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E4 Prüfzeichen - Handhabung Polizei/ TÜV

Themenstarteram 20. September 2007 um 21:15

hallo,

 

mich würde mal die handhabung eines E (4) prüfzeichens interessieren.

ich habe ja aktuell neue scheinwerfer verbaut mit E4 zeichen.

lt. anbieter und auskunft hier "eintragungsfrei".

wie ist das bei einer polizeikontrolle?

ein papier habe ich ja nicht, nur das zeichen auf den lichtern.

wie verhält man sich bei einer kontrolle, wenn die rennkommissare das monieren bzw. kann der tüv einem was oder wissen DIE das zumindest?

bei meinem auspuff, auch E, zickte die rennleitung bei einer kontrolle einmal herum, sahen es aber ein, da habe ich sogar ein papier, der tüv wiederum schaute es nicht einmal an und gab seinen segen...

 

wie ist das nun?

 

merci

Beste Antwort im Thema

E4 ist das amtliche Prüfkennzeichen für die Niederlande.

 

Hier noch die Abkürzung für die Ursprungsländer:

 

E-Zeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten

 

E1 Deutschland

E2 Frankreich

E3 Italien

E4 Niederlande

E5 Schweden

E6 Belgien

E7 Ungarn

E8 Tschechien

E9 Spanien

E10 ehemaliges Jugoslavien

E11 Grossbritannien

E12 Österreich

E13 Luxemburg

E14 Schweiz

 

Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...

 

http://vasmodis.tripod.com/id23.html

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@rentenspender, das mit dem lesen muß ich leider an dich zurückgeben. meine erklärungen waren ansich nicht speziell an dich, sondern eher allgemein gehalten. du hättest  das dann auf dich ummünzen können.

also klartext, extra für dich:

ich denke du hast recht, bei deinen scheinwerfern brauchst du keine weiteren papiere. wozu auch. sie sitzen dort, wo sie hingehören, und die zahlen auf dem glas sagen alles aus, was ein beamter braucht.

 

anders WÄRE es, wenn du ETWAS an dein fahrzeug baust, was auch an andere (modelle/marken) passen würde. dann ist ein papier sinnvoll, welches aussagt, dass es auch für dein auto gedacht ist. das nur zu dem thema "warum überhaupt ein papier, hat doch eine 'E'-kennung ".

Themenstarteram 22. September 2007 um 20:00

@andy-ibo,

genau, so war auch mein gedankengang.

was für ein papier, wenn es eh draufsteht und das "e" drauf ist.

wo sollen die lampen denn sonst hinpassen?

sehe es genau so wie du.

 

thx

 

p.s. das mit dem lesen war als späßle gemeint, also nicht so wörtlich nehmen ;)

am 23. Juni 2008 um 18:29

sorry, dassich mit meinem japaner im mercedes-forum einschleiche,aber hier war schon was zum thema e4 offen und da es bei mir auch umslicht geht, wollt ich gern ma hier ansetzen.

also habe bei ebay led-standlichter gefunden mit e-kennzeichnung. auf anfrage habe ich lediglich zur antwort bekommen dass es ein e4 ist. hier ma n link --> http://cgi.ebay.de/...egoryZ72686QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

nachdem ich aber die bilder gesehen habe von nem kollegen ausm 323bg-forum bin ich mir unschlüssig ob das jetzt wirklich soo legal is wie esklingt. laut aussage des verkäufers sind sie nach farbe und helligkeit geprüft. aber seht selbst --> http://www.bilderhoster.at/files/G1sGSdWzUZmM.php

meine frage is nun......kann ich mich auf das e4 verlassen oder finger weg. zur not würdich ja die "birne" rausnehmen und dem schutzmann das e4 zeigen, aber wir wissen ja alle, dass die ne macke haben, wenn se ihre tage haben und dann brauch ich argumente.

mfg

ach ja... passt nich hier rein, aber ich find nix --> wie kann ich mein avatarbild ändern ?

Also grundsätzlich bedeuten die E-Prüfzeichen "eintragungsfrei" und somit muss man nichts (aber wirklich nichts) mit sich führen.

Ansonsten hätten die kein E-Zeichen sondern in Papierform eine ABE dabei.

Oder eben ein Teilgutachten womit dann die Eintragung vorgenommen wird.

Da es sich wie hier schon gesagt bei den Teilen meist um Leuchtmittel oder Scheinwerfer handelt, ist es wohl offensichtlich, dass man diese Teile entweder Universal (Leuchtmittel) oder Fahrzeugspezifisch (Scheinwerfer) verwenden kannst. Jetzt mag man sagen, wenn ich CLK Scheinwerfer kaufe mit E-Zeichen und diese an einen Opel Astra bauen will, ist es nicht ganz im Sinne des Erfinders, aber kann prinzipiell auch nicht moniert werden.

Höchstens dann eben der nötige Umbau am Fahrzeug der vorgenommen werden muss um das nicht passende, passend zu machen ^^.

Und dafür hat man dann logischerweise weder E-Zeichen, ABE noch Teilgutachten, was das ganze wieder illegal macht.

Summa summarum, wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist (meine Heckscheinwerfer haben z.B. keins, wurden aber noch nie moniert), können die Streckenhirten nichts machen, alles andere wäre willkür und anfechtbar, da jeder TÜV ungesehen sein Prüf und Siegel gibt.

Grüße

Tamo

Hier mal meine Erfahrungen von meiner letzten TÜV Visite.

Ich habe vorne die mit der "Lupe & Gitter" Variante und hinten die LED's. Beide angeblich E4 zugelassen und Papiere nicht erforderlich, Aussage vom Ebay-Lieferanten (daher habe ich auch keine mitbekommen).

Mr. TÜV sagte mir, das E4 auf den Lampen sei für ihn nicht maßgeblich, denn er bräuchte eine ABE oder ähnliches schriftliches vom Hersteller.

Lange Reede kurzer Sinn, beide Leuchten (vorn und hinten) kommen jetzt ab, denn sonst gibts kein TÜV.

Dumm gelaufen für mich, war wohl zu naiv.

gruß

doetec

In D wird eben ein "Eingriff in die Beleuchtungsanlage" sehr kritisch gesehen...

Wenn ich mir 16 mit E-Prüfzeichen versehene Zusatz-Fernscheinwerfer auf nen ML baue, dann wird das auch nicht akzeptiert, um mal ein überspitztes Beispiel zu nennen. Da gilt dann die D-Regel: nicht mehr als 4 Scheinwerfer dürfen im Frontbereich gleichzeitig an sein. Und der TÜV sagt z.B.: wenns montiert ist, muß es auch funktionieren, und wenn es funktioniert, ist es nicht zulässig, somit -> keine Abnahme!

Vermutlich trifft da immer irgendeine D Vorschrift dann eben doch zu, wenn ich auch in Europa zugelassene Teile verwende. Es ist nur ein möglicher Schutz dagegen, daß die Betriebserlaubnis des KFZ grundsätzlich erlischt, wie es bei "nicht E" Teilen passieren würde.

Und gerade bei Scheinwerfern wäre es auch nicht das erste mal, daß ein E Prüfzeichen erschlichen, gekauft oder sonstwas wäre...und somit ungültig ist und gerade da ist die Gefahr bei ebay Teilehändlern vermutlich etwas größer ,-)

Die E tüv zulassungen sind dafür gemacht worden damit man nicht für jedes kleinteil eine abe mitschleppen muss wer ein e zulassungszeichen hat braucht dann für das teil KEINE ABE aber man kann sie sich besorgen doppelt hält bekanntlich besser^^

e prüfzeichen mit der kennung 1 sind nach den tüvnormen von deutschland geprüft heist also e 4 ist nach den niederländischen tüvnormen geprüft und zulässig da in allen eu ländern die grundlegenden tüvnormen gleich sind sind somit die e4 zulässig ABER

es heist nicht das jeder polizist oder tüv diese anerkennen muss heisst also

willst du ganz sicher sein verwende bauteile mit der e1 zulassung und hab eine ABE dabei dann kann dir kein tüvler an die karre pinkeln

kurz gesagt e4 ist zulässig nach eu norm kann also aber muss nicht vom tüv anerkannt werden da es keine deutsche ezulassung ist

Habe einen Endschalldämpfer unter'm BMW wo auf einer drangeschweißten Plakette in einer Zeile der Hersteller, in der zweiten Zeile E.4 (ohne Kreis oder Rechteck drum) und in der dritten Zeile eine sechsstellige Nummer steht.

DEKRA-Prüfer will eine ABE haben (habe keine und kriege keine mehr; Internet komplett durchsucht, Hersteller is irgendwie plötzlich ne andere Firma geworden und sagt sie haben keine ABE mehr seit über fünf Jahren ^^), hat bei sich im DEKRA-Büro nach der Nr. gesucht und nix gefunden blablabla (wahrscheinlich weiß er nicht, dass die Nr. aus Holland kommt, das vielleicht in einer anderen Tabelle steht? Keine Ahnung).

Lasse den Wagen jetzt beim TÜV-Prüfer prüfen, der ihn vor 2 Jahren anstandslos abgenommen hat.

Zum Kotzen. Ich weiß echt nicht ob der DEKRA-Typ kleinkariert ist oder ob die Markierung am Endschalldämpfer nicht "astrein" ist wegen Rechteck drum oder was weiß ich...

upps hmm ist ja übel.....kannst du mir bitte einen gefallen tun und mir mal sagen wie die lichtverteilung von deinen linsenscheinwerfer sind? gibt es eine gleichmässige lichtverteilung oder gibt es in der mitte einen stärkeren lichtkel etwas taschenlampenähnlich?

Vielen dank und sorry das ich hier reingrätche....

Zitat:

Original geschrieben von doetec

Hier mal meine Erfahrungen von meiner letzten TÜV Visite.

Ich habe vorne die mit der "Lupe & Gitter" Variante und hinten die LED's. Beide angeblich E4 zugelassen und Papiere nicht erforderlich, Aussage vom Ebay-Lieferanten (daher habe ich auch keine mitbekommen).

Mr. TÜV sagte mir, das E4 auf den Lampen sei für ihn nicht maßgeblich, denn er bräuchte eine ABE oder ähnliches schriftliches vom Hersteller.

Lange Reede kurzer Sinn, beide Leuchten (vorn und hinten) kommen jetzt ab, denn sonst gibts kein TÜV.

Dumm gelaufen für mich, war wohl zu naiv.

gruß

doetec

Zitat:

Original geschrieben von bowdy

upps hmm ist ja übel.....kannst du mir bitte einen gefallen tun und mir mal sagen wie die lichtverteilung von deinen linsenscheinwerfer sind? gibt es eine gleichmässige lichtverteilung oder gibt es in der mitte einen stärkeren lichtkel etwas taschenlampenähnlich?

Vielen dank und sorry das ich hier reingrätche....

...meinst das weis er nach 5 Jahren noch???

Wenn er hier noch aktiv ist, dann weiss er das auch nach 5 jahren noch oder kannst du kein fahrrad mehr nach 5 jahren fahren??

am 13. Januar 2015 um 5:43

das ganze aggressive Gequake bring Garnichts.

 

Foren sind dazu da um ERFAHRUNGEN auszutauschen und nicht VERMUTUNGEN bei wichtigen Angelegenheiten die z.B. Strafen, und Haftungen nach sich ziehen können.

 

es ist immer das Gleiche, jemand fragt was und schon nach kurzer Zeit finden sich leute die anscheinend nur darauf warten jemand für BLÖD hinzustellen etc.

scheint eine Lieblingsbeschäftigung der DEUTSCHEN zu sein..... oder irre ich mich da.

Neid, Schnäppchengier und heruntermachen (Verarsche) = Lieblingsbeschäftigung vieler Forummitglieder

Tja nach 2008 kommt 2014 und dann das Ganze nach einem Jahr nochmal hoch zu kochen ist auch eine ganz tolle Leistung....Daumen hoch!!!

am 25. Oktober 2019 um 20:35

Zitat:

Tja nach 2008 kommt 2014 und dann das Ganze nach einem Jahr nochmal hoch zu kochen ist auch eine ganz tolle Leistung....Daumen hoch!!!

ha

jetzt ist 2019 <fast 2020>

wir können das ja hier wieder aufnehmen????

Spass ;)

OK , los gehts!

letzte HU , bei meinen Zubehör-Xenon-Scheinwerfer mit E Prüfzeichen , hat der Prüfer die Scheinwerfer neu eingestellt , obwohl ich eine Woche vorher beim ADAC Lichttest war , wo diese auch eingestellt wurden. Dann war es für Ihn ok.

Für den Remus Endschalldämpfer mit E Prüfzeichen wollte er dann aber einen Beleg von Remus , gabs zum Glück Online.

Hmm , hoch lebe die Deutsche Bürokratie!!!

Spassige Grüße

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