Einbau von Gebrauchtteilen
Hallo an alle Mercedesfreunde Bei meinem Auto wird zur Zeit innerhalb der Anschlussgarantie ein defekter Zylinderkopf getauscht (115Tkm gelaufen). Meine Frage ist,habe ich Anspruch auf ein Neuteil,oder muß ich mich mit einem Gebrauchtteil aus dem Mercedes-Gebrauchtteilecenter begnügen.Ich vermute mal,ich muß ein Gebrauchtteil nehmen.Es interessiert mich nur mal,ob es da irgendwelche Festlegungen gibt vielleicht abhängig von Fahrzeugalter und Laufleistung.Vielen Dank schonmal für Eure Antworten. Gruß Detlef😉
15 Antworten
Hallo Detlef,
mit Festlegungen kann ich dir leider nicht dienen,
aber mich interessiert schon immens, wie ein "unkaputtbarer" 500`er
mit gerade 115TKm "schon" einen (oder zwei) Zylinderköpfe braucht ... 😰
Wäre nett, wenn du uns an den Umständen teilhaben lassen könntest.
(sind ja mittlerweile recht viele W221`ler hier vertreten 😉 )
(.( und nächstes Jahr noch einer 😁 mehr ).)
Schönes klares Wochenende und
Gruetzi 😎 Miteinand
Zitat:
Original geschrieben von detlef33
Hallo an alle Mercedesfreunde Bei meinem Auto wird zur Zeit innerhalb der Anschlussgarantie ein defekter Zylinderkopf getauscht (115Tkm gelaufen). Meine Frage ist,habe ich Anspruch auf ein Neuteil,oder muß ich mich mit einem Gebrauchtteil aus dem Mercedes-Gebrauchtteilecenter begnügen.Ich vermute mal,ich muß ein Gebrauchtteil nehmen.Es interessiert mich nur mal,ob es da irgendwelche Festlegungen gibt vielleicht abhängig von Fahrzeugalter und Laufleistung.Vielen Dank schonmal für Eure Antworten. Gruß Detlef😉
Was sagt denn MB dazu?
So ,wie ich das sehe,wenn kein Eigenverschulden vorliegt,wie sollte es auch?,
dann muß es ein Werksfehler sein. Da würde ich auf Garantie bestehen.
Das mindeste wäre ,die Kosten je zur Hälfte zu Teilen.
Für den Fahrzeugausfall sollte ein kostenloser Leihwagen bereitstehen.
Gruß schraubgewinde
Zitat:
Original geschrieben von W220ler
Hallo Detlef,
mit Festlegungen kann ich dir leider nicht dienen,
aber mich interessiert schon immens, wie ein "unkaputtbarer" 500`er
mit gerade 115TKm "schon" einen (oder zwei) Zylinderköpfe braucht ... 😰Wäre nett, wenn du uns an den Umständen teilhaben lassen könntest.
(sind ja mittlerweile recht viele W221`ler hier vertreten 😉 )
(.( und nächstes Jahr noch einer 😁 mehr ).)Schönes klares Wochenende und
Gruetzi 😎 Miteinand
Es ist ein Haarriss im linken Kopf.Keine Ahnung,wie es dazu kam.Vielleicht hat mein Vorbesitzer ihn ja mal heißgefahren,hab ihn ja gebraucht gekauft.😕
Zitat:
Original geschrieben von Schraubgewinde
Was sagt denn MB dazu?Zitat:
Original geschrieben von detlef33
Hallo an alle Mercedesfreunde Bei meinem Auto wird zur Zeit innerhalb der Anschlussgarantie ein defekter Zylinderkopf getauscht (115Tkm gelaufen). Meine Frage ist,habe ich Anspruch auf ein Neuteil,oder muß ich mich mit einem Gebrauchtteil aus dem Mercedes-Gebrauchtteilecenter begnügen.Ich vermute mal,ich muß ein Gebrauchtteil nehmen.Es interessiert mich nur mal,ob es da irgendwelche Festlegungen gibt vielleicht abhängig von Fahrzeugalter und Laufleistung.Vielen Dank schonmal für Eure Antworten. Gruß Detlef😉
So ,wie ich das sehe,wenn kein Eigenverschulden vorliegt,wie sollte es auch?,
dann muß es ein Werksfehler sein. Da würde ich auf Garantie bestehen.
Das mindeste wäre ,die Kosten je zur Hälfte zu Teilen.
Für den Fahrzeugausfall sollte ein kostenloser Leihwagen bereitstehen.
Gruß schraubgewinde
Ich schrieb doch"innerhalb der Anschlussgarantie",das Fahrzeug hat noch Garantie.😁
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Garantie und Anschlußgarantie sind doch 2 paar Schuhe
Zitat:
Original geschrieben von Schraubgewinde
Garantie und Anschlußgarantie sind doch 2 paar Schuhe
Garantie war nicht die Frage,einfach die Frage nochmal durchlesen.😉
Zitat:
Original geschrieben von detlef33
Garantie war nicht die Frage,einfach die Frage nochmal durchlesen.😉Zitat:
Original geschrieben von Schraubgewinde
Garantie und Anschlußgarantie sind doch 2 paar Schuhe
Das ist aber auch eine Garantie oder Gewährleistungsfrage,ob ein Neuteil
oder ein Gebrauchtteil akzeptiert werden muß.
Du schreibst doch Anschlußgarantie. Da mußt du ein geprüftes Gebrauchtteil akzeptieren.
Niemand kann diese Maschine,wenn Wasser und Öl nach Vorschrift eingefüllt ist
bei der geringen Laufleistung kaputt kriegen.
Also wäre ein möglicher Materialfehler zu prüfen.
Lag es am Material,gibt es auch ein Neuteil,da der Fehler von neu an bereits vorhanden war.
Ein KFZ Sachverständiger kann es möglicherweise besser erklären.
Ich würde mich gerade bei einem Zylinderkopf nicht mit einem Gebrauchtteil
abgeben,da es sich um ein noch relativ junges Fahrzeug handelt.
Einfach mal die Garantiebedingungen durchlesen 😉
Zitat:
Original geschrieben von detlef33
Garantie war nicht die Frage,einfach die Frage nochmal durchlesen.😉Zitat:
Original geschrieben von Schraubgewinde
Garantie und Anschlußgarantie sind doch 2 paar Schuhe
Aber davon hängt es ab,ob Neuteil oder Gebrauchtteil
also bei einer GW-Garantie kannst du ein Neuteil Verlangen , allerdings mit KM bedingten Eigenanteil .
Bei nem Gewährleistungsfall darf der Händler die ein Gebrauchtteil verbauen .
Gute Frage. Allerdings denke ich, dass du schon ein Neuteil bekommst. Bei mir war die NDL immer äußerst großzügig, wenn der Mangel über die Garantie abgerechnet werden konnte. Wenn sie auf eigene Kosten beheben soll(t)en, dann waren sie nicht mehr so bereitwillig. Kann natürlich auch von NDL zu NDL variieren.
Glückwunsch! Wie hoch war Dein Eigenanteil an den Kosten?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Schraubgewinde
...wenn Wasser und Öl nach Vorschrift eingefüllt istZitat:
bei der geringen Laufleistung kaputt kriegen....
Was mich interessiert:
Wenn 115tkm eine geringe Laufleistung ist, welche Laufleistung darf denn bei normaler Langstrecken-Nutzung und Pflege (MB-Service nach Intervall bei MB) unterstellt werden, bis der komplette Antriebsstrang zur Revision muss?
Danke & Gruß