eBay-Verkäufer weigert sich falsch gelieferte Ware zurückzunehmen
Hallo,
habe am 11.11.08 Ware vom eBay-Verkäufer (Händler) andi-delmenhorst 180mm Bremsbacken Hinterachse für einen Ford Escort VII Ghia Kombi Bj. 97 per Sofort-Kauf erworben, ist klar das die Ware erst ein paar Tage später bei mir war.
Vor der Überweisung haben wir noch extra angerufen ob die Teile passen, bei der Endabwicklung habe ich alle relevanten Daten wie Fahrgestellnr., mit Servo, ohne Bremsverschleißanzeige, ohne Klima,Motorleistung 90PS, Kombi usw. angegeben.
Vor 3 Wochen hatten wir mal Zeit die Teile einzubauen und Sie da die Teile passen nicht.
Sie passen auch nicht zu einem anderen Ford Escort Kombi 90PS Bj. 95.
Wir benötigen 203mm Bremsbacken, diese hat/hatte der Verkäufer nicht in seinen Auktionen und auch nicht darauf hingewiesen.
Außerdem stand das Fahrzeug u. Baujahr in der Artikelbeschreibung, da stand auch noch : "Diese Bremsen können Sie blind kaufen, hier machen Sie nichts falsch."
Jetzt weigert sich der Verkäufer beharrlich die Ware zurückzunehmen, ich habe mich da mehrfach auf BGB § 434, $439 berufen, den Rückversand muss er übernehmen da er einen Fehler gemacht hat,
schließlich hatte er erforderlichen Daten und am Telefon wurde mir versichert das die Teile passen.
Das Beste ist der Verkäufer will mir nicht mal sagen für welches Fahrzeug die Teile nun passen,
auf der Verpackung und den Teilen steht absolut gar nichts.
Bei einer telefonischen Nachfrage ging entweder das Band ran oder es wurde einfach aufgelegt.
So kann ich die nicht mal bei eBay reinstellen.
Was sagt ihr dazu ?
Gruß MBTester
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rottita
Zumahl der TE eine Rechtschutzversicherung hat, würde ihm das ganze Verfahren nichts kosten, aber er hat ja keine Zeit
wer sagt, das die rsv die sache übernimmt?
bei 13€ und nem kauf vor fast 4monaten wäre ich mir da nicht so sicher!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wer sagt, das die rsv die sache übernimmt?
bei 13€ und nem kauf vor fast 4monaten wäre ich mir da nicht so sicher!
Ja ja,ist klar, deswegen ist es ja Lehrgeld.
Ich meinte ja, der TE wartet über drei Monate und versucht es ja gar nicht über die RS oder dem Anwalt ein netten Brief an den Verkäufer schicken zu lassen, weil ja zum Anwalt gehen Zeit kostet.
Zitat:
Original geschrieben von Rottita
Ja ja,ist klar, deswegen ist es ja Lehrgeld.Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wer sagt, das die rsv die sache übernimmt?
bei 13€ und nem kauf vor fast 4monaten wäre ich mir da nicht so sicher!Ich meinte ja, der TE wartet über drei Monate und versucht es ja gar nicht über die RS oder dem Anwalt ein netten Brief an den Verkäufer schicken zu lassen, weil ja zum Anwalt gehen Zeit kostet.
Wäre auch absolut unnötig. Wenn man das hier manchmal so liest, könnte man echt meinen, die Leute hätten nichts Besseres zu tun als wegen 12,90 EUR zu klagen. Wie armseelig ist das eigentlich? Er hat es selbst verbockt.
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Und wenn der TE noch paar mal rumtelefoniert und Briefe schreibt, dann kann er sich noch so'n Satz Beläge von kaufen.😁