrscht die Unschuldsvermutung bis dem Beschuldigten seine Schuld bewiesen wurde.@Franklyn67
Das klingt fast genauso wie bei mir. Auch eine Beamtin mit dem Unterschied, dass die noch recht freundlich war. Aber ansonsten fast identisch. Hast du das über eine Rechtschutzversicherung gemacht? Ich selber habe leider keine, weshalb ich mir Sorgen mache, falls ich das Verfahren doch verlieren sollte...
Aufnahmen von einer Dashcam sind vor Gericht nicht anerkannt.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 31. Juli 2019 um 12:42:17 Uhr:
was hat diese Alki-Story überhaupt jetzt mit diesem Thread zu tun???
Nichts.
Doch.
Dass einem Polizisten vor Gericht mehr geglaubt wird als mir mit zwei Zeugen.
Ich kann auch nur erzählen wie es war.
Warum sollte ich denn sonst zum Anwalt gegangen sein?
Ich habe das ganze Prozedre angezweifelt.
Erst beim dritten Anlauf hat die Polizei einen korrekten Eichbericht für das Gerät vorweisen können.
Und das Notizbuch des Polizisten hatte natürlich recht.
Ob ich nen Mercedes fahre, ob er hell oder dunkel war, das hatte er sich leider nicht notiert.
Ich sei mit quietschenden Rädern losgefahren. Das wusste er. Was für ein Auto, das nicht.
Ich kann mich jetzt, 10 Jahre später, immernoch genau an den Abend erinnern.
Die Aufnahme der Personalien hat der Kollege gemacht, er hatte ja meinen Lappen und den Fahrzeugschein.
Der Richter verließ einen Augenblick den Saal und laß dann eine fünfminütige Urteilsverkündung vor.
Vielleicht auch Tenniskollegen?
Ich bin nun noch vorsichtiger.
Ich wäre FÜR die Erlaubnis von Dash-Cams.
Ich hätte nichts gegen die 250€ Bußgeld, den einen Monat Fahrverbot und die vier blauen Punkte gehabt. Wäre es echt gewesen. Ich finde die Strafen in Deutschland könnten höher sein.
Es muss aber Hieb und Stichfest sein. Und das hat in meinem Fall ganz sicher gehinkt.
Und da ist man machtlos. Und das hat sehr wohl etwas mit diesem Thema zu tun.