Einbruchsversuch/Diebstahl plus Unfall in selber Nacht - Beide SBs gültig und Resrtwert

Habe zwei kurze Fragen, wo zumindest eine so speziell ist, dass ich nix finden konnte:

In einer Nacht wurde mein Fahrzeug "etwas" bestohlen (Spiegel, Nebelscheinwerfer) und die Scheibe wurde versucht einzuschlagen. Als ob das nicht schlimm genug ist, ist derjenige (oder jemand anders) noch mit einem Fahrzeug an der kompletten Fahrerseite vorbeigefahren.

Polizei ermittelt, aber da macht man sich wenig Hoffnung - Gutachter der Versicherung war auch schon da. War mir auch erstmal klar, dass das nen TK und ein VK-Schaden ist...

Nur ist es das wirklich? Will da nur sicher gehen - habe bei beiden eine Selbstbeteiligung. Werde wohl jeweils für die beiden Schäden so zahlen müssen, oder? Es lässt sich so ja nicht sagen, ob es zwei getrennte Ereignisse waren...wenn das relevant ist.

Meine zweite Frage: Der Gutachter (DEKRA) ermittelte einen Durchschnittswert von ca. 11.000 Euro für den Wagen - Schaden liegt wohl um die 5.500 Euro und das übersteigt dann 50% der Kosten und der Wagen muss in eine Restwertbörse...davon habe ich noch niemals etwas gehört???? Ist das neuerdings bei Kaskoschäden so? In den AGBs habe ich dazu nix gelesen...

Eine dritte Frage fällt mir grad ein: Mehrwertsteuer wird auf jeden Fall abgezogen, wenn ich nach Gutachten abrechne und keine Rechnungen nachreiche, oder?

Besten dank an alle und sorry, wenn ich etwas nun doppelt gefragt habe 🙂

Beste Antwort im Thema

Hallo Sebastian,

die Aussage deiner Versicherung ist korrekt. Es handelt sich hier um einen Teilkasko- und einen Vollkaskoschaden. Beim Teilkaskoschaden handelt es sich hier konkret um Einbruch/Diebstahl. Es werden alle entwendeten und versicherten Teile lt. Liste AKB bzw. die gegen Zuschlag extra versicherten Teile erstattet. Dazu kommt der Schaden, der durch den Einbruchweg verursacht wurde (z.B. Scheibe einschlagen, Tür aufhebeln etc.) und der Schaden, der durch das Entwenden selbst entstanden ist (z.B. nicht sachgemäßes Ausbauen etc.).
Gerade bei dieser Art Schaden ist es mitunter nicht ganz einfach, abzugrenzen, welcher Teil des Gesamtschadens Einbruch/Diebstahl zuzuordnen ist und welcher der mut- und böswilligen Beschädigung (Vollkasko!). Mitunter sind die Täter ja gefrustet oder sonstwie schräg drauf und machen noch paar kostenintensive Schnitte in die Sitze usw. Das hat dann nichts mehr mit dem erstattungsfähigen Teilkaskoschaden zu tun. Im Zweifelsfall obliegt es dem Sachverständigen, beide Schäden klar abzugrenzen.
In deinem Fall ist es für die Versicherung eigentlich egal, ob beide Schäden durch den- oder dieselben Täter verursacht wurden. An der Abrechnung dir gegenüber ändert das nichts.

Mit Durchschnittswert meinst du wohl den Wiederbeschaffungswert? Die Versicherung kann solange sie lustig ist das Fahrzeug in die Restwertbörsen stellen, allerdings geht die Rechnung häufig erst auf, wenn die Rep. 60% vom Wiederbeschaffungswert erreicht. In dem Fall würde die Versicherung Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zahlen. Je höher der Restwert, den der Halter ja vom Restwertaufkäufer bekommt, desto geringer die zu zahlende Differenz für die Versicherung. Entschädigungsgrenze in der Kasko ist definitiv der Wiederbeschaffungswert. Eine Reparatur in der von dir hier angegebenen Schadenhöhe ist klar möglich, wenn die Abrechnung konkret erfolgt. Bei fiktiver Abrechnung ist es durchaus möglich, dass das Zahlenspiel der Versicherung aufgeht und dann erfolgt die Abrechnung auf Basis Totalschaden.
Du müsstest dir erst mal grundsätzlich klar werden, was mit dem Schaden und deinem Auto passieren soll. Da gibt es doch einige Möglichkeiten.

Bei fiktiver Abrechnung wird netto gezahlt. Du kannst aber auch im Nachhinein noch eine Rechnung einreichen, um die Steuer dafür zu bekommen, die du auch gezahlt hast. Das gilt auch nur bei Teilerechnungen etc., wenn der Rest in Eigenleistung repariert wird.

Gruß
traumzauber

edit: hab ich fett markiert

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Wie will man denn sowas vergleichen? Ich hab nämlich wahrscheinlich den Fehler gefunden - laut Fahrzeugschein ist der Wagen eine Kurzversion - wurden mal die falschen Schlüsselnummern eingetragen.

Und da stimmen dann auch die gefundenen Preise - für die Langversion werden höhere Preise aufgerufen. Oh mann...super 🙁

Man nimmt vergleichbare fahrzeuge, wenn man das fahrzeug so nicht mehr bekommt bzw. vergleichen kann. Markenübergreifend wird das ganz sicher nicht gemacht...

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23


Wie will man denn sowas vergleichen? Ich hab nämlich wahrscheinlich den Fehler gefunden - laut Fahrzeugschein ist der Wagen eine Kurzversion - wurden mal die falschen Schlüsselnummern eingetragen.

Und da stimmen dann auch die gefundenen Preise - für die Langversion werden höhere Preise aufgerufen. Oh mann...super 🙁

Man nimmt vergleichbare fahrzeuge, wenn man das fahrzeug so nicht mehr bekommt bzw. vergleichen kann. Markenübergreifend wird das ganz sicher nicht gemacht...

@ Lexmaul

Hast du den Gutachter der Vesicherung dein Auto bewerten lassen? Wenn "Ja", warum hast du das gemacht? Dir steht es frei den Gutachter selbst zu wählen, ich würde den Wagen selbst noch bewerten lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23


Man nimmt vergleichbare fahrzeuge, wenn man das fahrzeug so nicht mehr bekommt bzw. vergleichen kann. Markenübergreifend wird das ganz sicher nicht gemacht...

Doch auch markenübergreifend wird das gemacht. Golf, Astra, Megane, 306, Focus. Alles vergleichbare Fahrzeuge. In der Oberklasse sieht es dann nur etwas dünner aus.

Zitat:

Original geschrieben von querys


Doch auch markenübergreifend wird das gemacht. Golf, Astra, Megane, 306, Focus. Alles vergleichbare Fahrzeuge. In der Oberklasse sieht es dann nur etwas dünner aus.

Da kann ich querys zustimmen. Wird gemacht.

Gruß

Frank

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In einem Kaksoschaden kann man nicht den Gutachter wählen...

Also mit dem Vergleich kann ich mir das einfach nicht vorstellen - wie will man völlig verschiedene Fahrzeuge vergleichen? Also Vergleich ja, aber den Wert ermitteln?

Hat der Gutachter auc nicht gemacht...das weiß ich zumindest 😉

@ Lexmaul

Der Gutachter geht doch aber auch nur von der Anschauung aus: Oberklasse, Motor: 5,0 l, 1xx.xxx km, 8 Jahre alt. Dann schaut der in seine Liste oder weiss aus dem Kopf heraus welchen Wert nach Schwacke dein Auto hat. Evtl. noch ein wenig mehr oder weniger je nach Aussehen und Pflegezustand.
Ich weiss nicht, ob Schwacke da einen UNterschied zwischen Langversion und normaler Ausführung macht.

Ja, Schwacke macht einen Unterschied - aber da hat er auch gar nicht nach geschaut - er hat direkt am Markt nach 7ern geschaut. Und da VERMUTE ich grad nach seine Aussagen her nur nach der Kurzversion.

Wie gesagt, ich kenne einen Vergleich nur dann, wenn es keine identischen Autos mehr am Markt gibt. Da es diese noch gibt, die Autoberwetungen selber auch sogar höhere Werte aufrufen, sollte man doch mit einem evtl. Widerspruch Erfolg haben.

Aber gut, ungelegte Eier - vielleicht ist das alles gar nicht dramatisch und in der Börse will den ollen Benzinfresser niemand 🙂

Er hat übrigens 5,4 Liter Hubraum...soviel Zeit muss sein 😁

Hallo,

meine rein persönliche Meinung, ohne dich bevormunden zu wollen: Denk ernsthaft darüber nach, die günstige Gelegenheit wahrzunehmen, das Auto zahlenmäßig "platt" zu machen, also nicht zu reparieren, auch wenn die Rep. noch unter WBW wäre. Das ist ein Auto, dass kein halbwegs wirtschaftlich denkender Mensch kaufen würde, das wirst du also höchstwahrscheinlich nie oder nur mit erheblichem Verlust mal auf dem Markt los. Wenn die Spritpreise wieder auf 1,50 oder mehr steigen, kann man sich dieses Auto doch nur auf dem Parkplatz anschauen, weil das Fahren viel zu teuer ist. 😁

Sollte es zu einer Totalschadenabrechnung seitens der Versicherung kommen, wäre es denkbar, dass diese dein Fahrzeug bei uniwag einstellt. Ich weiß nicht, ob jede Versicherung so arbeitet. Solltest du später mal Geschädigter in einem Haftpflichtschadenfall sein und die regulierende Versicherung landet mit dem Abfragen deiner Fahrgestellnummer in dieser Datenbank einen Treffer, wird es Klärungsbedarf geben, ganz besonders, wenn gleiche Fahrzeugteile beschädigt sind. Kannst du dann nicht nachweisen, dass du repariert hast, gibt es Probleme. Der Nachweis ist bei Rep. in Eigenleistung das leidige Problem.
Versicherung 2 fordert dann bei Versicherung 1 das GA aus dem Kaskoschaden ab und sieht die Zahlen (imaginär):
11.000 EUR WBW, abzüglich 6.500 EUR Restwert (Mwst. und SB vernachlässige ich jetzt mal)
Du hast also 4.500 EUR für den Schaden bekommen.
Für einen Schaden, der danach käme und du nicht repariert hättest, wäre der neue WBW theoretisch 6.500 EUR bzw. niedriger, wenn viel Zeit dazwischen liegt.
Im Übrigen würde es sich bei einer neuerlichen Inanspruchnahme der Kasko ähnlich gestalten, bloß, dass dort die Versicherung sofort den fiktiv abgerechneten Vorschaden sieht. Es ist halt dann immer die Frage, wie der SV die in EL erfolgte Reparatur beurteilt, wenn man sonst nichts als Nachweis hat.

Gruß
traumzauber

Naja, ich hab mir den Wagen schließlich auch vor einem Jahr gekauft und mir sind die benzinpreise ziemlich schnuppe 😉

Und es gibt immer Irre wie mich, die sowas gerne fahren - und ich sag ganz ehrlich: Der Wagen ist mehr wert als 11 Scheine - ich keine damit nicht doppelt so viel, aber doch ein paar tausender mehr.

Zudem habe ich den nicht gekauft und bin ihn gefahren, sondern habe natürlich Sachen repariert - der Wagen steht technisch 1A da. Was soll ich dann also mit den 11 Scheinen machen? Einen vergleichbaren bietet der Markt nicht - und wenn doch, müsste ich da ebenso wieder typische Schwachstellen reparieren.

Wäre also ein massives Verlustgeschäft...und zu einem möglichen zukünftigen Haftpflichtschaden: Jeder Gutachter erkennt, ob da was nun repariert wurde oder eben nicht. Mit Bildern werde ich das ganze ebenso dokumentieren.

Sind ja auch keine wirklich dollen Sachen betroffen - ist halt alles nur sehr teuer 🙂

Vollkasko habe ich übrigens gekündigt...zum Glück!

Aber trotdzem natürlich Danke für die Meinung - kann ich nachvollziehen. Aber ich sage ganz ehrlich: Keien Ahnung, was ich mir als nächstes kaufen soll...ein E24 6er wäre schön, aber auch nicht als alleiniges Auto!

@Traumzauber

bei diesen Zahlen ist das Einstellen in die Wagnisdatei für jeden Sachbearbeiter bei jeder Versicherung "Pflicht"

Und bei diesem Fahrzeug handelt es sich um eine Standuhr, wenn er überhaupt noch bei einem Händler steht, dann wie Senkblei.

Somit erübrigt auch sich ein Verweis auf ähnliche Modelle anderer Hersteller (bei welchen das aber nicht anders aussieht)

Aber der Hinweis kam ja auch nicht vorn dir.🙂

Solche Autos gibt es am Markt ohne Probleme.

Aber dennoch ist (wäre) der Restwert hier nicht gleich der WBW in einem neuen Schadenfall.

Der Restwert ist der Händlereinkaufswert, der Wiederberbeschaffungswert ist der Händlerverkaufswert 😉 

@TE

in der Tat wird wirst du nie im Leben mehr für dein Auto realisieren können, wie der im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungswert.

Dabei kann selbst ein grünes Männchen nicht viel falsch machen......😁

Ideelle Wertvorstellungen sind schön und gut, die dokumentieren aber noch lange nicht den Marktwert.

Und nur bei mobile de schauen, wer was für Preise aufruft, das ist auch alles andere als realistisch bei der Ermittlung eines Wiederbeschaffungwertes.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23


Naja, ich hab mir den Wagen schließlich auch vor einem Jahr gekauft und mir sind die benzinpreise ziemlich schnuppe 😉
 
Und es gibt immer Irre wie mich, die sowas gerne fahren - und ich sag ganz ehrlich: Der Wagen ist mehr wert als 11 Scheine - ich keine damit nicht doppelt so viel, aber doch ein paar tausender mehr.
 
Zudem habe ich den nicht gekauft und bin ihn gefahren, sondern habe natürlich Sachen repariert - der Wagen steht technisch 1A da. Was soll ich dann also mit den 11 Scheinen machen? Einen vergleichbaren bietet der Markt nicht - und wenn doch, müsste ich da ebenso wieder typische Schwachstellen reparieren.
 
Wäre also ein massives Verlustgeschäft...und zu einem möglichen zukünftigen Haftpflichtschaden: Jeder Gutachter erkennt, ob da was nun repariert wurde oder eben nicht. Mit Bildern werde ich das ganze ebenso dokumentieren.
 
Sind ja auch keine wirklich dollen Sachen betroffen - ist halt alles nur sehr teuer 🙂
 
Vollkasko habe ich übrigens gekündigt...zum Glück!
 
Aber trotdzem natürlich Danke für die Meinung - kann ich nachvollziehen. Aber ich sage ganz ehrlich: Keien Ahnung, was ich mir als nächstes kaufen soll...ein E24 6er wäre schön, aber auch nicht als alleiniges Auto!

wenn du Investitionen tätigt um das Fahrzeug in einen technischen guten Zustand zu versetzen, kanst du nicht unterstellen, dass diese -sicherlich teueren Investitionen- auch so in den WBW einfließen.

Sicherlich finden werterhaltenden Investitionen eine gewisse Berücksichtigung. Aber definitiv nicht in einem Umfang wie Werterhöhende.

Und wenn dir der Spritpreis egal ist, schön für dich.

Aber das ist hier nicht entscheidend. Maßgeblich ist wie der Markt das sieht. Und der sieht das anders wie du 🙁

Und ein Liebhaberfahrzeug ist dein 7er allemal noch nicht.

Trag es mit Fassung Sebastian......😉

Gruss

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


@Traumzauber

Aber dennoch ist (wäre) der Restwert hier nicht gleich der WBW in einem neuen Schadenfall.

Der Restwert ist der Händlereinkaufswert, der Wiederberbeschaffungswert ist der Händlerverkaufswert 😉 

Gruß

Delle

Dieser Einwand ist natürlich richtig, vielen Dank. Wobei es natürlich interessant wäre, wie hoch die Differenz bei einem solchen Fahrzeug tatsächlich wäre, aber das nur am Rande, ist ja für den TE nicht wirklich relevant.

Gruß
traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber


 
Dieser Einwand ist natürlich richtig, vielen Dank. Wobei es natürlich interessant wäre, wie hoch die Differenz bei einem solchen Fahrzeug tatsächlich wäre, aber das nur am Rande, ist ja für den TE nicht wirklich relevant.
 
Gruß
traumzauber
unrepariert

wäre dies die Handelsspanne. Und die liegt so zwischen 10 und 20%. Wobei das natürlich auch nur ein theoretischer Wert ist.

In der Praxis sind die Margen, gerade in der heutigen Zeit etwas "dünner" 🙁

Heute sind die Händler froh, wenn Sie an einem Gebrauchtwagen zwischen 500 und 1000 Euro verdienen.

LG

Delle

Naja, moment mal - ein Händler bindet sich so ein Teil eh nicht mehr ans Knie wegen der Gewährleistung. Das wird meist ein Ruingeschäft 😉

Und Sprüche wie "Standuhr", "Bestes Angebot ever" o.ä. sind daneben - nicht, weil ich das als Besitzer evtl. nicht hören mag, sondern weil sie verallgemeinert sind...wie gesgat, bei meinem damaligen Wagen kamen auch solche Sprüche und ich bin in gut los geworden.

Und ich werde auch den E38 irgendwann wieder los...für wieviel Geld? Keine Ahnung...mit einem Gewinngedanken kaufe ich auch kein Auto, sondern weil ich eins haben und damit Spass haben möchte 🙂

Und ich ahbe nie gesagt, dass die Investitionen den Wert drastisch steigern - ich meinte es vor allem im Zusammenhang mit einem erneuten Wagenkauf. Da fallen wieder Investitionen ein, die mir eben keiner aus dem alten Wagen neu ersetzt.

Und ich würde den Wagen eben schon ganz gerne weiter fahren 🙂

Kein Liebhaberfahrzeug? Tja, eine echte Definition gibt es dafür nicht...aber es gibt ein Riesenforum, wo nur so Knallköppe wie ich unterwegs sind. Man MUSS ein Liebhaber sein, um solch eine Saufziege noch zu fahren 😉

Ich mag meinen Liebling und kenne halt andere Verrückte, die ihn ebenso "lieben"...und sich sogar jetzt noch solche Autos kaufen. Für mehr geld in einem schlechteren Zustand. So ist eben der Markt...einige Autos des Typs stehen sich die Beine in den Bauch, andere nicht...hat immer einen Grund und das nicht nur im Sinne der Motorisierung 😉

Aber wir driften ab:

@Dellenzähler:

Wie soll ich das genau verstehen? Eher, dass ich mir keine Sorgen machen soll wegen der RWB? Weil so ein Fahrzueg in dem Schadenszustand eh keiner haben will? Wäre ja super 🙂

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