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eigenes Auto leasen

Mir ist unklar, unten welchen Punkten ich suchen soll.

Ich habe mal überlegt, meinen Youngtimer an eine Leasingfirma zu verkaufen und dann zurückzuleasen. Hat das schon mal jemand gemacht und kennt eine Leasinggesellschaft, die so etwas macht?

peso

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 18:06:08 Uhr:



Genau so sehe ich es. Es handelt sich bisher um eine reine Idee. Warum soll ich nicht die Möglichkeiten ausnutzen, die legitim sind? Aber es muss doch jemanden geben, der es schon mal gemacht / versucht hat. So abwegig ist es doch nicht.

Ich bin zwar kein Steuerberater, wie die drei User, die sich bisher zu Deinem Vorhaben geäußert haben. Aber Sale and Lease Back dürfte so ziemlich die teuerste und gleichzeitig unvernünftigste Variante sein, um die Kosten für Deinen Youngtimer absetzen zu können.

Gruß
Der Chaosmanager

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Zitat:

@DerBasse schrieb am 24. April 2016 um 19:02:49 Uhr:


Gut, dann sprich mit deinem Steuerberater. Der möchte immerhin noch etwas zu beraten haben.

Wird er schon machen müssen.

peso

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 24. April 2016 um 19:03:07 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 18:55:08 Uhr:


Ich habe gedacht, dass hier jemand mitliest, der diesen Fall schon hatte und ich bei meinem StB schon Argumente / Beispiele anbringen könnte. Wenn hier wirklich StB mitlesen, dann verstehe ich die Antworten noch weniger. Ist denn mein Anliegen so abwegig?

peso

Es lesen hier nicht nur Steuerberater, es schreiben sogar einige. Ich bin z.B. einer davon. Wenn Du dir Beiträge nicht verstehst liegt es an den fehlenden Grundkenntnissen. Du kannst aber nicht erwarten, dass diese Lücken hier geschlossen werden.

Noch einmal: zu Deiner Gestaltung wird es kaum Erfahrungen geben, weil sie unter jedem Gesichtspunkt abwegig ist und daher nicht durchgeführt wird.

Mit den Grundkenntnissen stimme ich Dir zu, mit Deiner weiteren Bemerkung bemerke ich eine gewisse Überheblichkeit. Abwegig bedeutet nicht unmöglich. Schon kleinste Fehldeutungen können im juristischen Bereich erhebliche Folgen nach sich ziehen.

Fazit: Ein derartiger Fall ist hier unbekannt und da er als abwegig betrachtet wird, auch nicht möglich. Tolle Argumentation, muss ich mir für meine Mandanten merken. Alles nach dem Motto, was ich nicht kenne ist unmöglich.

Ich habe gerade meine soziale Ader wiedergefunden ... nur mal ein Rechenbeispiel ...

Nehmen wir mal an, du nutzt das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich. Dann wird das Fahrzeug automatisch zu notwendigem Betriebsvermögen. Steuerrechtlich wird es dann zum Zeitwert in dein Betriebsvermögen "überführt" und da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, schreibst du es über 3 Jahre ab. Somit hast du dann schon mal für die ersten drei Jahre jeweils gut 20.000 Euro an Kosten. Zusätzlich kannst du natürlich alle Reparaturkosten und laufende Kosten ansetzen.

Schönen Gruß an den Kollegen, der dir deine Flausen austreiben darf. 😁

Nachtrag, habe gerade deinen letzten Beitrag gelesen.
Im Steuerrecht verhält es sich ein wenig anders als im Privat- oder Strafrecht, dass mussten schon sehr viele Juristen feststellen.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 24. April 2016 um 18:56:02 Uhr:



Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 24. April 2016 um 18:53:38 Uhr:


Selbst wenn du den Höchststeuersatz zahlen solltest - wir nehmen hier jetzt mal die 42% - machst du noch immer ein schlechtes Geschäft. Weil du von jedem Euro produzierter Kosten nur 42 Cent vom Staat zurückbekommst.

Das ist exakt die Tatsache, welche die sog. "Steuersparfüchse" immer wieder vergessen 😉

Gruß
Der Chaosmanager

Es dreht sich hier um einen Verlust, der beim Begründen eines Geschäftes vor dem Gewinn entsteht.

Die Gewinnerzielungsabsicht steht schon jetzt fest.

peso

Ähnliche Themen

Nun versuchst Du Dich in Interpretationen. Möglich ist vieles. Aber was abwegig ist, wird von gut Informierten eben vermieden. Du schreibst von Mandanten. Bist Du womöglich Rechtsanwalt?

Zitat:

@DerBasse schrieb am 24. April 2016 um 19:09:06 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 24. April 2016 um 18:59:17 Uhr:


Ich glaube, dass alle Steuerberater solche Mandanten heiß und innig lieben: "... ich habe im Internet gelesen, dass es folgende Möglichkeiten gibt ..." 😁

Gleich danach kommen die Patienten, die ihrem Arzt auch gleich die Internetdiagnose mitbringen ... 😁

Gruß
Der Chaosmanager


Oh ja. Das sind mir immer die Liebsten. 😁
Da kommen immer haarsträubende Geschichten.

Bei der Idee hier frage ich mich, wie es nach Ende des Vertrags weiter gehen soll? Möchtest du den Wagen dann übernehmen?
Wenn das von Anfang an im Vertrag steht, wertet das Finanzamt das als Finanzierung. Dann kannst du den Wagen gleich ganz behalten.

Wenn die Option zur Übernahme nur eine Nebenabrede ist, kann der Leasinggeber den gerade von dir restaurierten Wagen zum Marktpreis an jemand anderen verkaufen. 😁

Der Wagen würde von einem Bekannten übernommen und das würde schriftlich fixiert.

peso

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 24. April 2016 um 19:09:47 Uhr:


Nicht im Hochststeuersatz? Das habe ich glatt überlesen. Dann halte ich ein Auto für 65000 Euro wertmässig für grenzwertig.

Stimmt - Deswegen möchte ich ja einen ähnlichen Fall haben / zitieren können.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 19:28:32 Uhr:


Fazit: Ein derartiger Fall ist hier unbekannt und da er als abwegig betrachtet wird, auch nicht möglich.

Abwegig ist m. E. die Idee, ohne Not Eigentum aufzugeben und einer Leasinggesellschaft Geld zu bezahlen und damit zusätzliche Kosten zu produzieren, um auf der anderen Seite Steuern zu sparen.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 24. April 2016 um 19:30:25 Uhr:


Ich habe gerade meine soziale Ader wiedergefunden ... nur mal ein Rechenbeispiel ...

Nehmen wir mal an, du nutzt das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich. Dann wird das Fahrzeug automatisch zu notwendigem Betriebsvermögen. Steuerrechtlich wird es dann zum Zeitwert in dein Betriebsvermögen "überführt" und da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, schreibst du es über 3 Jahre ab. Somit hast du dann schon mal für die ersten drei Jahre jeweils gut 20.000 Euro an Kosten. Zusätzlich kannst du natürlich alle Reparaturkosten und laufende Kosten ansetzen.

Schönen Gruß an den Kollegen, der dir deine Flausen austreiben darf. 😁

Nachtrag, habe gerade deinen letzten Beitrag gelesen.
Im Steuerrecht verhält es sich ein wenig anders als im Privat- oder Strafrecht, dass mussten schon sehr viele Juristen feststellen.

Das hat mit Flausen nichts zu tun. Ist nur eine Idee. Und ich komme auf mehr als 50% betriebliche Nutzung.
Und was ist der Zeitwert? Gilt dann wieder das Gutachten und wie ist es dann mit der 1% Regelung?

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 19:30:43 Uhr:


Es dreht sich hier um einen Verlust, der beim Begründen eines Geschäftes vor dem Gewinn entsteht.

Die Gewinnerzielungsabsicht steht schon jetzt fest.

peso

Du scheinst Nr. 5 nicht verstanden zu haben. Er sprach von den von Dir produzierten (zusätzlichen) Kosten und nicht von den typischen Anfangsverlusten.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 24. April 2016 um 19:34:42 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 19:28:32 Uhr:


Fazit: Ein derartiger Fall ist hier unbekannt und da er als abwegig betrachtet wird, auch nicht möglich.

Abwegig ist m. E. die Idee, ohne Not Eigentum aufzugeben und einer Leasinggesellschaft Geld zu bezahlen und damit zusätzliche Kosten zu produzieren, um auf der anderen Seite Steuern zu sparen.

Gruß
Der Chaosmanager

Da hatten wir doch schon drüber gesprochen, dass das unberücksichtigt bleibt. Aber man könnte z.B. für die 55.000 Euro einen weiteren Oldtimer kaufen und aufbauen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 24. April 2016 um 19:31:37 Uhr:


Nun versuchst Du Dich in Interpretationen. Möglich ist vieles. Aber was abwegig ist, wird von gut Informierten eben vermieden. Du schreibst von Mandanten. Bist Du womöglich Rechtsanwalt?

Das würde alles erklären. 😁

Manches hier grenzt ja schon an Gestaltungsmissbrauch.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 24. April 2016 um 19:38:15 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 19:30:43 Uhr:


Es dreht sich hier um einen Verlust, der beim Begründen eines Geschäftes vor dem Gewinn entsteht.

Die Gewinnerzielungsabsicht steht schon jetzt fest.

peso

Du scheinst Nr. 5 nicht verstanden zu haben. Er sprach von den von Dir produzierten (zusätzlichen) Kosten und nicht von den typischen Anfangsverlusten.

Gruß
Der Chaosmanager

Ich habe ihn richtig verstanden. Aber wenn ich ein Fahrzeug normal kaufe, gilt dies doch als Anfangsverlust? Oder nicht?

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 19:38:03 Uhr:


Und was ist der Zeitwert? Gilt dann wieder das Gutachten und wie ist es dann mit der 1% Regelung?

Wenn Du ein Gutachten hast, wird doch damit der Zeitwert dokumentiert. Und die 1%-Regel hat nichts mit dem Zeitwert zu tun, sondern klar und eindeutig ist der BLP die Bemessungsgrundlage.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@DerBasse schrieb am 24. April 2016 um 19:40:39 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 24. April 2016 um 19:31:37 Uhr:


Nun versuchst Du Dich in Interpretationen. Möglich ist vieles. Aber was abwegig ist, wird von gut Informierten eben vermieden. Du schreibst von Mandanten. Bist Du womöglich Rechtsanwalt?

Das würde alles erklären. 😁

Manches hier grenzt ja schon an Gestaltungsmissbrauch.

Sagen wir es mal so, knapp daneben ist auch daneben ;-)
nicht jeder jurist ist anwalt.

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