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Echtes Stellplatzproblem

VW Käfer 1302

Hallo miteinander,

umständehalber wurde mein Käfer aus seinem gewohnten Tiefgaragenstellplatz geworfen. Das ist schlecht.
Nun bin ich auf der Suche nach einem trockenen und vor allem sicheren Plätzchen für's Schätzchen.

Irgendwo im Münchner Nordosten wird sich doch was finden?
Sachdienliche Hinweise werden dankbar gerne per PN entgegengenommen. Der Parkplatz hier wird zwar überwacht (Axis-Kamera) aber dauerhaft geht das bis zum glücklichen Ende so nicht.

Vielen herzlichen Dank.

VG
Klausi

P.S.: Anbei ein paar aktuelle barbarische "Fotos des Leidens" von heute.

33 Antworten

Oh, das Gefühl kenne ich auch. Ich hab nur den Vorteil dass nicht nur der Käfer uns gehört sondern auch seine Garage. Wenn du willst kannste mir ja mal in einer PN mehr schildern.

auch wenn's etwas vom Thema abschweift:

Beruflich habe ich hin und wieder mit zahlungsunwilligen Kunden/Auftraggebern zu tun (vorwiegend zivilrechtlich, teils aber auch strafrechtlich relevant).

Obwohl ich mit meiner RA-Kanzlei bzw. den dort tätigen Anwälten insgesamt gute Erfahrungen gemacht habe, bin ich nach knapp zwei Jahrzehnten "Prozesserfahrung" mittlerweile soweit, dass ich mir meine Forderung (resp. den Streitwert) sehr genau anschaue, und dann abwäge.

Ist der Streitwert gering und somit einen Rechtsstreit nicht wert, lass ich es sein. Bei geringem Streitwert klage ich jedenfalls nicht mehr, es sei denn, die Beweislast ist erdrückend (für den Beklagten). Damit kommen zwar ein paar unseriöse Leute mit ihrer linken Tour durch, aber meine Lebensqualität ist weniger beeinträchtigt, und mein Zeitaufwand ist gleich null. Für eine Klage muss man ja zunächst mal alle Unterlagen zusammensuchen, relevante Aussagen/Aktionen rausfiltern, eine Ablaufchronologie erstellen, damit der Anwalt eine Kausalität herstellen kann, dann Fallbesprechung(en) mit ihm führen, an Verhandlungsterminen teilnehmen, usw. Seine Arbeitszeit/Freizeit kann man bei dem Aufwand u.U. auch sinnvoller und effektiver einsetzen. Also erst eine Streitwert- und prozeßrisiko-abhängige Beurteilung treffen, und dann entscheiden.

Wir man verklagt, ist das natürlich etwas anderes, dann ist man ja gezwungen, sich zur Wehr zu setzten.

Gruß
Dietmar

P.S.:
Mein Beitrag hier bezieht sich ausdrücklich nicht auf den Themenstarter, da hier sicher keiner außer ihm selbst die Zusammenhänge seines Falls kennt und beurteilen kann.

Zitat:

@ML430 schrieb am 20. Januar 2015 um 12:26:46 Uhr:



Wird man verklagt, ist das natürlich etwas anderes, dann ist man ja gezwungen, sich zur Wehr zu setzten.

Wurde ich sogar auch schon mal. Bin nicht hingegangen, weil das Urteil vorhersehbar klar war und ich einen RA (Landgericht) konsultieren hätte müssen. Versäumnisurteile sind auf der Aufwandsseite insgesamt günstiger, wenn die Niederlage feststeht.

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