Eigene Garage zuparken erlaubt, auch wenn dadurch anderes Auto zugeparkt wird?
Links vor einer Garagenausfahrt stehen zwei PKW. Ein dritter PKW parkt in zweiter Reihe vor dem PKW, der direkt angrenzend zur Ausfahrt parkt und danach nur noch die Möglichkeit hat, über die Ausfahrt auszuparken. Jetzt kommt der Besitzer der Garage und parkt vor der Ausfahrt - dadurch ist der regulär parkende PKW komplett eingeparkt. Hat in diesem Fall der PKW in der zweiten Reihe schuld und wird im Fall der Fälle abgeschleppt? Oder trägt der später vor der Ausfahrt parkende PKW zumindest eine Mitschuld - denn er hat den PKW eingeparkt obwohl ersichtlich war, dass er dadurch blockiert wurde?
Beste Antwort im Thema
Hier machen "Hobbyjuristen" Bewertungen zu einem Tatbestand, der vom TE noch nicht einmal ansatzweise klar geschildert wurde😕. Man wird das Gefühl nicht los, dass einige MT-Teilnehmer ihre rechtlichen Schlussfolgerungen nach dem Drehen der Glaskugel und nach der jeweiligen Gemütslage in den Ring zu werfen pflegen🙄.
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Zitat:
@Erwachsener schrieb am 28. September 2017 um 23:10:49 Uhr:
Keine mehr da. War Lübzer schwarz, das ist zu und zu lecker.
Ok, dann sei dir das nachgesehen, da habe ich sogar Verständnis. Magst im Gegenzug einen Lagavulin?