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EG Kontrollgerät privater LKW

Themenstarteram 15. März 2018 um 21:07

Hallo, wir sind ein Motorsportteam und möchten uns einen neuen Service LKW kaufen.

Es soll ein 4,49 tonner werden der unseren 10500 kg Anhänger ziehen soll. Euro 5 ist Pflicht.

Das wir einen Digitalen Fahrtenschreiber brauchen ist uns klar, diese Fahrzeuge sind meistens schon so ausgerüstet.

Über 7,5 t GzG müssten wir diesen auch benutzen und soweit ich herausgefunden habe auch die Lenk und Pausenzeiten einhalten. Bis jetzt ist das noch kein Problem.

Anhänger und Fahrzeug sind privat angemeldet und werden auch nur privat zur Ausübung unserer Freizeitgestaltung genutzt.

Die Fahrer sind keine Berufskraftfahrer und werden Ihre Fahrerkarte ausschließlich für diesen Zweck, den Transport unseres Rennfahrzeuges, nutzen.

Nun benötigen wir noch eine Unternehmerkarte. Wir sind aber kein Unternehmen.

Im Jahr Fahren wir max. an 4-5 Wochenenden , den Rest steht das Fahrzeug. Im Winter ist es über das Saisonkennzeichen sillgelegt, Batterie abgeklemmt und eingewintert.

Die Firma soll alle 28 Tage die Fahrerkarten auslesen , wir sind aber keine Firma und fahren auch Monate lang nicht. Die Firma muss das Kontrollgerät auslesen und Daten aufheben usw. Wir sind keine Firma !!!!!

Wir müssen Lenk und Pausenzeiten einhalten, das ist aus Sicherheitsgründen O.K..

Wir stehen aber in keinem Wettbewerb zu anderen Unternehmen, das fahren des LKW ist auch nicht unsere Arbeit. Wie sollen wir Arbeitszeiten einhalten ?

Vielleicht kann mich jemand aufklären was wir eigentlich tun müssen um nicht unser schon knappes Buget in Bußgelder anzulegen.

Und noch eine Frage . Auf der Fahrerkarte werden die Aktivitäten mind. 28 Tage gespeichert, im Kontrollgerät mind. 365 Tage.

Bei unseren Aktivitäten würde das bedeuten das die Daten erst nach ca. 25 Jahren überschrieben werden. Wie lange rückwirkend kann man eigentlich für ein Vergehen das beim Auslesen festgestellt wird , belangt werden. Ist die BAG überhaupt zuständig ?

Falls jemand den Durchblick hat, ich bin für alle Infos dankbar.

Viele Grüsse

Micha

Beste Antwort im Thema
am 31. März 2018 um 0:48

Ich hatte mal in einem Forum mit einem geschrieben, der meinte die Ladungssicherung sei für ihn als Privatmann egal bzw. da müßte ein anderer Maßstab angelegt werden, denn er wäre ja kein geschulter Profi... blöd ist halt, dass die Physik am Ende keinen Unterschied macht, ob die Ladung privat oder gewerblich gefahren wird.

Und hier ists das Gleiche, die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten haben den Sinn bzw. ob sie einen Sinn haben will ich eigentlich garnicht beurteilen, also sie sollen nach den Vorstellungen derer, die sie eingeführt haben der Sicherheit dienen.

Ob ein LKW mit einem übermüdeten Fahrer am Lenkrad, der in ein Stauende einschlägt privater oder gewerblicher Natur ist, ist vom Ergebnis her vollkommen egal... Tote, in ihren Autos zerquetschte Menschen lassen sich nicht mehr rückgängig machen nur weil der LKW zufälligerweise privater Natur war.

Daher ists absolut nachvollziehbar, wenn die Vorschriften zu den Lenkzeiten, Sozialvorschriften und der Dokumentation identisch gehandhabt werden.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 20. März 2018 um 21:43:32 Uhr:

Als Fahrer muß Du für die zurückliegenden 28 Tage Deine Tätigkeiten nachweisen und zwar lückenlos... bis vor kurzem ging das mit den sog. Urlaubsscheinen. Inzwischen muß Du auch für Tage an denen Du nicht gefahren bist eine Scheibe ausfüllen und wenn Deine Tätigkeiten nicht per Tachograph im LKW aufgezeichnet werden muß Du diese auf der Rückseite der Scheibe manuell eintragen.

Bei einem digitalen Tachographen mußt Du die Zeiten in denen die Karte nicht gesteckt ist und damit die Tätigkeiten nicht automatisch aufgezeichnet wurden per mauellem Nachtrag beim nächsten Stecken der Karte nachtragen.

Und selbst bei dem link zu kfz-Auskunft heißt es:

Zitat:

Der EU Tätigkeitsnachweis muss lückenlos maschinenschriftlich ausgefüllt werden und mit Originalunterschriften vom Unternehmer oder einer beauftragten Person, die jedoch nicht der Fahrer selbst sein darf, und vom LKW Fahrer versehen sein. Diese Bescheinigung ist vor Beginn der Fahrt vom Unternehmer auszustellen und dem Fahrer auszuhändigen.

Wenn Micha aber am WE seinen Rennwagen umherfährt, GIBT es keinen Unternehmer und er IST selbst der Fahrer.

Im Dokument (.pdf) selbst heißts:

Zitat:

[...]ÜBER DIE ARBEIT DES IM

INTERNATIONALEN STRASSENVERKEHR BESCHÄFTIGTEN FAHRPERSONALS (AETR)

Zitat:

Ist vom Unternehmen auszufüllen

Weder arbeitet er, noch ist er beschäftigt.

Ein Unternehmen gibt es schlicht nicht.

Zitat:

PS: ...unbedingt darauf achten, dass die Abfahrtskontrolle vor Abfahrt mit 5-10 Minuten Arbeitszeit auf der Karte dokumentiert wird.

Auch hier... wenn er doch sowieso nicht arbeitet, wieso wäre die Abfahrtkontrolle "Arbeit"?!

edit: Es scheint, dass in DE / EU es schlicht nicht angedacht ist, dass es Leute gibt, die einfach gerne mal privat mitm LKW >3,5to oder "schlimmer noch", >7,5to umherfahren. Zum kotzen! V.a., dass es da keine grund-gültige, offizielle Stellung von z.B. BMVI gibt oder so. :mad:

v8.lover, dieses PDF "EU Tätigkeitsnachweis" (im Sprachgebrauch oft als "Urlaubsschein"bezeichnet) gehört - wie gast356 schon geschrieben hat - der Vergangenheit an!

Nachtrag:

Vllt. ists aber dennoch nicht verkehrt, wenn man so'n Blatt ausfüllt. Die Rennsportveranstaltungen werden meist am WE stattfinden?!

Für Wochen vorher könnte man ja dennoch mal "zum Spass" so'n "EU Formblatt" ausfüllen... und schreibt oben bei "Unternehmen" fett

PRIVAT

hin.

Und dann

"andere Tätigkeiten als Lenktätigkeiten ausgeführt hat".

Dennoch komisch, das Ganze.

edit: Danke, motorina. Dann halt nicht. :D

Dieser Nachweis wird aber von der Rennleitung nicht mehr anerkannt - so war´s zumindest bei mir kurz nach der Änderung.

Wer oder was ist die "Gewerbeaufsicht"????

die hier

http://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/.../index.htm

spielt aber keine rolle

da der privatmann kein gewerbe treibender ist

Themenstarteram 30. März 2018 um 19:07

Hallo, nun habe ich eine telefonische Info von der Gewerbeaufsicht.

Über 7,5 T Gesamtzuggewicht haben sich alle so zu verhalten wie es gewerblich vorgeschrieben ist. Lenkzeiten, Sozialvorschriften, Dokumentation sind auch privat einzuhalten . Dabei ist der private Fahrzeughalter der Unternehmer. Bin gespannt wie lange es dauert bis die Gerichte bemüht werden. Spätestens wenn jemand, der eine Rechtschutzversicherung hat, einen Bußgeldbescheit bekommt wegen nicht Einhaltung der Sozialvorschriften bei einer privaten Fahrt, werden die Gerichte gefordert. Ich bin so ein " Jemand ".

Micha

Ugh.

Zum Kotzen.

Ja - bitte aufm Laufenden halten.

am 31. März 2018 um 0:48

Ich hatte mal in einem Forum mit einem geschrieben, der meinte die Ladungssicherung sei für ihn als Privatmann egal bzw. da müßte ein anderer Maßstab angelegt werden, denn er wäre ja kein geschulter Profi... blöd ist halt, dass die Physik am Ende keinen Unterschied macht, ob die Ladung privat oder gewerblich gefahren wird.

Und hier ists das Gleiche, die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten haben den Sinn bzw. ob sie einen Sinn haben will ich eigentlich garnicht beurteilen, also sie sollen nach den Vorstellungen derer, die sie eingeführt haben der Sicherheit dienen.

Ob ein LKW mit einem übermüdeten Fahrer am Lenkrad, der in ein Stauende einschlägt privater oder gewerblicher Natur ist, ist vom Ergebnis her vollkommen egal... Tote, in ihren Autos zerquetschte Menschen lassen sich nicht mehr rückgängig machen nur weil der LKW zufälligerweise privater Natur war.

Daher ists absolut nachvollziehbar, wenn die Vorschriften zu den Lenkzeiten, Sozialvorschriften und der Dokumentation identisch gehandhabt werden.

Themenstarteram 31. März 2018 um 9:13

Hallo, zunächst einmal möchte ich klarstellen, wir wollen nicht übermüdet fahren und haben auch so viel Erfahrung, dass wir wissen wenns genug ist. Und wir wissen alle , man kann schon nach 2 h müde sein oder erst noch 6 h. Es liegt an dem Verantwortungsbewustsein eines jeden Fahrzeugführers es zu erkennen.

So, und nun zu der Sinnlosigkeit der Sozialvorschriften bei privaten Fahrten. Der private Fahrer steht nicht unter wirtschaftlichen Druck. Die Sozialvorschriften gibt es , damit in Europa gleicher Wettbewerb im Güterverkehr herrscht. Mein Wettbewerb begintt erst nach Ankunft an der Rennstrecke.

Ich denke wenn der private Fahrzeugführer Sozialvorschriften der geweblichen einhalten soll ist der Weg zur Totalüberwachung nicht mehr weit. Die Kleinlaster bis 3,5 t sind schon im Fokus und was würdest du sagen " Gast 356 " wenn der Gesetzgeber beschließt Fahrzeuge zwischen XXXX -3,5 t in die Zozialvorschriften einzubeziehen und dabei die Privaten mit einbezieht.

Dann hast auch im privaten PKW ein Kontrollgerät und die Urlaubsfahrt wird auch etwas länger dauern.

Sind wir uns einig , es liegt nicht an der Art des Fahrzeuges das es in ein Stauende rast. Hätte der unfallverursachende Fahrer einen PKW gefahren, wäre er auch in das Stauende gerast.

Also Kontrollgeräte und Kontrollen für alle Verkehrsteilnehmer.

Micha

am 31. März 2018 um 12:26

...Tachographen selbst in PKWs, davon habe ich bereits seit Jahren schon geschrieben. Den Chip der Fahrerkarte auf den Führerschein und jeder der mit einem Fahrzeug losfährt steckt erst einmal seinen Führerschein in einen Kartenschacht.

Allein um bei Verstößen die Identität des jeweiligen Fahrers festzustellen... Fahrtenbuchauflagen, Verjährung bei Geschwindigkeitsverstößen hätte sich alles erledigt - da kommen dann ganz einfach mal eben die Cops vorbei, lesen das Auto aus und schon ist der Fall erledigt.

Braucht man so viel Überwachung?

Es würde doch im Sinne der Sicherheit vollkommen ausreichen, wenn für solche Privaten LKW´s einfach jeder seine Fahrerkarte stecken muß und die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten hat, Fall erledigt.

Das ganze Unternehmeraritige Auslesen und Archivieren ist meiner Meinung nach von einem Privatmann wirklich zu viel verlangt.

MFG Sven

Themenstarteram 31. März 2018 um 16:29

Ja so wie Daimler 201 geschrieben hat, damit kann man leben. Und zu gast 356, warum so primitive Technik. Bei unseren Rennen haben wir einen Transponder drin und alles wird in Echtzeit aufgezeichent. Bei dieser Technik kannste auch noch die Kontrollen auf der Straße sparen und alles eine Software erledigen lassen. In Verbindung mit einer Einzugsermächtigung bzw. Zwangsabbuchungen noch besser der Arbeitgeber muß bezahlen und darf das Gehalt kürzen, könnten die Bußgelder in Echtzeit gebucht werden.

Warum Führerschein in Auto reinstecken? Chip implantieren ist bei Tieren gängige Technik . Ich kenne jemanden da erkennt die Kazenklappe die Katze und öffnet diese, das sollte ein Auto auch können.

So, etwas Spaß muß sein, frohe Ostern.

am 31. März 2018 um 20:37

Zitat:

@Micha1001 schrieb am 31. März 2018 um 18:29:09 Uhr:

Ja so wie Daimler 201 geschrieben hat, damit kann man leben. Und zu gast 356, warum so primitive Technik. Bei unseren Rennen haben wir einen Transponder drin und alles wird in Echtzeit aufgezeichent. Bei dieser Technik kannste auch noch die Kontrollen auf der Straße sparen und alles eine Software erledigen lassen.

...

So, etwas Spaß muß sein, frohe Ostern.

...Spaß ist gut, die Tachographen in den LKW mit Erstzulassung 2018 speichern die gefahrene Route anhand der GPS-Positionen des Fahrzeugs -mehr als Strich 60 auf einer Land-/ Bundesstraße kannste da zukünftig knicken- und können per Funk im Vorbeifahren von den Kontrollbehörden ausgelesen werden.

Das was sich so mancher Autofahrer in seinen kühnsten Horrorszenarien aber dennoch als Ding der Unmöglichkeit vorstellt wird bei den Berufskraftfahrern alsbald mit der Erneuerung der Fuhrparks zu bitterer Realität.

Zitat:

@gast356 schrieb am 31. März 2018 um 22:37:30 Uhr:

...Spaß ist gut, die Tachographen in den LKW mit Erstzulassung 2018 speichern die gefahrene Route anhand der GPS-Positionen des Fahrzeugs -mehr als Strich 60 auf einer Land-/ Bundesstraße kannste da zukünftig knicken- und können per Funk im Vorbeifahren von den Kontrollbehörden ausgelesen werden.

Und sicher nicht nur von denen. :rolleyes: Bin gespannt, ob das nicht früher oder später ein "Fest" für gewisse Banden wird.. :-/

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