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Eine Anzhahlung fuer ein finanziertes Auto. Der Fahrzeugbrief nach einer Woche immer noch nicht da

Themenstarteram 8. Dezember 2016 um 15:44

Hi all,

wenn ihr was komisch vorkommt, solltet ihr wissen, dass ich ein Ausländer bin, wohne seit 10 Jahren in Deutschland.

Hier ist meine Geschichte:

Ich wollte mir ein neues gebrauchtes Auto bei einem Händler kaufen (20K Wert). Das Auto habe ich mir angeschaut, probegefahren. So weit, so gut. Den Preis haben wir per Handschlag abgemacht. Ich wollte direkt einen Kaufvertrag abschließen und als erstes mir den Fahrzeugbrief angucken (sollte damit anfangen). Da hat sich herausgestellt, dass der Brief noch bei einer Bank liegt und der Händler erst in ein paar Tagen den bekommt. Was das bedeutet und was man da beachten soll, war mir überhaupt nicht klar (bin aber mittlerweile schlauer (dank dem Forum) geworden). Ohne der Brief wollte ich keinen Kaufvertrag, dann wurde gesprochen wie wir weiter vorgehen und die meinen: um eine seriöse Kaufinteresse zu demonstrieren sollte ich eine Anzahlung machen und dann, sobald der Fahrzeugbrief ankommt, meldet der Händler sich bei mir und wir machen mit dem Kaufvertrag weiter. 1000 wollte ich nicht anzahlen, 500 habe ich bezahlt (sollte lieber es nicht machen). Den Tatbestand, dass damit ein Kaufvertrag zustande kommt ohne einen Kaufvertrag zu unterschreiben, habe ich dummerweise übersehen. Für meine Anzahlung habe ich eine Quittung bekommen. Auf meiner Anmerkung wurde in die Quittung neben der Anzahlung selbst und der Restsumme auch das Baujahr und das Type des Autos (BMW 320 kombi) eingetragen.

Jetzt ist es eine Woche vorbei - der Händler hat sich weder telephonisch noch per Email gemeldet. Das ist alles anderes als seriös.

Meine Fragen:

Gibt es einen gesetzlichen Frist für solcher Sachen?

Kann ich selber mit einem Schreiben einen Frist setzen und danach vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wie gehe ich am besten weiter vor um die Einzelheiten des Kaufs festzuhalten.

Beste Antwort im Thema

Ich würde den Rückschlag versuchen herunter zu schlucken. Wer weiß ob der Händler da viel dafür konnte und ob es nicht aus irgendeinem Grund besser so ist. Hol dir deine Anzahlung und schaue dich nach was anderem um.

Jetzt zum Anwalt gehen und auf Kohle hoffen? Wäre mir viel zu viel Risiko und Aufwand, am Ende bleibe ich auf den Kosten für den Anwalt sitzen und habe nur daraus gelernt, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennt.

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Zitat:

@klamann15 schrieb am 13. Dezember 2016 um 09:45:21 Uhr:

Ich finde es schon sehr merkwürdig das ein Autohändler ein Auto verkauft bei dem der Fahrzeugbrief bei der Bank liegt.

auch bei größeren AHs, völlig normal. Meist ist der Brief innerhalb von 2-3 Tagen da wenn man ihn braucht.

am 13. Dezember 2016 um 9:58

Warum soll ein Händler die Widerrufskosten eines Koppelvertrages (Kauf + Finanzierung) generell einkalkulieren?

Dies wäre doch eine Bestrafung für jeden Barzahler, der die Kosten derer mittragen soll, die nicht wissen, was sie wollen!

Themenstarteram 13. Dezember 2016 um 12:11

So, ich habe den Händler endlich erreicht - der hat sich natürlich nicht gemeldet :) obwohl wir haben uns vereinbart, dass er sich spätestens noch vor einer Woche melden soll. Der Händler hat mir mitgeteilt:

1. Er hat mich wegen des Wagens schon fast angerufen ;)

2. Der Wagen kann er mir nicht verkaufen, da er den Brief immer noch nicht hat

3. Der ehemalige Besitzer des Fahrzeuges hat einen Einspruch angelegt und hat seinen Wagen (den ich probegefahren habe) wieder bekommen!

4. Ich kann vorbei kommen und mein Geld (die Anzahlung) zurück bekommen

Themenstarteram 13. Dezember 2016 um 12:32

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 13. Dezember 2016 um 07:44:50 Uhr:

Hi,

so ganz schlau bin ich aus dem Eingangsbeitrag nicht geworden ;) aber in der Überschrift steht eindeutig was von finanziert.

...

Gruß tobias

Den Fahrzeug wollte ich in bar bezahlen, brauchte keine Finanzierung. Es hat sich herausgestellt, dass der Brief bei einer Bank liegt -> es ist ein finanziertes Auto. Vielleicht habe ich das etwas unklar ausgedrückt.

Na dann fix hin und die die Kohle abholen!

Zitat:

@dimaal schrieb am 13. Dezember 2016 um 13:11:07 Uhr:

So, ich habe den Händler endlich erreicht - der hat sich natürlich nicht gemeldet :) obwohl wir haben uns vereinbart, dass er sich spätestens noch vor einer Woche melden soll. Der Händler hat mir mitgeteilt:

1. Er hat mich wegen des Wagens schon fast angerufen ;)

2. Der Wagen kann er mir nicht verkaufen, da er den Brief immer noch nicht hat

3. Der ehemalige Besitzer des Fahrzeuges hat einen Einspruch angelegt und hat seinen Wagen (den ich probegefahren habe) wieder bekommen!

4. Ich kann vorbei kommen und mein Geld (die Anzahlung) zurück bekommen

Zitat:

@rudi333 schrieb am 13. Dezember 2016 um 10:58:17 Uhr:

Warum soll ein Händler die Widerrufskosten eines Koppelvertrages (Kauf + Finanzierung) generell einkalkulieren?

Dies wäre doch eine Bestrafung für jeden Barzahler, der die Kosten derer mittragen soll, die nicht wissen, was sie wollen!

So wie du für jeden Ladendiebstahl, jedes Schwarzfahren, jede Steuerhinterziehung auch mitzahlst.

So wie du, für jeden Arbeitslosen, für jeden schwer Erkrankten, für jeden Rentner auch mitzahlst dank Solidargemeinschaft. (Das ist ausdrücklich nicht negativ gemeint und mal davon ausgehend du bist Arbeitnehmer)

Kosten werden umgelegt auf die Gemeinschaft, das ist normal und auch nichts verwerfliches.

Aber das hat sich hier ja eh erledigt, war ja alles ganz anders :-)

@TE: Du hast eine Anzahlung geleistet, somit bestand und besteht ein Kaufvertrag von dem auch der Händler nicht einfach so zurücktreten kann. Ich würde mir daher an deiner Stelle nicht nur die Anzahlung zurückholen, sondern auch Ersatz für die entgangene Leistung einfordern und dies völlig zu Recht. Der Händler würde nichts anderes von dir verlangen. Ob der Händler den eigentlichen Verkäufer dann dafür in Regress nimmt, kann dir egal sein.

Ich bin kein Arbeitnehmer und kalkuliere meine Geschäfte anders, da Finanzierungen bei mir gar nicht angeboten werden (nicht mehr).

Themenstarteram 13. Dezember 2016 um 15:03

Zitat:

@snegel schrieb am 13. Dezember 2016 um 15:16:22 Uhr:

Zitat:

@TE: Du hast eine Anzahlung geleistet, somit bestand und besteht ein Kaufvertrag von dem auch der Händler nicht einfach so zurücktreten kann. Ich würde mir daher an deiner Stelle nicht nur die Anzahlung zurückholen, sondern auch Ersatz für die entgangene Leistung einfordern und dies völlig zu Recht. Der Händler würde nichts anderes von dir verlangen. Ob der Händler den eigentlichen Verkäufer dann dafür in Regress nimmt, kann dir egal sein.

Kann jemand abschätzen wie hoch der Schadensersatz sein kann? Ich meine wenn es um 100 euro geht, dann lohnt sich die Sache mit Anwälten und einer eventuellen Klage nicht, wenn es um 10%-20% des Kaufpreises geht - dann eher schon.

Richtet sich prinzipiell nach BGB §§280&281.

Im Groben schau aber mal hier: http://www.autorechtler.de/...atz-bei-nichtabnahme-des-autos-_441.html

PAsst jetzt zwar nicht ganz genau, aber 10% wäre auch so der Maßstab mit dem ich da rangegangen wäre.

Ich würde den Rückschlag versuchen herunter zu schlucken. Wer weiß ob der Händler da viel dafür konnte und ob es nicht aus irgendeinem Grund besser so ist. Hol dir deine Anzahlung und schaue dich nach was anderem um.

Jetzt zum Anwalt gehen und auf Kohle hoffen? Wäre mir viel zu viel Risiko und Aufwand, am Ende bleibe ich auf den Kosten für den Anwalt sitzen und habe nur daraus gelernt, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennt.

Zitat:

@Gany22 schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:04:00 Uhr:

Ich würde den Rückschlag versuchen herunter zu schlucken. Wer weiß ob der Händler da viel dafür konnte und ob es nicht aus irgendeinem Grund besser so ist. Hol dir deine Anzahlung und schaue dich nach was anderem um.

Jetzt zum Anwalt gehen und auf Kohle hoffen? Wäre mir viel zu viel Risiko und Aufwand, am Ende bleibe ich auf den Kosten für den Anwalt sitzen und habe nur daraus gelernt, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennt.

Der Händler würde mit Sicherheit auf Schadensersatz pochen und der gutmütige Privatmensch soll klein bei geben?

Es dürfen übrigens nicht nur studierte Juristen im BGB lesen, das darf jeder, daher ist hier auch nicht zwingend ein Anwalt notwendig.

Bzgl. Aufwand: 10% wären 2.000€, da müssen schon einige Tage Aufwand anfallen, bis der Stundenlohn nicht mehr lohnt ;-)

Auch nicht jeder Händler tut dies, zudem hat man ja auch ein Rücktrittsrecht als Privatmensch, oder sehe ich das falsch? Es ist fraglich ob der Händler hier wirklich der Schuldige ist und nicht der Verkäufer der den Wagen ursprünglich an den Händler veräußert hat. Natürlich könnte hier auch wieder der Händler den Verkäufer beschuldigen und von diesem 10% verlangen, bzw. die 10% die er dem Käufer (hier unserem Threadersteller) nun auszahöen muss.

Probieren kann man es auf jeden Fall ja, allerdings wäre ich hier doch sehr vorsichtig. Es ist auch fraglich ob dem TE durch den nicht erfolgten Kauf ein Schaden oder Unkosten entstanden sind. In dem Falle, dass er nun auf einen Mietwagen angewiesen ist oder Probleme hat, da der Wagen geschäftlich genutzt werden soll.

Ich wäre vorsichtig zu sagen, dass ist alles so klar und auch ohne Anwalt bekommst du hier ganz schnell 10% des Kaufpreises. Das es nicht ganz 100% fair ist gegenüber dem Käufer ist natürlich auch klar. Habe übrigens gerade §§280 des BGB überflogen, trotzdem würde ICH hier nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass es hier automatisch Kohle gibt.

am 23. November 2017 um 13:43

Wollte keinen eigenen thread dazu starten, hatte nur eine Frage:

Wie funktioniert das bei einer Finanzierung? Bleibt der Fahrzeugbrief die ganze Zeit über bei der Bank, bis die letzte Rate bezahlt wurde, oder bekommt man den Fahrzeugbrief immer spätestens nach ein paar Wochen?

am 23. November 2017 um 13:46

Das Fahrzeug gehört bei einer Finanzierung der bank.

Dadurch behalten sie den Brief bis du alles bezahlt hast.

 

Somit hat die Bank die einzige Absicherung dir gegenüber.

 

am 23. November 2017 um 13:57

Zitat:

@Didi95 schrieb am 23. November 2017 um 14:46:40 Uhr:

Das Fahrzeug gehört bei einer Finanzierung der bank.

Dadurch behalten sie den Brief bis du alles bezahlt hast.

Somit hat die Bank die einzige Absicherung dir gegenüber.

Alles klar, danke! Macht auch Sinn.

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