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Ein kniffliger Fall - Unfallflucht - Totalschaden - Sachverständiger

Themenstarteram 3. November 2019 um 16:52

Hallo liebe Community,

habe in den letzten Tagen viel nachgedacht, viel gegoogelt, hab versucht zu einer Einschätzung zu kommen, und nun hoffe ich vielleicht die Ein oder Andere Einschätzung von euch erhalten zu können, welche mich ein wenig ruhiger schlafen lassen kann, auch wenn mir bewusst ist, dass es nur subjektive Einschätzungen sind.

Folgender Sachverhalt:

Ich Vollidiot habe einen Unfall verursacht und habe mich vom Unfallort entfernt ohne entsprechend die Polizei zu informieren.

Am nächsten Tag habe ich dann bei der Polizei Selbstanzeige erstattet, ob dies so klug war soll hier bitte nicht diskutiert werden, für mich war es ein ein innerliches Anliegen es so zu tun.

Das Auto welches ich beschädigt habe ist nun definitiv ein Totalschaden und hat einen Wiederbeschaffungswert von ca. 1500,- bis 1700,- Euro ohne berücksichtigung etwaiger Vorschäden, wobei ich hier nicht den Kilometerstand bestimmen kann.

Allerdings weißt das Auto definitiv Schäden auf die zu 100% nicht von mir stammen können (Beispiel ein heftiger Parkrempler Stoßstange vorne rechts obwohl ich ihn auf der linken Seite beschädigt habe).

Nun ist es ja so, dass es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, sprich, meine Versicherung wird den Wiederbeschaffungswert regulieren und diesen an mich weiterleiten da ich in Regress genommen werden kann.

Aus dieser Kette der Schadensregelierung ergibt sich nun folgende "Angst":

Die gegnerische Versicherung könnte etwaige Vorschäden nur "mangelhaft" als Bewertung des Wertes des Autos vor dem Unfall einfließen lassen, weil halt Totalschaden (Tot ist Tot), diese Wertermittlung könnte dann wiederrum meiner Versicherung egal sein weil sie mich ja eh zu 99% in Regress nehmen wird.

In wie fern kann ich mich darauf verlassen, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung etwaige Vorschäden mit in die Bewertung einfließen lässt und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine Versicherung sich dieser Wertertmittlung anschließt und an mich weiterleitet? Oder wird meine Versicherung, obwohl sie mich in Regress nehmen kann und vermutlich wird, das gegnerische Gutachten anfechten wenn dieses zu "hoch" ausfällt?

Knifflig ist halt, dass an der Höhe des Wiederbeschaffungswert meine Strafe hängt, die mich im Strafverfahren erwartet, es ist ja genau die Grenze des "bedeutenden Schadens", ob jetzt halt Fahrverbot oder Entzug in Frage kommt.

Mir ist bewusst, dass ich ein Gutachten anfechten kann wenn dieses für zu "hoch" erscheint, aber wie ist eure Bewertung, dass es überhaupt dazu kommen muss?

Vielen Dank fürs Lesen und vielen Dank für eure Antworten,

dtaler

Beste Antwort im Thema

du kannst hier erst einmal gar nichts anfechten.

Das Gutachten wird vom Geschädigten und nicht von dessen Versicherung in Auftrag gegeben und wird Grundlage der Schadensregulierung.

Deine Versicherung wird sich auch einen "Furz" darum scheren, ob und welche Finaziellen Nachteile dir daraus enstehen.

Du bist in jedem Fall mit bis 5000 € im Boot und wirst das brav zurückzahlen.

Da sich der Schaden auf über 500 € beläuft, wird das -wie du schon richtig erkannt hast- strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Du wirst sehen, was daraus wird.

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Themenstarteram 6. November 2019 um 9:48

Zitat:

@guruhu schrieb am 6. November 2019 um 10:45:26 Uhr:

Welche Gutachterkosten kommen denn deiner Meinung nach (zusätzlich)?

Die meines Versicherers. Er kann mich ja nicht nur in höhe des Schadens in Regress nehmen sondern auch für die Kosten des Gutachters, auch wenn sie ihn selber gestellt hat.

Zitat:

@dtaler schrieb am 6. November 2019 um 10:48:19 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 6. November 2019 um 10:45:26 Uhr:

Welche Gutachterkosten kommen denn deiner Meinung nach (zusätzlich)?

Die meines Versicherers. Er kann mich ja nicht nur in höhe des Schadens in Regress nehmen sondern auch für die Kosten des Gutachters, auch wenn sie ihn selber gestellt hat.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Vers. diese internen Kosten weiterreichen darf, aber das macht den Kohl ja jetzt am Ende auch nicht fett.

Dann hoffe mal, dass der Geschädigte mit dem Gutachten und den genannten Summen zufrieden sit und nicht feststellt, dass er da (vermutlich) von vorne bis hinten über den Tisch gezogen wird. Andernfalls wird das Unwissen des Geschädigten noch zu einem Boomerang. Aber wie du schon sagst,, der Zug ist abgefahren, jetzt gilt es nur noch der Dinge zu harren die da kommen.

Themenstarteram 11. November 2019 um 9:11

Ein kleines Update:

Wiederbeschaffungswert rund 2000,- Euro, abzgl. Restwert von 200,- Euro.

Schaden beläuft sich also auf einen Wert von zwischen 1800,- und 2000,- Euro.

Das ist dann ja irgendwie nicht so gut für Dich.

Themenstarteram 8. März 2020 um 16:50

Letztes Update:

Verfahren wurde eingestellt, anscheinend war es dann doch positiv, dass ich mich freiwillig gemeldet hab, und das obwohl die Schadenshöhe im Bereich eines bedeutenden Schadens lag und ab Schaden bis Meldung gut 16 Stunden vergangen sind.

Ehrlichkeit währt letztendlich doch am längsten, oder ich hatte einfach mehr Glück als verdient.

am 8. März 2020 um 17:41

Hey,

 

Erstmal danke, dass du uns hier auf dem laufenden gehalten hast.

 

Es freut mich zu lesen, dass es letzten Endes doch gut für dich ausgegangen ist und dich keine strafrechtlichen Konsequenzen erwarten.

 

Darf ich fragen, wie das ganze finanziell für dich ausgegangen ist? Hat deine Versicherung dich in Regress genommen?

 

Viele Grüße

Themenstarteram 8. März 2020 um 17:54

Bzgl. Versicherung, wurde hochgestuft, was aber erstmal ja nichts bedeutet, sprich, ist halt das normale Prozedre, ob jetzt noch etwas kommt bzgl. Regress muss ich abwarten.

Eigentlich, so interpretiere ich die AGB, hab ich ja dennoch gegen die Pflicht verstoßen den Schaden rechtzeitig zu melden, und eventuell könnte mich die Versicherung also noch in Regress nehmen.

Bisher ist dies jedoch noch nicht der Fall, würde mich aber nochmals melden falls noch etwas kommt.

am 8. März 2020 um 17:55

Zitat:

@Nasabit schrieb am 8. März 2020 um 18:41:27 Uhr:

Hat deine Versicherung dich in Regress genommen?

Warum sollte die Versicherung so etwas tun?

am 8. März 2020 um 17:57

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. März 2020 um 18:55:05 Uhr:

Zitat:

@Nasabit schrieb am 8. März 2020 um 18:41:27 Uhr:

Hat deine Versicherung dich in Regress genommen?

Warum sollte die Versicherung so etwas tun?

Genau das wollte ich ja wissen :D

 

Ob die Versicherung so vorgeht oder nicht. Ob es überhaupt eine Grundlage dafür gibt.

Themenstarteram 8. März 2020 um 18:00

Aufgrund Verletzung der Obliegenheitspflicht.

am 8. März 2020 um 18:06

Zitat:

@dtaler schrieb am 8. März 2020 um 19:00:11 Uhr:

Aufgrund Verletzung der Obliegenheitspflicht.

Welcher?

Themenstarteram 8. März 2020 um 18:11

Schaden nicht direkt gemeldet, zwischen Unfall und Meldung lagen 16 Stunden.

am 8. März 2020 um 18:20

Zitat:

@dtaler schrieb am 8. März 2020 um 19:11:31 Uhr:

Schaden nicht direkt gemeldet, zwischen Unfall und Meldung lagen 16 Stunden.

Das ist Bullshit von der Versicherung.

1. Laut AKB hast du eine Woche Zeit der Versicherung den Schaden zu melden (E 1.1.1 / 2019)

2. Gilt in Bezug auf das Strafverfahren wegen Fahrerflucht Paragraph 28 VVG

Zitat:

1Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.

Somit hat die Versicherung keinerlei Recht dich in Regress zu nehmen.

Und damit die Feststellungen z.B. zur Fahrtüchtigkeit verhindert.

https://www.kanzlei-erven.de/regress-anwalt/

am 8. März 2020 um 18:28

Zitat:

@Benno119 schrieb am 8. März 2020 um 19:20:47 Uhr:

Und damit die Feststellungen z.B. zur Fahrtüchtigkeit verhindert.

https://www.kanzlei-erven.de/regress-anwalt/

Unerheblich.

Der TE hat durch sein Verhalten weder den Eintritt des Schadens beeinflusst (der Unfall hätte sowieso stattgefunden) noch wurde durch die verspätete Information an die Polizei das Ausmaß des Schadens verändert.

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