Ein kniffliger Fall - Unfallflucht - Totalschaden - Sachverständiger
Hallo liebe Community,
habe in den letzten Tagen viel nachgedacht, viel gegoogelt, hab versucht zu einer Einschätzung zu kommen, und nun hoffe ich vielleicht die Ein oder Andere Einschätzung von euch erhalten zu können, welche mich ein wenig ruhiger schlafen lassen kann, auch wenn mir bewusst ist, dass es nur subjektive Einschätzungen sind.
Folgender Sachverhalt:
Ich Vollidiot habe einen Unfall verursacht und habe mich vom Unfallort entfernt ohne entsprechend die Polizei zu informieren.
Am nächsten Tag habe ich dann bei der Polizei Selbstanzeige erstattet, ob dies so klug war soll hier bitte nicht diskutiert werden, für mich war es ein ein innerliches Anliegen es so zu tun.
Das Auto welches ich beschädigt habe ist nun definitiv ein Totalschaden und hat einen Wiederbeschaffungswert von ca. 1500,- bis 1700,- Euro ohne berücksichtigung etwaiger Vorschäden, wobei ich hier nicht den Kilometerstand bestimmen kann.
Allerdings weißt das Auto definitiv Schäden auf die zu 100% nicht von mir stammen können (Beispiel ein heftiger Parkrempler Stoßstange vorne rechts obwohl ich ihn auf der linken Seite beschädigt habe).
Nun ist es ja so, dass es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, sprich, meine Versicherung wird den Wiederbeschaffungswert regulieren und diesen an mich weiterleiten da ich in Regress genommen werden kann.
Aus dieser Kette der Schadensregelierung ergibt sich nun folgende "Angst":
Die gegnerische Versicherung könnte etwaige Vorschäden nur "mangelhaft" als Bewertung des Wertes des Autos vor dem Unfall einfließen lassen, weil halt Totalschaden (Tot ist Tot), diese Wertermittlung könnte dann wiederrum meiner Versicherung egal sein weil sie mich ja eh zu 99% in Regress nehmen wird.
In wie fern kann ich mich darauf verlassen, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung etwaige Vorschäden mit in die Bewertung einfließen lässt und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine Versicherung sich dieser Wertertmittlung anschließt und an mich weiterleitet? Oder wird meine Versicherung, obwohl sie mich in Regress nehmen kann und vermutlich wird, das gegnerische Gutachten anfechten wenn dieses zu "hoch" ausfällt?
Knifflig ist halt, dass an der Höhe des Wiederbeschaffungswert meine Strafe hängt, die mich im Strafverfahren erwartet, es ist ja genau die Grenze des "bedeutenden Schadens", ob jetzt halt Fahrverbot oder Entzug in Frage kommt.
Mir ist bewusst, dass ich ein Gutachten anfechten kann wenn dieses für zu "hoch" erscheint, aber wie ist eure Bewertung, dass es überhaupt dazu kommen muss?
Vielen Dank fürs Lesen und vielen Dank für eure Antworten,
dtaler
Beste Antwort im Thema
du kannst hier erst einmal gar nichts anfechten.
Das Gutachten wird vom Geschädigten und nicht von dessen Versicherung in Auftrag gegeben und wird Grundlage der Schadensregulierung.
Deine Versicherung wird sich auch einen "Furz" darum scheren, ob und welche Finaziellen Nachteile dir daraus enstehen.
Du bist in jedem Fall mit bis 5000 € im Boot und wirst das brav zurückzahlen.
Da sich der Schaden auf über 500 € beläuft, wird das -wie du schon richtig erkannt hast- strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Du wirst sehen, was daraus wird.
117 Antworten
Zitat:
@dtaler schrieb am 5. November 2019 um 16:03:39 Uhr:
Zitat:
@Lastpfad schrieb am 5. November 2019 um 15:41:50 Uhr:
`Altschäden `nimmt jeder seriöse Sachverständige schon im eigenen Interesse ins Gutachten mit auf.
Der deiner Versicherung sowieso.🙂Nicht offensichtliche Vorschäden müsste/sollte der Geschädigte spätestens auf Nachfrage angeben.
Gruß Lastpfad
Ja, korrekt, meinte Altschäden, insbesondere einen dicken "Flatscher" Stoßstange vorne rechts.Das Interesse meiner Versicherung den Schaden kleinzuhalten ist vielleicht nicht unbedingt gegeben, denn sie kann mich ohne Probleme in Regress nehmen.
Aber jetzt genug der Verschwörungstheorien, in 2 bis 3 Tagen bin ich schlauer.
.
Glaubst du wirklich, dass der Sachbearbeiter der VS den Sachverständigen vorab explizit informiert, dass ein eventueller Regress im Raum steht - wohl kaum. Für den SV und die Versicherung ist das alles erst mal Tagesgeschäft.
Mach dir mal keinen zu großen Kopf.😉
Gruß Lastpfad
So ein Glück aber auch für Dich, daß der Geschädigte seine Rechte nicht zu kennen scheint und hier offenbar noch nie mitgelesen hat.
Lässt der doch tatsächlich den Gutachter DEINER Versicherung an sein Auto.
Und Anwalt nimmt der sicher auch keinen....
Jetzt erst recht umso ärgerlicher daß Du die Sache nicht gleich persönlich mit dem klar gemacht hast.
Ohne die Staatsgewalt zu informieren.
Den hättest Du ganz anscheinend locker zufriedenstellen können.
Zitat:
@dtaler schrieb am 5. November 2019 um 15:06:29 Uhr:
Allerdings pflege ich einen guten Kontakt zum Unfallgegner und dieser berichtete mir, dass die Vorschäden mit in das Gutachten aufgenommen wurden.
Muss denn das Ganze dann überhaupt über die Versicherung laufen?
Zitat:
@AudiFahrer1783 schrieb am 6. November 2019 um 00:17:01 Uhr:
]Muss denn das Ganze dann überhaupt über die Versicherung laufen?
Ja, weil ich mich bereits selbst nach der Fahrerflucht angezeigt hatte, die Angelegenheit liegt schon bei der Staatsanwaltschaft.
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Zitat:
@dtaler schrieb am 6. November 2019 um 00:44:58 Uhr:
Zitat:
@AudiFahrer1783 schrieb am 6. November 2019 um 00:17:01 Uhr:
]Muss denn das Ganze dann überhaupt über die Versicherung laufen?
Ja, weil ich mich bereits selbst nach der Fahrerflucht angezeigt hatte, die Angelegenheit liegt schon bei der Staatsanwaltschaft.
Die zivilrechtliche Regulierung hat diesbezüglich absolut nichts mit einer strafrechtlichen Würdigung des Geschehenen zu tun.
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. November 2019 um 06:27:18 Uhr:
Die zivilrechtliche Regulierung hat diesbezüglich absolut nichts mit einer strafrechtlichen Würdigung des Geschehenen zu tun.Zitat:
@dtaler schrieb am 6. November 2019 um 00:44:58 Uhr:
Ja, weil ich mich bereits selbst nach der Fahrerflucht angezeigt hatte, die Angelegenheit liegt schon bei der Staatsanwaltschaft.
Verstehe, sprich, ich hätte den Schaden nicht meiner Versicherung melden müssen, sondern mich mit dem Unfallgegner kurzschließen sollen, einen Sachverständigen den Schaden aufnehmen lassen, diesen an die Staatsanwaltschaft leiten und ich ihm den Schaden so reguliere?
Setzt voraus das der Geschädigte mitspielt. Denn der kann sich auch direkt an Deine Versicherung wenden und wenn man den Vorfall der eigenen Versicherung nicht meldet gibt das zusätzliche Probleme.
Das Nichtmelden des Schadens wäre eine weitere Obliegenheitsverletzung gewesen, wobei das in dem Fall vermutlich egal sein dürfte. Daher meldet man immer einen Schaden der Versicherung und kauft diesen ggf. zurück.
Zitat:
@dtaler schrieb am 6. November 2019 um 08:10:18 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. November 2019 um 06:27:18 Uhr:
Die zivilrechtliche Regulierung hat diesbezüglich absolut nichts mit einer strafrechtlichen Würdigung des Geschehenen zu tun.
Verstehe, sprich, ich hätte den Schaden nicht meiner Versicherung melden müssen, sondern mich mit dem Unfallgegner kurzschließen sollen, einen Sachverständigen den Schaden aufnehmen lassen, diesen an die Staatsanwaltschaft leiten und ich ihm den Schaden so reguliere?
Nein, dein Post diesbezüglich suggerierte nur, dass, weil du dich selbst angezeigt hast, die Regulierung über die Versicherung unumgänglich war bzw. ist. Du hättest dich aber, trotz Anzeige, auch so mit dem Geschädigten einigen können und kannst es natürlich immer noch.
Ob das Vorgehen so Sinn ergibt oder (auch aus Sicht des Geschädigten realistisch ist), ist fraglich.
Dieser kann an die Versicherung herantreten, muss es aber nicht. Er kann auch direkt an dich herantreten. Du wiederum kannst den Schaden an die Versicherung "durchleiten". Das bedingt aber, dass du deiner Meldepflicht rechtzeitig nachgekommen bist. Sonst halt die weitere Obliegenheitsverletzung.
Grundsätzlich gilt daher: Der Versicherung sollte man jeden möglichen Unfall aus dem Ansprüche entstehen können melden. Wird dann kein Schaden geltend gemacht (zB weil man sich dann doch so einigt), ist das auch schadlos bezüglich des SF-Rabattes.
Was du mit der Staatsanwaltschaft machst ist dann nochmal eine ganz andere Baustelle. Das klügste Vorgehen wäre dann ggf. mit anwaltlicher Hilfe zu besprechen. Wenn das Ergebnis so stark von der Schadenhöhe abhängt, muss man halt entscheiden ob und wie man diese mitteilt und ob und wie groß das Risiko ist, wenn nach Aktenlage entschieden wird, oder der Geschädigte irgendwas angibt.
Das kann dann ein SV, ein KVA oder ein Bierdeckel mit einer Summe sein.
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. November 2019 um 09:02:20 Uhr:
Wenn das Ergebnis so stark von der Schadenhöhe abhängt, muss man halt entscheiden ob und wie man diese mitteilt und ob und wie groß das Risiko ist, wenn nach Aktenlage entschieden wird, oder der Geschädigte irgendwas angibt.
Das kann dann ein SV, ein KVA oder ein Bierdeckel mit einer Summe sein.
Für mich wird es jetzt zu "spät" sein, aber, ein mögliches Vorgehen in der Sache wäre auch gewesen, man meldet den Schaden seiner Versicherung, Gutachter werden abgelehnt, man spricht mit dem Unfallgegner, einigt sich auf einen Schadensausgleich, in dem man zb. sich selber darum kümmert ein gleichwertiges Auto zu stellen und der Unfallgegner beziffert der Staatsanwaltschaft dann den Schaden per Dokument X?
Und dann entscheidet die Staatsanwaltschaft ob sie der Schadenshöhe "glauben" schenkt, nach Akteneinlage entscheidet oder einen Gutachter bestellt?
Ja, wenn der Geschädigte bei so einem, mit Verlaub, Blödsinn mitspielt, ginge das sicherlich.
Was die St.A. macht... keine Ahnung. Mir war nicht bewusst, dass es eine mehr oder weniger "fixe" Grenze, jenseits der Bagatellgrenze gibt, nachder sich das Strafmaß derart richtet.
Hier wurde ja bereits geschildert, dass der Geschädigte im laufe des Verfahrens über die Schadenhöhe befragt wird. Diese muss er natürlich nur im Rahmen seiner Aussagepflicht mitteilen, wie es sich als wahrheitsgemäß darstellt. Wenn diese also nicht bekannt ist (oder nur von ihm grob über den Daumen ermittelt wurde, aknn er folglich auch nur diese Mitteilen). Was die St.A. dann aus dieser Mitteilung macht, weiß wohl niemand mit Sicherheit. Wenn alles schlüssig ist, also nicht der 1,5m "kürzere" Ferrari 250 GTO plötzlich nur 500€ Schaden erlitten haben soll, glaube ich kaum, dass da weiter nachgeforscht wird. Das bedingt ja auch, dass der Schaden bzw. das Objekt noch vorhanden ist, die St.A. Zugriff erhält etc.
P.S.: Kontakt von Täter zu Opfer hat immer einen Faden beigeschmack. Erst recht, wenn dann wie auch immer gemauschelt wird, kann sich daraus durchaus ein neuer Straftatbestand entwickeln!
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. November 2019 um 10:11:59 Uhr:
P.S.: Kontakt von Täter zu Opfer hat immer einen Faden beigeschmack. Erst recht, wenn dann wie auch immer gemauschelt wird, kann sich daraus durchaus ein neuer Straftatbestand entwickeln!
Ja, und so etwas wollte ich von beginn an vermeiden. Mir was es schon wichtig, dass der Unfallgegner ein gutes Gefühl hat, sprich, es offiziell für ihn ohne Verdacht auf "gemauschel" abgewickelt wird.
Ob es nun bei mir 3 Monate Fahrverbot oder 6 Monate Führerscheinentzug werden, macht dann den Braten auch nicht mehr so fett. Die Geldstrafe wird sich bei mir in etwa gleicher Höhe belaufen, meine Versicherung wird mich in Regress nehmen, sodass ich ihm eh ein gleichwertiges Auto bezahle. Gut, dann kommen noch die Kosten für den Gutachter, welche ich auch begleichen muss.
Zumindest hab ich ihm angeboten, dass Auto auf meine Kosten zu einem Entwerter seiner Wahl zu bringen, dann wird vermutlich kein externer, teurer Abschleppdienst beauftragt für den ich die Kosten dann auch noch übernehmen müsste.
Das Gemauschel bezog sich zum einen auf die Entschädigung und den Vorgang an sich, zum anderen kann es aber aus Sicht der St.A. durchaus problematisch werden, selbst wenn ihr beide euch komplett im Grünen seid!
Aber das ist auch nur graue Theorie. Am Ende des Tages ist das so oder so eine Lappalie (aus sicht der St.A.). Wenn da also gerade nicht chronische Unterbeschäftigung herrscht oder ein Frischlingsuniabgänger sich mal mit dem großen Hammer ausprobieren will, wird da garantiert rein nach Aktenlage ein Strafbefehl verhängt werden. Alles weitere klärt sich dann frühestens, wenn dem Strafbefehl widersprochen wird und es irgendwann vielleicht mal zu einer HV kommt.
Welche Gutachterkosten kommen denn deiner Meinung nach (zusätzlich)?
Zitat:
@therealrob schrieb am 6. November 2019 um 10:29:52 Uhr:
Hat er da zugesagt? Hast du generell direkten Kontakt zu ihm?
Nein, kein genereller Kontakt, hab mich wie gesagt 2 Tage nach der Unfallflucht telefonisch bei ihm entschuldigt und wir haben ein wenig gesprochen.
Dann rief er mich gestern an, und berichtete mir, dass er sich wie gesagt mit einem Sachverständigen meiner Versicherung am Auto getroffen hat und der Schaden aufgenommen wurde.
Nun wird der Schaden in 2 bis 3 Tagen beziffert sein.
Sind jetzt so verblieben das wir eines nach dem anderen machen.
Wenn der Gutachter ihm natürlich dann anbietet das Angebot eines Restwertkäufers anzunehmen welcher den Wagen dann auch abholt, soll es mir auch recht sein.
Wichtig ist nur, dass er zu recht seinen Schaden zu seiner Zufriedenheit erstattet bekommt.