Eigene Garage zuparken erlaubt, auch wenn dadurch anderes Auto zugeparkt wird?
Links vor einer Garagenausfahrt stehen zwei PKW. Ein dritter PKW parkt in zweiter Reihe vor dem PKW, der direkt angrenzend zur Ausfahrt parkt und danach nur noch die Möglichkeit hat, über die Ausfahrt auszuparken. Jetzt kommt der Besitzer der Garage und parkt vor der Ausfahrt - dadurch ist der regulär parkende PKW komplett eingeparkt. Hat in diesem Fall der PKW in der zweiten Reihe schuld und wird im Fall der Fälle abgeschleppt? Oder trägt der später vor der Ausfahrt parkende PKW zumindest eine Mitschuld - denn er hat den PKW eingeparkt obwohl ersichtlich war, dass er dadurch blockiert wurde?
Beste Antwort im Thema
Hier machen "Hobbyjuristen" Bewertungen zu einem Tatbestand, der vom TE noch nicht einmal ansatzweise klar geschildert wurde😕. Man wird das Gefühl nicht los, dass einige MT-Teilnehmer ihre rechtlichen Schlussfolgerungen nach dem Drehen der Glaskugel und nach der jeweiligen Gemütslage in den Ring zu werfen pflegen🙄.
76 Antworten
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 21. September 2017 um 13:23:48 Uhr:
...
oder der ankommende Fahrer (Garagenauffahrtbenutzer) einen anderen ganz triftigen Grund hatte, die Auffahrt bzw. den Stellplatz zu nutzen,
...
Was für einen "triftigen Grund" könnte jemand haben, sich bewusst/absichtlich in die Einfahrt eines Fremden zu stellen?
Mir fällt spontan keiner ein.
Noch mal zur Ursprungssituation und der Folgefrage, was passiert, wenn der Platz vor der Garage ebenfalls Privatgrund des Garageneigentümers ist.
Zunächst kann auch ein Privatgrundstück tatsächlich öffentliche Verkehrsfläche sein. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn es unmittelbar an öffentliche Verkehrsflächen anschließt und nicht umfriedet oder sonstwie eindeutig gekennzeichnet ist. Siehe z. B. hier:
http://www.verkehrslexikon.de/.../...nd_nichtoeffentlicher_Verkehr.php
Dies schränkt das zweifellos vorhandene Recht des Eigentümers, sein Grundstück in Besitz zu nehmen (z. B. durch das Abstellen eiens Fahrzeugs), ein. Und zwar ganz besonders dann, wenn er dadurch das Wegfahren eines daneben befindlichen Fahrzeugs verhindert (egal ob dieser dort erlaubt parkt und ob das anderweitige Verlassen des Parkplatzes wiederum durch Dritte behindert wird, die BEREITS DORT STANDEN). Spätestens dann, wenn der Fahrer des blockierten Fahrzeugs losfahren will, ist der Verdacht der Nötigung diesem gegenüber gegeben. Abhilfe würde ich da nur annehmen, wenn der Blockierer sozusagen auf Zuruf sofort wegfährt.
(Wie immer: Ich bin nur Küchenjurist.)
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 21. September 2017 um 14:15:44 Uhr:
[.................
Was für einen "triftigen Grund" könnte jemand haben, sich bewusst/absichtlich in die Einfahrt eines Fremden zu stellen?Mir fällt spontan keiner ein.
Der "jemand" hat doch offenbar seine eigene "Einfahrt" (=Zufahrt zur Garage) genutzt.
Dafür kann er zig triftige Gründe haben, z.B. er ist schwerbehindert oder einfach nur sehrsehr dickleibig und kommt in der Garage aus seinem PKW nicht mehr raus, oder der "jemand" ist eine Mutter mit Zwilligen im Alter von unter 1 Jahr an Bord, welche die Kinder mit dem Kinderliegesitz à la Maxi Cosx ebenfalls nicht in der Garage ausladen kann usw.
Ihr meint sicher §240 StGB (Nötigung)?
Zitat:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
vor der eigenen Garage parken ist nicht rechtswidrig. Daher kann es auch keine Nötigung sein.
Rechtswidrig handelt der, der in zweiter Reihe parkt denn nur wegen diesem kann der regulär auf dem Parkstreifen stehende den Parkplatz nicht verlassen. An diesen kann sich auch der Zugeparkte wenden zwecks Schadenersatz.
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Ich rede die ganze Zeit von 226 BGB, welcher in ständiger Rechtsprechung zB bei Falschparkern das Spannungsfeld mit 859 iii BGB absteckt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. September 2017 um 16:18:14 Uhr:
Rechtswidrig handelt der, der in zweiter Reihe parkt denn nur wegen diesem kann der regulär auf dem Parkstreifen stehende den Parkplatz nicht verlassen. An diesen kann sich auch der Zugeparkte wenden zwecks Schadenersatz.
Sehe ich anders. Wer in zweiter Reihe parkt, ohne jemanden zu behindern (weil das in der ersten Reihe stehende Fahrzeug problemlos nach einer anderen zulässigen Seite wegfahren kann), begeht schlimmstenfalls eine Verkehrs-OWi für das Parken im Parkverbot an sich, ohne Behinderung/Gefährdung. Denn er hat nicht damit zu rechnen, dass die Blockade des Ausweich-Wegfahrwegs später zwingend eintreten wird.
Die Reihenfolge ist entscheidend: Erst der dritte Autofahrer, der später(!) die Ausweichmöglichkeit des ersten blockiert, behindert (und nötigt ggf.) diesen. Wenn die Situation der Blockade für ihn offensichtlich und leicht erfassbar gewesen sein muss, ist Vorsatz gegeben. Sich dann trotzdem dort hinzustellen ("weil es mein Parkplatz ist"😉, ist genau dasselbe, wie jemanden direkt zuzuparken.
Und dass und warum Zuparken Nötigung sein kann, wurde oft genug beschrieben. Muss natürlich nicht. In jedem Fall ist es aber ein Verstoß gegen § 1 (2) StVO.
Wenn man ein bisschen Rechtsprechung sucht, wird es klarer.
§240 StGB benötigt zur Anwendung eine Rechtswidrigkeit, dass eine Nötigung vorliegen kann (§240StGB Absatz 1) Jetzt muss mir noch jemand erklären, was daran rechtswidrig ist auf seinem eigenen Grundstück zu parken.
Wenn das niemand kann, ist 240StGB raus.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. September 2017 um 16:18:14 Uhr:
Ihr meint sicher §240 StGB (Nötigung)?Zitat:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
vor der eigenen Garage parken ist nicht rechtswidrig. Daher kann es auch keine Nötigung sein.
Es sei denn er parkt auf diese Art und Weise jemanden mit Absicht zu. Auch wenn der andere da nichts zu suchen hat. Dann kann es sehr wohl Nötigung sein.
https://www.berlin.de/.../...en-in-zweiter-reihe-wann-ist-es-erla.html
http://www.express.de/.../...-sie-noch-oder-parken-sie-schon--24085276
Zitat:
@cocker schrieb am 21. September 2017 um 21:24:52 Uhr:
https://www.berlin.de/.../...en-in-zweiter-reihe-wann-ist-es-erla.htmlhttp://www.express.de/.../...-sie-noch-oder-parken-sie-schon--24085276
Vermute du willst uns mit den Links klar machen dass nicht jedes zuparken Nötigung ist. Da hast du vollkommen recht. In fast allen Fällen wird das über die StVO abgewickelt und geahndet. In ganz seltenen Fällen wird eine Nötigung draus. Dazu bedarf es wirklich der Absicht den anderen an der Weiterfahrt zu hindern. Wenn konkrete Hinweise hierauf bestehen ( z. B. Einlassung des Falschparkers) wird zumindest das Verfahren eingeleitet. Ob es zu Verurteilungen kommt liegt dann an der StA bzw. am Richter.
Hier im Forum wird sowieso viel zu schnell sofort von einer Straftat ausgegangen. Ein Beispiel was immer wieder hier auftaucht ist der Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung bei dem auch immer sofort nach Nötigung gerufen wird. In der Realität sieht das anders aus.
Jetzt mal realistisch gesehen.
Der Zugeparkte kommt zu seinem Auto uns sieht er kann nicht mehr raus. Dann geht der zu dem Haus und schellt an. Und teilt mit das er nicht rausfahren kann weil er zugeparkt wurde. Der Zuparker weist den Falschparker zurecht das es ein Privatgrundstück ist und dort parken nicht erlaubt ist. Der Zuparker sieht es ein und gelobt Besserung. Der Zuparker fährt sein Auto weg und der Falschparker kann wegfahren. Alles in ca. 5min gegessen. Also kürzer als der Anruf bei der Polizei und die Wartezeit.
Wenn natürlich die beiden richtigen aufeinandertreffen gibt's einfach ne Schlägerei und der Sieger bleibt stehen oder fährt weg.....am Ende kommt dann wohl doch die Polizei :-)
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 21. September 2017 um 21:59:24 Uhr:
Wenn natürlich die beiden richtigen aufeinandertreffen gibt's einfach ne Schlägerei und der Sieger bleibt stehen oder fährt weg.....am Ende kommt dann wohl doch die Polizei :-)
Du glaubst gar nicht wie oft sich die richtigen treffen. Auch immer wieder gerne genommen sind die Pfeifen die sich an einer Engstelle gegenüber stehen, keiner Platz machen will weil ja beide im Recht sind und dann die Polizei gerufen wird. Ohne Rücksicht auf den Verkehr der sich auf beiden Seiten staut. 🙄
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 21. September 2017 um 21:59:24 Uhr:
Jetzt mal realistisch gesehen.
Der Zugeparkte kommt zu seinem Auto uns sieht er kann nicht mehr raus. Dann geht der zu dem Haus und schellt an. Und teilt mit das er nicht rausfahren kann weil er zugeparkt wurde. Der Zuparker weist den Falschparker zurecht das es ein Privatgrundstück ist und dort parken nicht erlaubt ist. Der Zuparker sieht es ein und gelobt Besserung. Der Zuparker fährt sein Auto weg und der Falschparker kann wegfahren. Alles in ca. 5min gegessen. Also kürzer als der Anruf bei der Polizei und die Wartezeit.
...
Der Zugeparkte parkt doch gar nicht falsch. Der Falschparker steht in 2.Reihe und ist selber nicht zugeparkt. Den müsste man eigentlich anzeigen.
Habe ich etwas falsch verstanden? Alle Fahrzeuge parken doch auf der Straße, auch der, der vor seiner Garagenausfahrt parkt? Wenn ja, dann darf womöglich vor der Ausfahrt nicht geparkt werden, auch wenn es sich um die eigene Ausfahrt handelt. Sowas wird dann nur geduldet. Auf jeden Fall darf dort nicht geparkt werden, wenn jemand dadurch zugeparkt wird.
Das ist doch vergleichbar, wenn wer fremdes vor der Garagenausfahrt parkt, dass kann das in der Garage stehende Fahrzeug die Garage nicht verlassen kann.
Gruß
Uwe
Ich würde sagen trotzdem das ist nötigung so etwas ist mir selbst schon passiert.
Ich habe einen Gemieteten Parkplatz auf dessen Grundstück vom Vermieter ein Schild angebracht ist "das es sich um ein Privatgrundstück handelt und sich wiederechtlich geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden."
Ich komme nach Hause Parkplatz ist belegt ich stelle mich auf der anderen Seite gegenüber von meinem Parkplatz in Fahrtrichtung auf die Straße (kein Halteverbot), da der Falsch parkende schlecht rausgekommen ist hat dieser die Polizei verständigt und ich habe eine auf die Mütze bekommen wegen nötigung.
Das was mich Persönlich dann aufregt wenn ich Regulär auf meinem Parkplatz stehe und man Parkt gegenüber sogar gegen die Fahrtrichtung dann ist das anscheinend Okay da hat noch keiner eine Auf die Mütze bekommen. Polizei rückt dann noch nicht mal aus. Mittlerweile ist mir das langsam auch schon egal es macht hier sowieso jeder was er will.