Eigene Garage zuparken erlaubt, auch wenn dadurch anderes Auto zugeparkt wird?
Links vor einer Garagenausfahrt stehen zwei PKW. Ein dritter PKW parkt in zweiter Reihe vor dem PKW, der direkt angrenzend zur Ausfahrt parkt und danach nur noch die Möglichkeit hat, über die Ausfahrt auszuparken. Jetzt kommt der Besitzer der Garage und parkt vor der Ausfahrt - dadurch ist der regulär parkende PKW komplett eingeparkt. Hat in diesem Fall der PKW in der zweiten Reihe schuld und wird im Fall der Fälle abgeschleppt? Oder trägt der später vor der Ausfahrt parkende PKW zumindest eine Mitschuld - denn er hat den PKW eingeparkt obwohl ersichtlich war, dass er dadurch blockiert wurde?
Beste Antwort im Thema
Hier machen "Hobbyjuristen" Bewertungen zu einem Tatbestand, der vom TE noch nicht einmal ansatzweise klar geschildert wurde😕. Man wird das Gefühl nicht los, dass einige MT-Teilnehmer ihre rechtlichen Schlussfolgerungen nach dem Drehen der Glaskugel und nach der jeweiligen Gemütslage in den Ring zu werfen pflegen🙄.
76 Antworten
sogar sehr viele
Wir sind uns jedoch alle einig, dass man die Garage benutzt und nicht als Laternenparker fungiert. Die Plätze überlassen wir denen die keine Garage haben bzw. den Besuchern.
Es ging in meinem Kommentar nur darum, dass es jedoch keine rechtliche Verpflichtung gibt, die Garage auch zu benutzen. Leider, wie ich finde, aber es ist nunmal so. Wer seinem Nachbarn das Ordnungsamt auf den Hals hetzt, damit die mal kontrollieren, was da drin ist, der hat ein ungesundes Verhältnis zu seinen Nachbarn.
stimmt auch wieder
Ich hoffe, das es bei uns weiterhin nachbarschaftlich bleibt und keiner querschießt.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 26. September 2017 um 07:18:12 Uhr:
...
Es ging in meinem Kommentar nur darum, dass es jedoch keine rechtliche Verpflichtung gibt, die Garage auch zu benutzen. Leider, wie ich finde, aber es ist nunmal so. Wer seinem Nachbarn das Ordnungsamt auf den Hals hetzt, damit die mal kontrollieren, was da drin ist, der hat ein ungesundes Verhältnis zu seinen Nachbarn.
na, zum Glück wird soetwas wie die "Garagen-Benutzungspflicht" auch nicht geben. Das stelle ich mir in der Praxis recht kompiziert vor.
Zum Beispiel: Darf ein Garagenbesitzer seinen Wagen vor die Tür stellen, wenn er 30 Minuten später plant wieder weg zu fahren? Und wer will sowas kontrollieren?
Und dann ein weiterer Aspekt, den manche vielleicht nicht vor Augen haben:
es soll durchaus bauliche Begebenheiten geben, die eine Garagenbenutzung für das Auto verhindern. Bei uns ist es so. Das Haus ist von 1913, die Garage irgendwann in den 50ern daneben gepappt, beide in einem spitzen Winkel zueinander. Links der Zuwegung eine 80 cm hohe Mauer zum erhöhten Grundstück des Nachbarn, rechts eine Ecke des Haupthauses, die gerademal einen Platz von 1,80 Meter zur besagten Mauer lässt. Die Hausecke hat sogar eine Ausparung, wo wahrscheinlich der Spiegel des Autos der Vorbesitzer vorbei musste. War wohl ein Goggo-Mobil :-)
Da fährst du mit einem Auto von heute nicht mehr in die Garage rein. Garage dient also dem Baumaterial, oder dem Roller, den Gartengeräten...Da braucht mir kein Nachbar reinquatschen.
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ich finde, man muss seine Garage nicht benutzen. Wenn dies nicht möglich ist (weil diese zugemüllt ist oder als 3. Wohnzimmer fungiert), dann sollte man sich aber auch nicht beschweren, wenn einer die Einfahrt zu parkt.
ich finde es sollte jedes Fahrzeug einen Strafzettel bekommen, welches auf öffentlicher Strasse eine Garage oder Einfahrt blockiert, egal ob es der Besitzer ist oder nicht. Damit wäre dann auch das Problem hier geklärt: entweder in die Garage oder ganz wo anders, aber nicht direkt davor.
Gruß Wensi
PS: ein Nachbar von mir hat es geschafft, sich ein eingeschränktes Parkverbot von 7:00 - 10:00 auf 7m Länge vor seinem Haus zu sichern ("Ladezone"😉. Jetzt hat seine komplette Familie einen Privatparkplatz direkt vor dem Haus. Beladen wird sein kleiner Kastenwagen von Hand (Bohrmaschine, Werkzeugkiste)....
Ordnungsamt sagt, dass dies für die Abläufe für sein Gewerbe anscheinend notwendig ist....
Dazu ein netter kleiner Hinweis: Eine Ladezone darf von jedem genutzt werden, der etwas zu laden hat. Sie ist NICHT nur für das Geschäft dahinter reserviert.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 26. September 2017 um 20:46:03 Uhr:
Dazu ein netter kleiner Hinweis: Eine Ladezone darf von jedem genutzt werden, der etwas zu laden hat. Sie ist NICHT nur für das Geschäft dahinter reserviert.
Ja. Und das erklärst du mal dem Inhaber des Geschäfts dahinter. 😁
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. September 2017 um 11:20:42 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 26. September 2017 um 20:46:03 Uhr:
Dazu ein netter kleiner Hinweis: Eine Ladezone darf von jedem genutzt werden, der etwas zu laden hat. Sie ist NICHT nur für das Geschäft dahinter reserviert.Ja. Und das erklärst du mal dem Inhaber des Geschäfts dahinter. 😁
Selbstverständlich gern und sofort. Dann lernt er was.
Was du hier wiedergibst, ist die unreflektierte landläufige Meinung: "Eine Ladezone gehört dem unmittelbar dahinter befindlichen Geschäft." Und diese Meinung ist trotz der großen Beliebtheit falsch. Die Wahrheit ist: Eine Ladezone darf von jedem genutzt werden, der kurz halten oder auch etwas ein- oder ausladen möchte (Personen, Ladung).
Warum? Schon deshalb, weil die StVO gar keine Bedingung mit dem Zusatzzeichen 1012-30 "Ladezone" zum Zeichen 286 "Eingeschränktes Haltverbot" verknüpft. Das Zusatzzeichen existiert zwar, hat aber wie alle 1012er lediglich Hinweischarakter. Wer möchte, darf hier nachgucken: http://...svorschriften-im-internet.de/BMVBW-S32-0001-KF07-BS-A008.htm
Das kombinierte Zeichen - siehe Anhang - hat mithin exakt dieselbe Wirkung wie ein einzelnes 286: "Hier gilt ein Eingeschränktes Haltverbot, lieber Verkehrsteilnehmer." Nicht mehr und nicht weniger.
Wäre ja noch schöner, wenn irgendwelche Gewerbebetriebe einfach öffentliche Flächen als Privatladeplatz mit Beschlag belegen könnten.
Merkste selber, wa?
Und zum Auffrischen eurer Erinnerung, "Eingeschränktes Haltverbot" bedeutet bekanntermaßen:
* bis zu drei Minuten halten, ohne den Wagen zu verlassen, ODER
* jemanden ohne Verzögerung ein- oder aussteigen lassen (das kann auch ein Bus mit 40 gehbehinderten Rentnern samt Gepäck sein), ODER
* ein Fahrzeug ohne Verzögerung be- oder entladen (was bei entsprechendem Ladegut natürlich auch dauern kann).
Und genau deshalb wird zum Beispiel jeder Anwohner, der in dem Moment nirgendwo anders halten oder parken kann, völlig berechtigt eine Ladezone nutzen, um sein Auto abzustellen, schwere Einkaufstaschen nach Hause zu tragen, unverzüglich zurückzukehren und wegzufahren. Unter "unverzüglich" wäre sogar zu verstehen, dass er im Extremfall mehrmals gehen muss und eine halbe Stunde braucht, um den Wochenend-Großeinkauf in seine 250 m entfernte Wohnung im 5. Stock zu verbringen.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 27. September 2017 um 22:06:51 Uhr:
...
Was du hier wiedergibst, ist die unreflektierte landläufige Meinung: "Eine Ladezone gehört dem unmittelbar dahinter befindlichen Geschäft."
Aufmerksamer lesen, mein Freund... ich gebe hier gar nichts wieder. Ich relativiere deinen Optimismus in die Rechtskenntnis des durchschnittlichen Ladenbesitzers.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 27. September 2017 um 22:06:51 Uhr:
Und diese Meinung ist trotz der großen Beliebtheit falsch. Die Wahrheit ist: Eine Ladezone darf von jedem genutzt werden, der kurz halten oder auch etwas ein- oder ausladen möchte (Personen, Ladung).
Jaja, eben.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 27. September 2017 um 22:06:51 Uhr:
Merkste selber, wa?
Hol du mir lieber ne Flasche Bier.
Zitat:
@AS60 schrieb am 22. September 2017 um 19:50:16 Uhr:
Zitat:
@shadowgolf schrieb am 22. September 2017 um 18:13:42 Uhr:
Ich würde sagen trotzdem das ist nötigung so etwas ist mir selbst schon passiert.Ich habe einen Gemieteten Parkplatz auf dessen Grundstück vom Vermieter ein Schild angebracht ist "das es sich um ein Privatgrundstück handelt und sich wiederechtlich geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden."
Und warum ist nicht geschleppt worden? Oder ist das Schild einfach nur so aufgestellt?
Zitat:
@AS60 schrieb am 22. September 2017 um 19:50:16 Uhr:
Zitat:
Ich komme nach Hause Parkplatz ist belegt ich stelle mich auf der anderen Seite gegenüber von meinem Parkplatz in Fahrtrichtung auf die Straße (kein Halteverbot), da der Falsch parkende schlecht rausgekommen ist hat dieser die Polizei verständigt und ich habe eine auf die Mütze bekommen wegen nötigung.
Das was mich Persönlich dann aufregt wenn ich Regulär auf meinem Parkplatz stehe und man Parkt gegenüber sogar gegen die Fahrtrichtung dann ist das anscheinend Okay da hat noch keiner eine Auf die Mütze bekommen. Polizei rückt dann noch nicht mal aus. Mittlerweile ist mir das langsam auch schon egal es macht hier sowieso jeder was er will.
Eigentlich ist die Polizei für den ruhenden Verkehr nicht zuständig. Das ist Sache der Stadt/Ordnungsamt. Bei dir stand jetzt eine Straftat oder zumindest der Verdacht einer solchen im Raum. Wobei ich bezweifle, wenn der andere nur schlecht rauskam, dass dann die Nötigung durchging.
Deswegen war die Frage von berlin-Paul berechtigt. Hast du ein Verwarngeld bezahlt für das Parken mit Behinderung oder tatsächlich einen Strafbefehl wegen Nötigung erhalten.
Wobei der Sachverhalt eigentlich der Klassiker ist. Du parkst auf meinem Parkplatz also parke ich dich zu
Nach langem hin und her erklären das sonst auf dem platz andere stehene hab ich nur ein Verwarnungsgeld von 35€ bezahlen müssen. Das Ordnungsamt hat bei uns die Überwachung des Ruhenden Verkehrs in meinem Stadteil an die Polizei abgegeben. Genau so duldet die Polizei wegen Parkplatz Mangel das gegen die Fahrtrichtung parken. Das Schild wurde vom Vermieter aufgestellt quasi als Warnung wenn ich jetzt den Besagten Falschparker abschleppen lasse dann muss ich in Vorkasse gehen das kostet bei uns 150-200€ je nach dem welcher abschleppdienst das ist ob ich mein Geld wieder sehe ist dann eine andere Frage.
Zitat:
@shadowgolf schrieb am 29. September 2017 um 08:53:57 Uhr:
Nach langem hin und her erklären das sonst auf dem platz andere stehene hab ich nur ein Verwarnungsgeld von 35€ bezahlen müssen.
Also wie vermutet:
Nichts auf die Mütze wegen Nötigung, sondern wegen "Parken mit Behinderung"