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Einer flog übers Kuckucksnest - IN MEINE TÜR.

Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 16:41

Hallo ihr lieben,

gestern Abend hat mich die Polizei aus der Dusche geklingelt um mir zu sagen, dass jemand in meine Tür "gestolpert" ist.

So wie es aussieht haben da ein paar Personen gerangelt (meine Vermutung, sonst ist der Schaden nicht zu erklären) und haben dabei nicht nur meine Tür zerbeult, sondern wie es aussieht auch meinen Kotflügel vorne rechts.

Die Polizei hat mich aufgeklärt, dass einer wohl beim ins Haus rennen in die Seite meines Polos gefallen ist und dass alle anwesenden aus dem Oman kommen und morgen früh wieder nach Hause fliegen (wohl für sehr lange Zeit). Versichert waren die guten leider auch nicht.

Ich habe dann kurz mit meiner Versicherung telefoniert, die mir gesagt hat, dass ich das so klären kann oder über meine Vollkasko laufen lassen könnte.

Nach dem Gespräch, das ich dann erstmal beendet habe, hatten die Anwesenden eine Anzahlung (sagen wir mal fiktiv 666€) aufgebraucht und mir im Beisein der Polizei mit einer kurzen unterschrieben Zusammenfassung des Betrags und der Personen, die beteiligt waren, überreicht.

Wir haben das ganze auf Englisch geregelt und sind zu dem Schluss gekommen, dass ich heute morgen dann zu einer Werkstatt gehe, die einen Kostenvoranschlag macht.

Das habe ich getan, rausgekommen sind 3100€ mit neuer Tür, neuem Kotflügel und überlackieren der Seite (Vertragswerkstatt von VW).

Soweit die Vorgeschichte.

Meine Fragen sind jetzt grob zusammengefasst:

1) Kann ich den Schaden so der Versicherung melden und meine Vollkasko übernimmt das? (Evtl unter der Annahme, dass die Personen aus dem Oman nicht mehr aufzutreiben sind?)

2) Muss ich der Versicherung melden, dass ich von der gegnerischen Partei 666€ erhalten habe für die Reparatur?

3) Reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag oder schicken die einen Gutachter oder muss ich nochmal einen KVA in einer Werkstatt meiner Versicherung machen lassen (habe keine freie Werkstattswahl)?

4) Wenn das mit dem Kostenvoranschlag läuft, dürfte ich das Geld (ohne Steuer wie ich das so verstanden habe) behalten und das woanders oder gar nicht machen lassen?

5)Kann ich, wenn ich den Schaden jetzt melde und dann zum Januar 2015 (?) hochgestuft werde, zum Januar 2015 die Vollkasko beenden und nur noch Teilkasko fahren?

 

Vielen Dank für eure Hilfe und euch eine frohe Weihnachtszeit,

Max

PS: Den Polo hab ich vor 1 Monat gekauft für 7k€, 50tkm, Baujahr 2007

Beste Antwort im Thema

Auch ein Kaskoschaden kann wie schon gesagt fiktiv abgerechnet werden. Das heißt man bekommt von der Versicherung die Schadenssumme (die der Gutachter ermittelt hat) abzüglich MwSt. ausbezahlt und kann mit dem Geld machen was man will. Nun ist es aber so, dass die Gutachter bei Kaskoschäden sehr im Interesse der Versicherung beurteilen (Wes Brot ich ess, des Lied ich sing...) Somit kommt eine eher geringe Schadenssumme raus.

Ich hatte im Sommer einen Hagelschaden. Lt. Gutachter (Dekra) 2350 € Schaden, ohne MwSt. hätte ich 1850 € ausbezahlt bekommen. Habe den Wagen dann in einer Werkstatt reparieren lassen und die Reperatur hat am Ende 3900 € gekostet, was ohne Nachfragen etc. von der Versicherung übernommen wurde. So viel zum Thema "unabhängiger Gutachter, der die Reperaturkosten auf Basis aktueller Stundensätze und Ersatzteilpreise kalkuliert" :rolleyes:

Du kannst die Vollkasko zum Januar 2015 kündigen, bleibst aber auf deinen gestiegenen SF-Klasse sitzen, d.h. es wirkt sich erst aus, wenn du irgendwann wieder ein Fahrzeug mit VK versicherst.

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Zitat:

Original geschrieben von mmmmmax

 

 

Meine Fragen sind jetzt grob zusammengefasst:

1) Kann ich den Schaden so der Versicherung melden und meine Vollkasko übernimmt das? (Evtl unter der Annahme, dass die Personen aus dem Oman nicht mehr aufzutreiben sind?)

Ja, auf jeden Fall, mit Angabe der Namen der Verursacher

 

2) Muss ich der Versicherung melden, dass ich von der gegnerischen Partei 666€ erhalten habe für die Reparatur?

Du hast vermutlich noch mehr Schaden (SB, Hochstufung), der nicht ersetzt wird.

 

3) Reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag oder schicken die einen Gutachter oder muss ich nochmal einen KVA in einer Werkstatt meiner Versicherung machen lassen (habe keine freie Werkstattswahl)?

Bei der Schadenhöhe schickt die Vers. mit Sicherheit einen GA.

 

4) Wenn das mit dem Kostenvoranschlag läuft, dürfte ich das Geld (ohne Steuer wie ich das so verstanden habe) behalten und das woanders oder gar nicht machen lassen?

KVA ist für den Versicherer nicht rellevant, sondern nur das Gutachten.

 

5)Kann ich, wenn ich den Schaden jetzt melde und dann zum Januar 2015 (?) hochgestuft werde, zum Januar 2015 die Vollkasko beenden und nur noch Teilkasko fahren?

Ja kannst Du.

 

Vielen Dank für eure Hilfe und euch eine frohe Weihnachtszeit,

Max

 

PS: Den Polo hab ich vor 1 Monat gekauft für 7k€, 50tkm, Baujahr 2007

Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

2) Muss ich der Versicherung melden, dass ich von der gegnerischen Partei 666€ erhalten habe für die Reparatur?

Du hast vermutlich noch mehr Schaden (SB, Hochstufung), der nicht ersetzt wird.

Ja, das beläuft sich auf 300€ SB und laut Hotline an dem Abend ~160€ Hochstufung in der Vollkasko.

Die würde ich aber ja zum Januar 2015 beenden, d.h. die Hochstufung doch eignetlich gar nicht mehr mitmachen, oder?

Muss ich also nicht angeben, dass ich privat schon etwas erhalten habe, sondern diesen Betrag dann z.B. für den Ausgleich der SB o.ä. nutzen?

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

3) Reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag oder schicken die einen Gutachter oder muss ich nochmal einen KVA in einer Werkstatt meiner Versicherung machen lassen (habe keine freie Werkstattswahl)?

Bei der Schadenhöhe schickt die Vers. mit Sicherheit einen GA.

Und der erstellt ebenfalls eine Kostenübersicht? Die ist dann für die Versicherung das, was erstattet wird oder wird da auch noch die Steuer o.ä. abgezogen oder wie läuft das? Habe da leider gar keine Ahnung.

 

Und vielen Dank für die schnelle Antwort,

Max

Zitat:

Original geschrieben von mmmmmax

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

2) Muss ich der Versicherung melden, dass ich von der gegnerischen Partei 666€ erhalten habe für die Reparatur?

Du hast vermutlich noch mehr Schaden (SB, Hochstufung), der nicht ersetzt wird.

Ja, das beläuft sich auf 300€ SB und laut Hotline an dem Abend ~160€ Hochstufung in der Vollkasko.

Die würde ich aber ja zum Januar 2015 beenden, d.h. die Hochstufung doch eignetlich gar nicht mehr mitmachen, oder?

Muss ich also nicht angeben, dass ich privat schon etwas erhalten habe, sondern diesen Betrag dann z.B. für den Ausgleich der SB o.ä. nutzen?

Zitat:

Original geschrieben von mmmmmax

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

3) Reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag oder schicken die einen Gutachter oder muss ich nochmal einen KVA in einer Werkstatt meiner Versicherung machen lassen (habe keine freie Werkstattswahl)?

Bei der Schadenhöhe schickt die Vers. mit Sicherheit einen GA.

Und der erstellt ebenfalls eine Kostenübersicht?

Der fertigt ein Gutachten für den Versicherer.

Die ist dann für die Versicherung das, was erstattet wird oder wird da auch noch die Steuer o.ä. abgezogen oder wie läuft das?

die Nettoreparaturkosten - MWST-SB = Zahlung bei fiktiver Abrechnung.

Wenn eine Repa-Rechnung eingereicht wird, gibt es die MWST nachreguliert.

Habe da leider gar keine Ahnung.

 

 

Und vielen Dank für die schnelle Antwort,

Max

Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 17:06

Und macht so ein Gutachter realistische Anschläge für Reparaturen oder steh ich dann da und muss eine Werkstatt finden, die das für 500€ macht?

Liegt so ein Gutachternivau also eher im Hinterhof oder bei einer Vertragswerkstatt?

4) Wenn das mit dem Kostenvoranschlag läuft, dürfte ich das Geld (ohne Steuer wie ich das so verstanden habe) behalten und das woanders oder gar nicht machen lassen?

Fiktiv kannst du nur bei einem Haftpflichtschaden abrechnen, wenn du einen Unfallgegner hast der versichert ist!

Bei Kaskoschaden zahlt die Versicherung nur dann, wenn das Auto tatsächlich repariert wird. Wenn du einen Vertrag mit Werkstattbindung hast, musst du das Auto in einer Partnerwerkstatt der Versicherung machen lassen. Ansonsten kannst du es hintun wo du willst.

Ich würde das Auto in einer Fachwerkstatt (VW) reparieren lassen, denn es ist egal was die Reparatur kostet, die Hochstufung bleibt die gleiche!

VG

schnasti

Zitat:

Original geschrieben von mmmmmax

Und macht so ein Gutachter realistische Anschläge für Reparaturen oder steh ich dann da und muss eine Werkstatt finden, die das für 500€ macht?

Liegt so ein Gutachternivau also eher im Hinterhof oder bei einer Vertragswerkstatt?

Offtmals arbeiten Versicherer mit bestimmten Fachwerkstätten zusammen, dann bekommst Du meistens auch ein Ersatzwagen, für die Zeit, wo Dein KFZ repariert wird und das sind keine Hinterhofwerken.

 

Zitat:

Original geschrieben von Schnasti

4) Wenn das mit dem Kostenvoranschlag läuft, dürfte ich das Geld (ohne Steuer wie ich das so verstanden habe) behalten und das woanders oder gar nicht machen lassen?

 

Fiktiv kannst du nur bei einem Haftpflichtschaden abrechnen, wenn du einen Unfallgegner hast der versichert ist!

 

Bei Kaskoschaden zahlt die Versicherung nur dann, wenn das Auto tatsächlich repariert wird. Wenn du einen Vertrag mit Werkstattbindung hast, musst du das Auto in einer Partnerwerkstatt der Versicherung machen lassen. Ansonsten kannst du es hintun wo du willst.

 

Ich würde das Auto in einer Fachwerkstatt (VW) reparieren lassen, denn es ist egal was die Reparatur kostet, die Hochstufung bleibt die gleiche!

 

VG

schnasti

Falsch, auch Kaskogutachten können fiktiv abgerechnet werden, nur es muß dann sicher gestellt werden bzw nachgewiesen werden, in welchen Zustand das beschädigte KFZ gefahren wird bzw wie dort u.U. selbst der Schaden behoben wurde.

 

Tach,

die Hochstufung der/des SFR erfolgt zum 01.01.2014.

Zitat:

Fiktiv kannst du nur bei einem Haftpflichtschaden abrechnen, wenn du einen Unfallgegner hast der versichert ist!

Falsch!

Salve,

remarque

Auch ein Kaskoschaden kann wie schon gesagt fiktiv abgerechnet werden. Das heißt man bekommt von der Versicherung die Schadenssumme (die der Gutachter ermittelt hat) abzüglich MwSt. ausbezahlt und kann mit dem Geld machen was man will. Nun ist es aber so, dass die Gutachter bei Kaskoschäden sehr im Interesse der Versicherung beurteilen (Wes Brot ich ess, des Lied ich sing...) Somit kommt eine eher geringe Schadenssumme raus.

Ich hatte im Sommer einen Hagelschaden. Lt. Gutachter (Dekra) 2350 € Schaden, ohne MwSt. hätte ich 1850 € ausbezahlt bekommen. Habe den Wagen dann in einer Werkstatt reparieren lassen und die Reperatur hat am Ende 3900 € gekostet, was ohne Nachfragen etc. von der Versicherung übernommen wurde. So viel zum Thema "unabhängiger Gutachter, der die Reperaturkosten auf Basis aktueller Stundensätze und Ersatzteilpreise kalkuliert" :rolleyes:

Du kannst die Vollkasko zum Januar 2015 kündigen, bleibst aber auf deinen gestiegenen SF-Klasse sitzen, d.h. es wirkt sich erst aus, wenn du irgendwann wieder ein Fahrzeug mit VK versicherst.

Schau in deine Bedingungen, je nach Gesellschaft kann nach einem Jahr ohne Vollkasko wieder an die SK Klasse der Haftpflicht angeglichen werden. Wenn du also keinen H sondern nur einen VK Schaden hattest kann es in jedem Fall sinnvoll sein mal ein Jahr nur mit Teilkasko zu verbringen.

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 11:25

Hi, sitze gerade im Zug deswegen fallt die Antwort etwas knapp aus.

Danke an alle für eure Beiträge.

Habe morgen früh einen Termin bei der werkstatt die mir die H*K genannt hat, habe eine werkstattbindung.

Danach darf ich mich entscheiden ob Ichs über die Versicherungsservice selbst regeln möchte.

Denke ich lasse da für so wenig Geld wir möglich was ausbeulen, wenn möglich ohne lackieren und wenn da noch 2 dellen drin sind ist mir das auch egal.

Fahre im Moment in sf1/2, habe das Auto erst 1 Monat und wenn ich jetzt in 0 komme und nach der zeit in der ich den Schäden zurückkaufen könnte noch einen Vollkasko schaden hatte säße ich in sf M fest, darauf hab ich keine Lust.

Versuche also das von dem Geld was mit der Geber gegeben hat zu Regeln denke ich.

Was ich ein bisschen blöd finde ist, dass meine Verdichtung den Unfall direkt gespeichert hat, habe da das Gefühl, auch wenn ich das privat bezahle dass das irgendwann noch mal auf mich zurück fallt von wegen die hatten ja schonmal einen Unfall...

Melde mich morgen nochmal was rausgekommen ist , bis dahin freue ich mih über jeden weiteren Beitrag.

Lg

Max

Themenstarteram 21. Dezember 2013 um 10:12

Gestern habe ich den Wagen zur huk Werkstatt gebracht und die haben sich das mal angeguckt. Er meint es wird so bei 2000+MwSt landen.

Würde das am liebsten über die Vollkasko laufen lassen und das Geld was mir der Gegner gegeben hat behalten, die Versicherung meint jedoch ich muss das Geld einsetzen und das wird angerechnet.

Finde das ein bisschen sinnlos, auch wenn berücksichtigt wird, dass ich eine sfklasse hoch Rutsche ist ja nicht klar, was passiert wenn ich wirklich mal einen oder zwei oder drei selbstverschuldete Unfälle Habe.

Dadurch würden ja die Vorbedingungen anders sein, da ich nicht unfallfrei wäre und die kosten exponentiell höher werden.

Wie also kann die Versicherung anrechnen, was ich vom Gegner gekriegt habe und damit jeden zukünftigen fall einbeziehen, ohne dass ich dadurch schlechter gestellt werde?

Danke,

Max

Wenn du die Zahlung vom Unfallgegner und vom Versicherer "einsteckst" bereicherst du dich. Dies ist so nicht vorgesehen.

Es führt kein Weg daran vorbei. Entweder du regulierst über die Vollkasko mit allen Folgen wie Selbstbeteiligung und Hochstufung sowie Anrechnung bzw. Abtretung der Ansprüche an den Unfallgegner, oder du holst dir das Geld direkt vom Unfallgegner. Nur die Rosinen picken geht halt nicht. Ist ganz normal.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Wenn du die Zahlung vom Unfallgegner und vom Versicherer "einsteckst" bereicherst du dich. Dies ist so nicht vorgesehen.

Warum nicht?

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