Eigene Garage zuparken erlaubt, auch wenn dadurch anderes Auto zugeparkt wird?

Links vor einer Garagenausfahrt stehen zwei PKW. Ein dritter PKW parkt in zweiter Reihe vor dem PKW, der direkt angrenzend zur Ausfahrt parkt und danach nur noch die Möglichkeit hat, über die Ausfahrt auszuparken. Jetzt kommt der Besitzer der Garage und parkt vor der Ausfahrt - dadurch ist der regulär parkende PKW komplett eingeparkt. Hat in diesem Fall der PKW in der zweiten Reihe schuld und wird im Fall der Fälle abgeschleppt? Oder trägt der später vor der Ausfahrt parkende PKW zumindest eine Mitschuld - denn er hat den PKW eingeparkt obwohl ersichtlich war, dass er dadurch blockiert wurde?

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Hier machen "Hobbyjuristen" Bewertungen zu einem Tatbestand, der vom TE noch nicht einmal ansatzweise klar geschildert wurde😕. Man wird das Gefühl nicht los, dass einige MT-Teilnehmer ihre rechtlichen Schlussfolgerungen nach dem Drehen der Glaskugel und nach der jeweiligen Gemütslage in den Ring zu werfen pflegen🙄.

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Gab es eine strafrechtliche Verurteilung vom Amtsgericht wegen "Nötigung" (bzw. einen Strafbefehl)? Oder war das eine Verwarnung mit z.B. 35,- €?

Zitat:

@shadowgolf schrieb am 22. September 2017 um 18:13:42 Uhr:


Ich würde sagen trotzdem das ist nötigung so etwas ist mir selbst schon passiert.

Ich habe einen Gemieteten Parkplatz auf dessen Grundstück vom Vermieter ein Schild angebracht ist "das es sich um ein Privatgrundstück handelt und sich wiederechtlich geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden."

Und warum ist nicht geschleppt worden? Oder ist das Schild einfach nur so aufgestellt?

Zitat:

Ich komme nach Hause Parkplatz ist belegt ich stelle mich auf der anderen Seite gegenüber von meinem Parkplatz in Fahrtrichtung auf die Straße (kein Halteverbot), da der Falsch parkende schlecht rausgekommen ist hat dieser die Polizei verständigt und ich habe eine auf die Mütze bekommen wegen nötigung.

Das was mich Persönlich dann aufregt wenn ich Regulär auf meinem Parkplatz stehe und man Parkt gegenüber sogar gegen die Fahrtrichtung dann ist das anscheinend Okay da hat noch keiner eine Auf die Mütze bekommen. Polizei rückt dann noch nicht mal aus. Mittlerweile ist mir das langsam auch schon egal es macht hier sowieso jeder was er will.

Eigentlich ist die Polizei für den ruhenden Verkehr nicht zuständig. Das ist Sache der Stadt/Ordnungsamt. Bei dir stand jetzt eine Straftat oder zumindest der Verdacht einer solchen im Raum. Wobei ich bezweifle, wenn der andere nur schlecht rauskam, dass dann die Nötigung durchging.
Deswegen war die Frage von berlin-Paul berechtigt. Hast du ein Verwarngeld bezahlt für das Parken mit Behinderung oder tatsächlich einen Strafbefehl wegen Nötigung erhalten.
Wobei der Sachverhalt eigentlich der Klassiker ist. Du parkst auf meinem Parkplatz also parke ich dich zu

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. September 2017 um 21:45:57 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 21. September 2017 um 21:24:52 Uhr:


https://www.berlin.de/.../...en-in-zweiter-reihe-wann-ist-es-erla.html

http://www.express.de/.../...-sie-noch-oder-parken-sie-schon--24085276

Vermute du willst uns mit den Links klar machen dass nicht jedes zuparken Nötigung ist.

öhm ... das denke ich zwar auch, aber ich wollte mit den Links zeigen, dass Parken (!) in 2. Reihe verboten ist und ich persönlich es nicht einsehen würde, dass ich wegen so einem Spaten nicht da parken dürfen soll, wo ich sonst auch immer parke... und das auch noch vor meiner eigenen Garage.
Ich hätte den 2.Reihe-Parker angezeigt und ihn ggf. durch Polizei oder Ordnungsamt abschleppen lassen.
Wobei ich zugeben muss, dass ich rechtlich hier unschlüssig bin und nur nach eigenem Ermessen urteile.

Wenn man sich nicht "Typisch Deutsch" verhällt, dann passiert einem als Eigentümer nix. Man stellt sich ja vor seiner eigenen Garage, und als Nötigung kann man sowas erst mal nicht ansehen. Mir wäre es sehr neu, wenn ein Garagenbesitzer zugeparkt wird, dass der Falchparker eine Anzeige wegen Nötigung bekommen hätte...

Ich hätte mich auch in die Einfacht gestellt, es ist schließlich meine... Steht ein fremdes Fahrzeug vor der eigenen garage, dann dachte man halt, dass es der Wagen eines besuchers der Tochter/ des Sohnes ist... Ein Falschparker in zweiter Reihe holt evtl nur gerade sein Kind von einem Nachbarn ab, und ist schnell wieder weg... Einfach so argumentieren, auch wenn man genau weiß, das dem nicht so ist...

Aber wenn die Polizei klingelt, und dann der Garagenbesitzer mit einem "ich habe mich extra da hin gestellt, ich darf das, und ich wusste, dass er nicht raus kommt..." argumentiert... Dann ist er einfach dumm...

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...mit einem Grubengrabgerät im Spiel könnte es auch mal passieren, dass auf einmal der (Schotter-)Parkplatz oder die Straße verschwunden ist und der Parker so ein Problem hat wegzukommen. ggg😁

Würde mir einer die Einfahrt zuparken, dann könnt es schon mal passieren, dass plötzlich auf wundersame Weise ein Betonklotz, Blumenkübel, o.ä. ungünstig steht und den "Falschparker" am Wegkommen hindert.

Und genau das wäre dann ein Fall, wo ein Nötigungsverdacht quasi automatisch im Raum steht.

(Ich galube dir aber, dass das jetzt deinem persönlichen Rechtsempfinden widerspricht.)

Ich habe von diesem Thread gar nichts erfahren, weil ich keine Mails bei neuen Postings bekomme. Anbei eine Skizze, die den Sachverhalt hoffentlich verdeutlicht. PKW 1 steht regulär, PKW 2 parkt regulär dahinter. Dann kommt PKW 3 und parkt in zweiter Reihe (2 könnte noch nach hinten entweichen). PKW 4 trifft ein und parkt vor seiner Garage - und damit PKW 2 zu. PKW 4 steht auf dem Parkstreifen vor seiner Garage - nicht auf einem Privatgrundstück. Das Gelbe soll ein Gehweg sein. Tatsächlich geht es um die Innenstadt, die Häuser sind Mehrfamilienhäuser mit einigen Garagen, alle PKW stehen also vor einer langen Häuserzeile.

https://data.motor-talk.de/.../zugeparkt-7413162246371655517.PNG

Zugeparkt

Ich bleibe dabei: Wenn PKW 4 als letzter kommt und sieht, dass PKW 2 dann nicht mehr wegfahren kann, wenn er (PKW 4) sich vor seine eigene Garage parkt, dann ist der der Schuft.
BTW: Parkt PKW 4 dann eigentlich auf öffentlichem Verkehrsraum (nur eben vor seinem eigenen Garagentor)? In der Skizze sieht das so aus.

Der größere Schuft ist und bleibt jedoch PKW 3. In 2. Reihe parken führt immer wieder zu unnötigen Behinderungen.
Das PKW 4 sich in die Garage stellen könnte, um die Situation nicht zu verschärfen, ist logisch.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 25. September 2017 um 11:04:40 Uhr:


Ich bleibe dabei: Wenn PKW 4 als letzter kommt und sieht, dass PKW 2 dann nicht mehr wegfahren kann, wenn er (PKW 4) sich vor seine eigene Garage parkt, dann ist der der Schuft.

Korrekt, und auch ich bleibe dabei.

finde auch, dass Auto 4 hier falsch handelt....vermutlich ist in der Garage sowie so alles voller gelber Säcke, Surfbrett, Kinderfahrräder und Mofa, so dass kein Parkplatz in der Garage vorhanden ist. Braucht es ja auch nicht, da man quasi einen "Privatparkplatz" direkt vor der Tür hat. Solche netten Nachbarn kenne ich auch aus unserer Strasse: da werden breitere 2-flügelige Haustüren plötzlich zur Einfahrt mit Hinweisschild "Ausfahrt freihalten"....obwohl im Hausgang direkt dahinter das Treppenhaus ist....
Unabhängig finde ich das 2. Reihe-Parken (nicht das 2. Reihe-Halten) für eine Krankheit unserer egoistischen Gesellschaft....
Gruß Wensi

Da Straße parkt 4 hier falsch und ist schuld. Wenn ich so einen netten Nachbarn hätte würde ich mich einmal damit beschäftigen was die Stadt in Garagen erlaubt und gegebenenfalls der Ordnungsbehörde wenn die Garage zweckentfremdet ist einen Tip geben

Ich gehe davon aus, dass die Straße nach rechts weiter geht.
Somit kurzer Einwand:
Mit welchem Recht stellt sich PKW 3 in die 2. Reihe? Das ist Idiot Nummer 1.
Das PKW 4 sich bei der Situation nicht hinter PKW 2 zu stellen hat, sondern in seine Garage ist klar, ansonsten ist er Idiot Nummer 2.
Sollte PKW 2 das Ordnungsamt rufen, so dürfte PKW 3 abgeschleppt werden, da dieser in erster Instanz für PKW 3 falsch steht, auch wenn PKW 4 die Garage blockiert.
Mit PKW 4 sollte man ein ernstes Wörtchen reden und mal fragen, warum er sich dahin gestellt hat.
Solange der Besitzer der Garage sich nicht über einen Parkenden vor seinem Tor beschwert, so wird das Ordnungsamt nichts unternehmen. In diesem Fall unerheblich, da es sich um die selbe Person handelt.
alles meine Meinung und hat kein Anrecht auf Richtigkeit

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 25. September 2017 um 17:44:34 Uhr:


Da Straße parkt 4 hier falsch und ist schuld. Wenn ich so einen netten Nachbarn hätte würde ich mich einmal damit beschäftigen was die Stadt in Garagen erlaubt und gegebenenfalls der Ordnungsbehörde wenn die Garage zweckentfremdet ist einen Tip geben

So blöd es auch sein mag, jedoch ist keiner verpflichtet in seiner Garage zu stehen. Dies sollte im meinen Augen auch geändert werden, aber was habe ich schon zu bestimmen.

Abgesehen davon, willst du deswegen einen Kleinkrieg anfangen?

Hast Du Nachbarn? 😁

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