Einbruchsversuch/Diebstahl plus Unfall in selber Nacht - Beide SBs gültig und Resrtwert
Habe zwei kurze Fragen, wo zumindest eine so speziell ist, dass ich nix finden konnte:
In einer Nacht wurde mein Fahrzeug "etwas" bestohlen (Spiegel, Nebelscheinwerfer) und die Scheibe wurde versucht einzuschlagen. Als ob das nicht schlimm genug ist, ist derjenige (oder jemand anders) noch mit einem Fahrzeug an der kompletten Fahrerseite vorbeigefahren.
Polizei ermittelt, aber da macht man sich wenig Hoffnung - Gutachter der Versicherung war auch schon da. War mir auch erstmal klar, dass das nen TK und ein VK-Schaden ist...
Nur ist es das wirklich? Will da nur sicher gehen - habe bei beiden eine Selbstbeteiligung. Werde wohl jeweils für die beiden Schäden so zahlen müssen, oder? Es lässt sich so ja nicht sagen, ob es zwei getrennte Ereignisse waren...wenn das relevant ist.
Meine zweite Frage: Der Gutachter (DEKRA) ermittelte einen Durchschnittswert von ca. 11.000 Euro für den Wagen - Schaden liegt wohl um die 5.500 Euro und das übersteigt dann 50% der Kosten und der Wagen muss in eine Restwertbörse...davon habe ich noch niemals etwas gehört???? Ist das neuerdings bei Kaskoschäden so? In den AGBs habe ich dazu nix gelesen...
Eine dritte Frage fällt mir grad ein: Mehrwertsteuer wird auf jeden Fall abgezogen, wenn ich nach Gutachten abrechne und keine Rechnungen nachreiche, oder?
Besten dank an alle und sorry, wenn ich etwas nun doppelt gefragt habe 🙂
Beste Antwort im Thema
Hallo Sebastian,
die Aussage deiner Versicherung ist korrekt. Es handelt sich hier um einen Teilkasko- und einen Vollkaskoschaden. Beim Teilkaskoschaden handelt es sich hier konkret um Einbruch/Diebstahl. Es werden alle entwendeten und versicherten Teile lt. Liste AKB bzw. die gegen Zuschlag extra versicherten Teile erstattet. Dazu kommt der Schaden, der durch den Einbruchweg verursacht wurde (z.B. Scheibe einschlagen, Tür aufhebeln etc.) und der Schaden, der durch das Entwenden selbst entstanden ist (z.B. nicht sachgemäßes Ausbauen etc.).
Gerade bei dieser Art Schaden ist es mitunter nicht ganz einfach, abzugrenzen, welcher Teil des Gesamtschadens Einbruch/Diebstahl zuzuordnen ist und welcher der mut- und böswilligen Beschädigung (Vollkasko!). Mitunter sind die Täter ja gefrustet oder sonstwie schräg drauf und machen noch paar kostenintensive Schnitte in die Sitze usw. Das hat dann nichts mehr mit dem erstattungsfähigen Teilkaskoschaden zu tun. Im Zweifelsfall obliegt es dem Sachverständigen, beide Schäden klar abzugrenzen.
In deinem Fall ist es für die Versicherung eigentlich egal, ob beide Schäden durch den- oder dieselben Täter verursacht wurden. An der Abrechnung dir gegenüber ändert das nichts.
Mit Durchschnittswert meinst du wohl den Wiederbeschaffungswert? Die Versicherung kann solange sie lustig ist das Fahrzeug in die Restwertbörsen stellen, allerdings geht die Rechnung häufig erst auf, wenn die Rep. 60% vom Wiederbeschaffungswert erreicht. In dem Fall würde die Versicherung Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zahlen. Je höher der Restwert, den der Halter ja vom Restwertaufkäufer bekommt, desto geringer die zu zahlende Differenz für die Versicherung. Entschädigungsgrenze in der Kasko ist definitiv der Wiederbeschaffungswert. Eine Reparatur in der von dir hier angegebenen Schadenhöhe ist klar möglich, wenn die Abrechnung konkret erfolgt. Bei fiktiver Abrechnung ist es durchaus möglich, dass das Zahlenspiel der Versicherung aufgeht und dann erfolgt die Abrechnung auf Basis Totalschaden.
Du müsstest dir erst mal grundsätzlich klar werden, was mit dem Schaden und deinem Auto passieren soll. Da gibt es doch einige Möglichkeiten.
Bei fiktiver Abrechnung wird netto gezahlt. Du kannst aber auch im Nachhinein noch eine Rechnung einreichen, um die Steuer dafür zu bekommen, die du auch gezahlt hast. Das gilt auch nur bei Teilerechnungen etc., wenn der Rest in Eigenleistung repariert wird.
Gruß
traumzauber
edit: hab ich fett markiert
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lexmaul23
Naja, moment mal - ein Händler bindet sich so ein Teil eh nicht mehr ans Knie wegen der Gewährleistung. Das wird meist ein Ruingeschäft 😉
Und Sprüche wie "Standuhr", "Bestes Angebot ever" o.ä. sind daneben - nicht, weil ich das als Besitzer evtl. nicht hören mag, sondern weil sie verallgemeinert sind...wie gesgat, bei meinem damaligen Wagen kamen auch solche Sprüche und ich bin in gut los geworden.
Und ich werde auch den E38 irgendwann wieder los...für wieviel Geld? Keine Ahnung...mit einem Gewinngedanken kaufe ich auch kein Auto, sondern weil ich eins haben und damit Spass haben möchte 🙂
Und ich ahbe nie gesagt, dass die Investitionen den Wert drastisch steigern - ich meinte es vor allem im Zusammenhang mit einem erneuten Wagenkauf. Da fallen wieder Investitionen ein, die mir eben keiner aus dem alten Wagen neu ersetzt.
Und ich würde den Wagen eben schon ganz gerne weiter fahren 🙂
Kein Liebhaberfahrzeug? Tja, eine echte Definition gibt es dafür nicht...aber es gibt ein Riesenforum, wo nur so Knallköppe wie ich unterwegs sind. Man MUSS ein Liebhaber sein, um solch eine Saufziege noch zu fahren 😉
Ich mag meinen Liebling und kenne halt andere Verrückte, die ihn ebenso "lieben"...und sich sogar jetzt noch solche Autos kaufen. Für mehr geld in einem schlechteren Zustand. So ist eben der Markt...einige Autos des Typs stehen sich die Beine in den Bauch, andere nicht...hat immer einen Grund und das nicht nur im Sinne der Motorisierung 😉
Aber wir driften ab:
@Dellenzähler:
Wie soll ich das genau verstehen? Eher, dass ich mir keine Sorgen machen soll wegen der RWB? Weil so ein Fahrzueg in dem Schadenszustand eh keiner haben will? Wäre ja super 🙂
Hallo Sebastian,
Nochmal, trag es mit Fassung, es ist eine "Standuhr" 😉. Dieser Begriff ist nicht abwertend, es ist Händlersprache,
kannst du mir glauben..😁
Und keiner kennt besser den Markt besser, wie die Händler, dass ist nun mal so.
Ein Sprichwort sagt, "auf jeden Pott passt ein Deckel" und das wieder in Händlersprache:
"jeden Tag steht irgendwo einer einer auf, der muss nur den Weg zu mir finden" 😁
Du sagst ja selber, dass du einer von den "Verrückten" bist, aber Ihr Verrückte seit nun mal nicht der Markt, du verstehst? 😉
Es ist auch nicht verallgemeinert sondern Realität vor der man nicht die Augen verschließen kann. Der Markt bestimmt Angebot und Nachfrage und somit auch den Preis. Und der Wiederbeschaffungswert wird nun einmal am allgemeinen Markt und nicht am "Sondermarkt für Freaks" ermittelt.
Und das bedeutet ganz einfach selektierte Angebote vergleichbarer Fahrzeuge im Mittel minus einer realistischen Handelsspanne.
Das ist dann "dein" Wiederbeschaffungswert.
Und nichts anderes.
Natürlich kann der SV hier seinen Ermessenspielraum mit einbringen. Das wird er mit Sicherheit auch tun. Aber du musst auch berücksichtigen, dass er diesen "nüchtern" begründen muss. Mit dem Argument, das er ein "paar Verrückte" kennt, wird das nicht funktionieren.
Und am Sachverständigen kommst du hier nun einmal nicht vorbei.
Ob und wie dein Restwert aussehen wird, vermag ich im Moment nicht zu beurteilen.
Aber eines kann ich dir sagen. Beim Höchstbieter wird sicherlich kein deutscher Name daneben stehen, weil dein Auto, wenn überhaupt noch in den Export geht. Und diese Jungs rechnen manchmal anders wie man das hier in Deutschland evtl. vermuten würde... 😁
Kannst ja mal berichten, was rausgekommen ist, würde uns alle hier Interessieren.
Viel Glück
Delle
OK, das hört sich schon anders an 😉
Bin ich auch mit einverstanden 😁
Und klar, werde berichten - der Gutachter selber meinte sogar, dass ich mir wenig Sorgen machen sollte...das Ding wird nix bringen. Aber bisserl Schiss hab ich trotzdem 🙁
Aber mich interssiert es wirklich mal, was da so aufgerufen wird. Wäre nett wenn du mich mal informierst.
Gern auch per PN, wenn du das hier nicht öffentlich möchtest.
Danke und Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von silver2
@ LexmaulZitat:
Original geschrieben von Lexmaul23
Wie will man denn sowas vergleichen? Ich hab nämlich wahrscheinlich den Fehler gefunden - laut Fahrzeugschein ist der Wagen eine Kurzversion - wurden mal die falschen Schlüsselnummern eingetragen.Und da stimmen dann auch die gefundenen Preise - für die Langversion werden höhere Preise aufgerufen. Oh mann...super 🙁
Man nimmt vergleichbare fahrzeuge, wenn man das fahrzeug so nicht mehr bekommt bzw. vergleichen kann. Markenübergreifend wird das ganz sicher nicht gemacht...
Hast du den Gutachter der Vesicherung dein Auto bewerten lassen? Wenn "Ja", warum hast du das gemacht? Dir steht es frei den Gutachter selbst zu wählen, ich würde den Wagen selbst noch bewerten lassen.
keine Ahnung haben aber einfach mal was schreiben ...
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Zitat:
Original geschrieben von bmw-teile
Hast du den Gutachter der Vesicherung dein Auto bewerten lassen? Wenn "Ja", warum hast du das gemacht? Dir steht es frei den Gutachter selbst zu wählen, ich würde den Wagen selbst noch bewerten lassen.keine Ahnung haben aber einfach mal was schreiben ...*
Kasko ist Vertragsrecht im Gegensatz zum Haftpflichschaden. Die Versicherung ist hier weisungsbefugt und beauftragt den Sachverständigen, da sie diesen auch bezahlt.
Bei Meinungsverscheidenheiten über die Höhe des WBW gibt es das Sachverständigenverfahren. Aber das ist im Moment noch nicht Thema.
Der TE hat hier nichts falsch gemacht.
* und eben weil er keine Ahnung hat, wollte er qualifizierte Auskünfte bekommen.
Gruss vom dummen Kind.............
So, der Schaden wurde nun komplett bezahlt.
Schadenshöhe lag bei 5.500 Euro und der Wiederbeschaffungswert wurde auf 11.500 Euro angesetzt - es gab keine Restwertbörse o.ä.!
Wurde nun alles anstandlos (naja, fast) abzüglich SBs und MwSt. bezahlt 🙂
Erst gab es noch Straf-SB-Erhöhung von 500 Euro, weil der VN laut deren Meinung gefahren ist, aber nicht im Vertrag steht (😁) - das hat sich dann aber recht schnell geklärt 🙂
Nun hat mich die S-Direkt auch im Schadensfall überzeugt 🙂
Schön, dass du dich nochmal zum Thema gemeldet hast.
Du hast jetzt fiktiv abgerechnet? Denk daran, dass du dir die Mwst. auch für einzelne Positionen erstatten lassen kannst. Meist muss man ja doch Teile irgendwo kaufen und darauf folgerichtig Steuern zahlen. Diese Rechnungen dann bitte aufheben und bei der Versicherung im Nachgang einreichen.
Griß
traumzauber
Jau, das mache ich auf jeden Fall - zum Teil kaufe ich die Teile zwar gebraucht (z.B. eine Tür), aber bei den Neuteilen wird das gemacht.
Fiktiv abzurechnen hat sich einfach gelohnt, weil ich alles selber mache!