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Eine Anzhahlung fuer ein finanziertes Auto. Der Fahrzeugbrief nach einer Woche immer noch nicht da

Themenstarteram 8. Dezember 2016 um 15:44

Hi all,

wenn ihr was komisch vorkommt, solltet ihr wissen, dass ich ein Ausländer bin, wohne seit 10 Jahren in Deutschland.

Hier ist meine Geschichte:

Ich wollte mir ein neues gebrauchtes Auto bei einem Händler kaufen (20K Wert). Das Auto habe ich mir angeschaut, probegefahren. So weit, so gut. Den Preis haben wir per Handschlag abgemacht. Ich wollte direkt einen Kaufvertrag abschließen und als erstes mir den Fahrzeugbrief angucken (sollte damit anfangen). Da hat sich herausgestellt, dass der Brief noch bei einer Bank liegt und der Händler erst in ein paar Tagen den bekommt. Was das bedeutet und was man da beachten soll, war mir überhaupt nicht klar (bin aber mittlerweile schlauer (dank dem Forum) geworden). Ohne der Brief wollte ich keinen Kaufvertrag, dann wurde gesprochen wie wir weiter vorgehen und die meinen: um eine seriöse Kaufinteresse zu demonstrieren sollte ich eine Anzahlung machen und dann, sobald der Fahrzeugbrief ankommt, meldet der Händler sich bei mir und wir machen mit dem Kaufvertrag weiter. 1000 wollte ich nicht anzahlen, 500 habe ich bezahlt (sollte lieber es nicht machen). Den Tatbestand, dass damit ein Kaufvertrag zustande kommt ohne einen Kaufvertrag zu unterschreiben, habe ich dummerweise übersehen. Für meine Anzahlung habe ich eine Quittung bekommen. Auf meiner Anmerkung wurde in die Quittung neben der Anzahlung selbst und der Restsumme auch das Baujahr und das Type des Autos (BMW 320 kombi) eingetragen.

Jetzt ist es eine Woche vorbei - der Händler hat sich weder telephonisch noch per Email gemeldet. Das ist alles anderes als seriös.

Meine Fragen:

Gibt es einen gesetzlichen Frist für solcher Sachen?

Kann ich selber mit einem Schreiben einen Frist setzen und danach vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wie gehe ich am besten weiter vor um die Einzelheiten des Kaufs festzuhalten.

Beste Antwort im Thema

Ich würde den Rückschlag versuchen herunter zu schlucken. Wer weiß ob der Händler da viel dafür konnte und ob es nicht aus irgendeinem Grund besser so ist. Hol dir deine Anzahlung und schaue dich nach was anderem um.

Jetzt zum Anwalt gehen und auf Kohle hoffen? Wäre mir viel zu viel Risiko und Aufwand, am Ende bleibe ich auf den Kosten für den Anwalt sitzen und habe nur daraus gelernt, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennt.

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Zitat:

@munition76 schrieb am 28. November 2017 um 00:12:36 Uhr:

Zitat:

@franorenic schrieb am 27. November 2017 um 21:33:40 Uhr:

Hat der TE mittlerweile sein Auto in Empfang nehmen dürfen?

Der TE wird den Wagen nicht in Empfang nehmen können, weil:

Zitat:

@munition76 schrieb am 28. November 2017 um 00:12:36 Uhr:

Zitat:

@dimaal schrieb am 13. Dezember 2016 um 13:11:07 Uhr:

2. Der Wagen kann er mir nicht verkaufen, da er den Brief immer noch nicht hat

3. Der ehemalige Besitzer des Fahrzeuges hat einen Einspruch angelegt und hat seinen Wagen (den ich probegefahren habe) wieder bekommen!

4. Ich kann vorbei kommen und mein Geld (die Anzahlung) zurück bekommen

Bitte entschuldige, habe das irgendwie übersehen.

Vielen Dank für die Info ;)

Meine Hausbank möchte den Brief auch nicht haben.

Zinssatz 2,99%

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 27. November 2017 um 16:31:40 Uhr:

 

Einfach mal hier lesen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/.../sicherungsuebereignung.html

DAS ist eindeutig.

Das kannte ich, trotzdem danke. Nur wird das halt nicht zwingend bei jeder Finanzierung so gemacht, von daher war didi95's Ausgangs-Behauptung eben falsch.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 30. November 2017 um 16:34:44 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 27. November 2017 um 16:31:40 Uhr:

 

Einfach mal hier lesen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/.../sicherungsuebereignung.html

DAS ist eindeutig.

Das kannte ich, trotzdem danke. Nur wird das halt nicht zwingend bei jeder Finanzierung so gemacht, von daher war didi95's Ausgangs-Behauptung eben falsch.

Deine Behauptung, dass die Bank nie Eigentümerin wird, ist aber auf jeden Fall falsch.

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