E-Prüfzeichen oder nicht?
Ich hab nen ESD erstanden, auf dem fast nichts steht. Nur eine unverständliche Nummer und e4.
Das e4 ist kleingeschrieben und in einem viereckigen Kasten.
Ich kenne es von anderen Fahrzeugteilen, dass diese ein großes E4 in einem runden Kreis haben, was dann als eintragungsfreies Prüfzeichen gilt. Wie sieht das mit dem viereckigen aus?
18 Antworten
ist mit sicherheit n gr. n esd oder? entweder du hast gute connections zum TÜV und lässt ihn eintragen oder du baust ihn drunter und musst dich mit den grünen auseinandersetzen wenn sie dich ohne papiere für den auspuff anhalten. sind 3 punkte und 150 € bußgeld. spreche da aus erfahrung =)
MFG edition16v
Ich habe bisher noch keine Ahnung, was auch immer das ist, ich lass es mal auf mich zukommen 😉
Typischer Ebay-Kauf:
Endschalldämpfer 16v
Da bin ich ja mal gespannt, was das so gibt...
Wenn jemand noch etwas dazu weiß, bitte unbedingt schreiben
Ich habe mal noch etwas in meinen Büchern gelesen und das I-Net durchsucht. Es scheint sich wohl um eine EWG-Bauartgenehmigung zu handeln. Eventuell muss er wohl doch eingetragen werden, falls nichts anderes in der "ABE" steht.
Falls ich damit falsch liege, bitte korrigieren.
Zitat:
Original geschrieben von threeGGG
Ich habe mal noch etwas in meinen Büchern gelesen und das I-Net durchsucht. Es scheint sich wohl um eine EWG-Bauartgenehmigung zu handeln. Eventuell muss er wohl doch eingetragen werden, falls nichts anderes in der "ABE" steht.
Falls ich damit f
alsch liege, bitte korrigieren.
firma ist atj wie unschwer zu erkennen, e4 prüfzeichen brauchst ne abe für
viel spass beim suchen 😁 ich hab keine gefunden
Naja, das sollte schon so OK sein.
Es gibt da beides, das kleine e in nem eckigen Kasten steht für eine EG-Typgenehmigung, das grosse E im Kreis für eine ECE-Typgenemigung. An ein Schriftstück darüber ist nur schwer dranzukommen, das braucht man aber auch nicht.
ABE ist was völlig anderes, die gibt es nur nach rein deutschem Recht.
Also kannste mit e oder E geprüften Sachen sorgenfrei rumfahren. Allerdings sieht es auf dem Bild so auf als sei das Schild nachträglich aufgeschweißt worden.
der Habicht
SO wie ich das weiß, braucht man da das passende Schriftstück zu. Wo kann man denn anfangen, nach so etwas zu suchen?
Hast jemand mit dem Endschalldämpfer schon mal Erfahrungen gemacht, was Klangquali usw angeht?
Was sagt eigentlich die Rennleitung, wenn die einen damit anhalten und man denen nichts vorzeigen kann? Die werden wohl kaum unter mein Auto kriechen und nachschauen (wenns denn überhaut möglich wäre 😉 )
Also mit dem Auto hab ich da noch keine Erfahrungen mit der Rennleitung gemacht, aber mit einem meiner Roller.....
Ich hol jetzt mal etwas weiter aus:
Bei Rollern is das schon seid vielen Jahren so gang und gebe, dass man keine ABEs mehr verteilt, da die Nachfrage einfach zu klein ist und es billiger ist die dinger einfach mit einer E"x" prüfnummer auszustatten. Die dinger dürfen dann EU weit gefahren werden und es müssen keine Papiere mitgeführt werden. Es empfiehlt sich jedoch, aber dazu später mehr. Wenn so ein Auspuff über eine solche nummer bzw Prägung verfügt, heisst das, dass er nicht mehr wie 3% lauter ist und auch nicht mehr wie die 3 % mehr Leistung bringt.
Das Problem dabei is nur, dass so was von der Rennleitung keiner weiss und man dann mit hartem Fachchinesisch kontern muss, da man ansonsten ein mittleres bis großes Problem hat. Also lautet das so:
Richtlinie 97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZo, in Verbindung mit ABsatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, dass seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genemigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Dezufolge kann auch die Vorlage solcher unterlagen nicht verlangt werden.
Das is das ganze geheimnis der E-Nummern. Es existieren auch diverse schreiben des KBA dazu, die empfiehlt es sich auf JEDEN Fall mitzuführen.
Ich gucke sofort ma wo ich online ein solches finde, da ich nich so viel lust habe meines zu scannen und online zu stellen, da da meine Komplette addr. draufsteht und es ungültig ist wenn ich es schwärze.....
Die bescheinigung ist hier zu finden:
http://www.scooter-attack.com/index2.php?lang=d
Unter Downloads ===> Dokumente ===> KBA Bescheinigung
Problem is, dass die nur für Krads is aber es gibt so was auch für das auto ....
Ein freund von mir hat aber sogar vor ein paar monaten mit dem Wisch TÜV bekommen *gg* .....
Er fährt aber auch jetzt noch damit rum und wenn die Rennleitung ihn anhält zeigt er auch nur den Wisch und verweist auf die E-Nummer.....
Kann aber auch alles falsch sein. Ich übernehme keinerlei gewährleistung ......
Klärt mich aber bittte trotzdem auf wenn es totaler Quatsch is. Ich werds aber auch in zukunft so machen. hat ja bisher auch immer geklappt----
@dadom
grundsätzlich hast du recht, aber
meine schalldämpfer haben auch e prüfzeichen .
dies sagt aber noch lange nix darüber aus für welches fahrzeug diese zugelassen sind und in welcher kombination !
und wenn die rennleitung kommt dann erklär den mal da ist n e zeichen drauf . die wollen auf jeden fall ne eg genehmigung sehen aus der ersichtlich ist, das der dämpfer zugelassen ist ( fahrzeugspezifisch) und um evtl nummern zu vergleichen .
Ich weiss das das nix über die Bindung sagt, aber da is das Gesetz nun mal auf unserer Seite. Les dir noch mal den Absatz aus dem Gesetz durch. wegen mir auch 2 mal. ich hab da auch länger gebraucht. Wenn das ding so ne e nummer hat, dann gibts dazu papiere, die man aber nicht mitführen muss. also kann auch keiner von der rennleitung in den papieren nachgucken, ob das ding für deinen motor is. Da is auch schon der ein oder andere hier verzweifelt. das is einfach ein scheiss gesetz von seiten der rennleitung. aber ein geiles aus meiner sicht. Das kann man so weit dehnen, aber man sollte es nich übertreiben.
Einen Haken gibts aber:
Wenn sie deine Karre aus anderen gründen stillegen, oder einsacken, können sie auf dem amt nach der nummer und dem ganzen mist in ruhe gucken und wenn man pech hat finden sie wirklich irgendwie das zertifikat für den topf. Das Problem beim roller war dann immer, das in dem zertifikat auch immer die pläne davon drinnen sind, und die dann merken, wenn man den krümmer verlängert oder verkürzt hat .... aber naja. is ein anderes thema.
Auf jedenfall können sie auf der grundlage, also wegen dem prüfzeichen nix stillegen. und das is ja die hauptsache.....
"Ich habe einen Austauschschalldämpfer mit "e-Nummer" montiert. Muss ich einen Abdruck der ABE mitführen?
Nach den im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.
Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn die Austauschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.
Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich."
Zitat KBA 😉
Hab ich doch gesagt......
Nix anderes steht in meienm Brief vom KBA. Auch bei scooter attack is nix anderes zu finden. da berufen ich tausende Rollertuner drauf und die rennleitung is machtlos. Es is einfach immer wieder köstlich und macht nen heiden spass die rennleitung zu schocken. Gleiches gillt im übrigen wohl auch führ Fahrwerke. Aber da bin ich mir bisher auch nur beim Roller sicher, aber ich mach mich diesbezogen auch noch mal schlau.
Heute hatten sie mich mal wieder wegen dem FAhrwerk.... Und die glaubten ich sei gesteskrank weil ich ein gewindefahrwerk auf dem Roller fahr. Aber leider lief er mal wieder nur lahme 45 km/h *fettgrins*
Irgendwie hat der ganze EU kram doch was gutes .-----
klingt wunderbar bloss leider sieht das schnittlauch das ein bischen anders . sei es aus unwissenheit oder frustration ,wer weiss
und wenn dein auto am harken hängt hat man trotzdem den ärger
Zitat:
Original geschrieben von GolfZwo
klingt wunderbar bloss leider sieht das schnittlauch das ein bischen anders . sei es aus unwissenheit oder frustration ,wer weiss
und wenn dein auto am harken hängt hat man trotzdem den ärger
Das is richtig. aber ich kenn langsam fast alle paragraphen diesbezüglich auswendig und bisher hat es immer ausnahmslos geklappt. liegt evtl auch an der gegend, da wir hier wenig schnittlauch (neue, unerfahrene die immer nur ihre dominante ader raushängen lassen wollen) haben und die leute alle sehr erfahren sind und auch gerne noch was dazu lernen. die halten dann nur noch ma rücksprache beim TÜV und dann is alles ok. Man wünscht sich nen schönen Tag und sieht sich demnächst wieder .......*gg*