Einfacher Rotlichtverstoß - Beruht nur auf Meinung des Polizisten (keine Messgeräte)
Guten Tag,
mir wird ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.
Ich bin mir definitiv sicher über gelb gefahren zu sein.
Jetzt weiß ich nicht wie ich mich weiter wehren soll und hoffe jemand kann mir helfen.
Der Polizist "meint" gesehen zu haben, dass ich nicht bei gelb sondern bei rot gefahren bin.
Es gibt weder Aufzeichnung noch Messgeräte die den Verstoß aufgezeichnet hätten.
Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Heute bekam ich Post, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde.
Der Vorwurf ist ja schon recht subjektiv. Der Polizist kann ja alles behaupten. Keine objektiven Beweise.
Und jetzt soll ich für so etwas zahlen.
Was meint ihr? Lohnt sich da ein Weg zum Anwalt mit den Extrakosten oder soll ich die Sache einfach abhaken und 90 Euro zahlen.
Wobei ich sagen muss, dass es mir jetzt nicht so sehr um die 90 Euro geht. Es geht mir eher ums Prinzip.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Winnie 24 schrieb am 2. August 2019 um 07:28:36 Uhr:
Muss hier zu dem Thema abschließend noch einmal meinen ganz persönlichen Senf dazugeben weil es ja so schön passt in diesem Land.
[Edit GaryK: Vollzitat "die Welt ist ungerecht" entfernt]
Dir ist vor diesem allgemeinen OT-Gejammer der Hinweis des Mods wohl nicht aufgefallen? Oder hast Du ihn ignoriert, um mal wieder Deine Opferhaltung ausleben zu können? Lass es bleiben.
Grüße vom Ostelch
126 Antworten
Warum fährst du denn noch über eine Ampel die einige Sekunden Gelb hatte?
STVO § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
2) Gelb ordnet an: ,,Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Also ist es unerheblich ob du bei dunkelgelb/orange/rot gefahren bist. Bei Gelb hat man stehen zu bleiben.
Gelb heißt nicht "sehr schnell noch drüber fahren". Bei gelb kostet es jedenfalls 10€.
Die Gelbphase in der Stadt ist 3 Sekunden.
Ist immer schwierig und ungerecht. Der Richter wird immer sagen, wie schon geschrieben, welchen Grund der Bulle haben sollte nicht die Wahrheit zu sagen. Außerdem ist Recht immer das was die Staatskasse füllt...
Da gibts etliche Beispiele. Der der auf der freien Autobahn links fährt wird selten herausgezogen, kostet 20 Euro oder so. Fährt jemand dichter auf kostets hunderte, die werden ständig herausgezogen und (ich rede nicht von Stoßstange an Stoßstange) ...
Zitat:
@thalhom schrieb am 23. Juli 2019 um 21:08:06 Uhr:
Warum fährst du denn noch über eine Ampel die einige Sekunden Gelb hatte?STVO § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
2) Gelb ordnet an: ,,Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.Also ist es unerheblich ob du bei dunkelgelb/orange/rot gefahren bist. Bei Gelb hat man stehen zu bleiben.
Gelb heißt nicht "sehr schnell noch drüber fahren". Bei gelb kostet es jedenfalls 10€.Die Gelbphase in der Stadt ist 3 Sekunden.
So ein schmarrn, dann bist so einer der bei Gelb ne Vollbremsung hinlegt - oder?
Anhalten soll immer im Verhältnis stehen
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Was kostet bei Gelb 10€ ?
Doch nicht das „ Schnell noch rüber fahren“ sondern eher das „jetzt schon losfahren“ , oder?
Wer die zHG nicht überschreitet, hat bei jeder Gelbphase Zeit genug das Fahrzeug zum Stillstand zu bekommen, ohne eine Vollbremsung durchführen zu müssen.
😕
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 23. Juli 2019 um 22:17:16 Uhr:
Wer die zHG nicht überschreitet, hat bei jeder Gelbphase Zeit genug das Fahrzeug zum Stillstand zu bekommen, ohne eine Vollbremsung durchführen zu müssen.
😕 Ein Faktor fehlt. Wie weit man von der Ampel weg ist, meinst nicht?!
Wenn der TE vor dem Überfahren der Haltelinie das Gelb sieht, hat er Zeit genug, das Fahrzeug zum Stehen zu bringen, ohne in den Kreuzungsbereich einfahren zu müssen.
@OlliA5 hat aber Probleme mit dem Autofahren, z.B. mit bremsen bei Gelb, mit "halben Tacho" Abstand, mit Linksfahrer und weiss auch nicht warum "Abstand nicht einhalten", stärker geahndet wird als links fahren.
Auch vor Gericht können Tiere (Bulle) nicht reden, sollte man wissen.
Zitat:
@OlliA5 schrieb am 23. Juli 2019 um 22:19:45 Uhr:
😕 Ein Faktor fehlt. Wie weit man von der Ampel weg ist, meinst nicht?!
Wenn du so nahe bist das nur noch eine Vollbremmsung reichen würde rollst du ungebremst noch gemütlich vor Rot über die Linie.
Bei 50 sind 3 Sekunden Gelb vorgeschrieben = 41,67m, bist du näher reicht es noch bei Gelb und bist du weiter weg wenn es umschaltet ist es eben Rot.
Bei 70 sind 5 Sekunden vorgeschrieben, bedeutet es sind 97,22m als Grenze.
In beiden Fällen reicht es um gemütlich Anhalten zu können. Aber was sieht man auf mehrspurigen Straßen? Man selbst bremst gemütlich runter und es rauschen dann noch Welche die deutlich weiter Hinter waren ungebremst über die Kreuzung, einige noch bei Dunkegelb und Andere bei Rot.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juli 2019 um 22:02:20 Uhr:
Du erwartest aber nicht wirklich, dass ein Autofahrer vor der Ampel erst die StVO liest?
Deswegen braucht man in der Regel eine Fahrerlaubnis. Um diese zu bekommen, muss man in der Regel eine Prüfung ablegen. Und davor wiederum sollte man die ein- oder andere Straßenverkehrsregel kennen lernen 😛 (Dazu gehört auch, bei "Gelb" nicht noch schnell beschleunigen, oder schon losfahren, sondern "anhalten" (ja, ohne qualmende Bremsen, sofern man's nicht verpennt), bzw. auf "Grün" warten)
Zum Eingangspost: Ohne Beweise würde ich's einfach akzeptieren, wenn es sonst keine weiteren Folgen nach sich zieht....
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 23. Juli 2019 um 20:39:31 Uhr:
Keine Blutprobe.
Ein geeichtes Gerät reicht.
Das Problem waren die 30 Minuten. Und das war auch das Streitthema.
Das "geeichte" Gerät spuckt hier aber in dem Fall trotzdem einen falschen Wert aus.
So zeigt das Gerät zwar den richtigen "Atemalkoholwert" an, da Du aber das restliche Bier kurz vor dem losfahren ausgetrunken hast (wieviel Minuten lagen da dazwischen ?) wäre der Blutalkoholwert sicher noch bei 0,0 gewesen... und der gilt eigentlich.
Deshalb hätte Ich an Deiner Stelle auf eine Blutentnahme bestanden.
Zitat:
@FloX35 schrieb am 23. Juli 2019 um 18:16:11 Uhr:
Wenn Du keine Kamera oder einen Zeugen dabei hattest wird man vor Gericht immer dem Polizist glauben.
Bevor das noch geglaubt wird, weise ich gerne darauf hin, dass Polizisten mitunter vor Gericht gar nicht erst als Zeugen angehört werden.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 24. Juli 2019 um 09:03:14 Uhr:
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 23. Juli 2019 um 20:39:31 Uhr:
Keine Blutprobe.
Ein geeichtes Gerät reicht.
Das Problem waren die 30 Minuten. Und das war auch das Streitthema.Das "geeichte" Gerät spuckt hier aber in dem Fall trotzdem einen falschen Wert aus.
So zeigt das Gerät zwar den richtigen "Atemalkoholwert" an, da Du aber das restliche Bier kurz vor dem losfahren ausgetrunken hast (wieviel Minuten lagen da dazwischen ?) wäre der Blutalkoholwert sicher noch bei 0,0 gewesen... und der gilt eigentlich.
Deshalb hätte Ich an Deiner Stelle auf eine Blutentnahme bestanden.
Da gebe ich dir recht. Ich wusste aber damals nicht dass es da eine Wartezeit von 30 Minuten gibt.
Ich war so erschrocken über diesen unsinnigen Alkoholwert, und das einzige was ich angegeben habe ist dass ich dem nicht zustimme und einen Anwalt konsultieren werde.
Am Montag darauf hat mich mein Anwalt dann auf diese 30 Minuten aufmerksam gemacht.
Zwischen diesen drei Schlücken und der geeichten Messung lagen maximal 15 Minuten. Wir sind gerade gegangen, das Auto stand vor der Tür und die Polizei einige Meter dahinter. Und direkt ging das Blaulicht an. Die Kontrolle fand keine 100m von der Lokalität statt. Die Wache befindet sich direkt um die Ecke, zu Fuß.
Natürlich klasse dass auf dem Notizblock dann genau 30 Minuten stehen. Ein Schelm wer dabei ....
Hier gibt es ja viele die sich gut auskennen: Hätte man in solch einem Fall ein Recht auf eine Blutentnahme?