Eigener Anwalt prüft seit über 3 Monaten Mietwagenkosten
Hallo in die Runde,
im August 2024 hatte ich einen Verkehrsunfall. Ich bin Geschädigte, das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit.
Ich habe beim Autohaus eine Abtretungserklärung unterschrieben, sodass sich dieses selbstständig mit einem Anwalt in Verbindung setzt.
Zwischenzeitlich habe ich bei diesem Anwalt immer mal nach dem Bearbeitungsstand gefragt. Anfang März erhielt ich schon die Mitteilung „aktuell werden die Mietwagenkosten durch uns geprüft.“ Vergangene Woche, also gut 3 Monate später, immer noch die gleiche Antwort. „Wir prüfen die Mietwagenkosten und melden uns.“ Es handelt sich dabei um den letzten Posten, der noch offen ist (ca. 2.500 €).
Mein Händler hat das Fahrzeug für 4.000 € angekauft. Dieses Geld wurde mir noch nicht ausgezahlt, mit der Begründung, das machen wir, nachdem der Fall abgeschlossen ist.
Ich habe keinerlei Erfahrung bzgl. solcher Versicherungsfälle und erst recht nicht mit dem Nutzen eines Anwalts, der direkt vom AH vorgeschlagen wird. Mich macht jetzt etwas stutzig, dass mein Anwalt die Mietwagenkosten prüft. Übersetzt heißt das für mich, er stellt sie in Frage.
Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?
23 Antworten
Bei den bisherigen Informationen fehlt dazu was. Eventuell bei der Leasinggesellschaft abgelöst, um das dicke Unfallgeschäft selbst zu machen?
Wie gesagt hab ich beim Autohaus eine „kümmert euch“ Vollmacht unterschrieben. Ich hab nichts mit der Leasinggesellschaft geklärt. Die Abschlussmitteilung der Bank kam bereits Ende 2024, somit ist zumindest dieses Thema ja wohl durch.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 13. Juni 2025 um 12:45:05 Uhr:
Irgendwie steh ich immer noch bei der Geschichte mit dem Leasingfahrzeug auf dem Schlauch.
Wie kann der TE ohne Zustimmung der Leasinggesellschaft das Auto verkaufen obwohl er doch gar nicht der Eigentümer ist?
Hab ich auch nicht verstanden und auch nach dem letzten Beitrag der TE nicht.
Irgendwas muss dazu ja auch in der Abschlussmitteilung gestanden haben, irgendwer muss diesen Vertrag ja irgendwie beendet haben.
Aber wenn man sich um seine Angelegenheiten nun so überhaupt gar nicht kümmert ...
Sich um gar nichts kümmern zu müssen, ist der komplette Sinn einer Abtretungserklärung. Ob das nun richtig oder falsch ist, muss wohl jeder für sich selbst entscheiden.
In diesem Thema ging es speziell um die Mietwagenkosten. Ich hab kein einziges Mal was zum Thema Leasing gefragt, da dies, wie gesagt, mit Abschlussmitteilung der Bank erledigt ist. Es ging rein um die Frage, ob jemand Erfahrung bzgl. Mietwagenkosten die nicht erstatt bzw. ewig geprüft wurden, hat. Scheinbar nicht. Dann finde ich es überflüssig, auf Dingen rumzuhacken, die nie Thema und auch nie Problem waren. Die Mietwagenkosten haben absolut nichts mit dem Thema Leasing zutun. Selbst der Ankauf hat nichts mit den Mietwagenkosten zutun.
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Zitat:
@missbird schrieb am 13. Juni 2025 um 15:01:12 Uhr:
Sich um gar nichts kümmern zu müssen, ist der komplette Sinn einer Abtretungserklärung.
Nein, genau nicht.
Eine Abtretungserklärung hat völlig andere Hintergründe.
Was deine Mietwagenkosten angeht hast du alle nötigen Hinweise bekommen. Schau, was du unterschrieben hast.
Und ja, wenn man zu hohe Mietwagenkosten erzeugt hat, aufgrund der Dauer und / oder zu hoher Tarife bleibt man darauf sitzen sofern man den Vermieter nicht von einer Minderung der Rechnung überzeugen kann.
Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 13. Juni 2025 um 15:07:34 Uhr:
Was deine Mietwagenkosten angeht hast du alle nötigen Hinweise bekommen. Schau, was du unterschrieben hast.
Und ja, wenn man zu hohe Mietwagenkosten erzeugt hat, aufgrund der Dauer und / oder zu hoher Tarife bleibt man darauf sitzen sofern man den Vermieter nicht von einer Minderung der Rechnung überzeugen kann.
Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig.
Nun, wie schon geschrieben, würde ich das Autohaus mit in die Verantwortung ziehen, um eine kulante Lösung zu finden. Das Autohaus hat einerseits den Anwalt vermittelt, der seine Arbeit nicht getan hat, denn er hat den TE nicht ausreichend informiert und anderseits hat das Autohaus ausgerechnet davon profitiert, da das Autohaus so dem TE für 2500,- € einen Wagen vermieten konnte.
Ich hatte auch schon einmal Ärger mit einem Autohaus, dass mir Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat, weil es mein Fahrzeug nicht termingerecht fertiggestellt hat. Erst sollte es ein 1er BMW aus dem eigenen Haus sein. Damit war ich nicht einverstanden, so dass das Autohaus selbst einen 3er BMW anmieten musste. Ich habe dann das Fahrzeug für ursprünglich 2 Wochen für 900,- € bekommen und es sind dann für den selben Preis 3 Wochen geworden. Das Ganze war dann auch noch ohne km Begrenzung. Das war auch notwendig, denn ich bin mit dem Fahrzeug im Urlaub gefahren (2500 km Gesamtstrecke).
Ich will damit sagen, dass das Autohaus durchaus Spielraum hat, was die 2500,- € betrifft und es wird ja auch nicht so sein, dass die Versicherung gar keine Kosten für den Mietwagen übernehmen wird.
Damit kommen wir zum nächsten Punkt, wenn nicht bereits vorliegend, würde ich vom Anwalt verlangen, dass er die gesamte Kommunikation zum Thema Mietwagenkosten mit der Versicherung aushändigt. Dies würde ich über das Autohaus abwickeln und natürlich durchaus indirekt durchblicken lassen, dass ich die Sache, wenn es nicht zu meiner Zufriedenheit geregelt wird, nicht auf sich beruhen lassen werde. Das Ganze natürlich alles sehr höflich formuliert.
Wichtig, mündliche Absprachen anschließen immer durch eine schriftliche Zusammenfassung der Werkstatt zukommen lassen und um eine Korrektur bitten, wenn etwas nicht stimmt. Auch hier ist eine höffliche Formulierung vorzuziehen gegenüber eine rein sachlichen.
Das ist aus meiner Sicht der erste Schritt. Wenn der nicht zum Erfolg führt, kann der TE ja immer noch über einen neuen Anwalt rechtliche Schritte einleiten.
Gruß
Uwe
Uwe,
mit dir ist es ein feines arbeiten ohne erhobenen Zeigefinger. Vielen Dank dafür, ernsthaft. Der Mietwagen war auch ein Astra, der zerstörte war ein Astra ST. Also mir wurde hier auch kein extrem übertriebenes Auto zur Verfügung gestellt. Ich bin Montag sowieso dort bzgl. Garantiefall am neuen. Wenn das durch ist, werd ich höflich anfragen und, wie du schon sagst, schriftlich Nachdruck verleihen.
An die anderen…Zum Thema Abtretungserklärung einfach mal googeln…“gängige Praxis, Geschädigter muss sich um nichts mehr kümmern“ etc pp sind genau die Sätze, die da fallen. Selbst wenn man das Autohaus jetzt noch des Lügens bezichtigen möchte, als sie sagten „Mit der Abtretungserklärung müssen Sie sich um nichts kümmern.“, so darf man feststellen, dass sich auf magische Weise bis heute tatsächlich alles ohne mein Zutun erledigt hat, bis auf die MW Kosten. Daneben noch die Bekannten, die in den letzten Jahrzehnten gleiches in diesem Autohaus unterschrieben haben und mir dazu rieten mit den Worten „Ich musste mich damals um nichts kümmern.“ Ja…merkt ihr selber oder?
Da ich nicht weiter über mein „Unvermögen“ diskutieren werde, bin ich raus und danke an der Stelle nochmal denen, die im Thema geblieben sind.
Ich glaube, Fräulein Vogel, dass du diejenige warst, die mit dem Thema Leasing, Ankauf durch den Händler und fehlender Auszahlung an d i c h anfing.
War also eine Steilvorlage und solltest du es hier längere Zeit aushalten, dann wirst du regelmäßig erleben, dass auch auf Nebenplätze abgeschweift wird.
Dass die Abtretungserklärung die einfachste Form für den Geschädigten ist, ist klar. Ob es immer die beste Form ist, darüber streiten die Gemüter. Bis jetzt habe ich noch bei jedem Unfall einen anständigen Geldbetrag (beim letzten Unfall brachte das Unfallfahrzeug zusammen mit der Entschädigung rund 3.000,- € mehr ein, als das Auto vor zwei Jahren und 60.000 km gekostet hatte) übrig behalten und das, obwohl jeder Schaden sach- und fachgerecht behoben wurde. Nun wird "dein" Autohaus den anständigen Gewinn machen, das ist doch auch ganz schön und du schonst deine Nerven.
Ich vermisse den Bezug zum Thema „Versicherung“.
Zitat:
@missbird schrieb am 13. Juni 2025 um 16:08:26 Uhr:
Da ich nicht weiter über mein „Unvermögen“ diskutieren werde, bin ich raus und danke an der Stelle nochmal denen, die im Thema geblieben sind.
Nehmen wir das hier als Schlusswort, da die Diskussion ohne den TE sinnfrei ist
Gruss
Zimpalazumpala, MT-Moderator