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Einer flog übers Kuckucksnest - IN MEINE TÜR.

Hallo ihr lieben,

gestern Abend hat mich die Polizei aus der Dusche geklingelt um mir zu sagen, dass jemand in meine Tür "gestolpert" ist.
So wie es aussieht haben da ein paar Personen gerangelt (meine Vermutung, sonst ist der Schaden nicht zu erklären) und haben dabei nicht nur meine Tür zerbeult, sondern wie es aussieht auch meinen Kotflügel vorne rechts.
Die Polizei hat mich aufgeklärt, dass einer wohl beim ins Haus rennen in die Seite meines Polos gefallen ist und dass alle anwesenden aus dem Oman kommen und morgen früh wieder nach Hause fliegen (wohl für sehr lange Zeit). Versichert waren die guten leider auch nicht.

Ich habe dann kurz mit meiner Versicherung telefoniert, die mir gesagt hat, dass ich das so klären kann oder über meine Vollkasko laufen lassen könnte.
Nach dem Gespräch, das ich dann erstmal beendet habe, hatten die Anwesenden eine Anzahlung (sagen wir mal fiktiv 666€) aufgebraucht und mir im Beisein der Polizei mit einer kurzen unterschrieben Zusammenfassung des Betrags und der Personen, die beteiligt waren, überreicht.
Wir haben das ganze auf Englisch geregelt und sind zu dem Schluss gekommen, dass ich heute morgen dann zu einer Werkstatt gehe, die einen Kostenvoranschlag macht.
Das habe ich getan, rausgekommen sind 3100€ mit neuer Tür, neuem Kotflügel und überlackieren der Seite (Vertragswerkstatt von VW).
Soweit die Vorgeschichte.

Meine Fragen sind jetzt grob zusammengefasst:
1) Kann ich den Schaden so der Versicherung melden und meine Vollkasko übernimmt das? (Evtl unter der Annahme, dass die Personen aus dem Oman nicht mehr aufzutreiben sind?)

2) Muss ich der Versicherung melden, dass ich von der gegnerischen Partei 666€ erhalten habe für die Reparatur?

3) Reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag oder schicken die einen Gutachter oder muss ich nochmal einen KVA in einer Werkstatt meiner Versicherung machen lassen (habe keine freie Werkstattswahl)?

4) Wenn das mit dem Kostenvoranschlag läuft, dürfte ich das Geld (ohne Steuer wie ich das so verstanden habe) behalten und das woanders oder gar nicht machen lassen?

5)Kann ich, wenn ich den Schaden jetzt melde und dann zum Januar 2015 (?) hochgestuft werde, zum Januar 2015 die Vollkasko beenden und nur noch Teilkasko fahren?

Vielen Dank für eure Hilfe und euch eine frohe Weihnachtszeit,
Max

PS: Den Polo hab ich vor 1 Monat gekauft für 7k€, 50tkm, Baujahr 2007

Beste Antwort im Thema

Auch ein Kaskoschaden kann wie schon gesagt fiktiv abgerechnet werden. Das heißt man bekommt von der Versicherung die Schadenssumme (die der Gutachter ermittelt hat) abzüglich MwSt. ausbezahlt und kann mit dem Geld machen was man will. Nun ist es aber so, dass die Gutachter bei Kaskoschäden sehr im Interesse der Versicherung beurteilen (Wes Brot ich ess, des Lied ich sing...) Somit kommt eine eher geringe Schadenssumme raus.

Ich hatte im Sommer einen Hagelschaden. Lt. Gutachter (Dekra) 2350 € Schaden, ohne MwSt. hätte ich 1850 € ausbezahlt bekommen. Habe den Wagen dann in einer Werkstatt reparieren lassen und die Reperatur hat am Ende 3900 € gekostet, was ohne Nachfragen etc. von der Versicherung übernommen wurde. So viel zum Thema "unabhängiger Gutachter, der die Reperaturkosten auf Basis aktueller Stundensätze und Ersatzteilpreise kalkuliert" 🙄

Du kannst die Vollkasko zum Januar 2015 kündigen, bleibst aber auf deinen gestiegenen SF-Klasse sitzen, d.h. es wirkt sich erst aus, wenn du irgendwann wieder ein Fahrzeug mit VK versicherst.

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980


Wenn du die Zahlung vom Unfallgegner und vom Versicherer "einsteckst" bereicherst du dich.

Tut er nicht!

Die Vollkasko reguliert den reinen Fahrzeugschaden abzüglich SB.

Der TE hat EUR 666,00 von den Schädigern erhalten.

Ziehen wir hiervon zunächst einmal die Selbstbeteiligung ab (EUR 300,00) haben wir noch EUR 366,00 übrig.

Die Reparatur dürfte angesichts des angegebenen Schadens rund drei Tage in Anspruch nehmen.

Hierfür hat der TE Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, welche die Kaskoversicherung ebenfalls nicht übernimmt.

Rechnen wir 3 Tage a EUR 50,00 = EUR 150,00.

Diese ziehen wir von den verbliebenen EUR 366,00 ab und behalten EUR 216,00.

Hiervon ist dann die Kostenpauschale abzuziehen, welche dem TE im Haftpflichtschaden selbstverständlich zusteht - also nochmals EUR 25,00 Abzug.

Wir sind somit bei einem Betrag von EUR 191,00 angelangt.

Diese verbleibenden EUR 191,00 müssen jetzt noch den Rückstufungsschaden sowie die (nicht auszuschliessende) Wertminderung an dem Fahrzeug des TE ausgleichen.

Damit ist dieser Betrag nicht nur aufgebraucht, sondern reicht vermutlich nicht einmal aus.

Wo bitteschön liegt hier in irgend einer Form eine "Bereicherung" vor?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980


Wenn du die Zahlung vom Unfallgegner und vom Versicherer "einsteckst" bereicherst du dich.
Tut er nicht!

Die Vollkasko reguliert den reinen Fahrzeugschaden abzüglich SB.

Der TE hat EUR 666,00 von den Schädigern erhalten.

Ziehen wir hiervon zunächst einmal die Selbstbeteiligung ab (EUR 300,00) haben wir noch EUR 366,00 übrig.

Die Reparatur dürfte angesichts des angegebenen Schadens rund drei Tage in Anspruch nehmen.

Hierfür hat der TE Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, welche die Kaskoversicherung ebenfalls nicht übernimmt.

Rechnen wir 3 Tage a EUR 50,00 = EUR 150,00.

Diese ziehen wir von den verbliebenen EUR 366,00 ab und behalten EUR 216,00.

Hiervon ist dann die Kostenpauschale abzuziehen, welche dem TE im Haftpflichtschaden selbstverständlich zusteht - also nochmals EUR 25,00 Abzug.

Wir sind somit bei einem Betrag von EUR 191,00 angelangt.

Diese verbleibenden EUR 191,00 müssen jetzt noch den Rückstufungsschaden sowie die (nicht auszuschliessende) Wertminderung an dem Fahrzeug des TE ausgleichen.

Damit ist dieser Betrag nicht nur aufgebraucht, sondern reicht vermutlich nicht einmal aus.

Wo bitteschön liegt hier in irgend einer Form eine "Bereicherung" vor?

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Ich habe 1500€ erhalten, die kosten sind bei der versicherungswerkstatt auf 2000+MwSt festgelegt! eine genaue Aufstellung kriege ich im neuen Jahr! hast du da ne Idee! wie das mit den Zahlen aussähe?

1500
-300 SB
-150 ausfallentschadigung
-25 pauschale
-312 rückstufung (erste Auskunft war 180€ Mehrkosten i. Jahr, aber ich habe das Gefühl da hört man jedes mal wenn man anruft was anderes)
- Xx Wertminderung (wie wird die berechnet? Und wovon hängt die genau ab?)

Und der Rest wird von den Kosten abgezogen?
Kommt das so ungefähr hin oder fehlen da noch irgendwelche posten?

Nochmal danke und frohe Weihnachten

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