Eine Versicherung, die beim Falschtanken zahlt?
Hallo Alle,
Ja, ich weiß, für Dummheit zahlt keiner, allerdings frage ich trotzdem. Gestern mit einem Mietauto (Car-Sharing) falsch betankt im besten Super-GAU Form: Benzin statt Diesel, bin auch damit kurz gefahren bis ich das bemerkt habe. Grund: eigene Dummheit, Tatsache, dass ich erst auf dem Vortag einen anderen Mietauto hatte, welches Super benötigt hat. Nciht daran gedacht, Sch... gebaut. OK, so weit so schlecht.
Die Rechnung wird bestimmt ab 1000 EUR aufwärts ankommen.
Da mir so was passiert ist wollte ich mich ggf. davon schützen, dass es wieder passiert. Ich fahre ja sehr viel mit Mietautos und kann es nicht ausschließen, dass ich es wieder tue.
Und - bevor alle Antworten "sei künftig doch einfach nicht so dumm", überlege mal folgendes:
a) Person A verwechselt die Zapfpistole oder wie auch immer und tankt Benzin statt Diesel. Fährt davon weg und bleibt danach stehen. Rechnung: mehrere tausend Euro, keine Versicherung zahlt.
b) Person B tankt richtig, verlässt die Tankstelle und, zu schnell fahrend, sieht ein anderes Auto nicht. Es kracht ein wenig. Sein Auto leicht beschädigt - das andere auch. Rechnung: mehrere tausend Euro. Aber in diesem Fall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung von Person A.
Ich frage mich echt, warum Person A, die niemand in Gefahr gebracht hat, aber jetzt durch ein Moment nicht absichtlicher Dummheit alles zahlen muss, während der andere schließlich höhere Beitragspremien nun zahlt.
Wenn ich keine Versicherungen gehabt hätte, hätte ich "Fair enough" gesagt. Allerdings habe ich zwei - allg. Haftpflicht und auch dazu ein "Sicherheitspaket" vom Car-Sharing (so eine Art Mini-Kfz-Versicherung) selbst - und keine hilft hier.
Deshalb meine Frage: falls jemand eine Versicherung kennt, die doch solche Schäden zumindest halbwegs abdeckt, dann wäre ich daran sehr interessiert.
Ich glaube auch nicht, nach einer großen Rechnung, dass ich es wieder tue, aber sicher ist ja sicher. Das ist ja der Sinn einer Versicherung.
(Falls irgendwelche Fakten oben auch einfach nicht richtig sind, dann bitte ich auch am Korrektur!)
Cheers,
Ed
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich frage mich echt, warum Person A, die niemand in Gefahr gebracht hat, aber jetzt durch ein Moment nicht absichtlicher Dummheit alles zahlen muss, während der andere schließlich höhere Beitragspremien nun zahlt.
Was schreibst du denn da für ein Unfug? Wenn du selbstverschuldet einen Unfall verursachst dann zahlt deine Kfz-Haftpflicht allein den Schaden am anderen PKW, den Schaden an deinem eigenen Fahrzeug zahlst du schön selber!
Schäden am eigenen Fahrzeug beim 100% selbstverschuldeten Unfall zahlt nur eine Vollkasko!
Zitat:
Ich bereite mich nur auf das Schlimmste, weil, wie gesagt, die Dummheit bei einer Falschtankung offensichtlich anders bewertet ist bei den Versicherungen, als die Dummheit bei einem (vermeidbaren, selbstverursachten) Unfall.
Nochmal: Bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt deine Kfz-Haftpflicht nur den Schaden beim anderen, Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt nur eine Vollkasko! (Ausnahme: Glasbruch, das zahlt die Teilkasko)
50 Antworten
Das weiß ich. Hier noch die AKB der Provinzial Düsseldorf, die sind von 10/2014 und beinhalten die Falschbetankung gar nicht.
Da @Jess aber hier schreibt,
Zitat:
@Jess schrieb am 28. Juni 2021 um 21:50:35 Uhr:
Hallo, falls es noch jemanden interessiert. Ich fahre und tanke seit 23 Jahren. Vor 3 Tagen habe ich mich zum 1. Mal am Zapfhahn vergriffen (war in Eile und müde). 40 Liter Super statt Diesel getankt. Ich hatte es Gott sei Dank gemerkt weil der Preisunterschied so groß war. Hatte das Auto danach nicht gestartet. Mein Schutzbrief von der Provinzial hat das Abschleppen, Abpumpen und Reinigen übernommen. Da war ich froh, dass sie auch für meine eigene Dummheit zahlt.
Kann es diese Provinzial nicht sein.
Von der Westfälischen Provinzial finde ich keine AKB, bei denen ist der Schutzbrief in der Haftpflicht eingeschloessen (wie bei der HUK). Edith: Von der Rheinischen Provinzial auch nicht.
Die Provinzial scheint ihre AKB nicht jährlich anzupassen 😕
Zitat:
@CharlieWhite2 schrieb am 1. Juli 2021 um 21:45:02 Uhr:
Ich verstehe nicht, warum man die System nicht einfach so macht, dass man erst gar nicht falsch tanken kann.Einfach so gestalten, dass der Zapfhahn nur fürs richtige Auto passt und schon hätte mal viele Kosten gespart.
gibt es doch zu 50% schon. damals musste man sich endscheiden, welcher rüssel nun größer wird. da diesel gerade für große fahrzeuge (lkw) verwendet werden, hat man sich wohl dazu entschieden, das diesel nen größeren rüssel bekommt und dann bei benzin nicht reinpasst. benzin ist auch der haus und hof treibstoff für alle typischen normalen privaten pkw, welche somit geschützt sind. diesel ist eher was für flottenfahrzeuge und andere leute mit hohen fahraufkommen. den kann man dann schon eher nachsagen, das die eigentlich wissen sollten, was sie da machen.
die einzige kritische situation entsteht dann, wenn der typische benzinfahrer plötzlich ein diesel leihwagen tank und aus gewohnheit zum benzin greifft.
Hallo Thomy69, ich habe meinen Provinzial Berater nach deiner Auskunft die du bekommen hast angesprochen. Er wird nachfragen. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich es hier posten.
Der Schutzbrief ist nicht auf die Entfernungskilometer begrenzt, sonder bietet bei unter 50 Kilometer Entfernung keine Unterkunft und Rückführungsleistungen. Abgeschleppt wird man auch unter 50 Kilometern.
Gruß Jess
Um mal auf die Ausgangsfrage aus 2008 zurückzukommen... ;-)
Gute Privathaftpflicht-Versicherungen zahlen für Betankungsschäden an gemieteten Fahrzeugen!
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Hallo Thomy69, mein Vetsichetungsumpfang ist noch aktuell.
Provinzial die Versicherung der Sparkasse
Gruß Jessica
Zitat:
@Weizenmarc schrieb am 5. Juli 2021 um 12:06:57 Uhr:
Um mal auf die Ausgangsfrage aus 2008 zurückzukommen... ;-)
Gute Privathaftpflicht-Versicherungen zahlen für Betankungsschäden an gemieteten Fahrzeugen!
Hallo zusammen,
ich möchte den Hinweis von @Weizenmarc noch ein wenig beschreiben... für den Fall, dass mal jemand über die Suche in diesem älteren Thread landet.
Vor kurzem Stand ich vor dem Problem, mir eine neue Privathaftpflicht zu suchen (meine Privathaftpflicht von der HUK umfasste zwar Schäden an geliehene beweglichen Gegenständen, aber genau Fahrräder waren ausgenommen und diese leihe ich mir nun mal gerne in elektronischer Form in den Alpen :-)
In diesem Zusammenhang habe ich mich von einem Makler beraten lassen und auch das Risiko durch geliehene und gemietet KFZ war Beratungsgegenstand (dieser Punkt von dem der geliehenen beweglichen Gegenständen zu unterscheiden).
Mittlerweile enthalten viele der leistungsstärkeren Tarife einer Privathaftpflichtversicherung, mit aktuellem Vertragswerk, auch umfangreiche Leistungen im Zusammenhang mit geliehen und gemieteten KFZs:
(Achtung: Ich bin selber nur Laie und dies ist nur als Hinweis zu verstehen. )
- Betankungsschäden
- Reinigungsschäden
- Be- und Entladeschäden
- und das find ich interessant, wenn privat/unentgeltlich geliehen wurde: Vermögensschaden durch Heraufstufung der Versicherung, welche dem Besitzer entstehen, wenn mit dem geliehenen Auto ein Schaden verursacht wird
Hier eine nette Übersicht, was z.B. möglich wäre zu versichern (auch über andere Versicherungen möglich, bitte von einem Profi beraten lassen. An den Mod: Sollte der Hinweis auf diese Ratgeberinformation einer Versicherung als Werbung gewerten werden, dann bitte den Link entfernen):
https://www.vhv.de/.../geliehenes-fahrzeug