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eigenes Auto leasen

Themenstarteram 23. April 2016 um 11:31

Mir ist unklar, unten welchen Punkten ich suchen soll.

Ich habe mal überlegt, meinen Youngtimer an eine Leasingfirma zu verkaufen und dann zurückzuleasen. Hat das schon mal jemand gemacht und kennt eine Leasinggesellschaft, die so etwas macht?

peso

Beste Antwort im Thema
am 24. April 2016 um 16:22

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 18:06:08 Uhr:

 

Genau so sehe ich es. Es handelt sich bisher um eine reine Idee. Warum soll ich nicht die Möglichkeiten ausnutzen, die legitim sind? Aber es muss doch jemanden geben, der es schon mal gemacht / versucht hat. So abwegig ist es doch nicht.

Ich bin zwar kein Steuerberater, wie die drei User, die sich bisher zu Deinem Vorhaben geäußert haben. Aber Sale and Lease Back dürfte so ziemlich die teuerste und gleichzeitig unvernünftigste Variante sein, um die Kosten für Deinen Youngtimer absetzen zu können.

Gruß

Der Chaosmanager

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Themenstarteram 24. April 2016 um 9:19

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 24. April 2016 um 11:13:35 Uhr:

Nachdem das Auto ins Betriebsvermögen eingelegt ist kannst Du alle Kosten absetzen.

Und damit sind wir wieder am Anfang.

peso

... mal ganz ehrlich. Ist ein Fahrzeug für den Betrieb nötig?

Wie hoch ist die jährliche Laufleistung - Youngtimer fährt man ja in der Regel eher wenig.

Ich würde zuerst mit dem Steuerberater sprechen, ob die Gefahr besteht, dass Dir das Finanzamt das Fahrzeug nicht anerkennt.

XF-Coupe

Holgernilsson, danke, darauf wollte ich hinaus! Auto direkt in die Firma bringen, den Leasingunsinn weglassen (kostet nur weiteres Geld und das Auto gehört dann der Leasingfirma) und schon können die laufenden Kosten vom Firmenkonto bezahlt werden.

 

Leasing macht Sinn wenn Liquidität geschont werden soll, aber ein neues Auto her soll / muss. Das Auto ist hier bereits vorhanden! Dem Themenstarter geht es ja nur darum die laufenden Kosten durch die Firma zu zahlen (und nicht von seinem versteuerten Gehalt).

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 11:18:25 Uhr:

Was sind unverhältnismäßig hohe Kosten?

Wenn es betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht, kannst du schnell Probleme bekommen.

Dabei können Kosten, die beim Steuerpflichtigen A nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt werden beim Steuerpflichtigen B noch in doppelter oder gar zehnfacher Höhe problemlos durchgehen.

z.B.

A: Der Zahnarzt, der zum eigenen Vergnügen einen teuren Oldtimer fährt.

B: Der Autohändler, der einen Oldtimer als Werbemittel restauriert und ausstellt/verborgt/vermietet.

am 24. April 2016 um 9:56

Der Besitzer eines Bergrestaurantes im Schwarzwald kann als Betriebsmittel auch keine ausgaben für seine Jacht an der Ostsee absetzen. Das muss schon zweckgebunden ein, hier sollte der TE einmal vorab seinen Steuerberater fragen wofür er einen Oltimer für den Betrieb der Firma benötigt.

Themenstarteram 24. April 2016 um 10:00

Wenn ich den Wagen nur in das Betriebsvermögen überführe habe ich nichts davon. Es enstehen dann noch nicht einmal die üblichen Anlaufkosten bei einer Geschäftsneugründung.

Der Wagen wird wirklich im Rahmen der Betriebsführung eingesetzt, da regelmäßige Reisen Teil des neuen Geschäftes / Auftrages sind.

peso

Themenstarteram 24. April 2016 um 10:02

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 24. April 2016 um 11:56:01 Uhr:

Der Besitzer eines Bergrestaurantes im Scharzwald kann als Betriebsmittel auch keine ausgaben für seine Jacht an der Ostsee absetzen. Das muss schon zweckgebunden ein, hier sollte der TE einmal vorab seinen Steuerberater fragen wofür er einen Oltimer für den Betrieb der Firma benötigt.

Ich benötige den Oldtimer nicht für die Firma. Es ist nur so eine Idee, da ich dann das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden könnte. Der Oldtimer ist der einzige Firmenwagen.

@ Themenstarter

Du versuchst hier mit Gewalt ein Konstrukt auf die Beine zu stellen, das keinen Sinn macht. ==> Viel Erfolg.

Themenstarteram 24. April 2016 um 10:11

Nachsatz: Das Gespräch mit dem Steuerberater findet eh statt. Ich würde nur gerne etwas vorbereitet dort auftreten und habe gehofft, dass ein derartiger Fall schon mal vorgekommen ist. Dieses allgemeine Gerede über Leasing ist mir bekannt.

Machen wir doch mal folgende Rechnunge auf:

Verkauf des Fahrzeuges an die Leasing = 55.000 Euro (zahlbar an die Privatperson)

Re-Leasing des Fahrzeuges über 36 Monate (Laufzeit des derzeitigen Auftrages) = monatlich XXX Euro

Da Restwertleasing kann der Wagen nach 36 Monaten von einem Verwandten übernommen werden.

peso

Themenstarteram 24. April 2016 um 10:14

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 24. April 2016 um 12:11:14 Uhr:

@ Themenstarter

Du versuchst hier mit Gewalt ein Konstrukt auf die Beine zu stellen, das keinen Sinn macht. ==> Viel Erfolg.

Wieso nicht? Wir sind doch auf dem Wege dahin und ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas nicht schon mal versucht / gemacht wurde. Im Übrigen interessieren mich keine Meinungen oder kannst Du Deine ablehnende Aussage irgendwie belegen??

Was geht, dass habe ich vor vielen Jahren schon mal gemacht. Meine Frau hat mir Ihren Wagen für den Betrieb verliehen. Das wurde seinerzeit anstandslos akzeptiert. Es geht aber nicht, da dann bei dem Oldtimer ein weiterer Halter eingetragen wird und Oldtimer aus zweiter Hand sind rar.

peso

Verstehe ich das richtig?

Du willst eine Firma gründen und das erste was Dich bewegt ist, wie Du aus der Firma, die noch keinen Euro verdient hat, über Leaseback Geld ins Privatvermöge überführen kannst.

Nun, selbst wenn das Finanzamt mitspielt, mußt Du erstmal eine Leasingfirma finden, die bei einer neu gegründeten Fa. da mitmacht.

Gerade wenn man eine Fa. neu gründet, sollte man versuchen, anfangs bis man die Ertragslage kennt, die Fixkosten niedrig zu halten und nicht gleich Leasingkosten für einen Oldtimer, den man in der Fa. gar nicht benötigt, die Fixkosten aufzublasen.

Ist aber nur meine bescheidene Meinung ...

lifesgood

Themenstarteram 24. April 2016 um 11:26

Schön, dass Du Deine sachliche Meinung hier kundtust. Aber diese neu gegründete Firma hat schon für die nächsten drei Jahre einen festen Auftrag mit einem nicht unerheblichem Einkommen. Und es ist nun mal so, dass jedes Unternehmen Anlaufkosten hat.

Im Übrigen bekommst Du bei einer neugegründeten Firma ohne weiteres Kredite, sofern Du persönlich solvent bist. Und wir reden hier nicht von einer GmbH oder ähnlichem.

 

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 13:26:08 Uhr:

Schön, dass Du Deine sachliche Meinung hier kundtust. Aber diese neu gegründete Firma hat schon für die nächsten drei Jahre einen festen Auftrag mit einem nicht unerheblichem Einkommen. Und es ist nun mal so, dass jedes Unternehmen Anlaufkosten hat.

Im Übrigen bekommst Du bei einer neugegründeten Firma ohne weiteres Kredite, sofern Du persönlich solvent bist. Und wir reden hier nicht von einer GmbH oder ähnlichem.

 

peso

Das mag ja stimmen, aber nicht mit Gewalt konstruierte Kosten, die unnötig sind.

Ansonsten: http://www.motor-talk.de/.../...ectric-drive-leasing-t5665067.html?...

Themenstarteram 24. April 2016 um 12:09

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 24. April 2016 um 13:58:40 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. April 2016 um 13:26:08 Uhr:

Schön, dass Du Deine sachliche Meinung hier kundtust. Aber diese neu gegründete Firma hat schon für die nächsten drei Jahre einen festen Auftrag mit einem nicht unerheblichem Einkommen. Und es ist nun mal so, dass jedes Unternehmen Anlaufkosten hat.

Im Übrigen bekommst Du bei einer neugegründeten Firma ohne weiteres Kredite, sofern Du persönlich solvent bist. Und wir reden hier nicht von einer GmbH oder ähnlichem.

 

peso

Das mag ja stimmen, aber nicht mit Gewalt konstruierte Kosten, die unnötig sind.

Ansonsten: http://www.motor-talk.de/.../...ectric-drive-leasing-t5665067.html?...

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Der Sachverhalt stellt sich doch ganz anders dar.

peso

Um es mal auf den Punkt zu bringen: Ein Auto, das man nicht für den Betrieb braucht, kann man nicht von der Steuer absetzen. Weder über ein Leasing, noch über eine Einlage.

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