Eigener Anwalt prüft seit über 3 Monaten Mietwagenkosten

Hallo in die Runde,

im August 2024 hatte ich einen Verkehrsunfall. Ich bin Geschädigte, das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit.

Ich habe beim Autohaus eine Abtretungserklärung unterschrieben, sodass sich dieses selbstständig mit einem Anwalt in Verbindung setzt.

Zwischenzeitlich habe ich bei diesem Anwalt immer mal nach dem Bearbeitungsstand gefragt. Anfang März erhielt ich schon die Mitteilung „aktuell werden die Mietwagenkosten durch uns geprüft.“ Vergangene Woche, also gut 3 Monate später, immer noch die gleiche Antwort. „Wir prüfen die Mietwagenkosten und melden uns.“ Es handelt sich dabei um den letzten Posten, der noch offen ist (ca. 2.500 €).

Mein Händler hat das Fahrzeug für 4.000 € angekauft. Dieses Geld wurde mir noch nicht ausgezahlt, mit der Begründung, das machen wir, nachdem der Fall abgeschlossen ist.

Ich habe keinerlei Erfahrung bzgl. solcher Versicherungsfälle und erst recht nicht mit dem Nutzen eines Anwalts, der direkt vom AH vorgeschlagen wird. Mich macht jetzt etwas stutzig, dass mein Anwalt die Mietwagenkosten prüft. Übersetzt heißt das für mich, er stellt sie in Frage.

Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?

23 Antworten

Bedeutet das, du hast nach dem Unfall den kompletten Vorgang ans Autohaus abgegeben, incl. Gutachten, Verwertung, Anwalt ... und jede Menge Vollmachten unterschrieben ?

Ja. Es war ein Leasingfahrzeug, ich habe wie gesagt noch keine Erfahrung mit so einem Schadenfall und hielt es für die beste Lösung.

Beim Leasing ist doch der Leasingeber Herr des Verfahrens, und nicht du ?

War des mit diesem abgestimmt ?

Das Anmieten und die Kosten für den Ersatzwagen müssen nicht mit dem Leasinggeber abgestimmt werden. 😀

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Zitat:
@missbird schrieb am 10. Juni 2025 um 10:15:57 Uhr:
... Mich macht jetzt etwas stutzig, dass mein Anwalt die Mietwagenkosten prüft. ...

Es ist nicht dein Anwalt, sonder der Anwalt des Autohauses. Und der Anwalt vertritt dessen Interessen. Und diese müssen nicht immer mit deinen Interessen übereinstimmen.

Ich vermute, dass du da nicht viel Möglichkeiten hast außer abzuwarten.

Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 10. Juni 2025 um 11:52:11 Uhr:
Es ist nicht dein Anwalt, sonder der Anwalt des Autohauses.

Es ist schon "Ihr" Anwalt, denn sie hat ihn mandatiert und zahlt ihn im Zweifelsfall auch.

Allerdings darf man sich in solchen Konstellationen, wo man den gesamten Vorgang aus der Hand gibt und der RA zugleich der Haus- und Hofanwalt des Autohauses ist über nichts wundern.

Zitat:
@missbird schrieb am 10. Juni 2025 um 10:15:57 Uhr:
Hallo in die Runde,
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immer noch die gleiche Antwort. „Wir prüfen die Mietwagenkosten und melden uns.“ Es handelt sich dabei um den letzten Posten, der noch offen ist (ca. 2.500 €).
Mein Händler hat das Fahrzeug für 4.000 € angekauft. Dieses Geld wurde mir noch nicht ausgezahlt, mit der Begründung, das machen wir, nachdem der Fall abgeschlossen ist.
.....................
Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?

Wie passt denn das Fettgedruckte mit diesem hier überein?

Zitat:
@missbird schrieb am 10. Juni 2025 um 11:18:27 Uhr:
Ja. Es war ein Leasingfahrzeug, ich habe wie gesagt noch keine Erfahrung mit so einem Schadenfall und hielt es für die beste Lösung.

Was war das denn für ein Fahrzeug, welches der Händler zu dem Preis zurückkauft. Sorry, aber ich habe noch nie ein Fahrzeug geleast, deshalb kommen mir die Zahlen seltsam vor.

Mich würde es auch nicht wundern, wenn die Versicherung die 2.500€ Mietwagenkosten nicht zahlt. Wie kommt man auf so eine Summe?

Edith fragt: Die 4.000€ stehen doch der Leasinggesellschaft zu und nicht der TE, oder sehe ich das falsch?

Zitat:
@missbird schrieb am 10. Juni 2025 um 10:15:57 Uhr:
Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?

Ich habe keine Erfahrung mit der Abwicklung über den vom Autohaus empfohlenen Anwalt, sondern über einen von mir beauftragten Anwalt.

Bereits beim ersten Gespräch hat mich der Anwalt darüber informiert, dass ich, wenn ich einen Mietwagen brauche, Vergleichsangebote einholen und eines der günstigsten Angebote wählen soll. Eine einfache Internetrecherche mit Screenshot reicht als Nachweis für die Vergleichsanalyse aus.

Hintergrund ist, dass, wenn man privat für längere Zeit einen Mietwagen nimmt, man sich ja auch nach den Kosten erkundigt und einen günstigen Mietwagen wählen wird. Die Versicherungen verlangen, dass man genauso handelt, wenn die Versicherung zahlen muss. Macht man dies nicht, verweigern sie die Zahlung der Mietwagenkosten oder kürzen den Betrag.

Es gibt auch ein Urteil, welches diese Ansicht der Versicherungen bestätigt.

Weiterhin hat mir der Anwalt mitgeteilt, dass bei einem Totalschaden die Versicherung für 10 oder 14 Tage (weiß ich nicht mehr genau) die Mietwagenkosten übernehmen oder Nutzungsausfall zahlen (Zeit, um ein vergleichbares Fahrzeug zu suchen und zu kaufen). Alles darüber wird schwierig von der Versicherung zu bekommen.

Ein Grund für eine längere Mietzeit oder Nutzungsausfall ist, wenn man ohne die Zahlung der Versicherung nicht in der Lage ist, sich ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu kaufen. Man ist nicht „vorfinanzierungsfähig“. Das man nicht vorfinanzierungsfähig ist, sollte man der Versicherung natürlich möglichst bald nach dem Unfall mitteilen.

Diese Informationen am Anfang hat dazu geführt, dass ich mir nur einen Mietwagen genommen habe, wenn es unbedingt notwendig war und ich natürlich vorher immer eine Vergleichsrecherche im Internet durchführt. Mein Anwalt hat auch gleich pauschal der Versicherung mitgeteilt, dass ich nicht vorfinanzierungsfähig bin, was dann zusätzlich zu den 10 bzw. 14 Tagen ohne großes Murren der Versicherung zu einen weiteren Nutzungsausfall von 14 Tage geführt hat. Ob ich tatsächlich nicht vorfinanzierungsfähig war, wurde von der Versicherung nicht geprüft und es wurden auch keine Nachweise verlangt.

Aus meiner Sicht hat dein Anwalt dich nicht adäquat vertreten. Er hätte dir diese Information geben müssen, denn auch dazu ist ein Anwalt da, um den Mandanten zu beraten

Dieser Anwalt wurde von dem Autohaus empfohlen. Damit kannst du auch das Autohaus konfrontieren und darum bitten, dass das Autohaus dem Anwalt Feuer unter seinem Popo macht, bzw. dass eine für dich akzeptabler Kompromiss gefunden wird. Vermutlich ist der Mietwagen ja von dem Autohaus und somit kann man dir mit den Kosten deutlichen entgegenkommen.

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, lasse dich beraten, wie du weiter vorgehen kannst. Oft bieten die Versicherung dafür eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt an. Eine Erstberatung ist es ja, denn dir ist ein Schaden durch die mangelhafte Beratung und handeln des Autohaus-Anwalts entstanden und das sind die Parteien, gegen die du Forderungen stellst. Lasse dir dann auch die Aktenzeichen zu für dich relevanten Urteilen geben, denn die kannst du gut für eine fundierte Argumentation gegen das Autohaus und des Anwalts verwenden.

Ich habe das so ein bisschen in einem bestimmenden Ton geschrieben, sorry. Sieh das Ganze eher als Empfehlung von mir. Ich würde vermutlich so vorgehen. Es ist erstmal der einfachste Weg. Wenn das nicht funktioniert, steht dir ein rechtlicher Weg gegen den Anwalt oder das Autohaus immer noch offen.

Gruß

Uwe

Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 10. Juni 2025 um 13:04:01 Uhr:
Ich habe das so ein bisschen in einem bestimmenden Ton geschrieben, sorry. Sieh das Ganze eher als Empfehlung von mir. Ich würde vermutlich so vorgehen. Es ist erstmal der einfachste Weg. Wenn das nicht funktioniert, steht dir ein rechtlicher Weg gegen den Anwalt oder das Autohaus immer noch offen.
Gruß
Uwe

Hallo Uwe,

du brauchst dich für nichts entschuldigen. Aus deinem Beitrag nehme ich am meisten mit. Rechtsschutzversicherung ist da, werd ich mal befragen.

Eine Beratung o.ä. gab es vom Anwalt überhaupt nicht. Der hat mich auch nie befragt zu dem Fall. Ich ging davon aus, dass ihm die Daten aus dem Polizeibericht vermutlich ausreichen. Ich habe immer nur die Schreiben bekommen, die zwischen ihm und der gegnerischen Versicherung stattgefunden haben.

Zu den anderen Fragen…

warum ich die 4.000 bekomme und nicht der Leasinggeber - ich weiß es nicht. Fakt ist, ich habe (glücklicherweise) schwarz auf weiß ein Schreiben vom Autohaus über diesen Ankaufspreis.
Sonst kann ich zu diesem Fall nur noch sagen - es ist ein jahrzehntelang ortsansässiger Opel Händler und auch Bekannte rieten mir zu diesem Vorgehen bzgl. der Abtretungserklärung. Ich hab schlichtweg auf Erfahrungswerte anderer vertraut und auch gehofft, dass er mich als Kundin sicher weiter behalten will und somit nicht über den Tisch ziehen wird. Keiner von den Berichtenden hatte damit Probleme bei ihm. Nun ja, hoffentlich bin ich nicht nachher anderer Meinung.

Achso und auch das Mietwagenthema wurde damals vom Autohaus ja gleich mit der Aussage „da brauchen Sie sich keine Gedanken machen, zahlt der Gegner“ eingeleitet.

Zitat:
@missbird schrieb am 10. Juni 2025 um 13:22:14 Uhr: ... da brauchen Sie sich keine Gedanken machen, zahlt der Gegner“ ...

Der Klassiker.

Das Autohaus steckt die Erträge ein, und wenn dann der Gegner doch nicht alles zahlt weil die Kosten übertrieben und überzogen sind bleibt der Rest beim Auftraggeber hängen.

In solchen Fällen den Vorgang komplett aus der Hand zu geben und irgendwem, der viel Geld verdienen möchte blind zu vertrauen war kein guter Rat.

Hoffentlich kommst du da einigermaßen raus.

Das AH hat gewusst dass es ein Leasingfahrzeug ist ? Den Leasingeber hast du informiert ?

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 10. Juni 2025 um 12:19:44 Uhr:
...Mich würde es auch nicht wundern, wenn die Versicherung die 2.500€ Mietwagenkosten nicht zahlt. Wie kommt man auf so eine Summe?
....

Diese Summe fand ich auch schon merkwürdig. Vermutlich hat der TE vom Autohaus für längere Zeit den Mietwagen bekommen und das Autohaus möchte das Geld natürlich zurück. Auch ein gutes Geschäftsmodel.

Wer zahlt die Kosten, wenn die Versicherung die Kosten so nicht übernimmt? Da sollte der TE mal in seine Abtretungserklärung im Bereich "Kleingedrucktes" schauen.

Ich persönlich würde mir schnell einen Anwalt suchen. Das fühlt sich nach vielen Problemen an.

Ich kenne einen Fall, da hat sich der Geschädigte einen Mietwagen für 240€ pro Tag genommen (über welchen Zeitraum, weiß ich nicht mehr). Nachdem die Versicherung gesagt hat, dass sie nur bis zum Preis "X" zahlen, ging der Vermieter genauso weit runter. Die Versicherung hat gezahlt und der Geschädigte kam kostenfrei aus der Nummer raus. Das ist aber schon locker über 10 Jahre her.

Ich denke, das ist ein Geschäftsmodell des AH. Man probiert aus, ob die Versicherung zahlt oder nicht. Wenn ja, alles super, wenn nein, haben sie halt keinen großen Gewinn an der Vermietung gemacht.

"Das man nicht vorfinanzierungsfähig ist, sollte muss man der Versicherung natürlich möglichst bald nach dem Unfall mitteilen."

Ich habe es etwas korrigiert. Ohne diesen Hinweis kommt dann der Spruch "hätten wir das gewusst, hätten wir natürlich sofort überwiesen".

Irgendwie steh ich immer noch bei der Geschichte mit dem Leasingfahrzeug auf dem Schlauch.

Wie kann der TE ohne Zustimmung der Leasinggesellschaft das Auto verkaufen obwohl er doch gar nicht der Eigentümer ist?

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