Einbruchdiebstahl und Axa
Hallo Talker,
gestern wurde mir mein MB320 Kombi aufgebrochen.
Die Scheibe hr wurde eingeschlagen und das Fahrzeug durchsucht und ausgeräumt.
Die Frechheit - das geschah am hellichten Tag auf dem firmeneigenen Parkplatz.
Glücklicherweise beschränkt sich der Schaden, neben den entwedendeten Gegenständen, auf die Scheibe und eine Fahrzeuginnenreinigung. ( Glassplitter und Graphitstaub der Spurensicherung )
Nun kommt aber die Versicherung ins Spiel:
1. Einen Leihwagen gibt es bei Teilkasko nicht.
( Na gut der Freundliche hilft)
2. Die Versicherung möchte einen Gutachter schicken - Am Montag.
( das heißt entweder tagelang bei jedem Wetter ohne Scheibe fahren oder Leihwagen selber zahlen.
Ich erteilte den Reparaturauftrag für die Scheibe 300.- €)
3. Das Autotelefon ,werksmäßig, unsichtbar eingebaut in der Mittelkonsole wird nicht ersetzt, da das Telefon selber ja nicht fest verschraubt ist. ( Was wäre die Alternative ? Ein Bolzen durch das Display und am Fahrzeugboden verankern?)
4. Das Becker Navi hatte ich extra fest einbauen lassen und in die Fahrzeugelektrik integrieren lassen.
Wird trotzdem nicht ersetzt. Es ist kein Festeinbau. ( Zugegeben ich hatte es fahrlääsigerweise nicht mit dem Farzeugrahmen verschweißen lassen)
Da mir das nun alles zu blöd ist habe ich meinen Rechtsanwalt angerufen und um Wahrung meiner Interessen gebeten.
Das werde ich zukünftig standardmäßig bei jedem Schadensereignis machen.
Bei einem Gesamtschaden von ca. 700.- € einen Gutachter zu schicken ist Verschwendung von Versicherungsbeiträgen.
Den meisten Versicherungen genügen Fotos und / oder die Werkstattrechnung.
Ich habe wohl die falsche Versicherung.
Das Problem ist nur: Die Qualität einer Versicherung erkennt man erst in der Schadensabwicklung. Da verblasen die mesiten Hochglanzprospekte sehr schnell.
Gruß
Hobaum
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hobaum100
Da mir das nun alles zu blöd ist habe ich meinen Rechtsanwalt angerufen und um Wahrung meiner Interessen gebeten.
Das werde ich zukünftig standardmäßig bei jedem Schadensereignis machen.
Das halte ich im Kasko-Bereich für falsch, da es erstens nur dein Geld kostet und zweitens sofort dazu führt, dass alle Klappen zu gehen. Nach dem Motto: "Wenn der uns so kommt..."
Gerade in der Kasko ist mit einem konstruktiven Telefonat oft mehr zu erreichen.
Ende allen Verhandelns ist allerdings da erreicht, wo die Bedingungen den gewünschen Schadensersatz schlicht und ergreifend nicht vorsehen.
Das hat kaum was mit guter oder schlechter Versicherung zu tun.
Du bekommst das, was Du bezahlt hast und nicht mehr.
Mit anderen Worten: Wer beim Metzger Schweine-Füße zahlt, braucht am Tisch nicht meckern, wenn es kein Rinderfilet gibt.
Ein "Rundum-Sorglos" Paket bietet allerdings wohl keine Versicherung. Du wirst damit Leben müssen, dass es immer irgendwas gibt, was bedingungsgemäß eben nicht erstattet wird: Ein Handy in der MB Halterung in der Mitttelarmlehne ist halt ein Handy in der Halterung und kein fest eingebautes Autotelefon.
Beim Navi käme es darauf an.
Aber auch hier gilt zunächst mal: Bei MB heißen die fest eingebauten eben Command und nicht Becker-in-die
-Elektrik-integriert.
Hinsichtlich des Gutachtens kann ich mich nur Pepsi15 anschließen. Gäbe es weniger Leute, die ihrer Versicherung ein X für ein U vormachen wollen würden, bräuchte man weniger Gutachten, was allen Versicherten die unnötigen Kosten ersparen würde.
Hafi
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich steig aber aus,das ich Geheule über arme Versicherungen echt nicht für diskussionswürdig halte.
Alex.
Ach nee........😁
wer hat denn damit angefangen ?
Es ging hier nicht um "arme Versicherungen" sondern eingentlich darum, dass der Versicherung im hier vorliegenden Fall nichts negatives anzulasten ist und das sich hier einer grundlos über seine Versicherung beschwert hast.
Und, dass Versicherungbetrug von uns allen zu tragen ist, das war auch noch nebenbei Thema.
Wobei ich natürlich ausdrücklich betonen möchte, das dem TE hier selbstverständlich so etwas nicht unterstellt wird !!
(Nicht das gleich wieder einer um die Ecke kommt.........🙄)
Oder hast du dazu auch noch etwas ergoogelt womit man das Gegenteil "beweisen" kann ? 😁
Gruß
Delle
@Dellenzähler
ich hab mich darüber amüsiert ,dass jemand in privaten Versicherungsunternehmen ein Solidarsystem vermutet.Mehr nicht.
Alex.
Zitieren ist eine feine Sache, vor allem, wenn man auch die interessanten Teile mit kopiert (mit bestem Dank an die Kollegen der AXA):
in Mio. Euro 2007 2006
Versicherungstechnisches Ergebnis vor Schwankungsrückstellung –23,6 –5,3
Veränderung der Schwankungsrückstellung +316,1 –77,5
Kapitalanlageergebnis +277,0 +257,6
Saldo der sonstigen Erträge und Aufwendungen –56,1 –10,1
Überschuss vor Steuern +513,4 +164,7
Steuern –139,2 –63,3
Ergebnisabführung zur AXA Konzern AG –374,2 –101,4
Leider lässst sich das nicht ordentlich formatieren.
Aber wer genau hinschaut, sieht ziemlich deutlich, dass die AXA ihren Hintern 2007 (wie die Mitbewerber auch) über ihr Kapitalanlageergebnis gerettet hat!!
Soweit Du auf deren tollen Beitragszuwachs von 2,5% verweist, ist das praktisch gar nichts: Die Inflation lag 2007 bei 2,4%.
Versuch uns doch bitte nicht zu verkohlen...
Hafi
Zitat:
HDI Direkt Versicherung AG
Auch die HDI Direkt Versicherung AG war dem Verdrängungswettbewerb im Privatkundengeschäft ausgesetzt. Zwar konnte bei dem in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden Rückgang der Vertragsstückzahlen in der Kraftfahrtsparte eine Trendwende zum Positiven erreicht werden, wobei dem Vertriebsweg Internet mit der Marke HDI24 ein entscheidender Anteil zukommt. Dennoch waren die Beitragseinnahmen leicht rückläufig, da das Preisniveau der HDI Kfz-Tarife wie auch das allgemeine Tarifniveau in der Kraftfahrzeugversicherung am Markt weiter zurückging.
...........
Im allgemeinen Geschäft wurde mit 28,0 (38,7) Mio. € wieder ein positives Ergebnis erwirtschaftet. Nach der außerordentlichen hohen Gewinnabführung 2007 konnte auch 2008 mit 70,7 (108,6) Mio. € ein erfreulicher Gewinn an die HDI-Gerling Sach Serviceholding AG abgeführt werden.
Mir kommen die Tränen 😁
Alex.
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Tja, das scheint doch schwerer nachvollziehbar zu sein, als ich angenommen hatte:
Niemand bestreitet, dass Versicherungen Gewinne erwirtschaften. Das ist auch gut so, denn ich möchte gerne auch nächstes Jahr noch arbeiten gehen und freue mich, wenn mein Arbeitgeber gesund ist. Genau wie alle anderen auch.
Aber jede Sparte wird an der kombinierten Schaden-Kosten-Quote gemesssen und die liegt nunmal in der Regel im KFZ Bereich über 100%, sprich Schadenaufwand plus Kosten übersteigen die Beitragseinnahme dieser Sparte.
Dass das Gesamtergeebnis trotzdem gut sein kann, wird eben Kapitalanlagen oder positivem Ergebnis in anderen Sparten geschuldet.
Dass die Argumentation: "Ich will mehr Schadensersatz, weil Du es Dir leisten kannst" vom Ansatz her schon Unfug ist, muss wohl nicht weiter thematisiert werden.
Du kannst also Tante Google jetzt in den wohlverdienten Sonntag schicken.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Aber jede Sparte wird an der kombinierten Schaden-Kosten-Quote gemesssen und die liegt nunmal in der Regel im KFZ Bereich über 100%, sprich Schadenaufwand plus Kosten übersteigen die Beitragseinnahme dieser Sparte.
Dass das Gesamtergeebnis trotzdem gut sein kann, wird eben Kapitalanlagen oder positivem Ergebnis in anderen Sparten geschuldet.
Die zitierten Ergebnisse sind die Zahlen aus Schadensversicherungen ( AUto ) und nicht aus Kapitalanlagen!
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Die zitierten Ergebnisse sind die Zahlen aus Schadensversicherungen ( AUto ) und nicht aus Kapitalanlagen!Alex.
Tja, man sollte auch verstehen was in der Pressemitteilung steht und das wichtigste nicht weglassen....
Die Gesellschaft erzielte aus dem versicherungstechnischen Geschäft vor Schwankungsrückstellung mit 12,6 (-25,8) Mio. € ein gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessertes Ergebnis. Auch im Berichtsjahr trugen Entnahmen aus den Schwankungsrückstellungen mit 30,7 (73,8) Mio. € zu dem positiven versicherungstechnischen Gesamtergebnis von 43,3 (47,9) Mio. € bei.
Oder glaubst du etwa, die HDI Direkt Versicherung AG hat keine Kapitalanlagen....
@Mindscape: Vergiss es, für diesen Menschen ist es offenbar viel bequemer, ein schönes Vorurteil zu pflegen, als einzugestehen, dass man keinen Plan hat.
Von mir aus...
Gruß
Hafi
@ap11
Zahlen hier hineinkopieren und Zahlen verstehen sind zwei paar Schuhe.
Kopier du lieber weiter.
Gruß
Frank
Die zitierten Zahlen sind nur die Ergebnisse aus Schadensversicherungen-nicht aus Kapitalanlagen.Hatte ich bereits gesagt.Und die Schadensrückstellungen erfolgen aus Töpfen ,die auch der Versicherte mit seinen Einzahlungen gefüllt hat.
Der genannnte Gewinn kommt aus dem allgemeinen Versicherungsgeschäft-nicht aus Kapitalgeschäften.So zumindest stand es in der Bilanzmitteilung.
Aber von mir aus verdient eben die Versicherung nichts an den Autofahrern .Soll mir auch schnuppe sein und ihr habt Recht
Alex.
Also jetzt muss ich doch noch einmal was dazu sagen, da es hier darauf hinausläuft taugt Versicherung X was oder macht sie alles richtig oder nicht...
zu 1. Das es bei Teilkaskoschaden keinen Leihwagen gibt ist mir klar und darüber habe ich ja auch nicht geweint.
Eher darüber das die Scheibe ( Glasbruchschaden ) nicht repariert werden sollte bevor der Sachverstndige diese begutachtet hat.
Ich habe die Pflicht den Schaden klein zu halten.
Wer ersetzt ein geklautes Auto wenn es nur mit einer Folie verschglossen ist?
Wer ersetzt durchweichte Polster wenn diese durch Regen durchnässt werden.
Das vorab ersetzen der Scheibe war für den Sachverständigen der sich heute mein Auto ansah auch kein Problem und er begrüßte meine Entscheidung die Scheibe vorab ersetzen zu lassen.
Ausserdem bin ich auf das Auto angewiesen da ich auf dem Lande Wohne und in der Stadt arbeite.
zu. 2. Die Freisprecheinrichtung ist ein original MB Festeinbau. Fester als fest geht halt nicht. Ein Bestandteil ist natürlich das Mobiltelefon welches in die Freisprecheinrichtung eingebaut ist.
Dummerweise nicht fest verbolzt mit dem Fahrzeugboden sondern das Telefon wird nach Ausschalten der Zündung eletronisch gegen Missbrauch gesichert. Nich aber gegen Diebstahl. Kein Bolzen der automatisch herausfährt und sich im Asphalt verankert um die Versicherung glücklich zu machen.
zu.3 Was das Navi betrifft.
Der gestohlene Halter ist versichert das Gerät nicht.
Ist das nachvollziebar? Zumal es den Halter gar nicht einzeln gibt. Beim Kauf des Halters ist immer ein Navi mit im Karton.
Ausserdem habe ich extra in der Werkstatt, gegen Aufpreis natürlich, einen "Festeinbau" daraus machen lassen. ( Keine Plug in Halter, feste Verkabelung, Navi fest am Halter montierrt.
Dadurch wird es zwar noch kein Command, aber für den Preis eines Command kann ich auch 8 Becker Navis klauen lassen und bezahlen oder 6 neue Scheiben bezahlen.
Kurz gesagt ich habe der Versicherung Geld gespart Ein Command wäre teurer ( nicht wirklich ernst gemeinte Wirschaftlichkeitsbetrachtung )
Falls es falsch rübergekommen ist. Es geht nicht darum ob Versicherung X besser ist als Versicherung Y, oder wie gut oder schlecht sie ist.
Es geht hier nur um sinvolle oder sinnlose Klauseln und Schadensabwicklung.
Der ehrliche Versicherungsnehmer - dazu zählt sich warscheinlich sowieso jeder - möchte doch nur den realen Schaden ersetzt bekommen. Ärger hat er schon genug mit den Laufereien, den geplatzten Terminen, den Verzicht aufs Auto das hin und her mit den Versicherungen usw.
In diesem Sinne schaut mal in die Klauseln Euerer Policen und seit versichert es gibt auch Versicherungen die sich nicht zuklauseln. Man muss nur suchen.
Gruß
Hobaum
Da es da doch um einiges an Geld geht, würde ich (bes. bei vorhandener RS Versicherung) einen Anwalt zu Rate ziehen.
Man kann es ja immer erstmal versuchen beim Kunden.Wenn man gegenhält,gibts oft auf wundersame Weise doch das Geld.
Ansonsten gilt natürlich das Kleingedruckte.Wenn NAvi oder Telefon ausgeschlossen ist,dann hat man Pech.
Wenn das Navi fest eingebaut war (geschraubt)war ,sollte die Versicherung zahlen müssen.Habe ich jedenfalls hier im Forum schon so gelesen.
Alex.
Falls es noch niemandem aufgefallen sein sollte – wir sprechen hier über die Fahrzeugversicherung. Versicherter Gegenstand ist ein Fahrzeug und darüber hinaus auch Fahrzeug- und Zubehörteile. Welche Fahrzeug- und Zubehörteile bei welcher Versicherungsgesellschaft als mitversichert gelten, geht aus den Bedingungen zum Versicherungsvertrag hervor.
Das kann jeder selbst nachlesen. Wer sich der die Mühe sparen will, kann natürlich auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Da dessen Kosten von der Kaskoversicherung nicht übernommen werden, halte ich das für eine recht kostspielige Hilfestellung.
Grundsätzlich: weder ein Handy noch ein mobiles Navigationssystem sind Fahrzeug- und Zubehörteile. Sowohl ein Handy als auch ein mobiles Navigationssystem können auch außerhalb eines Fahrzeuges bzw. in einem anderen Fahrzeug benutzt werden. Somit besteht kein fester Zusammenhang zwischen dem Handy/mobilen Navigationssystem und dem (versicherten) Fahrzeug und ist folgerichtig auch nicht über die Fahrzeugversicherung mitversichert.
Zitat:
2) Mitversichert bis zu einem Neuwert von insgesamt 1.000 Euro sind folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch
entsprechende Halterung fest verbunden sind. Übersteigt der Neuwert dieser Teile den Neuwert von 1.000 Euro, so beschränkt sich die Entschädigung
auf den Betrag von 1.000 Euro.
Informations-, Kommunikations- und Navigationssystem
bestehend aus Kombinationen von Radio, CD-Player ,
CD-Wechsler , DVD-Player , Cassetten-Rekorder ,
Navigations-/Notrufsystem, integriertem Telefon mit
Freisprechanlage, CB-Funkgerät
ist aus AXA Versicherungsbedingungen.Wie definiert man denn so eine "entsprechende Halterung" ?
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
ist aus AXA Versicherungsbedingungen.Wie definiert man denn so eine "entsprechende Halterung" ?Zitat:
2) Mitversichert bis zu einem Neuwert von insgesamt 1.000 Euro sind folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch
entsprechende Halterung fest verbunden sind. Übersteigt der Neuwert dieser Teile den Neuwert von 1.000 Euro, so beschränkt sich die Entschädigung
auf den Betrag von 1.000 Euro.
Informations-, Kommunikations- und Navigationssystem
bestehend aus Kombinationen von Radio, CD-Player ,
CD-Wechsler , DVD-Player , Cassetten-Rekorder ,
Navigations-/Notrufsystem, integriertem Telefon mit
Freisprechanlage, CB-FunkgerätAlex.
Das hier ist auch aus den Bedingungen der Axa.
Zitat:
Nicht versicherbare Gegenstände
A.2.1.4 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, insbesondere solche,
deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient.
Hierzu gehören z. B.:
a Laptops, Handys und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem
Fahrzeug durch eine Halterung,